16.03.2015

Kundenakquise: Ist Werbung per E-Mail immer Spam?

Viele junge Gründer stehen am Anfang vor der Schwierigkeit, eine Kundendatenbank aufzubauen. Darüber, was beim Mailen erlaubt und was verboten ist, informieren wir hier.
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Der Versand unerwünschter E-Mails bzw. Spam ist in Österreich strafbar.

Gerade zu Beginn ist es oft mühsam, das Zielpublikum auf das eigene Produkt – möglichst ohne Kosten – aufmerksam zu machen. Manch einer kommt dabei vielleicht auf die Idee, E-Mailadressen oder Telefonnummern zu recherchieren und Direktwerbung zu betreiben. Ist diese “Zwangsbeglückung” eigentlich erlaubt?

Nein. Unerwünschte Werbungen sind im allgemeinen Sprachgebrauch “Spam”. Darunter zu verstehen sind massenhaft verschickte E-Mails, die manchmal auch Viren oder Betrugsabsichten beinhalten können.

+++ Checkliste: So schreiben Sie Mails richtig! +++

Wann ist elektronische Werbung verboten?

In Österreich ist die Zusendung elektronischer Post (E-Mail und SMS) nach dem Telekommunikationsgesetz verboten, wenn die Zusendung ohne vorhergehende Einwilligung zu Werbezwecken erfolgt oder an mehr als 50 Empfänger geht (auch ohne Werbung).

Was fällt unter Direktwerbung?

Unter Direktwerbung fällt jedes elektronisch versendete Angebot: Ob die Aufforderung zur Ansicht einer Website, der Eintrag in einen Newsletter oder Werbung für Produkte und Dienstleitungen. Nicht unter elektronische Post fallen Mitteilungen die von Firmen oder Organisationen an die Mitarbeiter oder Mitglieder verteilt werden.

Wann darf Werbung per Mail verschickt werden?

Direktwerbung in Österreich darf verschickt werden, wenn

  • der Kunde seine Kontaktdaten anlässlich eines Kaufs bzw. einer Dienstleistung hinterlassen hat
  • die Daten für Werbung für ähnliche Produkte und Dienstleistungen verwendet werden
  • der Empfänger bei jeder Zusendung die Möglichkeit hat – auch bereits bei Erhebung der Daten – sich in die Versandliste aus- bzw. gar nicht erst einzutragen
  • der Empfänger nicht in der E-Commerce-Gesetz-Liste bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GesmbH (RTR) eingetragen ist.

+++ Mehr zum Thema: So schreiben Sie überzeugende Mails +++

Auch Anrufe und Faxe zu Werbezwecken sind ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers unzulässig und verwaltungsbehördlich strafbar. Ebenfalls rechtswidrig sind Anrufe, um eine Einwilligung für die Zusendung einzuholen. Und es ist verboten, mit unterdrückter Nummer anzurufen.

(Anrufe, die der Marktforschung dienen oder Telefonumfragen sind übrigens in Ordnung, da kein Werbezweck vorhanden ist.)

Tipp: Die meisten Internet Service Provider haben in ihren AGBs strenge Spam-Regelungen. Sollte man massenweise unerbetene E-Mails versenden, kann es zu einer Kündigung kommen. Auch internationale “Black Lists” werden immer effizienter. Die Betreiber urteilen hier nach der Anzahl der Beschwerden – nicht, ob der Inhalt gesetzeswidrig ist.

Zusammengefasst:

Zustimmung ist erforderlich, wenn es sich um Direktwerbung oder um ein Massenmail handelt. Wenn die Kundenbeziehung bereits besteht (“Customer Relationship”) ist eine vorherige Zustimmung nicht erforderlich – dies ist dann der Fall, wenn die Kontaktdaten aufgrund eines Kaufs/einer Dienstleistung erhalten wurden, es um Direktwerbung für ähnliche Produkte geht, jederzeit die Möglichkeit besteht, sich vom Newsletter abzumelden und der Empfänger nicht in der ECG liste eingetragen ist.

Sollte man sich nicht daran halten, droht ein Verwaltungsstrafverfahren. Zuständig dafür ist beispielsweise das Fernmeldebüro in der Radetzkystraße 2 in Wien.

 

Quelle: BMVITRTR

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deltaVision beschäftigt heute 125 Mitarbeitende © deltaVision

Das 2022 gegründete Münchner Unternehmen deltaVision hat in seiner ersten Finanzierungsrunde 10,2 Millionen Euro eingesammelt. Wie das Startup mitteilt, wird die Runde von KT Ventures und Valemount Capital angeführt. Zudem beteiligen sich Futury Capital sowie weitere private Investor:innen über ein Investitionsvehikel.

Skalierung im Münchner Werk

Nach eigenen Angaben wirtschaftet deltaVision seit der Gründung profitabel und beschäftigt mittlerweile 125 Mitarbeitende in einem ehemaligen Siemens-Werk in der Münchner Innenstadt. Das frische Kapital soll vor allem in den Kapazitätsausbau fließen, um die Produktion von Ventilen und Antriebskomponenten auf 5.000 Einheiten pro Jahr zu steigern. Parallel dazu will das Unternehmen Technologien für das orbitale Betanken von Raumfahrzeugen weiterentwickeln.

„Wir setzen auf ein offenes und interoperables Ökosystem für In-Orbit-Services, statt auf ein Modell, bei dem am Ende ein einzelner Anbieter den gesamten Markt beherrscht.“, wird CEO und Mitgründer Alex Plebuch in einer Mitteilung des Unternehmens zitiert. Ein offenes Ökosystem vergrößere den Gesamtmarkt erheblich, wovon alle Akteure profitierten, heißt es weiters.

Expansion nach Frankreich und in die USA

Neben der Kapazitätserweiterung in Deutschland plant das Startup den Aufbau von Forschung und Produktion in Frankreich über eine neu gegründete Tochtergesellschaft. Kurzfristig soll zudem eine eigene Ventilproduktion in den USA entstehen, um den dortigen Markt direkt zu bedienen.

Das Unternehmen beliefert laut eigenen Angaben mehr als 60 Kund:innen weltweit, darunter die Europäische Weltraumorganisation (ESA) für das Mondlander-Projekt „Argonaut“. Johannes Pichler von Lead-Investor KT Ventures begründet den Einstieg wie folgt: „Wir investieren nicht in ein Versprechen, sondern in ein profitables Geschäftsmodell mit enormem Rückenwind und internationalen Wachstumschancen.“

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