30.06.2020

„Konjunkturstärkungspaket“: Lohnsteuersenkung wird vorgezogen – neue Details zur Investitionsprämie

Die österreichische Bundesregierung präsentierte am Dienstagvormittag nach dem Ministerrat das sogenannte Konjunkturstärkungspaket 2020. Dieses beinhaltet eine Lohnsteuersenkung von 25 auf 20 Prozent und soll rückwirkend ab dem 1. Jänner 2020 gelten. Weiters wurden Maßnahmen zur Stärkung des heimischen Exports und neue Details zur Investitionsprämie präsentiert.
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Konjunkturstärkungspaket 2020
(c): BMF/Wenzel

Im Pressefoyer nach dem Ministerrat am Dienstagvormittag präsentierte die österreichische Bundesregierung weitere Coronahilfen und neue Details zu bereits bestehenden Hilfsmaßnahmen. Im Zentrum stand das sogenannte Konjunkturstärkungspaket 2020.

+++ Corona, Wirtschaft und die Innovation +++

Konjunkturstärkungspaket 2020

Das Konjukturstärkungspaket 2020 sieht vor, dass die Einkommenssteuerstufe von derzeit 25 auf 20 Prozent gesenkt wird. Dabei handelt es sich laut Finanzminister Gernot Blümel um eine Maßnahme, die bereits im Regierungsprogramm vorgesehen war, nun aber vorgezogen wird. Die Maßnahme soll rückwirkend mit 1. Jänner 2020 gelten und zu einer Entlastung von 350 Euro pro Jahr führen. Auszahlungen sollen laut Blümel im September erfolgen.

Zudem soll laut dem Finanzminister der Spitzensteuersatz von 55 Prozent für Einkommen ab einer Million Euro bis 2025 verlängert werden. Weiters führte Blümel den bereits bekannten Verlustrücktrag und die degressive Abschreibemöglichkeit an. Ab 1. Juli 2020 sollen Investitionsgüter mit bis zu 30 Prozent abgeschrieben werden können.

Neuerungen bei Investitionsprämie

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck verwies im Rahmen des Pressefoyers zudem auf die bereits angekündigte Investitionsprämie, die heute den Ministerat passierte. Diese sieht eine Basisprämie von sieben Prozent für alle betrieblichen Investitionen und darauf aufbauend eine weitere Prämie in Höhe von sieben Prozent bei Investitionen etwa in Digitalisierung, Life Science, Gesundheitswesen oder Klimaschutz vor – der brutkasten berichtete.

Die Prämie kann vom 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 beantragt werden. In Bezug auf die Antragsstellung gibt es eine Neuerung. Diese soll auch für Investitionen rückwirkend gelten. Als Stichtag nannte Schramböck den 1. August 2020.

„Ich möchte hier nochmals einen Appell an die Unternehmer in Österreich richten, dass sie die geplanten Investitionen tatsächlich tätigen und diese nicht hinausschieben“, so Schramböck.

Für die Investitionsprämie steht rund eine Milliarde Euro zur Verfügung. Die Maßnahme soll laut Schramböck rund zehn Milliarden Euro an Neuinvestitionen mit sich bringen und rund 8000 Arbeitsplätze absichern.

Maßnahmen für Exportwirtschaft

Zudem thematisierte Schramböck den heutigen Exporttag, der heute von der Aussenwirtschaft Austria in Kooperation mit dem brutkasten abgehalten wird und erstmals im digitalen Raum stattfindet – der brutkasten berichtete.

Laut der Wirtschaftsministerin hängt jeder zweite Arbeitsplatz in Österreich vom Export ab. Für 2020 prognostiziert die WTO allerdings einen weltweiten Rückgang des Handels von 13 bis 20 Prozent. Hier gelte es mit Maßnahmen entgegenzuwirken, so Schramböck.

Eine dieser Maßnahmen ist ein erleichterter Zugang für Unternehmen zu Exportgarantien der OeKB. „Vom Sonderkreditrahmen, der drei Milliarden Euro beträgt, wurden bereits zwei Milliarden Euro ausgeschöpft“, so Schramböck. Bislang haben rund 10.000 Unternehmen angesucht.

Bei der OeKB wurde zudem eine spezielle Fastline für Projekte eingerichtet, die zur Bekämpfung der Coronakrise in den jeweiligen Zielländern beitragen.

Eine Maßnahme, die zur Internationalisierung von KMU beitragen soll, umfasst eine Bonuszahlung in der Höhe von 1000 Euro. Diese soll Unternehmen gewährt werden, sofern sie an einer internationalen Messe teilnehmen.


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Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Innovationsminister Peter Hanke (Archivbild) | (c) BKA/Paul Gruber
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Innovationsminister Peter Hanke (Archivbild) | (c) BKA/Paul Gruber

Mit dem „Agenturen Leitbild 2030“ möchten Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Innovationsminister Peter Hanke die Förderagenturen nun stärker an der Industriestrategie 2035 ausrichten. Betroffen sind zum einen die Agenturen des Bundes, aws und FFG, und zum anderen die Austrian Business Agency sowie die Christian Doppler Forschungsgesellschaft, beide im Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsministeriums. Das neue Leitbild soll in neun Schritten umgesetzt werden.

„Mit dem Agenturen Leitbild 2030 werden unsere Förderprogramme treffsicherer, wir steigern den Service und beseitigen Förderbürokratie. Damit fördern wir Zukunft, Arbeitsplätze und Wohlstand – einfacher, schneller und wirksamer“, sagt Hattmannsdorfer. Hanke ergänzt: „Eine moderne Förderlandschaft muss sich an den Bedürfnissen von Unternehmen und Forschung orientieren – mit einfachen Zugängen, klaren Zuständigkeiten und abgestimmten Angeboten.“

Vereinfachte Förderbeantragung

Ein zentraler Umsetzungsschritt des „Agenturen Leitbild 2030“ ist die Vereinfachung der Förderbeantragung. So wird es in Zukunft einen gemeinsamen Zugang geben, wodurch der Erstkontakt für Unternehmen erleichtert werden soll. Zudem setzt das Wirtschaftsministerium auf einen „Once Only“-Ansatz, wodurch gewisse Daten nur einmal angegeben werden müssen. Dadurch sollen die Förderbürokratie abgebaut und der Antragsprozess vereinfacht werden.

Fokus auf Schlüsseltechnologien und „Made in Europe“

Weiters sollen sich Förderungen auf die in der Industriestrategie vorgestellten Schlüsseltechnologien konzentrieren. Das sind u.a. Künstliche Intelligenz und Dateninnovation oder Chips, elektronische Komponenten und Systeme. Hattmannsdorfer betonte zudem einen klaren Fokus auf „Made in Europe“. „Das heißt, Unternehmen, die bei uns andocken im Bereich der Forschungsförderungen, im Bereich auch der angewandten Förderungen, müssen verpflichtet werden zu einem ‚Made in Europe‘-Ansatz'“, erklärt der Wirtschaftsminister.

Durch das „Agenturen Leitbild 2030“ werde auch die Marktüberleitung zwischen den vier Agenturen besser. „Es sollen nicht die Firmen durch den Förderdschungel durchnavigieren müssen nach dem Motto: ‚Welches Programm ist jetzt für mich passend?'“, sagt Hattmannsdorfer.

Große Unternehmen als Anker für Startups

Laut Hanke werden auch Startups im Zuge der neuen Strategie berücksichtigt. „Für mich ist auch wichtig, dass diese großen Unternehmen wie eine Asfinag, wie eine ÖBB, als Anker dienen für all die Startups, die im Innovationsbereich im Kleinen großartig sind“ erklärt der Innovationsminister. Scaleups sollen in Österreich bleiben und hierzulande größere Aufträge abarbeiten können.

„Input-Output-Relation“ verbessern

Das Ziel der Neuausrichtung der Förderagenturen ist es laut dem Wirtschaftsminister, die „Input-Output-Relation“ in Österreichs Forschung und Entwicklung zu verbessern. Man zähle laut Hattmannsdorfer zu Europas Top-Nationen in puncto Forschungsausgaben, sei aber im Rückstand, die Forschungsergebnisse in die Wirtschaft zu bekommen. Österreich solle sich zu einem Hochtechnologie-Standort entwickeln, Ideen dürften dabei „nicht im Labor bleiben oder nicht in Drittstaaten abwandern, sondern sollen möglichst rasch in die wirtschaftliche Umsetzung kommen“.

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