08.09.2020

KSV1870 bietet Startups eine Gratis-Mitgliedschaft an

Wer sein Startup nach 2018 gegründet hat, kann bis Ende 2023 eine Gratis-Mitgliedschaft bei KSV1870 nutzen.
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Inolvenzen-Statistik 1 HJ 2020: KSV1870 übt massive Kritik an Corona-Politik
(c) Guenther Peroutka: Ricardo-José Vybiral, CEO des KSV1870 Holding AG

Das Coronavirus hat viele Staaten der Welt in eine Rezession gestürzt, und auch in Österreich steht die Bonität zahlreicher Unternehmen auf dem Prüfstand. Umso wichtiger ist es, sich genau über Geschäftspartner zu informieren und entsprechend abzusichern – das gilt vor allem für Jungunternehmen und Startups, die oft noch nicht entsprechende Rücklagen gebildet haben, um sich gegen etwaige Zahlungsverzögerungen oder gar Zahlungsausfälle abzusichern. Der KSV1870 hat daher ein entsprechendes Paket für Jungunternehmen und Startups geschnürt, wie Ricardo-José Vybiral, CEO des KSV1870, zuletzt verkündete.

Die Modalitäten der Gratis-Mitgliedschaft

Demnach zahlen Jungunternehmen, Startups und Gründer bei einem Neueintritt in den KSV1870 bis Ende 2023 keinen Mitgliedsbeitrag. Laut Website des KSV1870 muss das Unternehmen dazu in den Jahren 2018, 2019 oder 2020 gegründet worden sein. Bei der Registrierung fällt eine einmalige Gebühr in Höhe von 37 Euro an.

Die Founder erhalten sodann aktuelle Insolvenzinformationen wöchentlich per Email, beziehungsweise täglich online und auf das eigene Smartphone. Zudem können sie auf eine Online-Datenbank zugreifen, erhalten Insolvenzchecks und rechtliche Beratung gratis.

KSV-Mitgliedschaft: Preise und Kündigung

Die reguläre Mitgliedschaft beim KSV1870 kostet 198 pro Jahr und wird verrechnet, sobald der Gratis-Probezeitraum abgeschlossen ist. Wer seine Mitgliedschaft zuvor kündigen möchte, der muss das bis Ende Oktober tun.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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AI Summaries

KSV1870 bietet Startups eine Gratis-Mitgliedschaft an

  • Das Coronavirus hat viele Staaten der Welt in eine Rezession gestürzt, und auch in Österreich steht die Bonität zahlreicher Unternehmen auf dem Prüfstand.
  • Umso wichtiger ist es, sich genau über Geschäftspartner zu informieren und entsprechend abzusichern – das gilt vor allem für Jungunternehmen und Startups, die oft noch nicht entsprechende Rücklagen gebildet haben, um sich gegen etwaige Zahlungsverzögerungen oder gar Zahlungsausfälle abzusichern.
  • Der KSV1870 hat daher ein entsprechendes Paket für Jungunternehmen und Startups geschnürt, wie Ricardo-José Vybiral, CEO des KSV1870, zuletzt verkündete.
  • Demnach zahlen Jungunternehmen, Startups und Gründer bei einem Neueintritt in den KSV1870 bis Ende 2023 keinen Mitgliedsbeitrag.
  • Laut Website des KSV1870 muss das Unternehmen dazu in den Jahren 2018, 2019 oder 2020 gegründet worden sein.
  • Die reguläre Mitgliedschaft beim KSV1870 kostet 198 pro Jahr und wird verrechnet, sobald der Gratis-Probezeitraum abgeschlossen ist.

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