30.06.2020

„Konjunkturstärkungspaket“: Lohnsteuersenkung wird vorgezogen – neue Details zur Investitionsprämie

Die österreichische Bundesregierung präsentierte am Dienstagvormittag nach dem Ministerrat das sogenannte Konjunkturstärkungspaket 2020. Dieses beinhaltet eine Lohnsteuersenkung von 25 auf 20 Prozent und soll rückwirkend ab dem 1. Jänner 2020 gelten. Weiters wurden Maßnahmen zur Stärkung des heimischen Exports und neue Details zur Investitionsprämie präsentiert.
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Konjunkturstärkungspaket 2020
(c): BMF/Wenzel

Im Pressefoyer nach dem Ministerrat am Dienstagvormittag präsentierte die österreichische Bundesregierung weitere Coronahilfen und neue Details zu bereits bestehenden Hilfsmaßnahmen. Im Zentrum stand das sogenannte Konjunkturstärkungspaket 2020.

+++ Corona, Wirtschaft und die Innovation +++

Konjunkturstärkungspaket 2020

Das Konjukturstärkungspaket 2020 sieht vor, dass die Einkommenssteuerstufe von derzeit 25 auf 20 Prozent gesenkt wird. Dabei handelt es sich laut Finanzminister Gernot Blümel um eine Maßnahme, die bereits im Regierungsprogramm vorgesehen war, nun aber vorgezogen wird. Die Maßnahme soll rückwirkend mit 1. Jänner 2020 gelten und zu einer Entlastung von 350 Euro pro Jahr führen. Auszahlungen sollen laut Blümel im September erfolgen.

Zudem soll laut dem Finanzminister der Spitzensteuersatz von 55 Prozent für Einkommen ab einer Million Euro bis 2025 verlängert werden. Weiters führte Blümel den bereits bekannten Verlustrücktrag und die degressive Abschreibemöglichkeit an. Ab 1. Juli 2020 sollen Investitionsgüter mit bis zu 30 Prozent abgeschrieben werden können.

Neuerungen bei Investitionsprämie

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck verwies im Rahmen des Pressefoyers zudem auf die bereits angekündigte Investitionsprämie, die heute den Ministerat passierte. Diese sieht eine Basisprämie von sieben Prozent für alle betrieblichen Investitionen und darauf aufbauend eine weitere Prämie in Höhe von sieben Prozent bei Investitionen etwa in Digitalisierung, Life Science, Gesundheitswesen oder Klimaschutz vor – der brutkasten berichtete.

Die Prämie kann vom 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 beantragt werden. In Bezug auf die Antragsstellung gibt es eine Neuerung. Diese soll auch für Investitionen rückwirkend gelten. Als Stichtag nannte Schramböck den 1. August 2020.

„Ich möchte hier nochmals einen Appell an die Unternehmer in Österreich richten, dass sie die geplanten Investitionen tatsächlich tätigen und diese nicht hinausschieben“, so Schramböck.

Für die Investitionsprämie steht rund eine Milliarde Euro zur Verfügung. Die Maßnahme soll laut Schramböck rund zehn Milliarden Euro an Neuinvestitionen mit sich bringen und rund 8000 Arbeitsplätze absichern.

Maßnahmen für Exportwirtschaft

Zudem thematisierte Schramböck den heutigen Exporttag, der heute von der Aussenwirtschaft Austria in Kooperation mit dem brutkasten abgehalten wird und erstmals im digitalen Raum stattfindet – der brutkasten berichtete.

Laut der Wirtschaftsministerin hängt jeder zweite Arbeitsplatz in Österreich vom Export ab. Für 2020 prognostiziert die WTO allerdings einen weltweiten Rückgang des Handels von 13 bis 20 Prozent. Hier gelte es mit Maßnahmen entgegenzuwirken, so Schramböck.

Eine dieser Maßnahmen ist ein erleichterter Zugang für Unternehmen zu Exportgarantien der OeKB. „Vom Sonderkreditrahmen, der drei Milliarden Euro beträgt, wurden bereits zwei Milliarden Euro ausgeschöpft“, so Schramböck. Bislang haben rund 10.000 Unternehmen angesucht.

Bei der OeKB wurde zudem eine spezielle Fastline für Projekte eingerichtet, die zur Bekämpfung der Coronakrise in den jeweiligen Zielländern beitragen.

Eine Maßnahme, die zur Internationalisierung von KMU beitragen soll, umfasst eine Bonuszahlung in der Höhe von 1000 Euro. Diese soll Unternehmen gewährt werden, sofern sie an einer internationalen Messe teilnehmen.


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Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Innovationsminister Peter Hanke (Archivbild) | (c) BKA/Paul Gruber
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Sie wird regelmäßig als möglicher Hebel genannt, um Startups abseits von klassischen Förderungen staatlich zu unterstützen: die öffentliche Beschaffung. Gleichzeitig wird kritisiert, dass diese oft nicht die kommunizierten Zielsetzungen, etwa in der Stärkung der heimischen Innovationslandschaft, widerspiegelt. Das will die österreichische Bundesregierung nun mit einem „nationalen Aktionsplan Strategische Öffentliche Beschaffung“ ändern, der bis Jahresende unter Federführung von Wirtschafts- und Innovationsministerium ausgearbeitet werden soll.

Öffentliche Auftraggeber stärker als Erst- und Referenzkunden für Startups etablieren

Der Aktionsplan soll „als Handlungsleitfaden für den Bund, seine Beteiligungen sowie weitere öffentliche Auftraggeber dienen“. Ziel sei es, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und europäische Wertschöpfung stärker in Beschaffungsprozessen zu verankern. Ein besonderer Schwerpunkt liege darauf, öffentliche Auftraggeber stärker als Erst- und Referenzkunden für innovative Unternehmen und Startups zu etablieren. Damit sollen „neue Technologien schneller zur Marktreife gelangen und zusätzliche Impulse für Wachstum und privates Kapital entstehen“.

Hanke: „Das Billigstbieterprinzip ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß“

Innovationsminister Peter Hanke führt aus: „Mit rund 70 Milliarden Euro jährlich verfügt der Staat über enorme Gestaltungskraft. Diese wollen wir künftig gezielt einsetzen, um Innovationen schneller in die Anwendung zu bringen, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts zu stärken und europäische Souveränität auszubauen.“

Hier gelte es neue Wege zu gehen: „Das Billigstbieterprinzip ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß. Wir brauchen eine Beschaffung, die europäische Souveränität und Innovationskraft in den Vordergrund stellt“, so Hanke. Der Staat soll dabei „als Ankerkunde vorangehen“ und innovativen Unternehmen die Möglichkeit geben, ihre Lösungen erstmals im Markt einzusetzen. „Das stärkt unsere Startups, schafft heimische Wertschöpfung und macht Österreich technologisch unabhängiger“, meint der Minister. Bundesbeteiligungen wie die ÖBB und ASFINAG seien dabei bereits Vorreiter. Ziel sei es, dass die Republik ihre Rolle als Eigentümer konsequenter ausbaue.

Und Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer ergänzt: „Der Staat soll nicht nur einkaufen, sondern Innovationen den Weg in den Markt ebnen. Wenn die öffentliche Hand als Erst- und Referenzkunde vorangeht, schaffen wir Marktchancen für heimische Unternehmen, stärken europäische Wertschöpfung und machen aus Innovation schneller wirtschaftlichen Erfolg. Genau diesen Paradigmenwechsel treiben wir jetzt voran.“

Spinoff-Gründungen als konkrete KPI für „Austrian Quantum Cluster“

Zeitgleich geben die beiden Minister per Aussendung auch ein Update zu weiteren Maßnahmen im Bereich der in der Industriestrategie 2035 (brutkasten berichtete) definierten Schlüsseltechnologien. In der AI Factory Austria seien demnach 53 von insgesamt 80 Millionen Euro Projektkosten als Investition in einen Supercomputer vorgesehen, der kommendes Jahr in Wien in Betrieb gehen soll.

Zudem nennen die Ministerien einige KPIs für den „Austrian Quantum Cluster“, in den heuer 30 Millionen Euro aus dem Fonds Zukunft Österreich fließen (brutkasten berichtete). Demnach soll der „erste Megacluster Österreichs“ unter der Ägide von aws (Austria Wirtschaftsservice), FFG (Forschungsförderungsgesellschaft), CDG (Christian Doppler Forschungsgesellschaft) und FWF (Wissenschaftsfonds) etwa mindestens fünf Spinoffs hervorbringen und mindestens acht Millionen Euro Folgeinvestitionen für Startups bzw. Scaleups hebeln. „Wir wollen Quantentechnologie nicht nur erforschen, sondern in Österreich entwickeln, produzieren und vermarkten. Unser Ziel ist klar: Aus Spitzenforschung soll Spitzenindustrie werden“, kommentiert Hattmannsdorfer. Dabei setze man auf „Fokus statt Gießkanne“.

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