16.04.2021

Krypto: Das waren die wichtigsten News in dieser Woche

Rekorde unter anderem bei Bitcoin und Ether, der Coinbase-Börsengang, tokenisierte Tesla-Aktien bei Binance, das Krypto-Verbot in der Türkei - und ja, auch Dogecoin. Das war die Krypto-Woche.
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der Dogecoin-Kurs spielte diese Woche verrückt
der Dogecoin-Kurs spielte diese Woche verrückt. | Foto: Adobe Stock

Diese Woche stand alles im Zeichen des mit Spannung erwarteten Coinbase-Börsengangs? Nein, da gab’s doch noch ein bisschen mehr. Etwa einen Rekordstand bei Bitcoin. Und bei Ether und BNB. Tokenisierte Tesla-Aktie bei Binance. Ein Verbot von Bitcoin-Zahlungen in der Türkei. Und ja, auch Dogecoin. Aber schauen wir zuerst auf…

…die Kurstafel:

  • Bitcoin (BTC): ~ 60.900 Dollar / +4 % gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche
  • Ethereum (ETH): ~2.400 Dollar / +15 %
  • Binance Coin (BNB): ~515 Dollar / + 19 %
  • XRP: ~ 1,6 Dollar / + 54 %
  • Cardano (ADA) / ~1,4 Dollar / +15 %
  • Polkadot (DOT) / ~41 Dollar / +/-0 %
  • Uniswap (UNI) / ~36 Dollar / +19 %

Alle Daten stammen von Coinmarketcap und sind am Stand von Freitagnachmittag.

Bitcoin erstmals über 62.000, 63.000, 64.000 Dollar

Es war ein bisschen eine Hängepartie beim Bitcoin-Kurs nach dem Rekordhoch vom 13. März bei 61.683 Dollar. Dauerhaft konnte er sich nicht über der 60.000-Dollar-Schwelle halten. Und während einige Altcoins in den Raketenmodus umschalteten und damit den gesamten Krypto-Markt über die Marke von 2 Bio. Dollar hievten, kam die weltgrößte Kryptowährung plötzlich nicht mehr so richtig von der Stelle. Am vergangenen Wochenende näherte sich der Kurs dann aber mehrfach recht knapp dem Höchststand. Am Dienstagvormittag europäischer Zeit war schließlich soweit – und der Rekordstand fiel. Der Kurs stieg erstmals über 62.000 Dollar und dann auch gleich noch über 63.000 Dollar. Am Mittwoch fielen dann die 64.000 Dollar und es ging laut Coinmarketcap bis auf 64.863,10 Dollar aufwärts.

Marktbeobachter und andere Personen, deren Job es ist, Erklärungen für mitunter zufällige Kursbewegungen zu finden, verwiesen dazu meist auf den am Mittwoch anstehenden Börsengang von Coinbase. In freudiger Erwartung des Aktienmarkt-Debüts der US-Kryptobörse sind demnach auch die Kurse am Kryptomarkt gestiegen. Wie plausibel man diese Erklärung findet, bleib jeder und jedem selbst überlassen. Eine dauerhafte Kursrally löste das Durchbrechen des Höchststands jedenfalls nicht aus. Am Donnerstag und Freitag fiel der Bitcoin-Kurs wieder zurück und stand zuletzt sogar unter 61.000 Dollar.

Ethereum mit „Berlin“-Update und Rekordstand

Auch bei Ethereum hat sich diese Woche nicht gerade wenig getan: Der „Berlin“ betitelte Hard Fork ging am Donnerstag am Mainnet live. Im Zuge dessen wurden vier „Ethereum Improvement Proposals“ (EIPs) umgesetzt, die vor allem neue Transaktionstypen und teilweise auch die Transaktionsgebühren betreffen. Das deutlich größere – und auch umstrittenere – Update wird aber in dieser Hinsicht der für Juli angekündigte „London“-Hard-Fork sein, von dem deutlich weitreichendere Auswirkungen auf die Transaktionskosten erwartet werden.

Der Ether-Preis bewegte sich diese Woche jedenfalls schön nach oben: Am Dienstag stieg er erstmals über 2.300 Dollar, am Mittwoch erstmals über 2.400 Dollar und am Donnerstag fiel dann auch die 2.500-Dollar-Marke. Für die 2.600-Dollar-Marke am Freitag reichte es nicht mehr, wohl aber für ein erneutes Rekordhoch, das laut Coinmarketcap derzeit bei 2.547 Dollar liegt.

Binance Coin über 600 Dollar, tokenisierte Tesla- und Coinbase-Aktien

Durchaus erwähnenswert verlief die Woche auch für Binance Coin. Der BNB-Kurs, der erst Anfang April erstmals über 400 Dollar gestiegen war, knackte am Sonntag die 500-Dollar-Marke. Am Montag folgten die 600 Dollar, in der Spitze ging es bis auf 637 Dollar nach oben. Dann war jedoch vorerst das Ende der Fahnenstange erreicht, am Freitag sank der Kurs bis auf knapp über 500 Dollar.

In dieser Woche hatte Binance zunächst angekündigt, seinen Kunden tokenisierte Aktien anbieten zu wollen – und zwar beginnend mit Tesla. Dieser Ankündigung vom Dienstag folgte am Mittwoch die Mitteilung, dass Binance auch die neue Coinbase-Aktie tokenisiert listen werde. Der Mittwoch war auch der Tag des Coinbase-Börsengangs. Einige Stunden nach der eigentlichen Ankündigung folgte schon das Kommando zurück: Wegen der „Marktvolatilität“ werde sich das Listing des Aktien-Tokens verzögern, teilte Binance mit. Weiterhin könne man aber tokenisierte Tesla-Aktien traden. Mittlerweile sind beide Assets auf Binance verfügbar.

Dogecoin steigt um 527 Prozent

Es wird Zeit für ein Geständnis. Bei der Darstellung der größten Kryptowährungen in der Einleitung wurde eine ausgespart. Ja, es ist Dogecoin, und ja, Dogecoin gehört jetzt zu den zehn größten Kryptowährungen nach Marktkapitalisierung. Mehr noch: Am Freitagnachmittag sprang die als Scherz gestartete Kryptowährung in die Top 5. Nur Bitcoin, Ether, Binance Coin und XRP waren damit noch größer. Die Darstellung sei hiermit nachgereicht:

  • Dogecoin (DOGE): ~ 0,38 Dollar / +527 % gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche

Die Marktkapitalisierung liegt aktuell bei 49 Mrd. Dollar. Gegenüber dem Vortag ist der Kurs 195 Prozent im Plus, auf 7-Tage-Sicht sogar 527 Prozent. Dafür gibt es natürlich zahlreiche rationale, auf Fundamentaldaten basierende Gründe. Oder keinen einzigen, dafür aber einen Elon-Musk-Tweet. Ihr ahnt es schon – es ist Zweiteres:

Der erste Handelstag von Coinbase…

Alleine in diesem Artikel wurde er jetzt schon einige Male erwähnt – und es lässt sich nun nicht mehr länger hinauszögern, behandeln wir also den Coinbase-Börsengang. Er wurde mit Spannung erwartet wie kaum ein anderes Aktienmarkt-Debüt in diesem Jahr. Alleine schon wegen seiner Symbolkraft. Der Börsengang wird der Moment, an dem Bitcoin endgültig an der Wall Street aufschlägt, schrieb etwa unser Finanzkolumnist Nikolaus Jilch im Vorfeld.

Es wurde viel spekuliert über die Bewertung – würde sie sich im dreistelligen Dollar-Milliardenbereich bewegen, wie es beispielsweise bei Facebook der Fall war? Die Antwort: Ja, zumindest vorübergehend. Die Aktie der Krypto-Börse startete am Mittwoch rund vier Stunden nach Handelsbeginn an der Nasdaq mit 381 Dollar in den Handelstag. Der Börsenwert lag damit bei 99,6 Mrd. Dollar. Noch in den ersten Handelsminuten knackte der Kurs die 400-Dollar-Marke und stieg bis auf 429 Dollar, womit Coinbase mit 112 Mrd. Dollar bewertet war. Das kann sich sehen lassen – vor allem auch in der Relation: Die Nasdaq und die Muttergesellschaft der New York Stock Exchange (NYSE) kamen am Mittwoch an der Börse kombiniert „nur“ auf eine Bewertung von 92 Mrd. Dollar.

Der Steilflug der Aktie endete aber rasch: Nach rund einer halbe Stunde drehte der Kurs bereits und er fiel dann weit unter 400 Dollar. Aus dem Handel ging das Papier schließlich bei knapp 328 Dollar. Damit lag der Börsenwert bei etwa 85 Mrd. Dollar.

…und der zweite und dritte und die folgenden

Am zweiten Handelstag gab es dann weder in die eine noch die andere Richtung eine klare Tendenz. Die Aktie stand zu Handelsschluss bei 331 Dollar. Dies setzte sich auch am Freitag fort. Am späten Nachmittag wurde der Titel mit 327 Dollar gehandelt.

Ingesamt blieb der Coinbase-Börsengang wohl etwas unter den – allerdings sehr hohen – Erwartungen. Wahrscheinlich sagt das aber mehr über die Erwartungshaltung im aktuellen Markt- und Branchenumfeld aus, als dass man den Börsengang tatsächlich ernsthaft als Enttäuschung bezeichnen könnte. Immerhin ist hier die Rede von einem 2012 gegründeten Unternehmen, das auch nach dem – vom ersten Preis ausgehend – Kursrückgang noch immer weit höher bewertet wird als etwa die Nasdaq.

Interessant wird aber sicher, wie sich der Kurs in den nächsten Wochen entwickeln wird. Der Börsengang war nicht als klassischer IPO organisiert, sondern als Direct Listing. Unter anderem bedeutet das, dass Coinbase beim Börsengang keine neuen Aktien ausgegeben und somit kein Kapital aufgenommen hat. Es bedeutet aber auch, dass Bestandsinvestoren im Gegensatz zu IPOs keiner Frist unterliegen, in der sie ihre Aktien nicht verkaufen dürfen. Alle jene, die seit Jahren an Bord sind, und sich nun ihren Exit gönnen wollen, können sofort verkaufen. Das kann nach Direct Listings in den ersten Tagen und Wochen für Verkaufsdruck sorgen. Noch dazu, wo keine Investmentbanken zur Kurspflege zur Stelle sind. Wirklich aussagekräftig sind die ersten Handelstage also ebenso wenig wie Referenzpreise bei Direct Listings.

Türkei verbietet Bitcoin-Zahlungen

Am Freitag kam dann noch eine Meldung, die die Diskussionen über ein Bitcoin-Verbot erneut befeuern dürfte. In der Türkei soll es ab 30. April illegal werden, mit Kryptowährungen zu bezahlen – es geht also nicht um den Besitz oder das Handeln mit Krypto-Assets, sondern zunächst nur um das Bezahlen. Die türkische Lira ist in den vergangenen Wochen am Devisenmarkt besonders unter Druck geraten, befindet sich aber tatsächlich sogar schon seit Jahren in einer Abwärtsbewegung.

Was wohl auch der Hauptgrund dafür ist, dass die Türkei das führende Land in der Region ist, was die Bitcoin-Adaption angeht. Dass die Zentralbank Kryptowährungen offenbar als Konkurrenz zur Lira sieht, ist im Wesentlichen auch das Szenario, dass Hedgefonds-Manager Ray Dalio in seinen Aussagen zu einem möglichen Bitcoin-Verbot in den USA gezeichnet hat. Mehr dazu in unserem Bericht zum Verbot in der Türkei.

…und die verrücktesten Kursbewegungen bei Altcoins

Nein! Diese Woche nicht. Ausnahmsweise. Diese Woche hatten wir einen eigenen Punkt zu Dogecoin. Und Dogecoin spielt in einer eigenen Liga mit dem 7-Tages-Plus von 527 Prozent. Und ansonsten gab es bei den von Coinmarketcap erfassten Krypto-Assets diese Woche auch keine Kurssteigerungen im dreistelligen Prozentbereichen.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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