30.06.2020

„Konjunkturstärkungspaket“: Lohnsteuersenkung wird vorgezogen – neue Details zur Investitionsprämie

Die österreichische Bundesregierung präsentierte am Dienstagvormittag nach dem Ministerrat das sogenannte Konjunkturstärkungspaket 2020. Dieses beinhaltet eine Lohnsteuersenkung von 25 auf 20 Prozent und soll rückwirkend ab dem 1. Jänner 2020 gelten. Weiters wurden Maßnahmen zur Stärkung des heimischen Exports und neue Details zur Investitionsprämie präsentiert.
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Konjunkturstärkungspaket 2020
(c): BMF/Wenzel

Im Pressefoyer nach dem Ministerrat am Dienstagvormittag präsentierte die österreichische Bundesregierung weitere Coronahilfen und neue Details zu bereits bestehenden Hilfsmaßnahmen. Im Zentrum stand das sogenannte Konjunkturstärkungspaket 2020.

+++ Corona, Wirtschaft und die Innovation +++

Konjunkturstärkungspaket 2020

Das Konjukturstärkungspaket 2020 sieht vor, dass die Einkommenssteuerstufe von derzeit 25 auf 20 Prozent gesenkt wird. Dabei handelt es sich laut Finanzminister Gernot Blümel um eine Maßnahme, die bereits im Regierungsprogramm vorgesehen war, nun aber vorgezogen wird. Die Maßnahme soll rückwirkend mit 1. Jänner 2020 gelten und zu einer Entlastung von 350 Euro pro Jahr führen. Auszahlungen sollen laut Blümel im September erfolgen.

Zudem soll laut dem Finanzminister der Spitzensteuersatz von 55 Prozent für Einkommen ab einer Million Euro bis 2025 verlängert werden. Weiters führte Blümel den bereits bekannten Verlustrücktrag und die degressive Abschreibemöglichkeit an. Ab 1. Juli 2020 sollen Investitionsgüter mit bis zu 30 Prozent abgeschrieben werden können.

Neuerungen bei Investitionsprämie

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck verwies im Rahmen des Pressefoyers zudem auf die bereits angekündigte Investitionsprämie, die heute den Ministerat passierte. Diese sieht eine Basisprämie von sieben Prozent für alle betrieblichen Investitionen und darauf aufbauend eine weitere Prämie in Höhe von sieben Prozent bei Investitionen etwa in Digitalisierung, Life Science, Gesundheitswesen oder Klimaschutz vor – der brutkasten berichtete.

Die Prämie kann vom 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 beantragt werden. In Bezug auf die Antragsstellung gibt es eine Neuerung. Diese soll auch für Investitionen rückwirkend gelten. Als Stichtag nannte Schramböck den 1. August 2020.

„Ich möchte hier nochmals einen Appell an die Unternehmer in Österreich richten, dass sie die geplanten Investitionen tatsächlich tätigen und diese nicht hinausschieben“, so Schramböck.

Für die Investitionsprämie steht rund eine Milliarde Euro zur Verfügung. Die Maßnahme soll laut Schramböck rund zehn Milliarden Euro an Neuinvestitionen mit sich bringen und rund 8000 Arbeitsplätze absichern.

Maßnahmen für Exportwirtschaft

Zudem thematisierte Schramböck den heutigen Exporttag, der heute von der Aussenwirtschaft Austria in Kooperation mit dem brutkasten abgehalten wird und erstmals im digitalen Raum stattfindet – der brutkasten berichtete.

Laut der Wirtschaftsministerin hängt jeder zweite Arbeitsplatz in Österreich vom Export ab. Für 2020 prognostiziert die WTO allerdings einen weltweiten Rückgang des Handels von 13 bis 20 Prozent. Hier gelte es mit Maßnahmen entgegenzuwirken, so Schramböck.

Eine dieser Maßnahmen ist ein erleichterter Zugang für Unternehmen zu Exportgarantien der OeKB. „Vom Sonderkreditrahmen, der drei Milliarden Euro beträgt, wurden bereits zwei Milliarden Euro ausgeschöpft“, so Schramböck. Bislang haben rund 10.000 Unternehmen angesucht.

Bei der OeKB wurde zudem eine spezielle Fastline für Projekte eingerichtet, die zur Bekämpfung der Coronakrise in den jeweiligen Zielländern beitragen.

Eine Maßnahme, die zur Internationalisierung von KMU beitragen soll, umfasst eine Bonuszahlung in der Höhe von 1000 Euro. Diese soll Unternehmen gewährt werden, sofern sie an einer internationalen Messe teilnehmen.


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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Dass sich die aktuell noch laufenden Verhandlungen zur EU Inc. auf Ratsebene nicht so entwickeln, wie es sich die Initiator:innen der gleichnamigen Initiative wünschen würden, ist allgemein bekannt. Übte man nach der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs im März noch deutliche Kritik an diesem, würde man ihn inzwischen wohl gerne so annehmen. Denn der aktuell noch in Ausarbeitung befindliche Vorschlag des Rats der EU-Justizminister:innen dürfte letztlich, wenn man mit den Verhandlungen vertrauten Personen Glauben schenken darf, kaum noch etwas mit dem ursprünglichen Vorschlag der Initiative zu tun haben. Die absoluten Kern-Forderungen seien darin de facto zur Gänze gestrichen, was überbleibe sei „nicht mehr als ein Label und vielleicht etwas schnellere Gründung“, hört man.

Österreich als EU-Inc.-Antagonist

Das offizielle Österreich spielt dabei dem Vernehmen nach eher die Rolle des Antagonisten. Das SPÖ-geführte Justizministerium zähle in den Verhandlungen zu den Verhinderern. Rot-weiß-roter Gegenwind zur EU Inc. komme aber auch von anderer Seite, nicht nur, wie allgemein bekannt, von Notariatskammer und Arbeiterkammer, sondern auch von einflussreichen Personen in der Wirtschaftskammer.

Zehetner: deutliche Positionierung pro EU Inc.

In dieser durchaus komplexen Gemengelage von Interessen aus ganz unterschiedlicher Richtung, mag es fast verwundern, dass sich Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner nun öffentlich durchaus deutlich positionierte. „Ich bin unzufrieden damit, wohin sich die Diskussion zur EU Inc. momentan entwickelt – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene“, sagte sie heute bei einer Keynote im Rahmen des Verbund Venture Day 2026 an der WU Wien. Auf diese Weise werde die EU Inc. nicht zur Alternative zur amerikanischen Delaware Inc., die auch sie sich wünsche.

Mitarbeiter:innenbeteiligung via FlexCo „noch nicht attraktiv genug“

Auch sonst gab sich Zehetner in ihrer Rede, die sich auf europäische Souveränität im Startup-Bereich fokussierte, kritisch. Die FlexCo etwa bezeichnete sie in Sachen Mitarbeiter:innen-Beteiligung als „ersten Schritt“, aber „noch nicht attraktiv genug“. Es brauche neue Steuerregeln, die Mitarbeiter:innenbeteiligung praktikabel machen. Auch ihre bereits einmal dezidiert geäußerte Forderung nach Steuererleichterungen bei Startup-Beteiligungen – vulgo Beteiligungsfreibetrag – wiederholte sie bei der Gelegenheit. Auf europäischer Ebene sieht sie Handlungsbedarf u.a. in Sachen Kapitalmarktunion. Lob gab es von Zehetner dafür für den European Scaleup Funds – ergänzt mit Eigenlob für den geplanten österreichischen Dachfonds.

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