25.10.2021

Krypto-Steuer: Wann sie kommen soll und wie es mit Übergangsfristen aussieht

Die Bundesregierung will die Besteuerung von Kryptowährungen ändern und hat auch bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst. Der brutkasten hat im Finanzministerium nachgefragt, wann die Änderungen nun kommen sollen, wie existierende Krypto-Bestände behandelt werden sollen und ob die eigentlich auch geplante Haltefrist vom Tisch ist.
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Bitcoin, Ethereum
Foto: Executium/Unsplash

Seit Wochen wird darüber diskutiert, Anfang Oktober gab es dann auch einen Beschluss im Ministerrat – die Besteuerung von Krypto-Assets soll geändert werden. Derzeit sind mit Kryptowährungen erzielte Kursgewinne steuerfrei, sofern man sie mindestens ein Jahr gehalten hat. Verkauft man sie schon vorher, zahlt man Einkommenssteuer. Bei Aktien und anderen Wertpapieren werden dagegen unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer auf Gewinne fällig. Die Bundesregierung möchte eine Angleichung, so viel ist seit mehreren Wochen bekannt und wurde auch vom brutkasten mehrfach berichtet. Doch selbst der Beschluss im Ministerrat zur geplanten Krypto-Steuer blieb vage und war eher eine sehr allgemein gehaltene Absichtserklärung.

Der Grund dafür: Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne verhandeln noch über die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes, wie der brutkasten aus dem Finanzministerium erfuhr. Dass die Änderung bereits mit Jahreswechsel kommt, wie manche befürchteten, ist daher auch auszuschließen. Das sei schon sei legistisch nicht möglich, hieß es dazu aus dem Ministerium. Einen genaueren Zeitplane gebe es noch nicht, allerdings werde die Änderung jedenfalls 2022 in Kraft treten. Eine Verzögerung über das kommende Jahr hinaus sei unwahrscheinlich.

Koppelung an DAC-8-Richtlinie möglich

Auf der EU-Ebene soll ebenfalls 2022 die Richtline DAC-8 kommen, die unter anderem vorsieht, dass Bertreiber von Kryptobörsen ihre Daten an die Finanzbehörden weitergeben müssen. Im Finanzministerium denkt man an, dass im Zuge der Umsetzung der Richtlinie in Österreich auch gleich die geplanten Änderungen bei der Versteuerung implementiert werden. Fix ist eine solche Koppelung aber nicht – sollte sich DAC-8 beispielsweise verzögern, könnten die Änderungen bei der Versteuerung auch unabhängig davon kommen, hieß es aus dem Ministerium.

Noch nicht fixiert ist außerdem, ob und wie bereits existierende Bestände an Kryptowährungen von der Neuregelung betroffen wären. Bei der Abschaffung der Haltefrist für Aktien im Jahr 2012 blieben Kursgewinne aus “Altbeständen”, also aus Aktien, die man bei Inkrafttreten der Regelung bereits besessen hat, weiter steuerfrei.

Im Ministerium rechnet man damit, dass es auch diesmal eine ähnliche Regelung geben wird. Wie diese aussehen wird, ist zwar noch offen – aber eine Vollbesteuerung von bestehenden Assets habe es in ähnlichen Fällen in der Vergangenheit eigentlich nie gegeben, hieß es aus dem Ministerium.

Ministerium: Haltefrist noch nicht vom Tisch

Noch nicht vom Tisch ist für das Ministerium die Idee, die Krypto-Steuer mit einer generellen Wiedereinführung einer Haltefrist für Wertpapiere zu kombinieren – die dann auch gleich für Krypto-Assets gelten würde. Im Regierungsprogramm ist die Wiedereinführung einer Haltefrist grundsätzlich vereinbart, aber nur für Wertpapiere. In die nun beschlossen Steuerreform fand sie nun aber keinen Eingang. Zwischen den Regierungsparteien wird darüber weiter verhandelt werden.

Die ÖVP würde sich im Idealfall eine nur einjährige Frist wünschen. Dafür dürften aber die Grünen nicht zu haben sein. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat bereits vor Monaten in einem Interview angedeutet, dass die Frist wohl deutlich über ein Jahr betragen werde. In der ÖVP würde man realistischerweise bereits eine dreijährige Frist als Erfolg betrachten, wie der brutkasten erfuhr. Die Grünen stehen dem Vernehmen nach generell auf der Bremse, was die Wiedereinführung der Frist angeht und dürften, wenn überhaupt, eine deutlich längere Frist bevorzugen.

Unabhängig davon möchte das Finanzministerium aber weiterhin, dass eine neu eingeführte Haltefrist auch für Bitcoin und andere Kryptowährungen gelten wird. Allerdings stellt sich hier die Frage, wie realistisch dies wirklich ist – immerhin konnten sich die Regierungsparteien bei den Verhandlungen zur kürzlich präsentieren Steuerreform eben nicht darauf einigen.

Klar ist aber jedenfalls: Kommt diese Einigung nicht, kommt die “Krypto-Steuer” eben ohne Haltefrist – und dann würden unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer auf sämtliche realisierten Gewinne mit Krypto-Assets fällig.

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CEO Michaela Herzog und CTO Christian Herzog (c) Wissen2Share

Spätestens seit der COVID-19-Pandemie ist klar geworden: Der heimische Pflegesektor stößt seit Jahren an seine Belastungsgrenzen. Ein zentrales Problem ist der bekannte Personalmangel. Pflegekräfte sind oft überarbeitet, erhalten zu wenig Unterstützung und verlassen den Beruf daher häufig frühzeitig.

Ein niederösterreichisches Familien-Startup möchte mit seiner App „Wissen2Share“ genau hier ansetzen. Gründerin und CEO Michaela Herzog erklärt im Gespräch mit brutkasten, wie die App zur Bewältigung der Pflegekrise beitragen will und welche Projekte im nächsten Jahr anstehen.

Wissen2Share unterstützt Pflegekräfte mit Wissensvideos

Die digitale App „Wissen2Share“ unterstützt Pflegekräfte mit praxisnahen Wissensvideos, die mithilfe von erfahrenen Fachexpert:innen erstellt werden. Die Videos sind mit Untertiteln in bis zu 20 Sprachen verfügbar – ein großer Vorteil, da viele Pflegekräfte kein Deutsch als Muttersprache sprechen. So können sie den Inhalt leichter verstehen und gleichzeitig ihre Sprachkenntnisse verbessern. Aktuell bietet die Plattform 133 Videos zu elf verschiedenen Themen an, darunter Notfallmanagement, Pflegerecht, Herzerkrankungen, Demenz und onkologische Pflege. Die Erklärungen stammen von insgesamt zwölf Expert:innen, die alle über langjährige praktische Erfahrung in ihrem jeweiligen Fachbereich verfügen.

Zusätzlich stellt Wissen2Share ein Q&A-Tool mit Fachleuten sowie den persönlichen Assistenten W2S2 bereit. Dieser KI-gestützte Assistent fungiert als Suchmaschine und liefert auf Anfrage die passenden Videos. In Zukunft soll der Chatbot zu einem umfassenden Fachassistenten weiterentwickelt werden, der auch Spracheingaben unterstützt.

Neu im Angebot ist der Podcast „Fachexpert:innen im Talk“, mit dem das Startup einerseits eine positive Perspektive auf die Pflege zeigen und andererseits die hohe fachliche Kompetenz in diesem Bereich verdeutlichen möchte.

App soll bei Überforderung und Frustration in der Pflege helfen

Gründerin und CEO Michaela Herzog arbeitet selbst seit über 20 Jahren in der Pflege. Im Interview mit brutkasten beschreibt sie, wie dringend die Fachkenntnisse von Pflegekräften rund um die Uhr benötigt werden. Doch der ständige Zeitdruck und die hohen Anforderungen führen oft zu Frustration und Überforderung, was wiederum den akuten Personalmangel in Pflegeeinrichtungen verstärken kann.

Während der Corona-Pandemie spitzte sich die Belastungssituation weiter zu. Dadurch entstand bei Herzog der Gedanke, Fachwissen rund um die Uhr digital zugänglich zu machen. So wurde „Wissen2Share“ ins Leben gerufen – eine App, die Wissensvermittlung auf moderne Weise gestalten und einen niederschwelligen Zugang zu Expert:innenwissen ermöglichen möchte.

Die Plattform soll vor allem praktische Lösungen für die täglichen Herausforderungen im Berufsalltag der Pflegekräfte bieten. Außerdem unterstützt die App dabei, Fachkompetenz zu erweitern und dadurch mehr “Selbstvertrauen und Sicherheit in der pflegerischen Arbeit” zu gewinnen. Herzog sei es darüber hinaus ein besonderes Anliegen, die Professionalität in der Pflege zu stärken und die “Expertise der Pflegefachkräfte stärker in den Fokus” zu rücken.

Pilotprojekt bei Caritas Socialis und Haus der Barmherzigkeit

Die App „Wissen2Share“ richtet sich an Pflegekräfte, Auszubildende und Institutionen. Die Nutzung der Services erfolgt über ein Jahresabonnement. Das Startup aus Ebreichsdorf hebt hervor, wie wichtig es sei, dass Institutionen in die Weiterbildung ihres Pflegepersonals investieren, um die Qualität ihrer Einrichtungen zu steigern.

Inzwischen erkannten einige Institutionen das Potenzial von Wissen2Share: Im ersten Quartal wurde die App bei der Caritas Socialis am Standort Pramergasse in Wien sowie im Haus der Barmherzigkeit in Kirchstetten pilotiert und zusätzlich wissenschaftlich begleitet. Die Rückmeldungen waren laut Herzog positiv – die Art der Wissensvermittlung, die Usability und die Sprachenvielfalt wurden hervorgehoben. Zu den bestehenden Partnerschaften von „Wissen2Share“ gehören Fachverbände aus der Pflege, wie das Forum Gesundheitsrecht, oder auch der österreichische Berufsverband ÖGKV und die Fachhochschule Wiener Neustadt.

Das selbstfinanzierte Startup wurde im Juni 2023 von CEO Michaela Herzog und ihrem Ehemann Christian Herzog gegründet. CTO Christian Herzog, der langjährige Erfahrung im IT-Bereich mitbringt, ist für die technische Optimierung der App zuständig. Sein Antrieb sei es, „durch digitale Lösungen und innovative Ideen einen nachhaltigen Mehrwert für die Gesellschaft zu schaffen”.

Wissen2Share etabliert sich als “Community-Plattform für Gesundheitsberufe”

Derzeit arbeitet Wissen2Share an der Entwicklung einer zusätzlichen Funktion für die App. Im kommenden Jahr wird das Startup eine Buchungsplattform einführen, die als Netzwerk für Fachkräfte und Institutionen im Gesundheitsbereich dienen soll. Über diese Plattform können künftig Dienstleistungen angeboten werden, wie etwa Online-Sprechstunden, Workshops oder Bed-Side-Teachings.

Ziel ist es, den fachlichen Austausch zu fördern und Kolleg:innen
in der Praxis zu unterstützen. Mit diesem Schritt möchte Herzog ihrer Vision näherkommen, Wissen2Share als “Community-Plattform für Gesundheitsberufe” zu etablieren. Gegenüber brutkasten äußert Herzog zudem das Ziel, dass sich Wissen2Share in den kommenden Jahren „definitiv im deutschsprachigen Raum fest etablieren“ wird.

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