29.07.2019

Die Kündigung: Checkliste für das schwierigste Gespräch

Die Kündigung ist wohl das schwierigste Gespräch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Unsere Checkliste zeigt, was Vorgesetzte bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses beachten müssen.
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Checkliste für die Kündigung - Mitarbeiter-Fluktuation
(c) fotolia / Viacheslav Iakobchuk

„Grundsätzlich löst eine Kündigung immer Emotionen aus,“ sagt Robert Koenes, Direktor für Personalberatung beim Personalmanagement-Berater Iventa. Für den Betroffenen Mitarbeiter ist der Jobverlust ein Einschnitt, der ihn vor eine große, unerwartete Herausforderung stellt. Die Reaktionen können von großer Erleichterung bis zur Panik reichen: Der eine spürte vielleicht selbst schon, dass er sich im Job in eine Sackgasse bewegt. Der andere denkt als erstes daran, wie die nächste Miete bezahlt werden kann.

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Umso wichtiger ist es, bei der Kündigung „wertschätzend und respektvoll mit der Person umzugehen und die Situation genau zu erklären“. Aus Koenes Sicht ist es deshalb auch „nicht gut, wenn man die HR-Abteilung vorschickt“, und das Ganze damit „anonymisiert“. Vielmehr sollte der oder die unmittelbare Vorgesetzte des Gekündigten mit dabei sein. Wobei man durchaus eine zweite, fachlich zuständige Person dazu nehmen könne – nicht zuletzt, „um im Nachhinein keine Unstimmigkeiten zu erleben“.

Checkliste für die Kündigung: Konstruktiv und transparent

Der Rahmen für ein angemessenes Kündigungsgespräch kann wie folgt aussehen:

  1. Begründen Sie die Kündigung und klären Sie über deren Hintergründe auf
    – Wenn betriebliche Gründe hinter der Kündigung stecken, dann machen Sie klar, dass den Gekündigten keine Schuld trifft
    – Wenn die Leistung des Mitarbeiters nicht mehr passt, dann geben Sie Beispiele dafür
  2. Seien Sie auf emotionale Ausbrüche gefasst Bleiben Sie dennoch konstruktiv und legen niemandem Steine in den Weg.Stellen Sie einen sauberen Ausstieg in Aussicht, mit dem der oder die Betroffene das Gesicht wahren kann
  3. Das bedeutet auch, möglichst eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrags anzustreben. Mehr dazu auch unter diesem Link.
  4. Klären Sie ab, welcher Rahmen dafür möglich ist
    – Relevant sind dafür vor allem Kündigungsfristen, offene Projekte, Urlaubs- und Zeitguthaben im Abgleich mit den benötigten Zeiten für die Übergabe an Teammitglieder und allfällige Nachfolger.
  5. Ratschläge für den weiteren beruflichen Weg sind nicht nötig
    – Wer ohne eigenes Verschulden gehen muss, braucht als Fachkraft keine Tipps
    – Wer über mangelnde Leistungen informiert wird, sollte selbst die nötigen Schlüsse daraus ziehen

Am Ende geht es bei der Kündigung nicht nur darum, eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden. Ein gelungenes Kündigungsgespräch legt auch die Grundlage, um die restliche gemeinsame Arbeitszeit friedvoll und konstruktiv abzuwickeln.

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash

Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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