25.10.2021

Krypto-Steuer: Wann sie kommen soll und wie es mit Übergangsfristen aussieht

Die Bundesregierung will die Besteuerung von Kryptowährungen ändern und hat auch bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst. Der brutkasten hat im Finanzministerium nachgefragt, wann die Änderungen nun kommen sollen, wie existierende Krypto-Bestände behandelt werden sollen und ob die eigentlich auch geplante Haltefrist vom Tisch ist.
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Bitcoin, Ethereum
Foto: Executium/Unsplash

Seit Wochen wird darüber diskutiert, Anfang Oktober gab es dann auch einen Beschluss im Ministerrat – die Besteuerung von Krypto-Assets soll geändert werden. Derzeit sind mit Kryptowährungen erzielte Kursgewinne steuerfrei, sofern man sie mindestens ein Jahr gehalten hat. Verkauft man sie schon vorher, zahlt man Einkommenssteuer. Bei Aktien und anderen Wertpapieren werden dagegen unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer auf Gewinne fällig. Die Bundesregierung möchte eine Angleichung, so viel ist seit mehreren Wochen bekannt und wurde auch vom brutkasten mehrfach berichtet. Doch selbst der Beschluss im Ministerrat zur geplanten Krypto-Steuer blieb vage und war eher eine sehr allgemein gehaltene Absichtserklärung.

Der Grund dafür: Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne verhandeln noch über die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes, wie der brutkasten aus dem Finanzministerium erfuhr. Dass die Änderung bereits mit Jahreswechsel kommt, wie manche befürchteten, ist daher auch auszuschließen. Das sei schon sei legistisch nicht möglich, hieß es dazu aus dem Ministerium. Einen genaueren Zeitplane gebe es noch nicht, allerdings werde die Änderung jedenfalls 2022 in Kraft treten. Eine Verzögerung über das kommende Jahr hinaus sei unwahrscheinlich.

Koppelung an DAC-8-Richtlinie möglich

Auf der EU-Ebene soll ebenfalls 2022 die Richtline DAC-8 kommen, die unter anderem vorsieht, dass Bertreiber von Kryptobörsen ihre Daten an die Finanzbehörden weitergeben müssen. Im Finanzministerium denkt man an, dass im Zuge der Umsetzung der Richtlinie in Österreich auch gleich die geplanten Änderungen bei der Versteuerung implementiert werden. Fix ist eine solche Koppelung aber nicht – sollte sich DAC-8 beispielsweise verzögern, könnten die Änderungen bei der Versteuerung auch unabhängig davon kommen, hieß es aus dem Ministerium.

Noch nicht fixiert ist außerdem, ob und wie bereits existierende Bestände an Kryptowährungen von der Neuregelung betroffen wären. Bei der Abschaffung der Haltefrist für Aktien im Jahr 2012 blieben Kursgewinne aus „Altbeständen“, also aus Aktien, die man bei Inkrafttreten der Regelung bereits besessen hat, weiter steuerfrei.

Im Ministerium rechnet man damit, dass es auch diesmal eine ähnliche Regelung geben wird. Wie diese aussehen wird, ist zwar noch offen – aber eine Vollbesteuerung von bestehenden Assets habe es in ähnlichen Fällen in der Vergangenheit eigentlich nie gegeben, hieß es aus dem Ministerium.

Ministerium: Haltefrist noch nicht vom Tisch

Noch nicht vom Tisch ist für das Ministerium die Idee, die Krypto-Steuer mit einer generellen Wiedereinführung einer Haltefrist für Wertpapiere zu kombinieren – die dann auch gleich für Krypto-Assets gelten würde. Im Regierungsprogramm ist die Wiedereinführung einer Haltefrist grundsätzlich vereinbart, aber nur für Wertpapiere. In die nun beschlossen Steuerreform fand sie nun aber keinen Eingang. Zwischen den Regierungsparteien wird darüber weiter verhandelt werden.

Die ÖVP würde sich im Idealfall eine nur einjährige Frist wünschen. Dafür dürften aber die Grünen nicht zu haben sein. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat bereits vor Monaten in einem Interview angedeutet, dass die Frist wohl deutlich über ein Jahr betragen werde. In der ÖVP würde man realistischerweise bereits eine dreijährige Frist als Erfolg betrachten, wie der brutkasten erfuhr. Die Grünen stehen dem Vernehmen nach generell auf der Bremse, was die Wiedereinführung der Frist angeht und dürften, wenn überhaupt, eine deutlich längere Frist bevorzugen.

Unabhängig davon möchte das Finanzministerium aber weiterhin, dass eine neu eingeführte Haltefrist auch für Bitcoin und andere Kryptowährungen gelten wird. Allerdings stellt sich hier die Frage, wie realistisch dies wirklich ist – immerhin konnten sich die Regierungsparteien bei den Verhandlungen zur kürzlich präsentieren Steuerreform eben nicht darauf einigen.

Klar ist aber jedenfalls: Kommt diese Einigung nicht, kommt die „Krypto-Steuer“ eben ohne Haltefrist – und dann würden unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer auf sämtliche realisierten Gewinne mit Krypto-Assets fällig.

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Claus Schmidt | © Schrotter
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Das seit diesem Sommer börsennotierte Grazer Energie- und Atomkraft-Scaleup (bzw. je nach Lesart Unicorn) Emerald Horizon hat schon zuvor mit Personal-Entscheidungen auf sich aufmerksam gemacht: Zunächst holte man vergangenes Jahr Ex-Nationalbank-Gouverneur Robert Holzmann, später Ex-FPÖ-Chef Norbert Hofer jeweils in Vice-President-Positionen ins Team. Eine nun verkündete Personalie weist etwas weniger Prominenz, dafür wohl mehr Pragmatismus auf: Der erfahrene österreichische Manager Claus Schmidt übernimmt den Verantwortungsbereich „Organizational Development & Quality Management“.

Ziel: fit für die ambitionierten Pläne

Für Emerald Horizon geht es darum, die gesamte Organisation fit für die ambitionierten Pläne zu machen. Denn sowohl mit dem erst teilweise marktreifen Energiespeichersystem „Dual Store Plus“ als auch mit den geplanten Thorium- und Teilchenbeschleuniger-basierten Mini-Atomkraftwerken „Ades“ (brutkasten berichtete) will man in den kommenden Jahren in die Serienproduktion, um in die weltweite Skalierung zu gehen. Als Produktionspartner hierfür ist die niederländische VDL Groep bereits fixiert.

„Wir kommen aus der Forschung und gehen in die Industrialisierung. Über diesen Übergang entscheidet die Organisation in wesentlichem Maße mit“, sagt Vice President Operations Philipp Pölzl. „Claus Schmidt hat in mehreren Industrien Verantwortung übernommen. Diese Erfahrung holen wir uns an Bord.“ Schmidt bringe mit, was ein Deep-Tech-Unternehmen in der Wachstumsphase brauche: „Struktur, Qualitätsdenken und ein Gespür für Teams“.

Claus Schmidt: 25 Jahre Erfahrung im Top-Management

Konkret kommt der studierte Betriebswirt Schmidt mit mehr als 25 Jahren Erfahrung als CEO und CSO in unterschiedlichen Branchen und Ländern. Er war unter anderem Geschäftsführer der Umdasch Shopfitting Group mit 1.500 Mitarbeitern in 16 Ländern, CEO der Columbia S.r.l. in Italien und der Shoptec k.f.t in Ungarn, CEO der IDEAL Kältetechnik und zuletzt Generalbevollmächtigter der SIMACEK Holding in Wien und Hamburg.

„Emerald Horizon ist in einer Phase, in der aus einer Entwicklung Schritt für Schritt großartige Produktlösungen entstehen. Diese Herausforderung reizt mich enorm, und ich freue mich auf die Arbeit mit diesem großartigen und wachsenden Team“, kommentiert Schmidt.

Ungewöhnlicher Börsengang

In einem durchaus ungewöhnlichen Schritt ging Emerald Horizon Anfang dieses Sommers im Segment „standard market continuous“ an die Wiener Börse. Ungewöhnlich deshalb, weil das erste geplante Produkt „Dual Store Plus“ nach eigenen Angaben teilweise erst in der Prototypenphase ist – konkret der Wärmespeicher „CALStore“; vom geplanten Hauptprodukt „Ades“ gibt es noch keinen Prototypen. Für die kommenden Jahre rechnet das Unternehmen mit Verlusten, was zuletzt zu einem ungewöhnlichen Finanzierungsschritt führte. Dennoch wird das Unternehmen an der Börse bereits mit mehr als einer Milliarde Euro bewertet.

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