10.08.2021

Trotz US-Steuerdebatte: Bitcoin seit Juli um 50 % gestiegen, Ethereum um 85 %

Am Kryptomarkt ging es in den vergangenen drei Wochen stark aufwärts - auch wenn der Branche in den USA weiter neue Steuer-Meldepflichten drohen. Bitcoin und Ethereum erreichten zuletzt jeweils den höchsten Stand seit Mai.
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Bitcoin, Ethereum
Foto: Executium/Unsplash

Die Debatte im US-Senat rund um neue Steuer-Meldepflichten im Kryptobereich hält an – und es zeichnet sich weiter keine Lösung im Sinne der Branche ab. Zuletzt ist in der Nacht auf Dienstag ein Kompromissvorschlag gescheitert. Von der Zuspitzung der Diskussion seit der Vorwoche zeigte sich der Kryptomarkt jedoch weitgehend unbeeindruckt. So hat etwa der Kurs von Bitcoin den höchsten Stand seit Mai erreicht – und in den gesamten vergangenen drei Wochen ist er mehr als 50 Prozent gestiegen. Andere Kryptowährungen legten im selben Zeitraum noch stärker zu.

Der Bitcoin-Kurs war vor genau drei Wochen – am 20. Juli – zwischenzeitlich noch bis auf 29.360 US-Dollar gefallen. In der Nacht auf Dienstag stieg er nun nach Angaben von Coinmarketcap in der Spitze bis auf 46.637 Dollar.

Auch das Plus seit Jahresbeginn beläuft sich bei Bitcoin mittlerweile wieder auf ansehnliche 54 Prozent. Im Juli waren vorübergehend sämtliche 2021 erzielten Gewinne weggeschmolzen. Vom Mitte April erreichten Rekordhoch bei 64.863 Dollar betrachtet liegt der Kurs allerdings noch rund 30 Prozent im Minus.

Ethereum innerhalb von drei Wochen um 85 Prozent gestiegen

Noch stärker aufwärts als für Bitcoin ging in den vergangenen drei Wochen für Ethereum. Der Kurs von Ether (ETH) lag vor drei Wochen noch bei 1.722 Dollar – nun stieg er bis auf knapp unter 3.200 Dollar. Auch dies war der höchste Stand seit Mitte Mai. Das Plus in dem Zeitraum beläuft sich auf 85 Prozent.

Bestimmendes Thema bei Ethereum war in den vergangenen Wochen das London-Upgrade, das am vergangenen Donnerstag am Mainnet live ging. Unter anderem wurde damit die Gebührenstruktur für Transaktionen auf der Ethereum-Blockchain völlig neu aufgesetzt. So wurde eine Grundgebühr eingeführt, die nicht mehr an die Miner geht – sondern vernichtet wird. Weil dies tendenziell für deflationären Druck sorgt, erwarten viele Beobachter langfristig einen positiven Effekt auf den Ether-Kurs.

Auch für andere Coins ging es in einer ähnlichen Größenordnung nach oben: Der Kurs des Tokens der dezentralen Kryptobörse Uniswap (UNI) beispielsweise verdoppelte sich in den vergangenen drei Wochen ebenso wie jener des Ethereum-Herausforderers Polkadot. Der Kurs des erst seit Mai handelbaren und dann recht schnell schwer unter Druck geratenen Internet-Computer-Token (ICP) hat sich fast verdreifacht.

US-Gesetzesvorhaben zielt auch auf Kryptobranche ab

In den USA wird, wie berichtet, im Senat derzeit ein Gesetzesentwurf diskutiert, der massive Investitionen in die Infrastruktur vorsieht. Das Paket beinhaltet staatliche Ausgaben in der Höhe von 1,2 Bio. Dollar. Zur Gegenfinanzierung dieser Maßnahmen soll an anderen Stellen nachgeschärft werden – und dies betrifft unter anderem auch die Krypto-Branche.

Hintergrund: Würde man die Steuergesetze bei Krypto-Assets konsequenter durchsetzen, könnte die US-Regierung einer Berechnung des Kongress-Ausschusses Joint Committee on Taxation zufolge über die Dauer eines Jahrzehnts zusätzliche 28 Mrd. Dollar an Steuergeldern einnehmen. Daher sollen nun strengere Meldepflichten kommen. Betreffen soll dies eigentlich nur Krypto-Broker, die Daten ihrer Kundinnen und Kunden künftig an die Behörden übermitteln sollen.

Schwammige Broker-Definition

Das Problem dabei: Die entsprechenden Passagen in dem Entwurf sind so schwammig formuliert, dass weit über das postulierte Ziel hinausgeschossen wird. Konkret geht es dabei vor allem um die Definition, was ein Broker im Sinn des Gesetzesentwurfs überhaupt ist. Die Definition ist nach Ansicht vieler Beobachter so unklar, dass letztlich auch völlig andere Akteure betroffen sein könnten – wie etwa Miner, Anbieter von Wallets oder sogar Entwickler von Blockchain-Protokollen.

In den vergangenen Tagen wurde daher intensiv über mögliche Abänderungsanträge diskutiert. Zuletzt scheiterte in der Nacht auf Dienstag ein Kompromissvorschlag, der einstimmig beschlossen hätten werden müssen – was nicht gelang. Eine Abstimmung über den gesamten Gesetzesvorschlag ist nun für den heutigen Dienstag angesetzt. Stimmt der Senat dem Entwurf zu, geht das Gesetz in die zweite Kammer des US-Parlaments, das Repräsentantenhaus.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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