09.11.2021

Krypto-Steuer: So reagiert die Branche auf den Gesetzesentwurf

Das Finanzministerium hat einen ersten Gesetzesentwurf für die geplanten Änderungen bei der Versteuerung von Kryptowährungen veröffentlicht. Der brutkasten hat Stellungnahmen aus der Branche eingeholt. Blockpit-CEO Florian Wimmer, Steuerberaterin Natalie Enzinger, Bitpanda-CLO Oliver Stauber, Matthias Reder von Coinfinity und Alexander Valtingojer von Coinpanion gaben uns ihre Einschätzungen bekannt.
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Cryptocurrencies
Foto: Adobe Stock

Überwiegend positiv, aber Nachbesserungsbedarf an der einen oder anderen Stelle – und auch einzelne kritische Punkte. So könnte man die Reaktionen aus der Kryptobranche auf den vom Finanzministerium veröffentlichten Entwurf zu den geplanten Änderungen bei der Versteuerung von Kryptowährungen zusammenfassen. Wie berichtet, sollen Kursgewinne aus Kryptoassets künftig mit 27,5 Kapitalertragssteuer (KESt) versteuert werden – unabhängig von ihrer Haltedauer.

“Unsere Einschätzung ist, dass es ein durchaus fairer Abtausch zur bestehenden Regulatorik ist und es Österreich auf einem globalen Level für die Zukunft extrem gut positioniert, weil wir Rechtssicherheit bekommen und dann eines der wenigen Länder sind, die ganz klare steuerliche Richtlinien haben”, sagt etwa Florian Wimmer, der CEO des auf die Versteuerung von Kryptowährungen spezialisierten Linzer Startups Blockpit, gegenüber dem brutkasten.

Vor allem zwei Aspekte hält er für attraktiv: “Die wirklich großen Benefits sind, dass einerseits der Steuersatz für jeden, der sonst irgendein Einkommen hat, sinkt und andererseits dass der Tausch von Krypto zu Krypto nicht mehr steuerpflichtig ist”. Ein steuerpflichtiges Ereignis werde erst dann ausgelöst, wenn man in Euro zurücktausche. Als aktiver Trader könne man so seine Gewinne über Jahre mitnehmen und müsse erst zahlen, wenn man auscashe. Für Leute, die langfristig investieren, sei aber bitter, dass die Jahresfrist, nach der Kursgewinne bisher steuerfrei waren, fallen wird, sagt der Blockpit-Mitgründer.

Blockpit-CEO sieht auch noch einige offene Punkte

Wimmer sieht aber auch noch offene Fragen – etwa bei der genauen Definition eines Krypto-Assets oder wie mit Sonderfällen wie Hard Forks umgegangen werde. Kritisch beurteilt der Blockpit-CEO außerdem das Thema der Kapitalertragssteuerabfuhr. Diese soll inländische Finanzdienstleister verpflichten, die KEst für ihre Kundinnen und Kunden direkt ans Finanzamt abzuführen: “Das funktioniert gut, wenn die Leute beispielsweise nur auf Bitpanda traden und sonst nirgends, denn dann kennt Bitpanda die Anschaffungskosten und Veräußerungserlöse. Wenn ich mich aber im DeFi-Space bewege oder auf anderen Börsen gekauft hab und meine Coins dann an Bitpanda sende, fehlen ihnen diese Informationen”, erläutert der Blockpit-CEO.

Diese müsste der Nutzer dann darlegen – “was natürlich ein massiver Organisationsaufwand ist”, wie Wimmer sagt. Auch für den Finanzdienstleister sei es ein hoher administrativer Aufwand. “Wenn Österreich das einzige Land ist, das dies vorschreibt, stellt sich die Frage, ob nicht inländische Dienstleister in dem Bereich überlegen auszuwandern, um dem administrativen Overhead zu entgehen”.

Enzinger: “Extremer Vorteil für österreichischen Standort”

Die Steuerberaterin Natalie Enzinger begrüßt grundsätzlich, “dass der Sondersteuersatz von 27,5 Prozent fast überall zur Anwendung kommt”. Positiv beurteilt sie außerdem auch sie, dass Krypto-zu-Krypto-Trades keiner Besteuerung mehr unterliegen: “Das ist ein extremer Vorteil für den österreichischen Standort und da sind wir etwa verglichen mit Deutschland deutlich besser gestellt”. Österreich sei nun eines der wenigen Länder mit einer klaren Regelung.

Allerdings sieht Enzinger auch Kritikpunkte: Mit der Pflicht zum Abzug der KESt komme sehr viel Verwaltungsaufwand auf Unternehmen wie etwa Bitpanda oder Coinfinity zu. “Das betrifft nur österreichische Plattformen und hätte für diese im Vergleich zu anderen Ländern einen massiven Wettbewerbsnachteil”. Hier wäre es besser, die Entwicklungen auf europäischer Ebene – etwa bei der geplaten Richtline DAC8 – noch abzuwarten und einen KESt-Abzug erst dann einführen, meint Enzinger.

Nachschärfung zu Staking und Lending nötig

In anderen Bereichen sollte nach Ansicht der Steuerberaterin noch nachgeschärft werden. So werde im jetzigen Entwurf etwa unterschieden, ob der Erwerb von Kryptowährungen durch einen technischen Prozess, bei dem Leistungen zur Transaktionsverarbeitung zur Verfügung gestellt werden (“Mining/Blockerstellung”, unabhängig vom jeweiligen Konsensalgorithmus), stattfindet oder ob die Leistung zur Transaktionsverarbeitung lediglich im Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen besteht (“Staking”).

“Auf die Praxis umgelegt würde das bedeuten, dass jemand, der aktiv einen Node zur Blockerstellung betreibt, im Zeitpunkt des Zuflusses der Rewards zu besteuern hat, aber jemand, der nur vorhandene Coins in seiner Wallet für das für Staking nutzt, eine Steuer erst zahlen muss, wenn er seine Rewards in Euro tauscht”, erläutert Enzinger. Bei Einkünften aus der Überlassung von Kryptowährungen (“Lending”) komme es hingegen zu einer Steuerpflicht unabhängig davon, ob die Einkünfte in Kryptowährung oder in Fiatgeld ausbezahlt werden. “Hier stellt sich die Frage, ob diese unterschiedliche Behandlung zwischen Mining, Staking und Lending gerechtfertigt ist. Da muss man meines Erachtens noch einmal nachfassen”, sagt Enzinger.

Daneben sieht die Steuerberaterin kritisch, dass die Regelung rückwirkend mit 28. Februar 2021 wirksam werden soll: “Ich hätte mich dafür ausgesprochen, dass die neue Regelung aus verfassungsrechtlichen Gründen erst mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wirksam wird. Um den Vertrauensschutz zu wahren, sollten nur jene Kryptowährungen unter die neue Regelung fallen, die ab dem Inkrafttreten, also ab dem 1. März 2022, neu erworben werden”, sagte Enzinger gegenüber dem brutkasten.

Bitpanda-CLO: Verpflichtender KESt-Abzug kann österreichische Anbieter benachteiligen

Einige positive Punkte bei der geplanten Reform sieht man bei Bitpanda, wie Chief Legal Officer (CLO) Oliver Stauber gegenüber dem brutkasten erläuterte: “Grundsätzlich begrüßen wir alles, was Rechtssicherheit und Vereinfachung schafft – insbesondere beim Steuerthema. Insofern halten wir die Neuregelung für positiv.” Dass Kryptowährungen als eine aktienähnliche Assetklasse qualifiziert werden sollen, sei in Ordnung und auch dass damit die KESt zur Anwendung komme, sei OK. Dass Krypto-zu-Krypto-Transaktionen keine Steuer auslösen sollen, bezeichnet Stauber sogar als “sehr positiv”. Dies sei eine Empfehlung von Bitpanda gewesen. “Konsequent und richtig” sei außerdem der Verlustausgleich mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen. Bei der tatsächlichen Umsetzung des geplanten Entwurfs seien aber noch einige Fragen offen – etwa wie Stablecoins behandelt würden.

Kritisch sieht man bei Bitpanda der verpflichtenden KESt-Abzug: Dieser könne das Unternehmen gegenüber internationalen Mitbewerbern auch benachteiligen. “Die österreichischen Kunden können defacto mit zwei Klicks zu einem Mitbewerber wechseln, der nicht in Österreich registriert ist. Dadurch, dass diese Regelung weltweit einzigartig ist, kann das einen deutlichen Standortnachteil für uns bedeuten, auch wenn es noch eine Übergangsfrist bis 2023 gibt”, erläutert der Bitpanda-CLO. Ebenfalls kritisch sieht er den Umgang mit dem Altbestand und die “aus unserer Sicht ungewöhnlich weit zurückwirkende Erfassung von Transaktionen”. Die Notwendigkeit für eine solch lange Rückwirkung erschließe sich für Bitpanda aktuell nicht.

Coinfinity: Steuerabführung mit “hohem manipulativen und finanziellen Aufwand verbunden”

Beide Aspekte – den verpflichtenden KESt-Abzug und den Stichtag in der Vergangenheit – sieht man auch bei Coinfinity kritisch. Grundsätzlich begrüßt das Unternehmen zwar “sämtliche Maßnahmen, auch steuerlich, welche für Endverbraucher und die Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen Rechtssicherheit und Klarheit bringen”, wie Matthias Reder von Österreichs ältestem Krypto-Broker sagt.

Die Pflicht zur KESt-Abfuhr ist aber auch für Coinfinity mit Nachteilen verbunden: “Wir als Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen müssen unseren Wechselprozess inklusiv der dann notwendigen Steuerabführung komplett ändern. Dies stellt einen sehr hohen manipulativen und finanziellen Aufwand für uns dar”, erläutert Reder.

Auch den Stichtag betrachtet Reder kritisch: “Womit wir nicht einverstanden sein können, ist die rückwirkende Änderung einer bisherigen steuerlichen Regelung hinsichtlich des Altbestandes von Kryptowerten à la Bitcoin & Co. – denn für alle Anschaffungen nach dem 28. Februar 2021 wurde somit die Spekulationsfrist einfach gestrichen”. Bei Coinfinity hoffe man noch auf die eine oder andere Änderung des Gesetzgebers bis zum Ende der Begutachtungsfrist am 6. Dezember.

Coinpanion: KESt-Besteuerung “Zeichen, dass Krypto-Industrie ernst genommen wird”

Weniger stark betroffen von der der Pflicht, die die KESt für Kundinnen und Kunden abzuführen, sieht sich Coinpanion. “In unserem Case ist es weniger ein Problem, weil bei unserer Asset-Management-Lösung der Kunde am liebsten alles für ihn geregelt hat”, sagt Coinpanion-CEO Alexander Valtingojer gegenüber dem brutkasten. Aus User-Perspektive sei der automatisch Steuerabzug positiv, er mache es einfacher. Trading werde durch die Neuregelung ein bisschen interessanter und es sei leichter nachzuvollziehen, welche Steuern anfallen, sagt der Coinpanion-CEO weiter.

Generell beurteilt er die Reform positiv: “Dass Kryptowährungen künftig unter die Kapitalertragssteuer fallen werden, hat sich abgezeichnet und ist eine logische Entwicklung”. Für HODLer, die ihre Assets über ein Jahr halten, sei die Neuregelung nicht mehr ideal – aber auch dies sei bereits absehbar gewesen.

Valtingojer misst der Neuregelung außerdem eine gewisse Symbolwirkung bei: “Die KESt-Besteuerung ist auch ein Zeichen, dass die Krypto-Industrie ernst genommen wird und nicht mehr nur als reine Spekulation gesehen wird.” Valtingojer erwartet, dass ähnliche Schritte nach und nach in der gesamten EU erfolgen werden: “Es macht einfach Sinn, dass Krypto-Assets steuerlich an Aktien und andere Finanzinstrumente angeglichen werden”, sagt der Coinpanion-CEO.

DisclaimerDie Bitpanda GmbH ist mit 3,9849 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt.

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Loupe, Compliance
(c) Robert Maybach - (v.l.) Martin Reichetseder, Thomas Koch und Matthias Steinbauer von Loupe.

Das oberösterreichische Legal-Tech .Loupe wurde 2018 von Matthias Steinbauer, Thomas Koch und CEO Martin Reichetseder gegründet. Mit dem Ziel, den Zugang zu Compliance zu erleichtern sowie die Implementierung und den Betrieb eines “Compliance Management-Systems” (CMS) zu vereinfachen. Im Lauf der Jahre konnte man dabei bereits einige namhafte Kunden an Land ziehen.

.Loupe: Aus der Praxis heraus gegründet

“Der Anstoß zur Gründung kam aus meiner eigenen Praxis. Ich habe hautnah erlebt, wie komplexe Strukturen in Unternehmen dazu führen können, dass das Thema Compliance – trotz seiner Bedeutung – auf Ablehnung stößt, weil es keinen einfachen Zugang für die Belegschaft gab. Diese ‘fehlende Liebe auf den ersten Blick’ hat uns dazu angetrieben, es besser zu machen”, erklärt Reichetseder.

Das Trio wollte eine Software-Lösung finden, die Herausforderungen aus der Praxis versteht, Compliance-Prozesse einfach abbildet und Unternehmen dabei unterstützt, Risiken effizient zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren.

Reichetseder war früher selbstständiger Rechtsanwalt und ist nun neben seiner Funktion bei .Loupe sowohl Leiter der Rechtsabteilung und Compliance Officer eines international agierenden Industrieunternehmens als auch Autor im Bereich Compliance und Podcast-Host von “Code of C – der True-Compliance-Podcast von .Loupe”. Steinbauer hingegen leitet die Entwicklung eines Softwareunternehmens in Linz und ist Dozent an der FH Hagenberg. Er ist ebenfalls Fachautor.

Eine Pfadfinder-Freundschaft

“Wir beide kennen uns seit unserer Kindheit, durch die Pfadfinder. Die Idee zu .Loupe entstand, als ich Matthias kontaktierte, um ihm von meinem Konzept eines ‘Compliance Workspaces ‘aus der Praxis, für die Praxis’ zu erzählen”, erinnert sich Reichetseder. “Ursprünglich war es als ‘Auftrag’ gedacht, aber Matthias hatte die brillante Idee, gemeinsam ein Unternehmen zu gründen. Ein Jahr später stieß Thomas Koch zu uns. Ihn habe ich bei einem Seminar zum internationalen Vertragsrecht kennengelernt, wo wir uns intensiv über die Herausforderungen im Bereich Compliance im internationalen Handel austauschten.”

So bildet das Legal-Tech-Unternehmen heute im Detail erforderliche Compliance-Prozesse ab, sodass Nutzer:innen “ohne großen Aufwand ihre rechtlichen Verpflichtungen einhalten können”. Dabei basiert die Lösung auf praktischer Erfahrung und setzt dort an, wo Unternehmen oft vor Herausforderungen stehen würden: der effizienten Handhabung von Compliance- und Risikomanagement-Prozessen.

NÖM, Evva und Engel Austria

Durch ein “Hinweisgebersystem” unterstützt das eigenfinanzierte Startup Unternehmen, wie etwa die NÖM AG, Evva Sicherheitstechnologie GmbH und die Engel Austria GmbH dabei, ein System zu implementieren, mit dem Mitarbeiter:innen einfach und anonym potenzielle Risiken oder Missstände melden können.

Ein richtig betriebenes Whistleblowing Management-System fördere den Gründern nach die Beteiligung am Thema Compliance. So werde sichergestellt, dass Risiken frühzeitig erkannt und gemeldet werden.

Ein weiteres Beispiel für die Arbeit von .Loupe sind automatisierte Freigabeprozesse für Sponsoring, Geschenke und Einladungen, die das Risiko von Spesenbetrug und Interessenkonflikten reduzieren sollen.

Korruptionsrisiko senken

“Dadurch wird das Korruptionsrisiko gesenkt, was nicht nur intern Vertrauen schafft, sondern auch das Vertrauen von Geschäftspartnern und Kunden stärkt. Es freut uns sehr, dass wir hier die Strabag nennen dürfen”, so Reichetseder weiter. “Unternehmen können gegenüber ihren Stakeholdern beispielsweise durch .Loupe nachweisen, dass sie ein Compliance Management-System (CMS) toolunterstützt und effektiv betreiben. Gerade in Bezug auf die Lieferkettensorgfaltspflichten und die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird Compliance zunehmend wichtig. Ein zentrales Beispiel ist die Datengrundlage zur Wesentlichkeitsanalyse, bei der .Loupe Unternehmen hilft, relevante Risiken zu identifizieren und zu bewerten.”

“Teil der Community”

Der USP bei .Loupe liegt in der Kombination von Legal-Tech und echter Praxiserfahrung, wie der Founder betont. “Während es viele Anbieter von Compliance-Software gibt, haben nur wenige einen tiefen praktischen Bezug zur Materie und Zugang zur Community. Seit 2018 entwickeln wir unsere Lösung basierend auf den Erfahrungen aus dem täglichen Umgang mit Compliance-Herausforderungen. Wir sind nicht nur Softwareentwickler, sondern auch selbst Anwender und als Compliance Officer Teil der Compliance-Community – insbesondere als Mitglied, nicht nur als Anbieter”, sagt er.

Aktuell sei es bei diesem Thema entscheidend zu verstehen, dass Compliance keine Frage der Unternehmensgröße ist, sondern eine Frage der Risiken, die das Unternehmen eingeht. Besonders im Bereich Nachhaltigkeit würde das immer sichtbarer. Unternehmen müssen zunehmend nachweisen, dass sie nachhaltig und verantwortungsbewusst handeln, insbesondere im Hinblick auf die Sorgfaltspflicht bei Lieferketten. Hier spiele Compliance eine zentrale Rolle, um sicherzustellen, dass alle relevanten Risiken identifiziert und gemanagt werden.

“Themen wie Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung und die Einhaltung internationaler Standards werden weiterhin an Bedeutung gewinnen, und Unternehmen müssen ihre Compliance-Prozesse entsprechend anpassen und erweitern, um diesen Anforderungen gerecht zu werden”, weiß Reichetseder.

.Loupe: Vertrag mit Bundesbeschaffung

.Loupe hat in den letzten Jahren ein bemerkenswertes Kundenwachstum verzeichnet, das sich aus einer Vielzahl von Branchen zusammensetzt. Der Fokus liegt dabei nicht nur auf großen Unternehmen, sondern auch auf mittelständischen Betrieben, die zunehmend die Bedeutung von Compliance erkennen würden.

“Zuletzt konnten wir einen Rahmenvertrag mit der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) abschließen, mit dem auch die öffentliche Hand bzw. Unternehmen, die der Rechnungshofkontrolle unterliegen, einfach auf unsere Lösungen zugreifen können”, so der Gründer. “Was den Umsatz betrifft, so sind wir stolz auf die positive Entwicklung, die wir seit unserer Gründung 2018 erlebt haben. In den letzten Jahren ist es uns gelungen, den Umsatz jährlich nahezu zu verdoppeln bzw. stabil kontinuierlich zu steigern.”

KI beim Reporting

Aktuell arbeitet .Loupe an der Einbindung von Künstlicher Intelligenz im Bereich Reporting. Mit dem Ziel sinnvolle AI-basierte Lösungen zu entwickeln, die es Unternehmen ermöglichen soll, noch präzisere und effizientere Auswertungen ihrer Compliance-Daten zu erstellen. Durch den Einsatz von AI möchte man komplexe Zusammenhänge schneller erfassen und die Qualität der Berichterstattung verbessern.

“.Loupe hat ursprünglich als Hobbyprojekt begonnen, aber wir konnten in kurzer Zeit viele namhafte Kunden gewinnen, die sowohl unsere Lösung als auch unseren praktischen Ansatz zu Compliance schätzen. Unser nahes Ziel ist es, die Nummer 1 im Bereich Compliance-Software in Österreich zu werden”, sagt Reichetseder. “Dank unserer kontinuierlichen Weiterentwicklung und der engen Zusammenarbeit mit unseren Kunden sind wir auf einem guten Weg, dieses Ziel zu erreichen. Langfristig streben wir auch an, zu den Top-5-Anbietern von Compliance-Lösungen in Europa zu gehören. Hierbei setzen wir auch auf strategische Partnerschaften, um unser Wachstum zu beschleunigen und unsere Präsenz in Europa zu stärken.”

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