14.02.2023

Landesgericht Köln: GoStudent in 17 von 20 Punkten verurteilt

Das Unicorn legte gegen acht Punkte Berufung ein. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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(c) Felix Hohagen - GoStudent-Gründer Felix Ohswald und Gregor Müller.

Schock für das österreichische Unicorn. Wie das Handelsblatt berichtet, verurteilte das Kölner Landesgericht GoStudent in 17 von 20 Punkten. Konkret geht es um „irreführende“ und „intransparente Angaben“, die Wettbewerber „unbegründet benachteiligt“ hätten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

GoStudent legt Berufung ein

GoStudent anerkennt neun der 17 Urteile, gegen den Rest wurde Berufung eingelegt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist die Nachhilfeplattform gezwungen, ihr Marketing und diverse Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern, ansonsten drohen harte Strafen.

Tutorspace-Gründer klagte

Eingereicht hatte die Klage Patrick Nadler, Gründer des GoStudent-Konkurrenten Tutorspace. Jener wird im Handelsblatt wie folgt zitiert: „Es kann meines Erachtens nicht sein, dass derjenige, der das meiste Geld hat, sich nicht an die Regeln halten muss. Disruption ist nicht gleich Verantwortungslosigkeit.“

In einem ersten Statement teilte GoStudent mit, dass das Urteil des Landgerichts Köln noch nicht rechtskräftig sei, man sich aber intensiv mit der Beurteilung des Gerichts auseinandersetze und „bereits erste Änderungen implementiert“ habe, um gegenüber Kunden transparenter zu werden.

Leaks und Massenkündigungen

Das ehemalige Vorzeige-Unicorn ist in den letzten Monaten vermehrt Kritik ausgesetzt gewesen. Ein Zusammenschluss ehemaliger Mitarbeiter („GoStudent Leaks“) spielte diversen Medien, u.a. auch dem brutkasten, „geleakte“ Informationen zu; davor war man nach dem 300 Millionen Euro-Investment anfangs 2022 mit Massenkündigungen in die Schlagzeilen geraten (siehe hier und hier).

Das Kölner Landesgericht hat nun den Slogan „#1 Nachhilfeschule weltweit“ als irreführende Alleinwerbung bezeichnet, die so nicht mehr verwendet werden darf. Zudem wurde es GoStudent künftig verboten, den Hinweis „Empfohlen von …“ auf ihrer Website zu nutzen und darunter die Logos von Medien wie „Kurier“, „Forbes“ und „Zeit“ zu platzieren.

Weiters hat das Landesgericht entschieden, dass die automatische Vertragsverlängerung eines neuen Nachhilfepakets zu denselben Konditionen nach Ablauf der Laufzeit „unwirksam“ ist, da Kunden kein neues Paket erstehen und es sich nicht um ein Abo-Modell handelt.

GoStudent behielt Lohn ein

Ebenso „unwirksam“ ist die Entfernung des gesetzlichen Widerrufsrechts (14 Tage) nach der ersten genutzten Unterrichtseinheit. Dies gelte ebenso für die Klausel, die Tutoren dazu verpflichtet hatte, Ersatz zu finden, falls sie keine Nachhilfestunden mehr geben wollen; ansonsten würde der Lohn einbehalten.

Neben anderen Entscheidungen zu diversen Werbemaßnahmen, gegen die GoStudent Berufung eingelegt hat, fällt ein Urteil besonders auf.

Bisher stellte GoStudent einem Schüler oder einer Schülerin eine Stunde des Onlinekurses in Rechnung, auch wenn er nicht erschienen war. Soweit rechtlich noch kein Problem, allerdings hat das Unicorn betroffenen Lehrkräften davon nichts abgegen, wie das Handelsblatt weiter beschreibt. Laut Kölner Gericht sei das „nicht rechtens“.

Als Vermittlerplattform von Tutor:innen dürfe GoStudent den Lohn nicht einbehalten; ihnen sei es bloß erlaubt, Guthaben weiterzureichen und dafür Provision zu verlangen.

„Nicht wettbewerbswidrig“

GoStudent zeigte sich, dem Handelsblatt nach, davon überzeugt, dass „diese Punkte nicht wettbewerbswidrig sind, und hofft, dass das Instanzgericht unseren Ansichten folgen wird.“

Ob dem so ist, werden in Zukunft Richter in zweiter Instanz entscheiden, was aber sicher scheint – und dem brutkasten mitgeteilt wurde – ist die Ankündigung ehemaliger Mitarbeiter, dass zeitnah weitere „Leaks“ folgen werden.

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Deepentix
© tecnet equity - (v.l.) Investor Kambis Kohansal Vajargah, Endri Deliu, Morteza Amini und Altan Nar (alle Deepentix) sowie Peter Buchinger (tecnet equity).

Das NÖ-Startup Deepentix hat eine Enterprise-KI-Plattform entwickelt, die Unternehmen dabei unterstützen soll, aus Dokumenten wie Studien, Patenten oder internen Berichten einen sogenannten Wissensgraphen aufzubauen – ein Netzwerk aus Fakten und ihren Beziehungen. Dadurch lassen sich Antworten einer Künstlichen Intelligenz bis zum exakten Satz im Ursprungsdokument zurückverfolgen. Gerade in stark regulierten Branchen sei dies entscheidend, weil Aussagen jederzeit belegt und geprüft werden müssen.

Deepentix: Unternehmensdaten in Graphen überführen

Zielgruppe sind etwa Unternehmen in Branchen wie Pharma, Medizintechnik, Versicherungen oder Banken, die täglich mit großen Mengen an Studien, Patenten, Normen und internen Berichten arbeiten. Klassische generative KI liefere dazu zwar schnelle Antworten, könne deren Herkunft jedoch oft nicht lückenlos belegen. Genau hier möchte Deepentix ansetzen und unstrukturierte Unternehmensdaten in einen Wissensgraphen überführen – im Sinn einer nachvollziehbaren Wissensbasis für KI-Anwendungen.

„Wenn Mitarbeitende einer KI blind vertrauen müssen, weil sie deren Antworten nicht überprüfen können, ist das gerade in sensiblen Bereichen ein echtes Risiko. Genau dieses Vertrauensproblem lösen wir, indem wir jede Antwort bis zu ihrem Ursprung im Dokument sichtbar machen“, erklärt Morteza Amini, Mitgründer und CEO von Deepentix.

Mehrere Sprachmodelle

Der Aufbau von Wissensgraphen erfolge Deepentix nach häufig im Rahmen aufwendiger Beratungsprojekte oder über standardisierte Lösungen, die sich nur begrenzt auf einzelne Fachbereiche zuschneiden lassen. Bei Unternehmen, die ihre sensiblen Daten selbst kontrollieren und gleichzeitig präzise Ergebnisse benötigen, stoße dieser Ansatz oft an seine Grenzen. Aus diesem Grund entwickelte das Startup kein Beratungsprojekt für einzelne Kunden, sondern ein Werkzeug, mit dem Unternehmen Wissensgraphen selbst erstellen, betreiben und an ihre Anforderungen anpassen können.

Dabei setzt die Plattform nicht auf ein einziges großes KI-Modell aus der Cloud, sondern auf mehrere kleine, spezialisierte Sprachmodelle, die gezielt auf einzelne Fachbereiche wie Pharma oder Banken trainiert werden. Dadurch sollen die Ergebnisse präziser werden, während die Modelle bei Bedarf direkt auf den eigenen Servern der Unternehmen betrieben werden können.

Dafür gab es nun eine Pre-Seed-Finanzierung in sechsstelliger Höhe, an der sich tecnet equity, der internationale Frühphaseninvestor Rockstart sowie der Business Angel Kambis Kohansal Vajargah beteiligt haben. Das frische Kapital soll vor allem in Forschung und Entwicklung sowie in den Ausbau erster Pilotprojekte in regulierten Branchen fließen.

Deepentix baut Wissensnetz

„Wir verstehen uns nicht als Berater, die für einzelne Kunden ein Wissensnetz bauen, sondern als Technologieanbieter, der Unternehmen die volle Kontrolle über ihre eigenen Daten und Modelle gibt“, so Amini weiter. „Mit tecnet equity, Rockstart und Business Angel Kambis Kohansal Vajargah haben wir Partner an Bord, die den Weg von Deep-Tech-Startups aus erster Hand kennen. Das gibt uns nicht nur Kapital, sondern auch Zugang zu Netzwerk und Erfahrung, um in dieser Phase die richtigen Schritte zu setzen.“

Peter Buchinger, Investment Associate bei tecnet equity, ergänzt: „Uns hat neben der Technologie vor allem das stark aufgestellte Gründerteam von Deepentix überzeugt. Die Kombination aus wissenschaftlichem Hintergrund und Erfahrung in internationalen Unternehmen war ausschlaggebend, in dieser frühen Phase zu investieren.“

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