19.04.2022

Wie es Deutschland auf Platz 1 der wichtigsten Krypto-Nationen geschafft hat

Während Österreich seinen Platz in dem Ranking der Top-Krypto-Länder hält, gibt es einige steile Aufsteiger und einen wenig überraschenden letzten Platz.
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Sparkasse
© Unsplash

Deutschland landete in einem Report von Coincub auf Platz 1 der krypto-freundlichsten Länder. Insgesamt 45 Länder wurden anhand von 9 Kriterien untersucht, wobei besonders viel Gewicht auf „Financial Services“, Regulierung, Steuern und Trading-Volumen lag. Deutschland folgen im Ranking Singapur, USA, Australien und die Schweiz, während Österreich auf Platz 13 landete.

Deutschland stieg im Vergleich zum Ranking aus dem letzten Quartal 2021 im aktuellen Q1-Ranking von Platz 4 an die Spitze auf und löste dort Singapur ab. Deutschland überzeuge mit einer hohen Anzahl an Bitcoin Nodes (Platz 2 nach den USA) und einer progressiven Besteuerung, aber vor allem verdankt das Land die gute Platzierung offenbar der Sparkasse. Noch ist zwar nichts in trockenen Tüchern, aber die deutsche Sparkassen-Gruppe spielt laut mit dem Gedanken, Krypto-Trading für seine rund 50 Millionen Kund:innen einzuführen. „Einem so breiten Kundenkreis den Zugang zu Transaktionen digitaler Währungen durch ein etabliertes Finanzinstitut zu ermöglichen, ist ein gewaltiger Schritt nach vorn, mit dem Deutschland allen anderen Volkswirtschaften voraus ist“, schreibt Coincub.

Hong Kong und Niederlande unter größten Aufsteigern

Während etwa Österreich im Vergleich zum letzten Report seinen Platz gehalten hat, gab es einige besonders steile Aufsteiger. Hong Kong zum Beispiel sprang um 29 Plätze auf Platz 6 – es war eine Rückkehr in die Top-Ränge, nachdem die Unsicherheit, ob China dort für einen Krypto-Bann sorgen könnte, ausgeräumt war. Ebenfalls von weit hinten schafften es die Niederlande in die Top 10 – das Land sprang um 13 Plätze auf Platz 7 und zwar vor allem aufgrund der Offenheit des Finanzsektors, der vielen Bitcoin Nodes und Krypto-Startups.

Interessant ist, dass es El Salvador, wo Bitcoin seit vergangenem Jahr als offizielle Währung anerkannt wird, auf Platz 36 landet – abgerutscht von Platz 9 im letzten Ranking. Weniger überraschend landete auf dem letzten Platz China, wo der Handel mit Kryptowährungen verboten ist.

Das Coincub-Ranking der krypto-freundlichsten Länder

CountryRank Q1 2022Gov RegulationFinancial ServicesPopulationTaxationTalentProliferationTradingFraudEnvironmental
Germany19132-21173-13
Singapore2692-23186-22
United States38111-51197-32
Australia49122-32153-22
Switzerland5782-22163-13
Hong Kong6691-24164-21
Netherlands7883-2114301
France89101-3012303
Canada9952-31193-20
Japan109121-51133-33
United Kingdom115101-52175-32
Portugal129101-308304
Austria139102-2011200
Poland149101-40123-22
Finland15881-20122-20
Spain169101-60123-13
Ireland17791-40132-13
Denmark188912092-10
India193111-20114-13
Russia20441-20176-11
South Korea21861-21113-33
UAE22861008203
Israel23891-50102-13
Taiwan24881-2010200
Malta25761-20104-12
Romania26571-3012203
South Africa27661-40114-13
Hungary28651-1012200
Ukraine29931-108500
Philippines30861-208300
Norway31791-3092-10
ITALY32591-4383-10
Sweden33591-5010300
Vietnam34471-2094-10
Turkey35252-209302
El Salvador36860-405500
Greece37541-2010200
Nigeria38542-2072-13
New Zealand39781-4072-20
Mexico40461-509300
Belgium41441-409300
Brazil42161-50104-10
Cyprus43371-4082-21
Pakistan44151-205300
China450300172-20
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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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