09.11.2021

Krypto-Steuer: So reagiert die Branche auf den Gesetzesentwurf

Das Finanzministerium hat einen ersten Gesetzesentwurf für die geplanten Änderungen bei der Versteuerung von Kryptowährungen veröffentlicht. Der brutkasten hat Stellungnahmen aus der Branche eingeholt. Blockpit-CEO Florian Wimmer, Steuerberaterin Natalie Enzinger, Bitpanda-CLO Oliver Stauber, Matthias Reder von Coinfinity und Alexander Valtingojer von Coinpanion gaben uns ihre Einschätzungen bekannt.
/artikel/krypto-steuer-so-reagiert-die-branche
Cryptocurrencies
Foto: Adobe Stock

Überwiegend positiv, aber Nachbesserungsbedarf an der einen oder anderen Stelle – und auch einzelne kritische Punkte. So könnte man die Reaktionen aus der Kryptobranche auf den vom Finanzministerium veröffentlichten Entwurf zu den geplanten Änderungen bei der Versteuerung von Kryptowährungen zusammenfassen. Wie berichtet, sollen Kursgewinne aus Kryptoassets künftig mit 27,5 Kapitalertragssteuer (KESt) versteuert werden – unabhängig von ihrer Haltedauer.

„Unsere Einschätzung ist, dass es ein durchaus fairer Abtausch zur bestehenden Regulatorik ist und es Österreich auf einem globalen Level für die Zukunft extrem gut positioniert, weil wir Rechtssicherheit bekommen und dann eines der wenigen Länder sind, die ganz klare steuerliche Richtlinien haben“, sagt etwa Florian Wimmer, der CEO des auf die Versteuerung von Kryptowährungen spezialisierten Linzer Startups Blockpit, gegenüber dem brutkasten.

Vor allem zwei Aspekte hält er für attraktiv: „Die wirklich großen Benefits sind, dass einerseits der Steuersatz für jeden, der sonst irgendein Einkommen hat, sinkt und andererseits dass der Tausch von Krypto zu Krypto nicht mehr steuerpflichtig ist“. Ein steuerpflichtiges Ereignis werde erst dann ausgelöst, wenn man in Euro zurücktausche. Als aktiver Trader könne man so seine Gewinne über Jahre mitnehmen und müsse erst zahlen, wenn man auscashe. Für Leute, die langfristig investieren, sei aber bitter, dass die Jahresfrist, nach der Kursgewinne bisher steuerfrei waren, fallen wird, sagt der Blockpit-Mitgründer.

Blockpit-CEO sieht auch noch einige offene Punkte

Wimmer sieht aber auch noch offene Fragen – etwa bei der genauen Definition eines Krypto-Assets oder wie mit Sonderfällen wie Hard Forks umgegangen werde. Kritisch beurteilt der Blockpit-CEO außerdem das Thema der Kapitalertragssteuerabfuhr. Diese soll inländische Finanzdienstleister verpflichten, die KEst für ihre Kundinnen und Kunden direkt ans Finanzamt abzuführen: „Das funktioniert gut, wenn die Leute beispielsweise nur auf Bitpanda traden und sonst nirgends, denn dann kennt Bitpanda die Anschaffungskosten und Veräußerungserlöse. Wenn ich mich aber im DeFi-Space bewege oder auf anderen Börsen gekauft hab und meine Coins dann an Bitpanda sende, fehlen ihnen diese Informationen“, erläutert der Blockpit-CEO.

Diese müsste der Nutzer dann darlegen – „was natürlich ein massiver Organisationsaufwand ist“, wie Wimmer sagt. Auch für den Finanzdienstleister sei es ein hoher administrativer Aufwand. „Wenn Österreich das einzige Land ist, das dies vorschreibt, stellt sich die Frage, ob nicht inländische Dienstleister in dem Bereich überlegen auszuwandern, um dem administrativen Overhead zu entgehen“.

Enzinger: „Extremer Vorteil für österreichischen Standort“

Die Steuerberaterin Natalie Enzinger begrüßt grundsätzlich, „dass der Sondersteuersatz von 27,5 Prozent fast überall zur Anwendung kommt“. Positiv beurteilt sie außerdem auch sie, dass Krypto-zu-Krypto-Trades keiner Besteuerung mehr unterliegen: „Das ist ein extremer Vorteil für den österreichischen Standort und da sind wir etwa verglichen mit Deutschland deutlich besser gestellt“. Österreich sei nun eines der wenigen Länder mit einer klaren Regelung.

Allerdings sieht Enzinger auch Kritikpunkte: Mit der Pflicht zum Abzug der KESt komme sehr viel Verwaltungsaufwand auf Unternehmen wie etwa Bitpanda oder Coinfinity zu. „Das betrifft nur österreichische Plattformen und hätte für diese im Vergleich zu anderen Ländern einen massiven Wettbewerbsnachteil“. Hier wäre es besser, die Entwicklungen auf europäischer Ebene – etwa bei der geplaten Richtline DAC8 – noch abzuwarten und einen KESt-Abzug erst dann einführen, meint Enzinger.

Nachschärfung zu Staking und Lending nötig

In anderen Bereichen sollte nach Ansicht der Steuerberaterin noch nachgeschärft werden. So werde im jetzigen Entwurf etwa unterschieden, ob der Erwerb von Kryptowährungen durch einen technischen Prozess, bei dem Leistungen zur Transaktionsverarbeitung zur Verfügung gestellt werden („Mining/Blockerstellung“, unabhängig vom jeweiligen Konsensalgorithmus), stattfindet oder ob die Leistung zur Transaktionsverarbeitung lediglich im Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen besteht („Staking“).

„Auf die Praxis umgelegt würde das bedeuten, dass jemand, der aktiv einen Node zur Blockerstellung betreibt, im Zeitpunkt des Zuflusses der Rewards zu besteuern hat, aber jemand, der nur vorhandene Coins in seiner Wallet für das für Staking nutzt, eine Steuer erst zahlen muss, wenn er seine Rewards in Euro tauscht“, erläutert Enzinger. Bei Einkünften aus der Überlassung von Kryptowährungen („Lending“) komme es hingegen zu einer Steuerpflicht unabhängig davon, ob die Einkünfte in Kryptowährung oder in Fiatgeld ausbezahlt werden. „Hier stellt sich die Frage, ob diese unterschiedliche Behandlung zwischen Mining, Staking und Lending gerechtfertigt ist. Da muss man meines Erachtens noch einmal nachfassen“, sagt Enzinger.

Daneben sieht die Steuerberaterin kritisch, dass die Regelung rückwirkend mit 28. Februar 2021 wirksam werden soll: „Ich hätte mich dafür ausgesprochen, dass die neue Regelung aus verfassungsrechtlichen Gründen erst mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wirksam wird. Um den Vertrauensschutz zu wahren, sollten nur jene Kryptowährungen unter die neue Regelung fallen, die ab dem Inkrafttreten, also ab dem 1. März 2022, neu erworben werden“, sagte Enzinger gegenüber dem brutkasten.

Bitpanda-CLO: Verpflichtender KESt-Abzug kann österreichische Anbieter benachteiligen

Einige positive Punkte bei der geplanten Reform sieht man bei Bitpanda, wie Chief Legal Officer (CLO) Oliver Stauber gegenüber dem brutkasten erläuterte: „Grundsätzlich begrüßen wir alles, was Rechtssicherheit und Vereinfachung schafft – insbesondere beim Steuerthema. Insofern halten wir die Neuregelung für positiv.“ Dass Kryptowährungen als eine aktienähnliche Assetklasse qualifiziert werden sollen, sei in Ordnung und auch dass damit die KESt zur Anwendung komme, sei OK. Dass Krypto-zu-Krypto-Transaktionen keine Steuer auslösen sollen, bezeichnet Stauber sogar als „sehr positiv“. Dies sei eine Empfehlung von Bitpanda gewesen. „Konsequent und richtig“ sei außerdem der Verlustausgleich mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen. Bei der tatsächlichen Umsetzung des geplanten Entwurfs seien aber noch einige Fragen offen – etwa wie Stablecoins behandelt würden.

Kritisch sieht man bei Bitpanda der verpflichtenden KESt-Abzug: Dieser könne das Unternehmen gegenüber internationalen Mitbewerbern auch benachteiligen. „Die österreichischen Kunden können defacto mit zwei Klicks zu einem Mitbewerber wechseln, der nicht in Österreich registriert ist. Dadurch, dass diese Regelung weltweit einzigartig ist, kann das einen deutlichen Standortnachteil für uns bedeuten, auch wenn es noch eine Übergangsfrist bis 2023 gibt“, erläutert der Bitpanda-CLO. Ebenfalls kritisch sieht er den Umgang mit dem Altbestand und die „aus unserer Sicht ungewöhnlich weit zurückwirkende Erfassung von Transaktionen“. Die Notwendigkeit für eine solch lange Rückwirkung erschließe sich für Bitpanda aktuell nicht.

Coinfinity: Steuerabführung mit „hohem manipulativen und finanziellen Aufwand verbunden“

Beide Aspekte – den verpflichtenden KESt-Abzug und den Stichtag in der Vergangenheit – sieht man auch bei Coinfinity kritisch. Grundsätzlich begrüßt das Unternehmen zwar „sämtliche Maßnahmen, auch steuerlich, welche für Endverbraucher und die Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen Rechtssicherheit und Klarheit bringen“, wie Matthias Reder von Österreichs ältestem Krypto-Broker sagt.

Die Pflicht zur KESt-Abfuhr ist aber auch für Coinfinity mit Nachteilen verbunden: „Wir als Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen müssen unseren Wechselprozess inklusiv der dann notwendigen Steuerabführung komplett ändern. Dies stellt einen sehr hohen manipulativen und finanziellen Aufwand für uns dar“, erläutert Reder.

Auch den Stichtag betrachtet Reder kritisch: „Womit wir nicht einverstanden sein können, ist die rückwirkende Änderung einer bisherigen steuerlichen Regelung hinsichtlich des Altbestandes von Kryptowerten à la Bitcoin & Co. – denn für alle Anschaffungen nach dem 28. Februar 2021 wurde somit die Spekulationsfrist einfach gestrichen“. Bei Coinfinity hoffe man noch auf die eine oder andere Änderung des Gesetzgebers bis zum Ende der Begutachtungsfrist am 6. Dezember.

Coinpanion: KESt-Besteuerung „Zeichen, dass Krypto-Industrie ernst genommen wird“

Weniger stark betroffen von der der Pflicht, die die KESt für Kundinnen und Kunden abzuführen, sieht sich Coinpanion. „In unserem Case ist es weniger ein Problem, weil bei unserer Asset-Management-Lösung der Kunde am liebsten alles für ihn geregelt hat“, sagt Coinpanion-CEO Alexander Valtingojer gegenüber dem brutkasten. Aus User-Perspektive sei der automatisch Steuerabzug positiv, er mache es einfacher. Trading werde durch die Neuregelung ein bisschen interessanter und es sei leichter nachzuvollziehen, welche Steuern anfallen, sagt der Coinpanion-CEO weiter.

Generell beurteilt er die Reform positiv: „Dass Kryptowährungen künftig unter die Kapitalertragssteuer fallen werden, hat sich abgezeichnet und ist eine logische Entwicklung“. Für HODLer, die ihre Assets über ein Jahr halten, sei die Neuregelung nicht mehr ideal – aber auch dies sei bereits absehbar gewesen.

Valtingojer misst der Neuregelung außerdem eine gewisse Symbolwirkung bei: „Die KESt-Besteuerung ist auch ein Zeichen, dass die Krypto-Industrie ernst genommen wird und nicht mehr nur als reine Spekulation gesehen wird.“ Valtingojer erwartet, dass ähnliche Schritte nach und nach in der gesamten EU erfolgen werden: „Es macht einfach Sinn, dass Krypto-Assets steuerlich an Aktien und andere Finanzinstrumente angeglichen werden“, sagt der Coinpanion-CEO.

DisclaimerDie Bitpanda GmbH ist mit 3,9849 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

Disclaimer: Die Bitpanda GmbH ist mit 3,9849 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt.

Deine ungelesenen Artikel:
19.06.2026

Linzer Startup CycloTech präsentiert Flugantrieb auf den Champs-Élysées in Paris

Das Linzer Startup CycloTech zählte bei der VivaTech in Paris zu den auffälligeren Deep-Tech-Playern. Im Zentrum steht eine Antriebstechnologie, die Fluggeräte radikal wendiger machen soll. Sogar auf den Champs-Élysées durfte das Team seine CycloRotor-Technologie zeigen.
/artikel/linzer-startup-cyclotech-praesentiert-flugantrieb-auf-den-champs-elysees-in-paris
19.06.2026

Linzer Startup CycloTech präsentiert Flugantrieb auf den Champs-Élysées in Paris

Das Linzer Startup CycloTech zählte bei der VivaTech in Paris zu den auffälligeren Deep-Tech-Playern. Im Zentrum steht eine Antriebstechnologie, die Fluggeräte radikal wendiger machen soll. Sogar auf den Champs-Élysées durfte das Team seine CycloRotor-Technologie zeigen.
/artikel/linzer-startup-cyclotech-praesentiert-flugantrieb-auf-den-champs-elysees-in-paris
Antrieb auf Frankreichs berühmtester Prachtstraße: CycloTech zeigte die CycloRotor-Technologie beim VivaTech-Showcase auf den Champs-Élysées. | (c) CycloTech

Die Champs-Élysées sind die wohl bekannteste Straße Frankreichs. Über die Pariser Prachtstraße ziehen sonst große Militärparaden, traditionell endet hier die Tour de France, und an kaum einem anderen Ort inszeniert sich das Land so selbstbewusst. Heuer aber gehörte die Avenue der Zukunft: Sie wurde zu einem der Schauplätze der VivaTech, Europas größter Messe für Startups und Innovation. Das 2016 gegründete Event bringt jährlich in Paris Gründer:innen, Investor:innen und Tech-Konzerne zusammen. Zu ihrem zehnjährigen Jubiläum verlegte die Messe ihre Feierlichkeiten erstmals nach draußen: Am 14. Juni verwandelte sie die Prachtstraße in eine frei zugängliche Open-Air-Techbühne, nach eigenen Angaben die größte ihrer Art in Europa.

Große Bühne für CycloTech

Mittendrin: ein österreichisches Startup. CycloTech aus Linz präsentierte seine CycloRotor-Technologie in der Innovation Gallery der Messe und durfte sie zusätzlich beim Champs-Élysées-Showcase zeigen. Bemerkenswert dabei: Wie das Unternehmen erklärt, gingen die VivaTech-Organisator:innen aktiv auf das Linzer Startup zu und holten dessen Antriebstechnologie damit gezielt auf die Pariser Jubiläumsbühne. Auch die Nachrichtenagentur AFP nahm den Auftritt in ihre Auswahl der bemerkenswertesten VivaTech-Innovationen auf.

CycloTech präsentierte seine CycloRotor-Technologie beim Jubiläums-Showcase der VivaTech auf den Champs-Élysées in Paris. | Foto: CycloTech

Ein Schiffsantrieb für die Luft

Herzstück von CycloTech ist der sogenannte CycloRotor, ein Antrieb in Form eines offenen Zylinders, dessen Mantel aus mehreren flügelförmigen, verstellbaren Blättern besteht. Das Prinzip geht auf den Voith-Schneider-Antrieb zurück, der ursprünglich Schiffe steuerte. Die verstellbaren Blätter erlauben eine direkte Variation der Schubkraft in Größe und Richtung auf einer vollen Kreisbahn, also eine 360-Grad-Schubvektorsteuerung. Damit unterscheidet sich das System grundlegend von herkömmlichen Luftfahrtantrieben wie Düsen, Propellern oder Rotoren, die Schub nur in eine Richtung erzeugen. Das Ergebnis: Fluggeräte, die senkrecht starten und landen, in der Luft stehen bleiben, abbremsen oder rückwärts fliegen können.

Hingucker am Messestand: CycloTech präsentierte seinen Flugantrieb in der Innovation Gallery der VivaTech in Paris. | Foto CycloTech

Vom Investment zum Erstflug

So jung die Vision wirkt, so lang ist die Vorgeschichte. Von 2016 bis 2023 entwickelte CycloTech sechs Generationen des CycloRotors, die aktuelle Version befindet sich seit 2021 im Testflugbetrieb. Anfang 2024 sicherte sich das Startup ein Investment von 20 Millionen Euro von den Investoren Breeze Invest und Konos Holding. Damit sollte der CycloRotor zum ersten Prototypen in Marktgröße weiterentwickelt und für die EASA-Zertifizierung vorbereitet werden, mit dem langfristigen Ziel eines marktfähigen Produkts bis 2030. Schon damals verwies der damalige CEO Hans-Georg Kinsky auf vielfältige Anwendungsfelder, von der Logistik über die Bauindustrie (Stichwort fliegender Kran) bis hin zu Hochpräzisionsdrohnen für die Verteidigungsindustrie.

Im November 2024 stellte CycloTech mit dem BlackBird ein Fluggerät mit sechs CycloRotoren vor. Kurz darauf übernahm der ehemalige Rolls-Royce-Direktor Marcus Bauer mit 1. Dezember 2024 die CEO-Position von Kinsky, der dem Unternehmen als Beiratsmitglied erhalten blieb. Anfang 2025 expandierte CycloTech nach Bayern, während der Hauptsitz in Linz als Entwicklungs- und Flugtestzentrum bestehen bleibt. Im April 2025 schließlich gelang der erste Testflug mit dem BlackBird. „BlackBird ist eine fliegende Testplattform für unsere Antriebstechnologie“, sagte CTO Tahsin Kart.

In Paris ging es nun um den nächsten Schritt: CycloTech nutzte die VivaTech, um sich mit potenziellen Partnern zu vernetzen, die den Antrieb künftig in eigene Fluggeräte integrieren könnten.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Krypto-Steuer: So reagiert die Branche auf den Gesetzesentwurf

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Krypto-Steuer: So reagiert die Branche auf den Gesetzesentwurf

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Krypto-Steuer: So reagiert die Branche auf den Gesetzesentwurf

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Krypto-Steuer: So reagiert die Branche auf den Gesetzesentwurf

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Krypto-Steuer: So reagiert die Branche auf den Gesetzesentwurf

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Krypto-Steuer: So reagiert die Branche auf den Gesetzesentwurf

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Krypto-Steuer: So reagiert die Branche auf den Gesetzesentwurf

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Krypto-Steuer: So reagiert die Branche auf den Gesetzesentwurf

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Krypto-Steuer: So reagiert die Branche auf den Gesetzesentwurf