25.10.2021

Krypto-Steuer: Wann sie kommen soll und wie es mit Übergangsfristen aussieht

Die Bundesregierung will die Besteuerung von Kryptowährungen ändern und hat auch bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst. Der brutkasten hat im Finanzministerium nachgefragt, wann die Änderungen nun kommen sollen, wie existierende Krypto-Bestände behandelt werden sollen und ob die eigentlich auch geplante Haltefrist vom Tisch ist.
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Bitcoin, Ethereum
Foto: Executium/Unsplash

Seit Wochen wird darüber diskutiert, Anfang Oktober gab es dann auch einen Beschluss im Ministerrat – die Besteuerung von Krypto-Assets soll geändert werden. Derzeit sind mit Kryptowährungen erzielte Kursgewinne steuerfrei, sofern man sie mindestens ein Jahr gehalten hat. Verkauft man sie schon vorher, zahlt man Einkommenssteuer. Bei Aktien und anderen Wertpapieren werden dagegen unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer auf Gewinne fällig. Die Bundesregierung möchte eine Angleichung, so viel ist seit mehreren Wochen bekannt und wurde auch vom brutkasten mehrfach berichtet. Doch selbst der Beschluss im Ministerrat zur geplanten Krypto-Steuer blieb vage und war eher eine sehr allgemein gehaltene Absichtserklärung.

Der Grund dafür: Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne verhandeln noch über die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes, wie der brutkasten aus dem Finanzministerium erfuhr. Dass die Änderung bereits mit Jahreswechsel kommt, wie manche befürchteten, ist daher auch auszuschließen. Das sei schon sei legistisch nicht möglich, hieß es dazu aus dem Ministerium. Einen genaueren Zeitplane gebe es noch nicht, allerdings werde die Änderung jedenfalls 2022 in Kraft treten. Eine Verzögerung über das kommende Jahr hinaus sei unwahrscheinlich.

Koppelung an DAC-8-Richtlinie möglich

Auf der EU-Ebene soll ebenfalls 2022 die Richtline DAC-8 kommen, die unter anderem vorsieht, dass Bertreiber von Kryptobörsen ihre Daten an die Finanzbehörden weitergeben müssen. Im Finanzministerium denkt man an, dass im Zuge der Umsetzung der Richtlinie in Österreich auch gleich die geplanten Änderungen bei der Versteuerung implementiert werden. Fix ist eine solche Koppelung aber nicht – sollte sich DAC-8 beispielsweise verzögern, könnten die Änderungen bei der Versteuerung auch unabhängig davon kommen, hieß es aus dem Ministerium.

Noch nicht fixiert ist außerdem, ob und wie bereits existierende Bestände an Kryptowährungen von der Neuregelung betroffen wären. Bei der Abschaffung der Haltefrist für Aktien im Jahr 2012 blieben Kursgewinne aus „Altbeständen“, also aus Aktien, die man bei Inkrafttreten der Regelung bereits besessen hat, weiter steuerfrei.

Im Ministerium rechnet man damit, dass es auch diesmal eine ähnliche Regelung geben wird. Wie diese aussehen wird, ist zwar noch offen – aber eine Vollbesteuerung von bestehenden Assets habe es in ähnlichen Fällen in der Vergangenheit eigentlich nie gegeben, hieß es aus dem Ministerium.

Ministerium: Haltefrist noch nicht vom Tisch

Noch nicht vom Tisch ist für das Ministerium die Idee, die Krypto-Steuer mit einer generellen Wiedereinführung einer Haltefrist für Wertpapiere zu kombinieren – die dann auch gleich für Krypto-Assets gelten würde. Im Regierungsprogramm ist die Wiedereinführung einer Haltefrist grundsätzlich vereinbart, aber nur für Wertpapiere. In die nun beschlossen Steuerreform fand sie nun aber keinen Eingang. Zwischen den Regierungsparteien wird darüber weiter verhandelt werden.

Die ÖVP würde sich im Idealfall eine nur einjährige Frist wünschen. Dafür dürften aber die Grünen nicht zu haben sein. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat bereits vor Monaten in einem Interview angedeutet, dass die Frist wohl deutlich über ein Jahr betragen werde. In der ÖVP würde man realistischerweise bereits eine dreijährige Frist als Erfolg betrachten, wie der brutkasten erfuhr. Die Grünen stehen dem Vernehmen nach generell auf der Bremse, was die Wiedereinführung der Frist angeht und dürften, wenn überhaupt, eine deutlich längere Frist bevorzugen.

Unabhängig davon möchte das Finanzministerium aber weiterhin, dass eine neu eingeführte Haltefrist auch für Bitcoin und andere Kryptowährungen gelten wird. Allerdings stellt sich hier die Frage, wie realistisch dies wirklich ist – immerhin konnten sich die Regierungsparteien bei den Verhandlungen zur kürzlich präsentieren Steuerreform eben nicht darauf einigen.

Klar ist aber jedenfalls: Kommt diese Einigung nicht, kommt die „Krypto-Steuer“ eben ohne Haltefrist – und dann würden unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer auf sämtliche realisierten Gewinne mit Krypto-Assets fällig.

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Antrieb auf Frankreichs berühmtester Prachtstraße: CycloTech zeigte die CycloRotor-Technologie beim VivaTech-Showcase auf den Champs-Élysées. | (c) CycloTech

Die Champs-Élysées sind die wohl bekannteste Straße Frankreichs. Über die Pariser Prachtstraße ziehen sonst große Militärparaden, traditionell endet hier die Tour de France, und an kaum einem anderen Ort inszeniert sich das Land so selbstbewusst. Heuer aber gehörte die Avenue der Zukunft: Sie wurde zu einem der Schauplätze der VivaTech, Europas größter Messe für Startups und Innovation. Das 2016 gegründete Event bringt jährlich in Paris Gründer:innen, Investor:innen und Tech-Konzerne zusammen. Zu ihrem zehnjährigen Jubiläum verlegte die Messe ihre Feierlichkeiten erstmals nach draußen: Am 14. Juni verwandelte sie die Prachtstraße in eine frei zugängliche Open-Air-Techbühne, nach eigenen Angaben die größte ihrer Art in Europa.

Große Bühne für CycloTech

Mittendrin: ein österreichisches Startup. CycloTech aus Linz präsentierte seine CycloRotor-Technologie in der Innovation Gallery der Messe und durfte sie zusätzlich beim Champs-Élysées-Showcase zeigen. Bemerkenswert dabei: Wie das Unternehmen erklärt, gingen die VivaTech-Organisator:innen aktiv auf das Linzer Startup zu und holten dessen Antriebstechnologie damit gezielt auf die Pariser Jubiläumsbühne. Auch die Nachrichtenagentur AFP nahm den Auftritt in ihre Auswahl der bemerkenswertesten VivaTech-Innovationen auf.

CycloTech präsentierte seine CycloRotor-Technologie beim Jubiläums-Showcase der VivaTech auf den Champs-Élysées in Paris. | Foto: CycloTech

Ein Schiffsantrieb für die Luft

Herzstück von CycloTech ist der sogenannte CycloRotor, ein Antrieb in Form eines offenen Zylinders, dessen Mantel aus mehreren flügelförmigen, verstellbaren Blättern besteht. Das Prinzip geht auf den Voith-Schneider-Antrieb zurück, der ursprünglich Schiffe steuerte. Die verstellbaren Blätter erlauben eine direkte Variation der Schubkraft in Größe und Richtung auf einer vollen Kreisbahn, also eine 360-Grad-Schubvektorsteuerung. Damit unterscheidet sich das System grundlegend von herkömmlichen Luftfahrtantrieben wie Düsen, Propellern oder Rotoren, die Schub nur in eine Richtung erzeugen. Das Ergebnis: Fluggeräte, die senkrecht starten und landen, in der Luft stehen bleiben, abbremsen oder rückwärts fliegen können.

Hingucker am Messestand: CycloTech präsentierte seinen Flugantrieb in der Innovation Gallery der VivaTech in Paris. | Foto CycloTech

Vom Investment zum Erstflug

So jung die Vision wirkt, so lang ist die Vorgeschichte. Von 2016 bis 2023 entwickelte CycloTech sechs Generationen des CycloRotors, die aktuelle Version befindet sich seit 2021 im Testflugbetrieb. Anfang 2024 sicherte sich das Startup ein Investment von 20 Millionen Euro von den Investoren Breeze Invest und Konos Holding. Damit sollte der CycloRotor zum ersten Prototypen in Marktgröße weiterentwickelt und für die EASA-Zertifizierung vorbereitet werden, mit dem langfristigen Ziel eines marktfähigen Produkts bis 2030. Schon damals verwies der damalige CEO Hans-Georg Kinsky auf vielfältige Anwendungsfelder, von der Logistik über die Bauindustrie (Stichwort fliegender Kran) bis hin zu Hochpräzisionsdrohnen für die Verteidigungsindustrie.

Im November 2024 stellte CycloTech mit dem BlackBird ein Fluggerät mit sechs CycloRotoren vor. Kurz darauf übernahm der ehemalige Rolls-Royce-Direktor Marcus Bauer mit 1. Dezember 2024 die CEO-Position von Kinsky, der dem Unternehmen als Beiratsmitglied erhalten blieb. Anfang 2025 expandierte CycloTech nach Bayern, während der Hauptsitz in Linz als Entwicklungs- und Flugtestzentrum bestehen bleibt. Im April 2025 schließlich gelang der erste Testflug mit dem BlackBird. „BlackBird ist eine fliegende Testplattform für unsere Antriebstechnologie“, sagte CTO Tahsin Kart.

In Paris ging es nun um den nächsten Schritt: CycloTech nutzte die VivaTech, um sich mit potenziellen Partnern zu vernetzen, die den Antrieb künftig in eigene Fluggeräte integrieren könnten.

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