16.03.2015

Kundenakquise: Ist Werbung per E-Mail immer Spam?

Viele junge Gründer stehen am Anfang vor der Schwierigkeit, eine Kundendatenbank aufzubauen. Darüber, was beim Mailen erlaubt und was verboten ist, informieren wir hier.
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Der Versand unerwünschter E-Mails bzw. Spam ist in Österreich strafbar.

Gerade zu Beginn ist es oft mühsam, das Zielpublikum auf das eigene Produkt – möglichst ohne Kosten – aufmerksam zu machen. Manch einer kommt dabei vielleicht auf die Idee, E-Mailadressen oder Telefonnummern zu recherchieren und Direktwerbung zu betreiben. Ist diese “Zwangsbeglückung” eigentlich erlaubt?

Nein. Unerwünschte Werbungen sind im allgemeinen Sprachgebrauch “Spam”. Darunter zu verstehen sind massenhaft verschickte E-Mails, die manchmal auch Viren oder Betrugsabsichten beinhalten können.

+++ Checkliste: So schreiben Sie Mails richtig! +++

Wann ist elektronische Werbung verboten?

In Österreich ist die Zusendung elektronischer Post (E-Mail und SMS) nach dem Telekommunikationsgesetz verboten, wenn die Zusendung ohne vorhergehende Einwilligung zu Werbezwecken erfolgt oder an mehr als 50 Empfänger geht (auch ohne Werbung).

Was fällt unter Direktwerbung?

Unter Direktwerbung fällt jedes elektronisch versendete Angebot: Ob die Aufforderung zur Ansicht einer Website, der Eintrag in einen Newsletter oder Werbung für Produkte und Dienstleitungen. Nicht unter elektronische Post fallen Mitteilungen die von Firmen oder Organisationen an die Mitarbeiter oder Mitglieder verteilt werden.

Wann darf Werbung per Mail verschickt werden?

Direktwerbung in Österreich darf verschickt werden, wenn

  • der Kunde seine Kontaktdaten anlässlich eines Kaufs bzw. einer Dienstleistung hinterlassen hat
  • die Daten für Werbung für ähnliche Produkte und Dienstleistungen verwendet werden
  • der Empfänger bei jeder Zusendung die Möglichkeit hat – auch bereits bei Erhebung der Daten – sich in die Versandliste aus- bzw. gar nicht erst einzutragen
  • der Empfänger nicht in der E-Commerce-Gesetz-Liste bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GesmbH (RTR) eingetragen ist.

+++ Mehr zum Thema: So schreiben Sie überzeugende Mails +++

Auch Anrufe und Faxe zu Werbezwecken sind ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers unzulässig und verwaltungsbehördlich strafbar. Ebenfalls rechtswidrig sind Anrufe, um eine Einwilligung für die Zusendung einzuholen. Und es ist verboten, mit unterdrückter Nummer anzurufen.

(Anrufe, die der Marktforschung dienen oder Telefonumfragen sind übrigens in Ordnung, da kein Werbezweck vorhanden ist.)

Tipp: Die meisten Internet Service Provider haben in ihren AGBs strenge Spam-Regelungen. Sollte man massenweise unerbetene E-Mails versenden, kann es zu einer Kündigung kommen. Auch internationale “Black Lists” werden immer effizienter. Die Betreiber urteilen hier nach der Anzahl der Beschwerden – nicht, ob der Inhalt gesetzeswidrig ist.

Zusammengefasst:

Zustimmung ist erforderlich, wenn es sich um Direktwerbung oder um ein Massenmail handelt. Wenn die Kundenbeziehung bereits besteht (“Customer Relationship”) ist eine vorherige Zustimmung nicht erforderlich – dies ist dann der Fall, wenn die Kontaktdaten aufgrund eines Kaufs/einer Dienstleistung erhalten wurden, es um Direktwerbung für ähnliche Produkte geht, jederzeit die Möglichkeit besteht, sich vom Newsletter abzumelden und der Empfänger nicht in der ECG liste eingetragen ist.

Sollte man sich nicht daran halten, droht ein Verwaltungsstrafverfahren. Zuständig dafür ist beispielsweise das Fernmeldebüro in der Radetzkystraße 2 in Wien.

 

Quelle: BMVITRTR

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contextflow, Corona, Radiologie
(c) contextflow - Das contextflow-Team.

In den vergangenen Jahren war es um das auf KI-basierte Radiologie spezialisierte Wiener Startup Contextflow medial etwas stiller. Davor, im September 2021, hatte man eine bereits kommunizierte Investmentrunde um zwei Millionen Euro auf 6,7 Millionen Euro erweitert – brutkasten berichtete.

Contextflow-Deal: Millionen und Aktien

Nun gibt es wieder Neuigkeiten. 4DMedical, ein australisches Medizintechnikunternehmen für Atemwegsmedizin mit KI-basierter Bildgebung, hat eine verbindliche Vereinbarung zur Übernahme von Contextflow unterzeichnet. Der Deal umfasst laut einer am Montag bei der australischen Börse eingereichten Mitteilung eine Cash-Vorauszahlung in Höhe von rund 18,6 Millionen australischen Dollar (aktuell ca. 11,5 Millionen Euro), 56.235 Aktien sowie einen Earn-out von bis zu 2,6 Millionen Optionen über einen Zeitraum von zwei Jahren. Vorbehaltlich der Erreichung bestimmter Leistungsziele.

Die Übernahme soll 4DMedical eine umfassende kommerzielle Plattform direkt vor Ort in Europa ermöglichen und die globale Wachstumsstrategie beschleunigen.

Schnelle Expansion und eine Ersparnis

Während sich die Transaktion strategisch auf die geografische Expansion konzentriert, stärke sie zugleich die Technologieplattform von 4DMedical, heißt es in der Aussendung. Die KI-basierten Erkennungs- und Workflow-Tools von Contextflow, insbesondere im Bereich des Lungenkrebs-Screenings, sollen dabei die funktionellen Bildgebungsfähigkeiten von 4DMedical ergänzen, die eine quantitative Bewertung von Ventilation, Perfusion und Lungenmechanik ermöglichen.

Durch die Übernahme von Contextflow gewinnt 4DMedical ein in Europa ansässiges Team mit kommerzieller und technischer Expertise, einen etablierten Kundenstamm sowie eine klinische Präsenz in ganz Europa. Darüber hinaus erhält das Unternehmen eine CE-gekennzeichnete Produktsuite, die bereits in routinemäßigen klinischen Workflows eingesetzt wird, sowie eine regulatorisch konforme Plattform, die den Anforderungen der europäischen Medical Device Regulation (MDR) entspricht. Diese Grundlage diene 4DMedical dazu, den Zeit- und Komplexitätsaufwand für den Aufbau einer neuen regionalen Präsenz zu umgehen.

Contextflow-CEO wird General Manager

Durch diese Kombination komplementärer Produktsuiten sei das australische Unternehmen nun konkret in der Lage, funktionelle Lungenbildgebungslösungen in etablierte europäische radiologische Workflows einzuführen, Cross-Selling innerhalb der bestehenden installierten Kundenbasis zu betreiben, in Märkte mit etablierten Erstattungspfaden – einschließlich Deutschland – zu expandieren sowie die Markteinführungszeit für neue KI-gestützte Lösungen zu verkürzen. Die Ergänzung um eine kommerziell aktive, MDR-konforme Plattform reduziere dabei zusätzliche regulatorische Reibungsverluste und ermögliche skalierbares Wachstum in mehreren europäischen Märkten.

Markus Holzer, CEO von Contextflow, übernimmt künftig die Rolle des General Managers von 4DMedical Europe, verantwortet das Wachstum des Unternehmens in der Region und berichtet direkt an Gründer und CEO Andreas Fouras.

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