18.08.2025
EUROPEAN FORUM ALPBACH

Kufsteiner Startup RevIVe Medtech gewinnt Euregio-Innovationspreis

Am vergangenen Samstag wurden zum 14. Mal die Euregio-Awards verliehen - organisiert im Rahmen der Euregio-Days beim European Forum Alpbach.
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Innovationspreis (v. l.): Jan Brilke, Pascal Schöttle, Luca Benedetti, Eva Littringer, Martin Schwarz, Florian Ennemoser, Bernhard Weiskopf, Ingrid Frank, Andreas Bangheri | © EFA/Philipp Huber

Mit den Euregio-Awards werden Jahr für Jahr junge Forscher:innen, Unternehmer:innen und Innovator:innen aus Tirol, Südtirol und Trentino vor den Vorhang geholt. Ausgezeichnet wurden die besten Forschungsarbeiten sowie innovative Produkte, Prozesse und Dienstleistungen rund um das Thema „Wettbewerbsfähigkeit“. Die Preise werden von der Wirtschaftskammer Tirol sowie den Handelskammern Bozen und Trient gestiftet.

In-Use-Mischsystem für IV-Therapie

Den diesjährigen Euregio-Innovationspreis sicherte sich das Kufsteiner Startup RevIVe Medtech rund um das Founderteam aus Eva Littringer, Alexander Liolios und Martin Schwarz. Das 2023 gegründete Unternehmen will die intravenöse (IV) Therapie grundlegend verändern. Dafür wurde eine Plattform entwickelt, die ein benutzerfreundliches Gerät mit einem In-Use-Mischsystem kombiniert. Damit soll IV-Therapie künftig sicherer, flexibler und auch außerhalb von Kliniken zugänglich werden – selbst für Anwender:innen ohne spezielle Fachkenntnisse. Die Technologie ermögliche, so das Startup, die bedarfsgerechte Herstellung und Verabreichung von Infusionen.

Auf Platz zwei landete B2 Labtech Srl aus Rovereto (Trentino). Den dritten Rang belegte die wiegon GmbH aus Landeck. Die drei Siegerprojekte wurden mit Preisgeldern in Höhe von 10.000, 5.000 und 2.000 Euro prämiert.

„Innovation macht stark. Nicht zuletzt die Siegerprojekte zeigen, dass die Unternehmen in der Euregio im internationalen Wettbewerb nicht nur dabei, sondern mittendrin sind. Unsere heimischen Betriebe können durch Innovation und Zukunftssicht mit der Konkurrenz in Europa und darüber hinaus bestens mithalten“, sagt Marcus Hofer, Jurymitglied und Geschäftsführer der Standortagentur Tirol.

Euregio-Jungforscher:innenpreis

Neben dem Innovationspreis wurde auch der Euregio-Jungforscher:innenpreis verliehen. Dieser ging heuer an Eva Casotti von der Universität Innsbruck für ihre Arbeit im Bereich Quantenphysik. Sie erhielt ein Preisgeld von 5.000 Euro.

JunforscherInnenpreis (v. l.): Valentin Wett, Julia Hofmann, Saleh Hamet, Elena Fogazzi, Marco Turrini, Eva Casotti (1. Platz). | © EFA/Philipp Huber

„Mit neuen Ideen, Technologien und Strategien trägt die Forschung nicht nur zur Stärkung des Wissenschaftsstandortes, sondern auch wesentlich zur Entwicklung der Wirtschaft bei“, so Ulrike Tappeiner, Juryvorsitzende und Präsidentin der Freien Universität Bozen. Euregio-Präsident und Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher ergänzt: „Die eingereichten Projekte sind wertvolle Ideengeber für die Euregio Tirol-Südtirol-Trentino. Mit den Auszeichnungen holen wir junge Talente und innovative Ansätze vor den Vorhang, welche Ansporn für weitere Forschung oder auch zukunftsweisende Projekte sein können.“

Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit

Das Thema des heurigen Wettbewerbs lautete „Wettbewerbsfähigkeit“. Um diese auch international zu sichern, brauche es laut Tirols Landeshauptmann Anton Mattle „neue Ansätze, innovative Lösungen, Kreativität und Ehrgeiz“. Genau das hätten die diesjährigen Siegerprojekte eindrucksvoll gezeigt. „Es sind konkrete Projekte, die einen Mehrwert für unsere Region bringen“, so Mattle.

Auch WK-Tirol-Präsidentin Barbara Thaler sieht klaren Handlungsbedarf: Österreich brauche eine „klare Wachstumsstrategie, die Innovation, Nachhaltigkeit und Digitalisierung vereint und gleichzeitig unsere regionalen Stärken nutzt“. Die Euregio-Awards sollen dabei die Wichtigkeit von Forschungsprojekten und Innovationen für Österreichs Wettbewerbsfähigkeit hervorheben. „Nur wenn wir in junge Menschen und Wissen investieren, können wir eine wettbewerbsfähige, nachhaltige und kohärente Zukunft aufbauen“, sagt Andrea De Zordo, Präsident der Handelskammer Trient.

Tipp der Redaktion:

Zwischen KI, Kryptoregulierungen und Startup-Investments zeigt das European Forum Alpbach, welche Strategien der Kontinent für die Zukunft braucht. brutkasten gibt einen Überblick über die spannendsten Sessions für Entscheider:innen im Innovationsbereich. Mehr darüber könnt ihr auch hier erfahren. brutkasten wird auch in diesem Jahr von vor Ort berichten.

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15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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