25.10.2021

Krypto-Steuer: Wann sie kommen soll und wie es mit Übergangsfristen aussieht

Die Bundesregierung will die Besteuerung von Kryptowährungen ändern und hat auch bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst. Der brutkasten hat im Finanzministerium nachgefragt, wann die Änderungen nun kommen sollen, wie existierende Krypto-Bestände behandelt werden sollen und ob die eigentlich auch geplante Haltefrist vom Tisch ist.
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Bitcoin, Ethereum
Foto: Executium/Unsplash

Seit Wochen wird darüber diskutiert, Anfang Oktober gab es dann auch einen Beschluss im Ministerrat – die Besteuerung von Krypto-Assets soll geändert werden. Derzeit sind mit Kryptowährungen erzielte Kursgewinne steuerfrei, sofern man sie mindestens ein Jahr gehalten hat. Verkauft man sie schon vorher, zahlt man Einkommenssteuer. Bei Aktien und anderen Wertpapieren werden dagegen unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer auf Gewinne fällig. Die Bundesregierung möchte eine Angleichung, so viel ist seit mehreren Wochen bekannt und wurde auch vom brutkasten mehrfach berichtet. Doch selbst der Beschluss im Ministerrat zur geplanten Krypto-Steuer blieb vage und war eher eine sehr allgemein gehaltene Absichtserklärung.

Der Grund dafür: Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne verhandeln noch über die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes, wie der brutkasten aus dem Finanzministerium erfuhr. Dass die Änderung bereits mit Jahreswechsel kommt, wie manche befürchteten, ist daher auch auszuschließen. Das sei schon sei legistisch nicht möglich, hieß es dazu aus dem Ministerium. Einen genaueren Zeitplane gebe es noch nicht, allerdings werde die Änderung jedenfalls 2022 in Kraft treten. Eine Verzögerung über das kommende Jahr hinaus sei unwahrscheinlich.

Koppelung an DAC-8-Richtlinie möglich

Auf der EU-Ebene soll ebenfalls 2022 die Richtline DAC-8 kommen, die unter anderem vorsieht, dass Bertreiber von Kryptobörsen ihre Daten an die Finanzbehörden weitergeben müssen. Im Finanzministerium denkt man an, dass im Zuge der Umsetzung der Richtlinie in Österreich auch gleich die geplanten Änderungen bei der Versteuerung implementiert werden. Fix ist eine solche Koppelung aber nicht – sollte sich DAC-8 beispielsweise verzögern, könnten die Änderungen bei der Versteuerung auch unabhängig davon kommen, hieß es aus dem Ministerium.

Noch nicht fixiert ist außerdem, ob und wie bereits existierende Bestände an Kryptowährungen von der Neuregelung betroffen wären. Bei der Abschaffung der Haltefrist für Aktien im Jahr 2012 blieben Kursgewinne aus „Altbeständen“, also aus Aktien, die man bei Inkrafttreten der Regelung bereits besessen hat, weiter steuerfrei.

Im Ministerium rechnet man damit, dass es auch diesmal eine ähnliche Regelung geben wird. Wie diese aussehen wird, ist zwar noch offen – aber eine Vollbesteuerung von bestehenden Assets habe es in ähnlichen Fällen in der Vergangenheit eigentlich nie gegeben, hieß es aus dem Ministerium.

Ministerium: Haltefrist noch nicht vom Tisch

Noch nicht vom Tisch ist für das Ministerium die Idee, die Krypto-Steuer mit einer generellen Wiedereinführung einer Haltefrist für Wertpapiere zu kombinieren – die dann auch gleich für Krypto-Assets gelten würde. Im Regierungsprogramm ist die Wiedereinführung einer Haltefrist grundsätzlich vereinbart, aber nur für Wertpapiere. In die nun beschlossen Steuerreform fand sie nun aber keinen Eingang. Zwischen den Regierungsparteien wird darüber weiter verhandelt werden.

Die ÖVP würde sich im Idealfall eine nur einjährige Frist wünschen. Dafür dürften aber die Grünen nicht zu haben sein. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat bereits vor Monaten in einem Interview angedeutet, dass die Frist wohl deutlich über ein Jahr betragen werde. In der ÖVP würde man realistischerweise bereits eine dreijährige Frist als Erfolg betrachten, wie der brutkasten erfuhr. Die Grünen stehen dem Vernehmen nach generell auf der Bremse, was die Wiedereinführung der Frist angeht und dürften, wenn überhaupt, eine deutlich längere Frist bevorzugen.

Unabhängig davon möchte das Finanzministerium aber weiterhin, dass eine neu eingeführte Haltefrist auch für Bitcoin und andere Kryptowährungen gelten wird. Allerdings stellt sich hier die Frage, wie realistisch dies wirklich ist – immerhin konnten sich die Regierungsparteien bei den Verhandlungen zur kürzlich präsentieren Steuerreform eben nicht darauf einigen.

Klar ist aber jedenfalls: Kommt diese Einigung nicht, kommt die „Krypto-Steuer“ eben ohne Haltefrist – und dann würden unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer auf sämtliche realisierten Gewinne mit Krypto-Assets fällig.

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Michael Dobersberger ist der "Startup-Wingman" im Silicon Valley. | © brutkasten

Das Silicon Valley ist nach wie vor das unangefochtene Epizentrum der globalen Tech-Welt. Ein Großteil des weltweiten Risikokapitals ist in der Region rund um San Francisco gebündelt. Für europäische Startups birgt der Markteintritt in den US-amerikanischen Raum jedoch erhebliche kulturelle wie strukturelle Hürden. Genau an dieser Schnittstelle setzt die Arbeit von Michael Dobersberger an. Brutkasten hat ihm einen Tag lang in San Francisco über die Schulter geschaut.

Michael Dobersberger im Gespräch mit brutkasten-Redakteurin Ann-Kathrin Salmen vor der Bay Bridge in San Francisco. © brutkasten

Ein Ökosystem für den Aufstieg

Als Co-Direktor der Initiative Open Austria, einem Joint Venture der Wirtschaftskammer Österreich und des Außenministeriums, fungiert Dobersberger als strategischer Sparring-Partner vor Ort. Während die WKÖ-AußenwirtschaftsCenter in New York und Los Angeles das operative Tagesgeschäft im Exportgeschäft abwickeln, konzentriert sich das AußenwirtschaftsCenter in San Francisco unter seiner Leitung auf spezialisierte Formate.

„Ich sehe meine Aufgabe darin, Startups ready für das Silicon Valley zu machen, damit sie einen gewissen Startvorteil gegenüber anderen europäischen Startups haben“, erklärt Dobersberger im Gespräch. Sein Aufgabengebiet umfasst gezieltes Startup-Coaching für den US-Markteintritt sowie Innovation Scouting für etablierte Großunternehmen. Die Nachfrage ist hoch: „Allein heuer habe ich schon über 260 Unternehmen in einem meiner Programme gehabt.“

Die Teilnehmer:innen des GOUSA Kickoffs im Silicon Valley. © Michael Dobersberger

Das Mindset: Ja, wenn … statt Nein, weil …

Die kulturellen Gräben zwischen europäischen und US-amerikanischen Entrepreneurship-Zugängen erlebt Dobersberger täglich. Während hierzulande Risiken oft im Vordergrund stehen, herrscht in Kalifornien eine ausgeprägte Optimierungskultur.

Den zentralen Unterschied im Denkansatz bringt Dobersberger pragmatisch auf den Punkt: „In den USA heißt es: ‚Es kann funktionieren, wenn …‘, während in Europa oft gesagt wird: ‚Das funktioniert nicht, weil …‘“. Es gehe keineswegs darum, kritische Einwände zu ignorieren, sondern Geschäftsideen konstruktiv zu bewerten und Chancen in den Mittelpunkt zu rücken.

Schnelligkeit und ein realistischer Blick auf Fehler

Ein entscheidender Erfolgsfaktor am US-Markt sei die Umsetzungsgeschwindigkeit. „Du musst nicht besser sein, du musst schneller sein“, betont Dobersberger. Wer rasch am Markt testet, gewinnt wertvolles Feedback und kann Mitbewerber überholen.

Ergänzt wird dieses Tempo durch den vielzitierten Umgang mit dem Scheitern, der jedoch häufig missverstanden werde. Fehler seien zwar Teil der Lernkurve, dürften das Unternehmen jedoch nicht ruinieren. „Fail fast, fail often – and keep the price to a minimum“, bringt es Dobersberger auf den Punkt. Das bedeutet übersetzt so viel wie: „Scheitere schnell, oft und halte die Kosten dabei auf einem Minimum.“

Präzision fordert der Experte auch beim Markenauftritt und Produktstart. Zu langes Perfektionieren im Stillen sei gefährlich: „Wenn du nicht irgendwann sagst: ‚Mein erstes Produkt war so peinlich‘, dann bist du zu spät an den Markt gegangen“, veranschaulicht er eindrücklich.

Ein Großteil von Dobersbergers Arbeit besteht darin, Menschen miteinander zu vernetzen. © brutkasten

Die Matrjoschka-Logik beim Pitchen

Auch in der Kommunikation rät Dobersberger zu einer radikalen Vereinfachung. Statt technischer Details müsse in den ersten Sekunden das zugrundeliegende Problem im Fokus stehen. Dobersberger nutzt dafür das Bild einer umgekehrten Matrjoschka-Puppe.

„Die erste Matrjoschka ist die wichtigste – das ist dein Why“, erklärt er. Ziel der ersten 40 Sekunden sei es nicht, das gesamte Produkt zu erklären, sondern Neugier zu wecken und Folgetermine zu sichern. Wer zu tief ins Technische abgleite, verliere das Gegenüber rasch.

Menschen investieren in Menschen

Zudem entscheide die Persönlichkeit des Gründerteams oft mehr als die Technologie selbst. Das Feedback internationaler Investor:innen zeichne hier ein klares Bild: „Die Investoren investieren zu 90 Prozent ins Team und zu zehn Prozent in die Technologie.“ Starken Gründerpersönlichkeiten traue man eher zu, Märkte zu erschließen und Geschäftsmodelle bei Bedarf anzupassen.

Mit diesem ganzheitlichen Ansatz, von der Schärfung der Story bis hin zur Vernetzung vor Ort, unterstützt Dobersberger heimische Gründer:innen dabei, im Silicon Valley nachhaltig Fuß zu fassen.

Dobersberger mit seinem ehemaligen indonesischen Diplomaten-Kennzeichen. Vor seiner Zeit in Amerika war er in Indonesien, Serbien und England tätig. © brutkasten
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