10.08.2021

Trotz US-Steuerdebatte: Bitcoin seit Juli um 50 % gestiegen, Ethereum um 85 %

Am Kryptomarkt ging es in den vergangenen drei Wochen stark aufwärts - auch wenn der Branche in den USA weiter neue Steuer-Meldepflichten drohen. Bitcoin und Ethereum erreichten zuletzt jeweils den höchsten Stand seit Mai.
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Bitcoin, Ethereum
Foto: Executium/Unsplash

Die Debatte im US-Senat rund um neue Steuer-Meldepflichten im Kryptobereich hält an – und es zeichnet sich weiter keine Lösung im Sinne der Branche ab. Zuletzt ist in der Nacht auf Dienstag ein Kompromissvorschlag gescheitert. Von der Zuspitzung der Diskussion seit der Vorwoche zeigte sich der Kryptomarkt jedoch weitgehend unbeeindruckt. So hat etwa der Kurs von Bitcoin den höchsten Stand seit Mai erreicht – und in den gesamten vergangenen drei Wochen ist er mehr als 50 Prozent gestiegen. Andere Kryptowährungen legten im selben Zeitraum noch stärker zu.

Der Bitcoin-Kurs war vor genau drei Wochen – am 20. Juli – zwischenzeitlich noch bis auf 29.360 US-Dollar gefallen. In der Nacht auf Dienstag stieg er nun nach Angaben von Coinmarketcap in der Spitze bis auf 46.637 Dollar.

Auch das Plus seit Jahresbeginn beläuft sich bei Bitcoin mittlerweile wieder auf ansehnliche 54 Prozent. Im Juli waren vorübergehend sämtliche 2021 erzielten Gewinne weggeschmolzen. Vom Mitte April erreichten Rekordhoch bei 64.863 Dollar betrachtet liegt der Kurs allerdings noch rund 30 Prozent im Minus.

Ethereum innerhalb von drei Wochen um 85 Prozent gestiegen

Noch stärker aufwärts als für Bitcoin ging in den vergangenen drei Wochen für Ethereum. Der Kurs von Ether (ETH) lag vor drei Wochen noch bei 1.722 Dollar – nun stieg er bis auf knapp unter 3.200 Dollar. Auch dies war der höchste Stand seit Mitte Mai. Das Plus in dem Zeitraum beläuft sich auf 85 Prozent.

Bestimmendes Thema bei Ethereum war in den vergangenen Wochen das London-Upgrade, das am vergangenen Donnerstag am Mainnet live ging. Unter anderem wurde damit die Gebührenstruktur für Transaktionen auf der Ethereum-Blockchain völlig neu aufgesetzt. So wurde eine Grundgebühr eingeführt, die nicht mehr an die Miner geht – sondern vernichtet wird. Weil dies tendenziell für deflationären Druck sorgt, erwarten viele Beobachter langfristig einen positiven Effekt auf den Ether-Kurs.

Auch für andere Coins ging es in einer ähnlichen Größenordnung nach oben: Der Kurs des Tokens der dezentralen Kryptobörse Uniswap (UNI) beispielsweise verdoppelte sich in den vergangenen drei Wochen ebenso wie jener des Ethereum-Herausforderers Polkadot. Der Kurs des erst seit Mai handelbaren und dann recht schnell schwer unter Druck geratenen Internet-Computer-Token (ICP) hat sich fast verdreifacht.

US-Gesetzesvorhaben zielt auch auf Kryptobranche ab

In den USA wird, wie berichtet, im Senat derzeit ein Gesetzesentwurf diskutiert, der massive Investitionen in die Infrastruktur vorsieht. Das Paket beinhaltet staatliche Ausgaben in der Höhe von 1,2 Bio. Dollar. Zur Gegenfinanzierung dieser Maßnahmen soll an anderen Stellen nachgeschärft werden – und dies betrifft unter anderem auch die Krypto-Branche.

Hintergrund: Würde man die Steuergesetze bei Krypto-Assets konsequenter durchsetzen, könnte die US-Regierung einer Berechnung des Kongress-Ausschusses Joint Committee on Taxation zufolge über die Dauer eines Jahrzehnts zusätzliche 28 Mrd. Dollar an Steuergeldern einnehmen. Daher sollen nun strengere Meldepflichten kommen. Betreffen soll dies eigentlich nur Krypto-Broker, die Daten ihrer Kundinnen und Kunden künftig an die Behörden übermitteln sollen.

Schwammige Broker-Definition

Das Problem dabei: Die entsprechenden Passagen in dem Entwurf sind so schwammig formuliert, dass weit über das postulierte Ziel hinausgeschossen wird. Konkret geht es dabei vor allem um die Definition, was ein Broker im Sinn des Gesetzesentwurfs überhaupt ist. Die Definition ist nach Ansicht vieler Beobachter so unklar, dass letztlich auch völlig andere Akteure betroffen sein könnten – wie etwa Miner, Anbieter von Wallets oder sogar Entwickler von Blockchain-Protokollen.

In den vergangenen Tagen wurde daher intensiv über mögliche Abänderungsanträge diskutiert. Zuletzt scheiterte in der Nacht auf Dienstag ein Kompromissvorschlag, der einstimmig beschlossen hätten werden müssen – was nicht gelang. Eine Abstimmung über den gesamten Gesetzesvorschlag ist nun für den heutigen Dienstag angesetzt. Stimmt der Senat dem Entwurf zu, geht das Gesetz in die zweite Kammer des US-Parlaments, das Repräsentantenhaus.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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