25.11.2022

Konsum und sein Image-Problem als Verfechter des Überflusses

Das Social-Impact Startup share präsentiert zum Black Friday eine Studie zu Konsum. Es entfacht damit einen Diskurs und zeigt, dass der Begriff hierzulande durchaus kritisch gesehen wird.
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Konsum, Black Friday, share,
(c) share/APA-Fotoservice/Juhasz - (v.l.n.r.) Astrid Aschenbrenner (Content Creator und Aktivistin), Iris Braun (share-Mitgründerin) und Rainer Will (Gf. Handelsverband).

Black Friday ist. Und die Welt verfällt in einen Shopping-Wahn, auf der Suche nach den besten Angeboten. Zwischen Rabatten und Tipps, wie sich kleinere Geschäfte gegen Online-Riesen behaupten können, gibt es auch immer wieder Stimmen, die vor falschen Preisreduzierungen warnen und zu bedachtem Einkaufen aufrufen. Alle haben dabei ein Thema gemein, das zwischen Verteufelung und Hoffnung hin und her pendelt und von dem ein nachhaltiger Wandel verlangt wird: Konsum.

Konsum als Weltenretter?

Während viele Kritiker in ihm den Übel allen negativen Ursprungs sehen, was Klimaschutz oder soziale Gerechtigkeit betrifft, meinen andere, dass er „es“ nicht nur kann, sondern: „Konsum muss die Welt retten.“

Eine jener Expert:innen, die in einem Diskurs dieses Credo ausgearbeitet haben, ist Iris Braun. Die Co-Founderin des Social-Impact-Startups share legte eine Studie vor, welche die Einstellungen zum Begriff Konsum durchleuchtete und weisende Ergebnisse mit sich brachte.

Negative Konnotation

Aus jenen lässt sich nämlich herauslesen, dass Östereicher:innen (39 Prozent) das Wort in negativer Weise mit „Überfluss“ verbinden und 56 Prozent sogar meinen, dass Konsum und etwas „gutes Tun“ im Kontrast zueinander stehen. Insgesamt haben 1.000 Personen im Alter zwischen 16 und 65 Jahren aus ganz Österreich an der Umfrage teilgenommen.

Fast die Hälfte davon (48 Prozent) ist zudem der Meinung, dass, unter anderem, Unternehmen den größten Einfluss auf das Konsumverhalten haben. Hingegen sehen 45 Prozent auch die Verbraucher:innen selbst als großen Faktor.

„Ich wünsche mir, dass sich eine Form von Unternehmertum etabliert, die Gewinn und gesellschaftliche Verantwortung nicht als Entweder-oder sieht, sondern als einen sich gegenseitig verstärkenden Kreislauf“, sagt Braun.

Ökologische Nachhaltigkeit als Standard

Mit dieser Aussage schafft die Gründerin jene Überleitung zu derjenigen Entwicklung, um die es eigentlich geht. Und welche sich in einem Prozess befindet, der um sich zu greifen scheint. Sowohl auf Seite der Konsument:innen, als auch immer stärker auf der Unternehmensseite.

Denn, so die Studie, mehr als 80 Prozent der Österreicher:innen sind davon überzeugt, dass ökologische Nachhaltigkeit heute allein nicht mehr ausreicht. Und es Standard sein sollte, dass Unternehmen einen „Social Impact“ haben.

Damit dies gelingt, sei die Bildung von Transparenz über Realpreise und Lieferketten nötig, damit Konsument:innen nachvollziehen können, wie Produkte hergestellt werden und wie Preisgestaltung passiert.

„Die Verantwortung beim Konsum liegt auch bei den Konsument:innen“, betont hierzu Nora Mitterböck, Referentin beim Bundesministerium für Klimaschutz. „Wir sind es gewohnt, auch noch am Abend das gesamte Produktangebot im Supermarkt vorzufinden. Die Frage ist, ob das sein muss. Vor allem klassische „1 + 1 Aktionen“ sind sehr verlockend, führen aber dazu, dass mehr Lebensmittel weggeschmissen werden. Hier muss ein Umdenken stattfinden.“

Beim Konsum „den eigentlichen Wert erkennen“

Eine Meinung, die auch Bernadette Kamleitner, Konsumforscherin der WU, unterstützt: „Mengenrabatte sind ein großes Thema, weil es so wirkt als würden die Konsument:innen sich nicht klug verhalten, wenn sie eine Aktion nicht ausnutzen. Der reale Preis von Produkten spielt deshalb eine große Rolle. Für Konsument:innen ist es wichtig, zu verstehen, was die Produkte wirklich wert sind. Bei so großen Preisreduktionen ist es schwierig, den eigentlichen Wert zu erkennen“, sagt sie.

Diese Awareness, die Konsument:innen aufbringen müssen, sei allerdings nicht immer einfach zu erreichen, meint Aktivistin und Medieninhaberin von „Wienerkind“ Astrid Aschenbrenner: „Ausschließlich sozialer Konsum ist nicht möglich, weil uns dafür die Regulierungen und eine transparente Lieferkette fehlen. Natürlich können sich Konsument:innen immer die Frage stellen ‚Brauche ich das wirklich?“ und bewusster konsumieren. Das ist allerdings nach wie vor eine sehr privilegierte Ausgangslage und nicht für alle Bevölkerungsgruppen möglich.“

Bio-Land Österreich

Während diese Sozialfrage noch immer ein Brennpunkt in jedem Diskurs dieser Art bleibt, so habe sich in einem anderen Bereich Österreichs die Lage spürbar verändert. Dies meint zumindest Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbands.

„Eines ist Fakt: Wir hatten in Österreich noch nie so sichere und qualitativ hochwertige Lebensmittel wie jetzt – und das zu einem fairen Preis“, sagt er. „Unsere Umwelt- und Tierschutzstandards sind so hoch wie in kaum einem anderen Land. Daher setzt der heimische Lebensmittelhandel in vielen Bereichen auf österreichische Produkte. In unseren Regalen findet sich auch eine Vielzahl an regional und lokal produzierten Qualitätsprodukten. Heute hat Österreich den EU-weit höchsten Bio-Anteil im Lebensmittelhandel. Der Handel trägt damit entscheidend zum Erhalt landwirtschaftlicher Strukturen und Produzenten in Österreich bei.“

Konsum und die Lieferketten-Transparenz als wichtiger Faktor

Trotz dieses Lobgesanges sticht beim Thema Konsum ein anderer Punkt und zugleich auch möglicher Lösungsaspekt hervor, den Iris Braun abschließend herausstreicht, wenn es um die Zukunft geht.

„Unternehmen müssen mehr Verantwortung übernehmen“, sagt sie. „Das Vertrauen der Konsument:innen, dass Unternehmen zu einem Wandel beitragen können, ist nämlich da. Dabei ist es besonders wichtig als Konsument:in zu verstehen was passiert, wenn ich meinen persönlichen Konsum ändere. Transparente Lieferketten und eine nachvollziehbare Preisgestaltung sind hier entscheidende Punkte.“

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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