26.04.2022

Prewave: Wiener Startup hilft BMW bei Lieferkettengesetz

Die BMW Group setzt auf die KI-basierte Lieferkettengesetz-Lösung von Prewave, um gesetzliche Sorgfaltspflichten ganzheitlich abzudecken.
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Prewave: Gründer-Duo Lisa Smith und Harald Nitschinger
(c) Renée-Mercedes Pokorny/Prewave - Das Gründer-Duo Lisa Smith und Harald Nitschinger.

Risiken in Lieferketten gewinnen nicht zuletzt durch das kürzlich in Deutschland verabschiedete Lieferkettengesetz zunehmend an Bedeutung. Die auf künstlicher Intelligenz basierende Lösung des österreichischen Startups Prewave ermöglicht es der BMW Group derartige Nachhaltigkeitsrisiken wie Umweltverschmutzung, Menschenrechtsverstöße oder Korruption bei tausenden direkten und indirekten Lieferanten frühzeitig zu erkennen.

Lieferkettengesetz: Probleme und Risiken in Echtzeit erfassen

Dank der intelligenten Technologie des Wiener Startups sei es nun möglich, lieferantenbezogene Risiken aus öffentlich zugänglichen Medien und sozialen Netzwerken in mehr als 50 Sprachen und aus über 150 Ländern in Echtzeit zu analysieren.

“Die umfangreiche Lieferkette der BMW Group mit tausenden, global verteilten Lieferanten transparent zu machen, ist eine komplexe Herausforderung, der wir uns gerne gestellt haben. Dank Künstlicher Intelligenz und automatisierter Sprachverarbeitung ist es möglich, Lieferkettenprobleme und Nachhaltigkeitsrisiken in Echtzeit sichtbar zu machen. Damit wird Transparenz über die gesamte Lieferkette hergestellt und ein Management der Risiken über die gesamte Lieferkette ermöglicht”, betont Co-Founder Harald Nitschinger, CEO Prewave, der das Startup gemeinsam mit Lisa Smith gegründet hat.

Prewave und BMW kooperieren seit 2018

Das Frühwarnsystem des Startups unterstützt die BMW Group konkret dabei, die rechtlichen Voraussetzungen aus dem Lieferkettengesetz und auch internationale Standards im Nachhaltigkeitsmanagement (OECD Due Diligence Guidance, UN Global Compact, SDGs) einzuhalten bzw. in das Verhalten der Lieferanten einzugreifen. Oder gar präventive Maßnahmen zu setzen.

Über Prewave ist es neben dem Nachhaltigkeitsaspekt auch möglich Warnungen zu kritischen Lieferanten und zu bestimmten Risikofaktoren wie beispielsweise zu Arbeiterunruhen, politischen Unsicherheiten, finanziellen oder rechtlichen Problemen bzw. den Auswirkungen der Pandemie zu erhalten. So könnten Lieferengpässe und Produktionsstopps verhindert werden.

Bereits in 2018 wurde die erste Kooperation mit Prewave über die BMW Startup Garage initiiert. Mit Februar 2022 ging das Projekt nun mit über 10.000 Lieferanten in den Regelbetrieb.


Was ist das deutsche Lieferkettengesetz?

Das Lieferkettengesetz (LkSG) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Mit dem Gesetz wird erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten geregelt.

Es verpflichtet Unternehmen in Deutschland zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten.

Strafen bei Nichteinhaltung

Dazu gehören die Einrichtung eines Risikomanagements, um die Risiken von Menschenrechts­verletzungen und Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz regelt, welche Präventions- und Abhilfemaßahmen notwendig sind, verpflichtet zu Beschwerdeverfahren und regelmäßiger Berichterstattung.

Eine weitere Klarstellung ist es, dass die Verantwortung von Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette besteht und nicht am Eingang der Firma endet. Es gilt ab nächstem Jahr für Companys mit 3.000 Mitarbeitern im Inland, 2024 ab 1.000.

Gegen Kinderarbeit und für mehr Arbeitsrechte

Weiters regelt das Lieferkettengesetz elf international anerkannten Menschenrechtsübereinkommen durch Verhaltensvorgaben und Verbote. Das betrifft Themen wie Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit, die Missachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie die Vorenthaltung eines angemessenen Lohns. Weiters zählen dazu: die Missachtung des Rechts, Gewerkschaften bzw. Mitarbeitervertretungen zu bilden, die Verwehrung des Zugangs zu Nahrung und Wasser und der widerrechtliche Entzug von Land und Lebensgrundlagen.

Werden Unternehmen straffällig, kann es Bußgelder in Höhe von acht Millionen Euro oder zwei Prozent des globalen Umsatzes geben (zweiter Punkt gilt für Firmen, mit mehr als 400 Millionen Euro Jahresumsatz).

EU-Gesetz

Auf EU-Ebene wird noch über ein EU-Lieferkettengesetz verhandelt. Im März des heurigen Jahres hat die Europäische Kommission ihren Entwurf dafür vorgestellt. Erfassen soll dieses Gesetz alle Unternehmen im EU-Binnenmarkt mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen und einem jährlichen Nettoumsatz von 150 Millionen Euro. In manchen Sektoren, wie Textil, Landwirtschaft und Bergbau soll dies bereits ab 250 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz von 40 Millionen Euro gelten.

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Die Werkshalle von WSF Bicycle Technology in Regau | (c) WSF/Sabrina Perauer-Wallinger
Die Werkshalle von WSF Bicycle Technology in Regau | Foto: WSF/Sabrina Perauer-Wallinger

Für Fahrrad-Startups war das vergangene Jahr nicht einfach: Beispielsweise rutschten die beiden Wiener E-Bike-Unternehmen Gleam Bikes und Bike Gorillaz jeweils in die Zahlungsunfähigkeit und meldeten Konkurs an. WSF Bicycle Technology aus dem oberösterreichischen Regau dagegen meldete erst vor zwei Monaten weiteres Wachstum für das Jahr 2023. So sei die Zahl der Mitarbeiter:innen am Standort Regau innerhalb von sechs Monaten von 40 auf über 50 gestiegen. Weitere Einstellungen seien geplant (brutkasten berichtete).

Das Startup rund um die beiden Gründer Roland Wallmannsberger und Alexander Schnöll kümmert sich um Sourcing, Beschaffung und Import der Fahrradkomponenten in die EU und übernimmt anschließend die Montage und Lackierung der Fahrräder sowie den Versand zum Endverbraucher, Händler oder Hersteller. Ebenfalls im Februar hatte das Unternehmen angekündigt, sein Produktionsvolumen bis 2026 von circa 25.000 auf 100.000 (E-)Bikes pro Jahr steigern zu wollen. Nur wenige Monate zuvor hatte WSF über eine Crowdinvesting-Kampagne auf Conda 433.000 Euro aufgenommen.

Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet

Nun ist das Unternehmen aber doch in Schwierigkeiten geraten: Wie der Alpenländische Kreditorenverabnd (AKV) meldet, ist auf Eigenantrag des Unternehmens vom zuständigen Landesgericht Wels ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet worden.

Im Eröffnungsantrag verweist das Unternehmen laut AKV auf den Umschwung in der Branche: Nach dem starken Wachstum zwischen 2020 und 2022 sei es mit Ende 2023 zu einem starken Rückgang des Marktvolumens gekommen. Die Folge: WSF konnte “kaum neue Kunden” gewinnen. Auch Bestandskunden hätten das Unternehmen deutlich weniger beauftragt.

Dazu kamen noch Lieferverzögerungen bei Teilen, die für die Fertigung benötigt werden. Dies wirkte sich direkt aus: Einige bestehende Aufträge hätten nicht zeitgerecht abgeschlossen werden können – und mit einem Großauftrag konnte das Startup nicht einmal noch starten.

Auslastung von 1.500 Fahrrädern auf 300 Fahrräder monatlich gesunken

Das schlug sich dann schnell in der Auslastung nieder: Im ersten Quartal 2023 produzierte das Unternehmen im Monat noch 1.500 Fahrräder. Zuletzt waren es unter 300. WSF erhöhte dann die Preise – laut Eröffnungsantrag reichte dies aber nicht mehr, um den Mengenverlust umsatzseitig zu kompensieren. Das Unternehmen schlitterte in die Zahlungsunfähigkeit.

Anders als noch im Februar geplant, hat WSF Bicycle Technology keine weiteren Mitarbeiter:innen eingestellt – sondern im Gegenteil das Personal drastisch reduziert. Von der Insolvenz sind laut Antrag 15 Dienstnehmer:innen betroffen. Laut AKV hatte das Unternehmen vor dem Jobbabu 49 Mitarbeiter:innen.

Im Februar hatte das Unternehmen, wie eingangs erwähnt, gemeldet, dass die Teamgröße auf über 50 Personen angestiegen sei. Im Insolvenzantrag werden nun 15 betroffene Dienstnehmer:innen genannt. Laut AKV hatte das Unternehmen vor dem Abbau 49 Mitarbeiter:innen.

Verbindlichkeiten von 2 Mio. Euro

Laut AKV hat das Unternehmen Verbindlichkeiten in der Höhe von zwei Millionen Euro. Demgegenüber stehen Vermögenswerte in der Höhe von 175.000 Euro. Dabei handelt es sich um das vorhandene Anlage- und Umlaufvermögen. Den größten Wert stellen laut dem Verband Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie die vorhandenen Produktionsmittel dar. Die Betriebsstätte dagegen ist gemietet und nicht im Eigentum des Unternehmens.

WSF Bicycle Technology soll jetzt jedenfalls fortgeführt werden. Im Eröffnungsantrag gibt das Unternehmen laut AKV an, dass sich der Markt für Fahrräder langsam wieder erhole. Die Aufträge würden wieder steigen, sodass eine Finanzierung des weiteren Betriebs aus der laufenden operativen Tätigkeit möglich sei. Gleichzeitig laufen nach Unternehmensangaben Gespräche mit möglichen Investor:innen.


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