14.02.2023

Landesgericht Köln: GoStudent in 17 von 20 Punkten verurteilt

Das Unicorn legte gegen acht Punkte Berufung ein. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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(c) Felix Hohagen - GoStudent-Gründer Felix Ohswald und Gregor Müller.

Schock für das österreichische Unicorn. Wie das Handelsblatt berichtet, verurteilte das Kölner Landesgericht GoStudent in 17 von 20 Punkten. Konkret geht es um “irreführende” und “intransparente Angaben”, die Wettbewerber “unbegründet benachteiligt” hätten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

GoStudent legt Berufung ein

GoStudent anerkennt neun der 17 Urteile, gegen den Rest wurde Berufung eingelegt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist die Nachhilfeplattform gezwungen, ihr Marketing und diverse Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern, ansonsten drohen harte Strafen.

Tutorspace-Gründer klagte

Eingereicht hatte die Klage Patrick Nadler, Gründer des GoStudent-Konkurrenten Tutorspace. Jener wird im Handelsblatt wie folgt zitiert: “Es kann meines Erachtens nicht sein, dass derjenige, der das meiste Geld hat, sich nicht an die Regeln halten muss. Disruption ist nicht gleich Verantwortungslosigkeit.”

In einem ersten Statement teilte GoStudent mit, dass das Urteil des Landgerichts Köln noch nicht rechtskräftig sei, man sich aber intensiv mit der Beurteilung des Gerichts auseinandersetze und “bereits erste Änderungen implementiert” habe, um gegenüber Kunden transparenter zu werden.

Leaks und Massenkündigungen

Das ehemalige Vorzeige-Unicorn ist in den letzten Monaten vermehrt Kritik ausgesetzt gewesen. Ein Zusammenschluss ehemaliger Mitarbeiter (“GoStudent Leaks”) spielte diversen Medien, u.a. auch dem brutkasten, “geleakte” Informationen zu; davor war man nach dem 300 Millionen Euro-Investment anfangs 2022 mit Massenkündigungen in die Schlagzeilen geraten (siehe hier und hier).

Das Kölner Landesgericht hat nun den Slogan “#1 Nachhilfeschule weltweit” als irreführende Alleinwerbung bezeichnet, die so nicht mehr verwendet werden darf. Zudem wurde es GoStudent künftig verboten, den Hinweis “Empfohlen von …” auf ihrer Website zu nutzen und darunter die Logos von Medien wie “Kurier”, “Forbes” und “Zeit” zu platzieren.

Weiters hat das Landesgericht entschieden, dass die automatische Vertragsverlängerung eines neuen Nachhilfepakets zu denselben Konditionen nach Ablauf der Laufzeit “unwirksam” ist, da Kunden kein neues Paket erstehen und es sich nicht um ein Abo-Modell handelt.

GoStudent behielt Lohn ein

Ebenso “unwirksam” ist die Entfernung des gesetzlichen Widerrufsrechts (14 Tage) nach der ersten genutzten Unterrichtseinheit. Dies gelte ebenso für die Klausel, die Tutoren dazu verpflichtet hatte, Ersatz zu finden, falls sie keine Nachhilfestunden mehr geben wollen; ansonsten würde der Lohn einbehalten.

Neben anderen Entscheidungen zu diversen Werbemaßnahmen, gegen die GoStudent Berufung eingelegt hat, fällt ein Urteil besonders auf.

Bisher stellte GoStudent einem Schüler oder einer Schülerin eine Stunde des Onlinekurses in Rechnung, auch wenn er nicht erschienen war. Soweit rechtlich noch kein Problem, allerdings hat das Unicorn betroffenen Lehrkräften davon nichts abgegen, wie das Handelsblatt weiter beschreibt. Laut Kölner Gericht sei das “nicht rechtens”.

Als Vermittlerplattform von Tutor:innen dürfe GoStudent den Lohn nicht einbehalten; ihnen sei es bloß erlaubt, Guthaben weiterzureichen und dafür Provision zu verlangen.

“Nicht wettbewerbswidrig”

GoStudent zeigte sich, dem Handelsblatt nach, davon überzeugt, dass “diese Punkte nicht wettbewerbswidrig sind, und hofft, dass das Instanzgericht unseren Ansichten folgen wird.”

Ob dem so ist, werden in Zukunft Richter in zweiter Instanz entscheiden, was aber sicher scheint – und dem brutkasten mitgeteilt wurde – ist die Ankündigung ehemaliger Mitarbeiter, dass zeitnah weitere “Leaks” folgen werden.

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Vor dem Hintergrund des Green Deals der EU sind in den letzten Jahren die Anforderungen an Unternehmen zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten erheblich gestiegen. Das Thema ESG haben auch zahlreiche Beratungsunternehmen in Österreich für sich entdeckt und bieten mittlerweile eine breite Palette an Conuslting-Leistungen an. Mit der environomics GmbH ging nun eine neue Beratung an den Start, die laut eigenen Angaben künftig Unternehmen durch den “ESG-Dschungel” führen möchte.

Wer hinter environomics steht

Hinter dem Unternehmen mit Sitz in Wien stehen Philipp Schneider, Catharina Ahmadi und Gregor Schütze. Die drei Gründer:innen bringen laut Aussendung von environomics eine “gebündelten Expertise” in den Bereichen PR, Kommunikation und ESG-Beratung mit.

So betreibt beispielsweise Gregor Schütze die bekannte Wiener PR-Agentur Schütze Public Results. Sie zählt neben großen Konzernen auch NGOs und Startups zu ihren Kunden. “Mit unserem breiten Netzwerk aus Wirtschaft und Medien bieten wir maßgeschneiderte Kommunikationslösungen für nachhaltige und wirtschaftliche Erfolge”, so Schütze.

Philipp Schneider ist Experte für EU-Taxonomie, nachhaltige Lieferketten und Ökobilanzierung. Seine langjährige Erfahrung als Manager eines internationalen Logistikunternehmens soll künftig ebenfalls in die Beratung einfließen.

Catharina Ahmadi verfügt wiederum über eine langjähriger Praxiserfahrung und Kenntnis der Unternehmensberichterstattung. Zuvor war sie unter anderem für die Palfinger AG im Bereich “Governance, Risk & Compliance” tätig.

Diese Leistungen werden geboten

Konkret möchte environomics Unternehmen künftig bei der Erfüllung anspruchsvoller ESG Kriterien und der Gestaltung nachhaltiger Strategien beraten. Auf der Website von environomics werden unter anderem Strategieentwicklung, Treibhausgas- und Ökobilanzierung, sowie der Aufbau und Erhalt einer nachhaltigen Lieferkette unter Berücksichtigung der Corporate Due Diligence Directive (CSDDD) genannt. Zudem sollen auch Trainings und Workshops für eine Nachhaltige Unternehmenskultur geboten werden. Ein Fokus liegt außerdem auf den Bereichen Kommunikation und Marketing.

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