26.08.2021

Versteuerung von Kryptowährungen: Das will der Finanzminister ändern

Diese Woche hat Finanzminister Gernot Blümel mit Aussagen zu Kryptowährungen aufhorchen lassen. Er will diese stärker regulieren und ähnlich wie Aktien besteuern - was Nachteile für Krypto-Anleger bringen könnte. Der brutkasten hat im Finanzministerium nachgefragt.
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Finanzminister Gernot Blümel
Finanzminister Gernot Blümel | © BKA / Christopher Dunker

Finanzminister Gernot Blümel will eine stärkere Regulierung von Kryptowährungen – und möchte diese außerdem ähnlich wie Aktien besteuern lassen. Dies sagte der ÖVP-Politiker diese Woche bei einem Treffen der deutschsprachigen Finanzminister in Liechtenstein. Es könne nicht sein, dass Kryptowährungen weniger stark reguliert würden als andere Zahlungsmöglichkeiten, wurde Blümel in österreichischen Medien zitiert. Er wolle kein Totalverbot, aber es bräuchte Maßnahmen, die höhere Sorgfaltspflichten mit sich bringen würden.

Völlig neu ist das nicht, Blümel hatte sich in der Vergangenheit schon gelegentlich ähnlich geäußert. Doch welche Maßnahmen schweben dem Finanzminister konkret vor? Und bezieht er sich dabei auf aktuelle Diskussionen auf der EU-Ebene – etwa auf die von der EU-Kommission vorgeschlagene Änderung der Geldwäsche-Richtlinie, mit der unter anderem anonyme Krypto-Wallets verboten werden sollen? Oder könnte es auch auf nationalstaatlicher Ebene Änderungen geben?

“Zahlreiche Maßnahmen” auf europäischer Ebene in Diskussion

Der brutkasten hat im Ministerium nachgefragt: Auf europäischer Ebene seien derzeit “zahlreiche Maßnahmen in Diskussion”, die nur zum Teil bereits im aktuellen Vorschlag zur Geldwäsche-Richtlinie enthalten seien, teilte ein Sprecher des Ministers mit. Bei dem Vorschlag gehe es vor allem um Einschränkungen bei anonymen Krypto-Wallets sowie bei der Anonymität von Überweisungen im Kryptobereich. Daneben werde aber auch gerade über die DAC-8-Richtlinie diskutiert. Diese könnte Krypto-Börsen in der EU zur Kooperation mit Finanzämtern zwingen, sodass diese kontrollieren können, ob Anleger ihre Krypto-Assets korrekt versteuert haben.

Beides ist bereits bekannt. Der Sprecher des Ministers stellte aber klar, dass “Themen im Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbereich grundsätzlich am besten gesamteuropäisch zu lösen” seien, während Steuerfragen dem jeweiligen Mitgliedsstaat obliegen würden.

Finanzministerium will “steuerliche Harmonisierung” von Aktien und Krypto-Assets

Das wirft die Folgefrage auf, ob das Finanzministerium nun Änderungen bei der Versteuerung von Kursgewinnen aus Krypto-Assets plant. Diese unterliegen aktuell nicht der Kapitalertragssteuer – und müssen, sofern sie länger als ein Jahr gehalten werden, überhaupt nicht versteuert werden. Bei Aktien dagegen werden auf Kursgewinne 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer fällig – derzeit unabhängig davon, wie lange man sie hält.

Im Regierungsübereinkommen sei die Wiedereinführung einer Haltefrist für Aktien angedacht und Minister Blümel habe sich bereits mehrfach dafür ausgesprochen, teilte der Sprecher dazu mit. Der brutkasten hat über das Vorhaben im April berichtet. “Aktuell wird darüber innerhalb der Koalition verhandelt, im Idealfall gilt diese Regelung auch für Kryptowährungen. Derzeit bestehen keine ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen für die Besteuerung von Kryptos in Österreich, daher braucht es hier jedenfalls eine steuerliche Harmonisierung”, hieß in der Stellungnahme des Ministeriums weiter.

Harmonisierung könnte Verschlechterung für Krypto-Anleger bringen

Bei einer Haltefrist würden Kursgewinne aus Aktien steuerfrei – sofern man die Wertpapiere über einen bestimmten Zeitraum hält. Dieser lag vor der Abschaffung der Haltefrist in Österreich im Jahr 2012 bei einem Jahr. Im Regierungsprogramm ist nun kein konkreter Zeitraum genannt. In einem Interview mit dem Magazin Börsianer im April hatte Blümel jedoch angedeutet, dass die vorgesehene Haltedauer wahrscheinlich deutlich mehr als ein Jahr betragen würde – weil die Haltefrist „nicht Spekulation, sondern Vorsorge“ begünstigen solle.

Würde die neue Regelung beispielsweise drei Jahre betragen und neben Aktien eben auch Kryptowährungen umfassen, wäre dies eine steuerliche Verschlechterung für langfristig orientierte Krypto-Anleger: Denn jetzt sind Kursgewinne aus Kryptowährungen ja bereits nach einem Jahr steuerfrei. Für den hypothetischen Fall, dass eine Harmonisierung kommt, sich aber die Koalition nicht auf eine Haltefrist einigen kann, wäre es ohnehin eine Verschlechterung für Krypto-Anleger: Denn dann würde die Kapitalertragssteuer unabhängig von der Haltedauer fällig.

Hat man Coins weniger als ein Jahr gehalten, fallen die erzielten Gewinne aktuell unter die Einkommenssteuer. Je nach Einkommenssteuertarif könnte sich in diesen Fällen ein Vorteil ergeben, wenn stattdessen 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer bezahlt werden müsste.

Ministerium erwartet keine negativen Auswirkungen auf Krypto-Branche

Generell sind Regulierungen und Steuern für die Krypto-Branche ein heikles Thema – dies zeigte sich zuletzt wieder in den USA. Dort sind, wie berichtet, in einem geplanten massiven Infrastrukturpaket neue steuerliche Meldepflichten für Krypto-Broker vorgesehen. Weil aber die Broker-Defintion in dem Entwurf schwammig formuliert war, warnen Branchenvertreter vor negativen Auswirkungen auf den gesamten Krypto-Bereich.

Ähnliches muss man in Österreich laut dem Ministerium aber nicht befürchten: “Wir tauschen uns auf unterschiedlichen Ebenen immer wieder mit Vertretern der Branche aus”, teilte das Ministerium gegenüber dem brutkasten mit. Bei den EU-weiten Richtlinien entstehe österreichischen Unternehmen gegenüber dem europäischen Wettbewerb kein spezifischer Nachteil.

Was die Frage der Besteuerung betrifft, gehe man davon aus, dass auch die Betreiber der Plattformen ein Interesse an steuerlicher Fairness hätten, heißt in der Stellungnahme des Ministeriums weiter. Diese geplanten Regelungen würden im Wesentlichen den Veräußerungsgewinn des einzelnen Anlegers betreffen. Daneben verweist man noch auf ein Beispiel aus einer anderen Branche: “Wir haben auch bei der Offenlegung der Umsatzdaten großer Hosting-Plattformen wie Airbnb gesehen, dass die Betreiber in der Regel sehr konstruktiv mit den Finanzbehörden zusammenarbeiten”.

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Bürgermeister Kurt Wallner, LR Barbara Eibinger-Miedl, Minister Martin Polaschek, Vizerektor Helmut Antrekowitsch & ZAT-GF Remo Taferner (c) ZAT

Die Montanuniversität Leoben und das Zentrum für angewandte Technologie (ZAT) rufen einen neuen Inkubator für Startups ins Leben, der sich rein auf nachhaltige Gründungsinitiativen fokussiert: Das neue Green Startup Center an der Montanuniversität Leoben ist ein Green-High-Tech-Inkubator, der sich auf die Beratung und Begleitung von Green-HighTech-Startups spezialisiert. Aufgebaut wird das Center – unter anderem dank Unterstützung des Bildungsministeriums – mit einer Investitionssumme von sechs Millionen Euro.

Green Startup Center fördert GreenTech Startups in der Steiermark

Ankerprojekt für den Push grüner Innovationen in der Steiermark war der Start des Projekts “Green Startupmark” im August 2023. Damit wurden am ZAT über fünfzehn Gründungsinteressierte und Teams mit diversen Beratungseinheiten gefördert und auf dem Weg zur Gründung begleitet.

Nun setzt das ZAT den nächsten Schritt, um die Gründungsbegleitung von HighTech-Innovationen zu professionalisieren. Am Standort des ZAT – konkret an der Montanuniversität in Leoben – entsteht mit dem Green Startup Center ein neuer Inkubator für grüne Startups und Spinoffs. Das Center soll einen “Raum für Studierenden-Services” bieten. Ab der Fertigstellung rechne man mit einer flexibel nutzbaren Arbeitsfläche von rund 1.500 Quadratmetern.

Inkubator schafft 100 neue Arbeitsplätze

Mit dem neuen Inkubator – nach eigenen Angaben in Österreich der erste seiner Art – sollen in der Region außerdem bis zu 100 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Geboten wird zudem eine “speziell ausgestattete Prototypenwerkstatt, die es Gründer:innen ermöglicht, ihre Ideen in reale Anwendungen zu überführen”, wie das ZAT in einer Pressemeldung schreibt.

Mit dem Green Startup Center sei man indes Teil “der überregionalen Bemühungen, die Region Obersteiermark als Hub für umweltbewusste und technologieorientierte Neugründungen zu etablieren”. Dabei will man “einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Transformation der steirischen Wirtschaft” leisten.

4,4 Millionen Euro vom Bildungsministerium

Das genannte Volumen zum Center-Aufbau beträgt rund sechs Millionen Euro. Davon stellt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) rund 4,4 Millionen Euro zur Verfügung und “leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Intensivierung der Startup- und Gründungsaktivitäten der Montanuniversität Leoben”, wie Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) in einer Aussendung zitiert wird. Das “stärkt nachhaltige Gründungsinitiativen in der Steiermark”, so Polaschek, “und davon profitieren Studierende, die ihre Idee nach dem Studium weiterverfolgen und umsetzen könnten.”

Was Gründer:innen geboten wird

Founder:innen und all jene, die es werden wollen, finden im Green Startup Center Betreuungsangebote, die sie von der Ideen-Konzeption bis hin zur Marktreife unterstützen sollen. Profitabel sei das Angebot insbesondere aufgrund der “intensiven Begleitung durch Expert:innen”, der Infrastruktur vor Ort sowie dem Zugang zu Netzwerken. Außerdem stehen dem Center insgesamt weitere sechs Millionen Euro zur Förderung von Startups zur Verfügung, wie das ZAT gegenüber brutkasten bestätigt.

Auch Remo Taferner, Geschäftsführer des ZAT Leoben, meldet sich im Zuge der Center-Eröffnung zu Wort: “Mit dem Green Startup Center wollen wir ein attraktives Umfeld schaffen, das zukunftsweisende Projekte und Technologien fördert und die Montanuniversität Leoben als zentralen Partner für grüne Innovationen positioniert.”

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