29.07.2019

Die Kündigung: Checkliste für das schwierigste Gespräch

Die Kündigung ist wohl das schwierigste Gespräch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Unsere Checkliste zeigt, was Vorgesetzte bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses beachten müssen.
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Checkliste für die Kündigung - Mitarbeiter-Fluktuation
(c) fotolia / Viacheslav Iakobchuk

„Grundsätzlich löst eine Kündigung immer Emotionen aus,“ sagt Robert Koenes, Direktor für Personalberatung beim Personalmanagement-Berater Iventa. Für den Betroffenen Mitarbeiter ist der Jobverlust ein Einschnitt, der ihn vor eine große, unerwartete Herausforderung stellt. Die Reaktionen können von großer Erleichterung bis zur Panik reichen: Der eine spürte vielleicht selbst schon, dass er sich im Job in eine Sackgasse bewegt. Der andere denkt als erstes daran, wie die nächste Miete bezahlt werden kann.

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Umso wichtiger ist es, bei der Kündigung „wertschätzend und respektvoll mit der Person umzugehen und die Situation genau zu erklären“. Aus Koenes Sicht ist es deshalb auch „nicht gut, wenn man die HR-Abteilung vorschickt“, und das Ganze damit „anonymisiert“. Vielmehr sollte der oder die unmittelbare Vorgesetzte des Gekündigten mit dabei sein. Wobei man durchaus eine zweite, fachlich zuständige Person dazu nehmen könne – nicht zuletzt, „um im Nachhinein keine Unstimmigkeiten zu erleben“.

Checkliste für die Kündigung: Konstruktiv und transparent

Der Rahmen für ein angemessenes Kündigungsgespräch kann wie folgt aussehen:

  1. Begründen Sie die Kündigung und klären Sie über deren Hintergründe auf
    – Wenn betriebliche Gründe hinter der Kündigung stecken, dann machen Sie klar, dass den Gekündigten keine Schuld trifft
    – Wenn die Leistung des Mitarbeiters nicht mehr passt, dann geben Sie Beispiele dafür
  2. Seien Sie auf emotionale Ausbrüche gefasst Bleiben Sie dennoch konstruktiv und legen niemandem Steine in den Weg.Stellen Sie einen sauberen Ausstieg in Aussicht, mit dem der oder die Betroffene das Gesicht wahren kann
  3. Das bedeutet auch, möglichst eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrags anzustreben. Mehr dazu auch unter diesem Link.
  4. Klären Sie ab, welcher Rahmen dafür möglich ist
    – Relevant sind dafür vor allem Kündigungsfristen, offene Projekte, Urlaubs- und Zeitguthaben im Abgleich mit den benötigten Zeiten für die Übergabe an Teammitglieder und allfällige Nachfolger.
  5. Ratschläge für den weiteren beruflichen Weg sind nicht nötig
    – Wer ohne eigenes Verschulden gehen muss, braucht als Fachkraft keine Tipps
    – Wer über mangelnde Leistungen informiert wird, sollte selbst die nötigen Schlüsse daraus ziehen

Am Ende geht es bei der Kündigung nicht nur darum, eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden. Ein gelungenes Kündigungsgespräch legt auch die Grundlage, um die restliche gemeinsame Arbeitszeit friedvoll und konstruktiv abzuwickeln.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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