30.04.2020

Konjunkturpaket und Steuerreform: So soll Österreich die Krise überwinden

Bundeskanzler Sebastian Kurz gab zuletzt konkrete Hinweise zu den Eckpfeilern eines Corona-Konjunkturpakets und der vorgezogenen Steuerreform. Auch ein Blick auf vor der Krise Kommuniziertes lohnt.
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Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Werner Kogler - So dürften Konjunkturpaket und Steuerreform für Österreich in der Coronakrise aussehen
(c) BKA / Andy Wenzel: Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Werner Kogler

Dass es nun zur Ankurbelung der Wirtschaft nach, bzw. eigentlich noch mitten in der Coronakrise ein Konjunkturpaket braucht, liegt auf der Hand. Bereits im ersten Quartal dieses Jahrs schrumpfte die heimische Wirtschaft laut aktueller WIFO-Schätzung um 2,7 Prozent, obwohl erst seit Mitte März strenge Coronavirus-Maßnahmen galten. Entsprechend düster sieht die WIFO-Prognose für das aktuelle dritte Quartal und überhaupt das gesamte Jahr aus. Die Arbeitslosigkeit ist derweil auf dem Höchststand in der zweiten Republik. Wie die Eckpfeiler dieses Konjunkturpakets und die Prioritäten einer vorgezogenen Steuerreform aussehen könnten, deutete Bundeskanzler Sebastian Kurz nun an.

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Steuerreform: Kurz will “arbeitende Menschen” und “Wirtschaft” entlasten

Vor allem die Steuerreform ist für ihn unfreiwillig bereits zum Langzeit-Projekt geworden. Genau vor einem Jahr feierte die damalige türkis-blaue Regierung ihren Beschluss dazu bereits als großen Wurf. Dann kam der Ibiza-Skandal mit dem folgenden Regierungszusammenbruch dazwischen und viele Maßnahmen wurden nicht umgesetzt. Die türkis-grüne Regierung kündigte dann den nächsten Anlauf für ab 2021 an. Inzwischen ist klar: Die Steuerreform wird vorgezogen. Wie stark sie dabei adaptiert wird, ist noch unklar. Konkret sprach Kurz in der gestrigen ZIB2 von einer steuerlichen Entlastung kleiner Einkommen noch in diesem Jahr. Auf Twitter schrieb der Kanzler, die Regierung habe sich auf eine “Steuerentlastung für arbeitende Menschen” und eine “Entlastung der Wirtschaft, damit Arbeitsplätze erhalten & geschaffen werden können” geeinigt. Für die Ankündigung der Entlastung “arbeitender Menschen” folgte freilich promte Kritik der Twitter-Community aufgrund der derzeit enormen Arbeitslosigkeit.

Kurz-Tweet zu Steuerreform und Konjunkturpaket:

So war die Lohnsteuersenkung vor der Coronakrise geplant

Im Rahmen der Regierungsklausur im Jänner dieses Jahrs waren zumindest zum ersten genannten Punkt bereits sehr konkrete Schritte für 2021 kommuniziert worden. So plante man, im Rahmen der Steuerreform den Steuersatz in der untersten Progressionsstufe (11.000 Euro bis 18.000 Euro Jahreseinkommen) von 25 Prozent auf 20 Prozent zu senken. Im Jahr 2022 sollten daraufhin die Steuersätze der nächsten beiden Progressionsstufen gesenkt werden: die zweite Stufe von 35 auf 30 Prozent und die dritte Stufe von 42 auf 40 Prozent. Ob die für 2022 geplanten Schritte ebenfalls vorgezogen werden, wollte Kurz in der ZIB2 noch nicht beantworten.

“Entlastung der Wirtschaft”: Senkung von  KöSt. und Gewinnfreibetrag?

Wie die “Entlastung der Wirtschaft” (abgesehen von der Lohnsteuersenkung) aussehen wird, wurde gegenwärtig noch nicht konkretisiert. Zu erwarten sind aber ähnliche Maßnahmen, wie von der Vorgängerregierung geplant waren. Zentraler Punkt der abgeblasenen türkis-blauen Steuerreform war eine Senkung der Körperschaftssteuer KöSt. von 25 auf 21 Prozent im Laufe mehrerer Jahre. Dieser Vorgang hätte aber überhaupt erst 2022 begonnen. Mit 2022 hätte es etwa auch eine Erhöhung des Gewinnfreibetrags für Einzelunternehmen und Personengesellschaften von 30.000 Euro auf 100.000 Euro geben sollen. Andere Maßnahmen, wie die Erhöhung der Kleinunternehmergrenze auf 35.000 Euro Jahresumsatz mit 2020, fanden trotz Regierungs-Ende statt.

Konjunkturpaket für Österreich: “Klimaschutz, Digitalisierung & Regionalisierung”

Zum geplanten Konjunkturpaket zur Überwindung der Coronakrise blieb der Kanzler noch deutlich kryptischer. “Wir werden als Bundesregierung in den nächsten Wochen konkrete Maßnahmen auf den Weg bringen, um den Standort Österreich zu stärken und so viele Arbeitsplätze wie möglich in unserem Land zu sichern”, twitterte er zunächst, um dann, neben den oben genannten Steuer-Plänen, zu konkretisieren, man habe sich mit dem Koalitionspartner auf “Investitionen in Klimaschutz, Digitalisierung & Regionalisierung” geeinigt. Während die ersten beiden Punkte schon im Regierunsprogramm prominent vertreten waren, ist die Betonung der Regionalisierung, wohl als Lehre aus der Nachfrage-Dynamik in der Coronakrise, neu (der Begriff kommt im Regierungsübereinkommen kein einziges Mal wortwörtlich vor).

Herausforderung: Kombination von Klimaschutz- und Konjunktur-Maßnahmen

Der Ruf nach einem ökologisch geprägten “Neustart” nach Corona wurde zuletzt immer lauter. Nach der Coronakrise gelte es nun auch die Klimakrise ähnlich energisch zu überwinden, so der Tenor. Wie sich entsprechend entschiedene Maßnahmen mit der Ankurbelung der Konjunktur vereinbaren lassen, bleibt freilich abzuwarten. Die von Kurz angesprochenen Investitionen dürften aber dank zahlreicher heimischer GreenTechs zumindest in manchen Bereichen, etwa dem Ausbau erneuerbarer Energien, eine Kombination von Klimaschutz- und Konjunktur-Maßnahmen erlauben.

“Regionalisierung”, damit es tatsächlich ein Österreich-Konjukturpaket wird?

Die Digitalisierung wurde bereits jetzt in der Coronakrise auch und gerade bei bisherigen “Digitalisierungsmuffeln” erzwungenermaßen angekurbelt. Entsprechend wurden auch schon erweiterte Fördermaßnahmen auf Bundes- und Landesebene gesetzt. Auch hier ermöglichen zahlreiche IT-Dienstleister im Land prinzipiell einen Beitrag zum Konjunkturschub. Doch dafür, dass bei Ökologisierung und Digitalisierung tatsächlich verstärkt die heimischen Anbieter herangezogen werden (und damit Arbeitsplätze und Wertschöpfung im Land halten), selbst wenn sie preislich oft nicht mithalten können, muss dann wohl die Gesetzgebung im Bereich “Regionalisierung” sorgen – wie sich das mit Maßgaben der EU vereinbaren lässt, bleibt abzuwarten.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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Konjunkturpaket und Steuerreform: So soll Österreich die Krise überwinden

  • Dass es nun zur Ankurbelung der Wirtschaft nach, bzw. eigentlich noch mitten in der Coronakrise ein Konjunkturpaket braucht, liegt auf der Hand.
  • Bereits im ersten Quartal dieses Jahrs schrumpfte die heimische Wirtschaft laut aktueller WIFO-Schätzung um 2,7 Prozent, obwohl erst seit Mitte März strenge Coronavirus-Maßnahmen galten.
  • Es wird ein Konjunkturpaket geben und die ab 2021 geplante Steuerreform wird vorgezogen und wohl auch adaptiert werden.
  • Bislang plante die Regierung etwa, im Rahmen der Steuerreform 2021 den Steuersatz in der untersten Progressionsstufe von 25 Prozent auf 20 Prozent zu senken.
  • Zentraler Punkt der abgeblasenen türkis-blauen Steuerreform, der nun angewendet werden könnte, war eine Senkung der Körperschaftssteuer KöSt.
  • Zum geplanten Konjunkturpaket zur Überwindung der Coronakrise blieb der Kanzler noch deutlich kryptischer.

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