09.11.2021

Krypto-Steuer: Jetzt steht fest, wann sie kommen soll – und weitere Details

Seit Wochen wird darüber spekuliert, wie die von der Bundesregierung geplanten Änderungen bei der Versteuerung von Kryptowährungen konkret ausgestaltet sein werden. Nun liegt ein erster Entwurf vor, aus dem unter anderem hervorgeht, wann die Regelung in Kraft treten soll.
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Kryptowährungen
Foto: Dan Eady/Adobe Stock

Bereits im August hatte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) angekündigt, dass die Versteuerung von Krypto-Assets geändert – und jener von Wertpapieren – angeglichen werden soll. Die Details blieben jedoch offen – auch nach einem Beschluss im Ministerrat, der Anfang Oktober erfolgte. Nun hat das Ministerium einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der nun bis 6. Dezember in Begutachtung ist. Bis dahin können Stellungnahmen eingebracht werden. Bis das Gesetz tatsächlich im Nationalrat beschlossen wird, können sich noch Änderungen ergeben.

Laut dem nun veröffentlichten Entwurf werden, wie erwartet, Kryptowährungen erzielte Kursgewinne künftig 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer fällt – und zwar unabhängig von der Haltedauer. Derzeit sind Gewinne noch steuerfrei, sofern man die jeweiligen Krypto-Assets mindestens ein Jahr gehalten hat. Verkauft man sie früher, wird aktuell noch Einkommenssteuer fällig.

Deren Höhe ist vom eigenen Einkommenssteuertarif abhängig – in den meisten Fällen dürfte sie jedoch deutlich über den 27,5 Prozent liegen, die künftig an Kapitalertragssteuer bezahlt werden müssen. Für aktive Trader bringt die Neuregelung also häufig einen Vorteil. Für die sogenannten HODLer, also Personen, die Krypto-Assets kaufen und lange halten, fällt die Steuerfreiheit nach einem Jahr künftig allerdings ersatzlos weg.

Neuregelung soll für ab 28. Februar 2021 gekaufte Krypto-Assets gelten

In Kraft treten soll die Neuregeglung mit 1. März 2022. Anzuwenden wäre die Regelung auf Kryptowährungen, die nach dem 28. Februar 2021 – also ein Jahr vor dem geplanten Inkraftteten – angeschafft wurden. Die geplante Regelung soll nicht nur für Kursgewinne gelten, sondern auch für andere Einkünfte, die aus Kryptowährungen erzielt wurden – also etwa mit Staking. Auf den Tausch von Krypto-Assets in andere Krypto-Assets soll die Regelung dagegen nicht angewendet werden.

Bei Aktien und anderen Wertpapieren wurden bereits jetzt unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer auf realisierte Gewinne fällig. Im von ÖVP und Grünen vereinbarten Regierungsprogramm steht zwar eine Wiedereinführung einer Haltefrist, nach der Kursgewinne aus Wertpapieren steuerfrei würden. Das Finanzministerium hätte diese Haltefrist gerne auch auf Krypto-Assets angewendet. Weder die Wiedereinführung der Frist noch ihre Ausweitung auf Krypto-Assets fanden aber in die nun beschlossene Steuerreform Eingang. Allerdings wird künftig ein Verlustausgleich von Kryptowährungen mit “anderen sondersteuersatzbesteuerten Kapitaleinkünften”, also Aktien und Derivaten, möglich sein, wie der brutkasten aus dem Finanzministerium erfuhr.

Änderungen bringt die Neuregelung aber nicht nur für Anlegerinnen und Anleger, sondern auch für Krypto-Dienstleister: Inländische Broker wie beispielsweise Bitpanda oder Coinfinity sollen die künftig fällige Kapitalertragssteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Diese Verpflichtung soll allerdings für Kapitalerträge schlagend werden, die nach dem 31. Dezember 2022 anfallen. Für das Jahr 2022 können die betroffenen Unternehmen die Kapitalertragssteuer aber auf freiwilliger Basis einbehalten.

Blümel: “Schritt in Richtung Gleichbehandlung zwischen Wertpapieren und Kryptowährungen”

Mit der Neuregelung im Zuge der Steuerreform gehe man einen Schritt in Richtung Gleichbehandlung von Kryptowährungen und Wertpapiere, sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) in einem exklusiven Statement für den brutkasten. “Gewinne bei Kryptowährungen im Vegleich zum Anschaffungswert unterliegen der Kapitalertragssteuer, gleichzeitig kann aber zwischen Wertpapieren und Kryptowährungen gegenverechnet werden. Das ist ein wesentlichen Schritt, um auch dieses Finanzprodukt weiter zugänglich zu machen und auch in der Breite populär zu machen”.

Dass immer mehr Menschen digitale Währunge nutzen, sei eine “spannende und auch gute Entwicklung”, sagte Blümel weiter. “Wir müssen aber darauf achten, dass diese spannende technologische Innovation auch fruchtbringend umgesetzt werden kann. Das heißt, wir dürfen keine Unterschiede in der Regulierung zu herkömmlichen Finanzprodukten groß werden lassen, sonst wird es immer Antipathien geben. Deshalb haben wir uns bemüht, den Kryptowährungs-Bereich gleich behandeln wie zum Beispiel andere Wertpapiere”, sagte Blümel. Das sei auch ein wesentlicher Schritt in der aktuellen Steuerreform gewesen.

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Die Totoy-Co-Founder Francis Rafal, Simon Hoffmann, Marcel Koller, Michael Perger, Benedikt Hielscher (c) Totoy GmbH

Seit dem fünften Jänner 2024 steht sie im Firmenbuch, bereits vor über einem Jahr schrieb sie Schlagzeilen: Die KI-Übersetzungs-App Totoy.

Schon etwas früher, nämlich im September 2023 und damit gerade richtig zum Schulstart, launchte das fünfköpfige Gründerteam rund um Mitgründer und CEO Francis Rafal eine App, die Dokumente wie Behörden-, Arzt- oder Elternbriefe in 95 Sprachen übersetzen und anschließend erklären sowie Rückfragen beantworten kann.

Gezielt Behörden adressieren

Vor gut zwei Monaten erreichten uns weitere News rund um das Wiener KI-Startup: Totoy holte sich eine halbe Million Euro in einer Pre-Seed-Runde. Beteiligt waren Angels United sowie die Business Angels Martin Schliefnig und Michael Grabner.

Mit dem frischen Kapital wollte Totoy seine KI-Lösung weiterentwickeln: Mit einer neuen Programmierschnittstelle könne man seither gezielt Unternehmen und Behörden adressieren, heißt es vom Startup.

Davon machte man bereits Gebrauch, wie Gründer Rafal am Donnerstag auf LinkedIn preisgab: Totoy schaffte es, seine KI-Lösung “direkt bei den Behörden zu integrieren.” Konkret gewann man die österreichische Gemeinde-Plattform Gem2Go, ein Produkt der RiS GmbH, als Partner. Gem2Go dient als “Gemeinde-Info und -Service” bzw. als “Bürgerservice-App” und ist kostenlos downloadbar. Auf der App werden Informationen “beinahe aller Gemeinden Österreichs” vereint.

Schritt für “mehr Barrierefreiheit in der digitalen Verwaltung”

Wie Totoy-Co-Founder Rafal auf LinkedIn schreibt, nutzen bereits “die ersten 32 Gemeinden” seit einigen Wochen “den neuen GEM2GO Copilot”. Dieser erklärt Amtstafel-Dokumente mithilfe der Totoy API für Bürger:innen “mehrsprachig” und “in einfacher Sprache”. Auf dieselbe Weise beantworte der Copilot Fragen zur Gemeinde.

Amtsdokumente können damit – dank der Integration von Totoy – in 19 Sprachen übersetzt werden. Die Lösung sei kostenfrei in der Gem2Go-App nutzbar. Das Startup sieht darin einen “wichtigen Schritt für mehr Barrierefreiheit in der digitalen Verwaltung”.

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