19.05.2023

Künstliche Intelligenz to go: OpenAI launcht die ChatGPT App

Die Nutzung von ChatGPT soll bald noch einfacher bzw. mobiler werden. Das dahinterstehende Unternehmen OpenAI verkündete in einem offiziellen Statement den Launch einer ChatGPT App.
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OpenAI verkündet den Launch seiner ChatGPT-App © ilgmyzin
OpenAI verkündet den Launch seiner ChatGPT-App © ilgmyzin

Die Nutzung des populären Chatbots von OpenAI wird nun auch mobil nutzerfreundlicher. Das US-amerikanische KI-Unternehmen verkündete am 18. Mai 2023 den Launch einer offiziellen iOS-App: Die ChatGPT App. Zunächst wird die App auf iPhones und iPads in den USA erhältlich sein. Sowohl die Erweiterung auf Android-Services als auch die Erweiterung in andere Länder sollen laut dem offiziellen Statement bald folgen.

ChatGPT App ist kostenlos

Die neue App wird laut OpenAI kostenlos erhältlich sein und dabei die Chat-Historie der Nutzer:innen aus deren Web-Version synchronisieren. Zudem wird die eigene Open-Source-Spracherkennungssoftware “Whisper” in die neuen App integriert, was die Spracheingabe in der Mobilversion ermöglicht.

All jene Nutzer:innen, die bereits die zahlungspflichtige Version ChatGPT Plus nutzen, sollen auch in der App den exklusiven Zugang zu den ChatGPT-4 Services erhalten. Hinzu kommen der frühzeitige Zugriff auf neue Angebote bzw. Fähigkeiten der Künstlichen Intelligenz (KI) von OpenAI sowie schnellere Reaktionszeiten.

Konkurrenz für Google

Bisher war ein verbreiteter Ansatz für die mobile Nutzung von ChatGPT, die Verwendung der Bing-App von Microsoft. Mit der neuen App wird diese Alternative wohl überflüssig werden. Außerdem erfolgt der App-Launch ein paar Monate nachdem diverse Fake-Versionen von ChatGPT Apps den App Store und Play Store überfüllten.

Auch Google stellte erst kürzlich seinen eigenen Chatbot “Bard” vor, welcher soweit als größter Konkurrent von ChatGPT gilt. Bard hat bisher noch keine App-Version veröffentlicht.

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Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria erklären den neuen Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz und erläutern wichtige Neuerung für die Umwandlung der virtuellen Shares in echte Shares.
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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte “Phantom Shares”) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an “echte”“” Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine “echte” Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

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Künstliche Intelligenz to go: OpenAI launcht die ChatGPT App

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Der Inhalt dieses Artikels hat eine Reihe gesellschaftspolitischer Auswirkungen. Zunächst wird die Verbreitung von KI-basierten Technologien erhöht, was eine weitere Veränderung der Art und Weise beeinflussen kann, wie Menschen miteinander interagieren. Es kann auch dazu beitragen, dass Menschen mehr auf KI-basierte Technologien zurückgreifen, um bestimmte Aufgaben zu erledigen. Darüber hinaus kann es auch dazu beitragen, dass Menschen mehr auf KI-basierte Technologien zurückgreifen, um bestimmte Aufgaben zu erledigen. Darüber hinaus kann es auch dazu beitragen, die Konkurrenzsituation zwischen Google und Microsoft zu verschärfen und die Marktmacht der beiden Unternehmen zu erhöhen. Auf lange Sicht kann dies zu einer weiteren Konzentration der Marktmacht führen, was negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Marktes haben kann.

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Der Launch der ChatGPT App von OpenAI hat das Potenzial, eine breite Nutzerschaft zu erreichen und die Konkurrenz mit Google und anderen Chatbot-Anbietern anzufachen. Der kostenlose Zugang zu den ChatGPT-Services könnte eine große Anzahl an neuen Nutzern anziehen, wodurch sich die Umsätze des Unternehmens erhöhen könnten. Die App könnte zudem eine neue Ära der mobilen KI-Nutzung einleiten und neue Möglichkeiten für Unternehmen schaffen, die KI-Technologie für sich zu nutzen.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Der Launch der ChatGPT App von OpenAI bietet Innovationsmanager:innen eine neue Möglichkeit, KI-basierte Chatbot-Lösungen auf mobilen Geräten einzusetzen. Die App ist kostenlos verfügbar und bietet exklusive Features für Nutzer:innen der zahlungspflichtigen Version ChatGPT Plus. Mit der Veröffentlichung der App wird Microsofts Bing-App als Alternative zu ChatGPT wohl überflüssig und Google erhält einen neuen Konkurrenten auf dem Markt. Diese Entwicklung bietet Innovationsmanager:innen die Chance, KI-basierte Chatbot-Lösungen zu nutzen, um ihren Kund:innen ein besseres Erlebnis zu bieten.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Der Inhalt dieses Artikels ist für Investoren:innen relevant, da der Launch der ChatGPT App eine starke Konkurrenz für Google darstellt. Die neue App wird es Nutzer:innen ermöglichen, die mobile Nutzung des Chatbots zu vereinfachen und OpenAI damit einen Vorteil gegenüber Konkurrenten wie Google verschaffen. Daher können Investoren:innen die Entwicklungen von OpenAI im Auge behalten, um zu sehen, wie sich die App auf den Markt auswirken könnte.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Der Launch der ChatGPT App von OpenAI bietet eine wichtige Möglichkeit, Künstliche Intelligenz auf eine einfache und kostenlose Weise zu nutzen. Dies kann eine wichtige Rolle bei der Förderung von Innovationen und der Entwicklung der Digitalisierung spielen. Als Politiker:in kann man die App nutzen, um die Nutzung von KI auf einer breiten Basis zu fördern und somit eine größere Anzahl an Menschen an den Vorteilen der Technologie teilhaben zu lassen. Darüber hinaus kann die App auch dazu beitragen, die Kompetenzen der Nutzer:innen in Bezug auf KI zu erhöhen, was wiederum zu einer besseren Nutzung der Technologie und zu einer größeren Akzeptanz beitragen kann.

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Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Das US-amerikanische KI-Unternehmen OpenAI hat am 18. Mai 2023 die offizielle iOS-App ChatGPT App veröffentlicht. Die App bietet Nutzer:innen die Möglichkeit, die Künstliche Intelligenz von OpenAI mobil zu nutzen und synchronisiert die Chat-Historie der Nutzer:innen aus der Web-Version. Die App ist kostenlos und bietet auch Zugang zu den exklusiven ChatGPT-4 Services für Nutzer:innen der zahlungspflichtigen Version ChatGPT Plus. Mit dem Launch der App erhält OpenAI Konkurrenz von Microsofts Bing-App und Googles Chatbot “Bard”, welcher bisher noch keine App-Version veröffentlicht hat. Durch die neue App können Nutzer:innen auf ihrem mobilen Gerät schneller auf neue Angebote und Fähigkeiten der KI zugreifen und ihre Erfahrungen mit Künstlicher Intelligenz weiter verbessern.

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  • OpenAI (Unternehmen)
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