10.07.2020

Kurz: Keine „plötzlichen Änderungen“ gegen den Klimawandel

In einem Gastkommentar im Time Magazine bricht Bundeskanzler Sebastian Kurz eine Lanze für den Kapitalismus im Kampf gegen den Klimawandel und argumentiert, wie man es von der Ölindustrie gewohnt ist. Ein Kommentar.
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HeldYn AS²K Sebastian Kurz Alexander Schütz Mehrwertsteuersenkung
Sebastian Kurz | (c) BKA / Dragan Tatic

„Wir dürfen den Kampf gegen den Klimawandel nicht zum parteipolitischen Thema werden lassen“, schreibt Sebastian Kurz im letzten Absatz eines Gastkommentars im Time Magazine. Besonders spannend macht diese Aussage, dass der österreichische Bundeskanzler in den Absätzen davor doch ein sehr politisch-ideologische geprägtes Konzept darlegt, wie der Klimawandel bekämpft werden könne, bzw. müsse. Es ist ein Konzept mit Argumentationslinien, wie sie teilweise seit Jahrzehnten – alles andere erfolgreich in Sachen CO2-Reduktion – von jenen genutzt werden, die für einen guten Teil der Emissionen verantwortlich sind.

Des Kanzlers Kampf gegen die bösen Extremisten

Kurz stellt gleich im ersten Absatz seines Kommentars klar: “ Häufig wird uns gesagt, dass wir vor der Wahl zwischen der Rettung der Wirtschaft und der Rettung der Umwelt stehen. Das ist falsch“. Man könne den Klimawandel bekämpfen, dabei Volkswirtschaften umgestalten und letztlich besser dran sein als zuvor. „Die notwendige Antwort muss jedoch aus der politischen Mitte kommen und nicht von den Rändern“, so der Kanzler.

Denn man könne sich zum Einen Verleugnung und Skepsis der „extremen Rechten“ nicht leisten, da es bald zu spät sein könne, um unwiderrufliche Schäden am Klima zu verhindern. Zum anderen sollte man sich „vor Vorschlägen der extremen Linken hüten“, die das System nicht reparieren wolle, sondern es „zugunsten eines als grün getarnten sozialistischen Zentralstaates“ brechen wolle. „Kollektivistische Ideen der Zentralisierung, des Verbots und der Bevormundung“ seien bislang immer gescheitert, konstatiert der Kanzler. Diese würden soziale Ungerechtigkeit, wirtschaftliches Elend „und noch viel Schlimmeres“ verursachen.

Kurz: „Keine Fortschritte“ mit „plötzlichen Änderungen“

Stattdessen plädiert Kurz im Time Magazine, sich an das aus seiner Sicht „beste Modell, das die Menschheitsgeschichte gesehen hat“, zu halten: „die liberale Demokratie basierend auf freier Marktwirtschaft und Rechtsstaat“. Wirtschaftswachstum dürfe dabei kein Selbstzweck sein, sondern müsse „Wohlbefinden, Wohlstand, Gesundheit und Lebensqualität“ dienen.

Nun kommt der zentrale Satz. Kurz stellt klar: „Wir werden keine Fortschritte erzielen, wenn wir plötzlich versuchen, das, was wir heute tun, zu ändern“. (Und das, obwohl sich der Kanzler rühmt, im Kampf gegen das Coronavirus durch unmittelbares Handeln erfolgreich gewesen zu sein.) Stattdessen werde es der „Schlüssel“ sein, „die Art und Weise zu ändern, wie wir die Dinge in Zukunft angehen“. Hier sieht der Kanzler Innovation und mit ihr „Entrepreneure, Angestellte, Wissenschaftler und die Zivilgesellschaft“ in einem „freien, offenen System“, als entscheidend an. Kurz gibt auch konkrete Beispiele zu forcierten Technologien: „Erneuerbare Energien, Bauen mit biologisch abbaubaren Materialien, synthetische Kraftstoffe, Reduktion von CO2 durch Abscheidung und andere vielversprechende Technologien“.

Kurz-Argumentation: Die Ölindustrie lässt grüßen

Kurz baut seine Argumentation im Gastkommentar im Time Magazine also entlang der typischerweise in der Ölindustrie und verwandten Bereichen propagierten Argumentationslinien auf. So wird auch von dieser Seite seit Jahrzehnten (seit die Existenz des menschengemachten Klimawandels nach starkem Druck eingestanden werden musste) dafür plädiert, keine „plötzlichen Änderungen“ umzusetzen und Bestehendes weiterlaufen zu lassen. Auch dort wird seit Jahrzehnten (in denen die weltweiten CO2-Emissionen stetig zunahmen) eine postulierte Fähigkeit des kapitalistischen Systems, das Problem gleichsam automatisch zu lösen, beschworen. Auch dort ist man der Meinung, Innovation allein sei der Schlüssel, in Sachen Klimawandel weiterzukommen. Und die innovativen Technologien, die man dort besonders forciert, sind die von Kurz erwähnten synthetischen Kraftstoffe und die CO2-Abscheidung, bei der die Emissionen nicht vermieden werden, sondern das Gas „eingefangen“ und gespeichert wird.

Warum den Klimawandel 180 Grad anders angehen als das Coronavirus?

Der Bundeskanzler will auf die von ihm beschriebene Weise das auch im Time-Beitrag herausgestrichene Ziel, Österreich bis 2040 CO2-neutral zu machen, erreichen. Er sieht das Land, sowie Europa mit seinem „Green Deal“, der „ein guter erster Schritt“ sei, auf dem richtigen Weg.

Die „grüne Tarnung“, die er der „extremen Linken“ vorwirft, könnte man ihm angesichts seiner Argumentation freilich ebenfalls vorhalten. Das Motto „nur nichts überhasten“ (anders als etwa beim Coronavirus), die Ablehnung staatlicher Reglementierung zu Gunsten des freien Markts (anders als etwa beim Coronavirus) und der kompromisslose Schutz der Interessen der Ölindustrie (anders als etwa beim Coronavirus) haben die Welt jedenfalls dorthin gebracht, wo sie jetzt ist. Eine Frage sei also abschließend in den Raum gestellt: Warum will der Kanzler beim Klimawandel 180 Grad anders agieren, als beim Coronavirus?

PS: Natürlich brauchen wir Innovation

Und um nicht falsch verstanden zu werden: Dass Innovation und neue Technologien eine zentrale Rolle in der Bewältigung der Klimakrise spielen, steht natürlich außer Frage. Innovation ist jedoch, wie man weiß, kein rein technologisches Thema. Innovation braucht es eben etwa auch von politischer Seite bei der von Kurz als Phrase hingeworfenen „Umgestaltung der Volkswirtschaft“ im Sinne des Kampfes gegen den Klimawandel.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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AI Summaries

Kurz: Keine „plötzlichen Änderungen“ gegen den Klimawandel

  • Bundeskanzler Sebastian Kurz äußerte sich in einem Gastkommentar im Time Magazine zum Klimawandel.
  • Unter anderem schreibt er: „Wir werden keine Fortschritte erzielen, wenn wir plötzlich versuchen, das, was wir heute tun, zu ändern“.
  • Dabei beschwört er die innovative Kraft des freien Markts und spricht sich gegen gesetzliche Vorgaben aus.
  • Kurz baut seine Argumentation im Gastkommentar im Time Magazine also entlang der typischerweise in der Ölindustrie und verwandten Bereichen propagierten Argumentationslinien auf.
  • Dazu die Frage: Warum will der Kanzler beim Klimawandel 180 Grad anders agieren, als beim Coronavirus?

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