30.04.2020

Konjunkturpaket und Steuerreform: So soll Österreich die Krise überwinden

Bundeskanzler Sebastian Kurz gab zuletzt konkrete Hinweise zu den Eckpfeilern eines Corona-Konjunkturpakets und der vorgezogenen Steuerreform. Auch ein Blick auf vor der Krise Kommuniziertes lohnt.
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Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Werner Kogler - So dürften Konjunkturpaket und Steuerreform für Österreich in der Coronakrise aussehen
(c) BKA / Andy Wenzel: Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Werner Kogler

Dass es nun zur Ankurbelung der Wirtschaft nach, bzw. eigentlich noch mitten in der Coronakrise ein Konjunkturpaket braucht, liegt auf der Hand. Bereits im ersten Quartal dieses Jahrs schrumpfte die heimische Wirtschaft laut aktueller WIFO-Schätzung um 2,7 Prozent, obwohl erst seit Mitte März strenge Coronavirus-Maßnahmen galten. Entsprechend düster sieht die WIFO-Prognose für das aktuelle dritte Quartal und überhaupt das gesamte Jahr aus. Die Arbeitslosigkeit ist derweil auf dem Höchststand in der zweiten Republik. Wie die Eckpfeiler dieses Konjunkturpakets und die Prioritäten einer vorgezogenen Steuerreform aussehen könnten, deutete Bundeskanzler Sebastian Kurz nun an.

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Steuerreform: Kurz will “arbeitende Menschen” und “Wirtschaft” entlasten

Vor allem die Steuerreform ist für ihn unfreiwillig bereits zum Langzeit-Projekt geworden. Genau vor einem Jahr feierte die damalige türkis-blaue Regierung ihren Beschluss dazu bereits als großen Wurf. Dann kam der Ibiza-Skandal mit dem folgenden Regierungszusammenbruch dazwischen und viele Maßnahmen wurden nicht umgesetzt. Die türkis-grüne Regierung kündigte dann den nächsten Anlauf für ab 2021 an. Inzwischen ist klar: Die Steuerreform wird vorgezogen. Wie stark sie dabei adaptiert wird, ist noch unklar. Konkret sprach Kurz in der gestrigen ZIB2 von einer steuerlichen Entlastung kleiner Einkommen noch in diesem Jahr. Auf Twitter schrieb der Kanzler, die Regierung habe sich auf eine “Steuerentlastung für arbeitende Menschen” und eine “Entlastung der Wirtschaft, damit Arbeitsplätze erhalten & geschaffen werden können” geeinigt. Für die Ankündigung der Entlastung “arbeitender Menschen” folgte freilich promte Kritik der Twitter-Community aufgrund der derzeit enormen Arbeitslosigkeit.

Kurz-Tweet zu Steuerreform und Konjunkturpaket:

So war die Lohnsteuersenkung vor der Coronakrise geplant

Im Rahmen der Regierungsklausur im Jänner dieses Jahrs waren zumindest zum ersten genannten Punkt bereits sehr konkrete Schritte für 2021 kommuniziert worden. So plante man, im Rahmen der Steuerreform den Steuersatz in der untersten Progressionsstufe (11.000 Euro bis 18.000 Euro Jahreseinkommen) von 25 Prozent auf 20 Prozent zu senken. Im Jahr 2022 sollten daraufhin die Steuersätze der nächsten beiden Progressionsstufen gesenkt werden: die zweite Stufe von 35 auf 30 Prozent und die dritte Stufe von 42 auf 40 Prozent. Ob die für 2022 geplanten Schritte ebenfalls vorgezogen werden, wollte Kurz in der ZIB2 noch nicht beantworten.

“Entlastung der Wirtschaft”: Senkung von  KöSt. und Gewinnfreibetrag?

Wie die “Entlastung der Wirtschaft” (abgesehen von der Lohnsteuersenkung) aussehen wird, wurde gegenwärtig noch nicht konkretisiert. Zu erwarten sind aber ähnliche Maßnahmen, wie von der Vorgängerregierung geplant waren. Zentraler Punkt der abgeblasenen türkis-blauen Steuerreform war eine Senkung der Körperschaftssteuer KöSt. von 25 auf 21 Prozent im Laufe mehrerer Jahre. Dieser Vorgang hätte aber überhaupt erst 2022 begonnen. Mit 2022 hätte es etwa auch eine Erhöhung des Gewinnfreibetrags für Einzelunternehmen und Personengesellschaften von 30.000 Euro auf 100.000 Euro geben sollen. Andere Maßnahmen, wie die Erhöhung der Kleinunternehmergrenze auf 35.000 Euro Jahresumsatz mit 2020, fanden trotz Regierungs-Ende statt.

Konjunkturpaket für Österreich: “Klimaschutz, Digitalisierung & Regionalisierung”

Zum geplanten Konjunkturpaket zur Überwindung der Coronakrise blieb der Kanzler noch deutlich kryptischer. “Wir werden als Bundesregierung in den nächsten Wochen konkrete Maßnahmen auf den Weg bringen, um den Standort Österreich zu stärken und so viele Arbeitsplätze wie möglich in unserem Land zu sichern”, twitterte er zunächst, um dann, neben den oben genannten Steuer-Plänen, zu konkretisieren, man habe sich mit dem Koalitionspartner auf “Investitionen in Klimaschutz, Digitalisierung & Regionalisierung” geeinigt. Während die ersten beiden Punkte schon im Regierunsprogramm prominent vertreten waren, ist die Betonung der Regionalisierung, wohl als Lehre aus der Nachfrage-Dynamik in der Coronakrise, neu (der Begriff kommt im Regierungsübereinkommen kein einziges Mal wortwörtlich vor).

Herausforderung: Kombination von Klimaschutz- und Konjunktur-Maßnahmen

Der Ruf nach einem ökologisch geprägten “Neustart” nach Corona wurde zuletzt immer lauter. Nach der Coronakrise gelte es nun auch die Klimakrise ähnlich energisch zu überwinden, so der Tenor. Wie sich entsprechend entschiedene Maßnahmen mit der Ankurbelung der Konjunktur vereinbaren lassen, bleibt freilich abzuwarten. Die von Kurz angesprochenen Investitionen dürften aber dank zahlreicher heimischer GreenTechs zumindest in manchen Bereichen, etwa dem Ausbau erneuerbarer Energien, eine Kombination von Klimaschutz- und Konjunktur-Maßnahmen erlauben.

“Regionalisierung”, damit es tatsächlich ein Österreich-Konjukturpaket wird?

Die Digitalisierung wurde bereits jetzt in der Coronakrise auch und gerade bei bisherigen “Digitalisierungsmuffeln” erzwungenermaßen angekurbelt. Entsprechend wurden auch schon erweiterte Fördermaßnahmen auf Bundes- und Landesebene gesetzt. Auch hier ermöglichen zahlreiche IT-Dienstleister im Land prinzipiell einen Beitrag zum Konjunkturschub. Doch dafür, dass bei Ökologisierung und Digitalisierung tatsächlich verstärkt die heimischen Anbieter herangezogen werden (und damit Arbeitsplätze und Wertschöpfung im Land halten), selbst wenn sie preislich oft nicht mithalten können, muss dann wohl die Gesetzgebung im Bereich “Regionalisierung” sorgen – wie sich das mit Maßgaben der EU vereinbaren lässt, bleibt abzuwarten.

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Brigitte-Bierlein-Frauenpreis richtet sich an Pionierinnen der Wirtschaft

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Der Preis steht ganz im Zeichen seiner Namensgeberin (am 3. Juni 2024 verstorben) und richtet sich an Pionierinnen, die in Wirtschaft und Gesellschaft als Vorbilder gelten. Eine besondere Rolle in der Auswahl wird Bundesministerin außer Dienst, Maria Rauch-Kallat als Schirmherrin einnehmen und ihre Expertise in die Auswahl der besten Talente einfließen lassen: “Brigitte Bierlein, ihre Arbeit, ihr Leben und ihre Karriere, sind Vorbild für engagierte Frauen. Es soll ihnen Mut machen , Chancen zu ergreifen und auch nicht davor zurückzuschrecken, in manchen Bereichen die Erste zu sein”, sagt sie.

Beim Brigitte-Bierlein-Frauenpreis liegt der Fokus auf den folgenden Bereichen:

  • Entrepreneurship
  • Innovation und Technologie
  • Angewandte, wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft
  • Familienunternehmen
  • Startups

Die Jury besteht aus insgesamt acht Personen, darunter ein paar bekannte Namen aus der Startup-Szene:

  • Vorsitz: Martin Kocher, Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und Maria Rauch-Kallat, Bundesministerin außer Dienst
  • Johanna Pirker, Professorin Games Engineering an der TU Graz
  • Herta Stockbauer, Aufsichtsrätin & ehemalige Vorstandsvorsitzende der BKS Bank
  • Johanna Rachinger, Generaldirektorin Österreichische Nationalbibliothek
  • Ali Mahlodji, Gründer und Unternehmer
  • Lisa-Marie Fassl, Managing Partner Fund F
  • Markus Fallenböck, Vizerektor Personal und Digitalisierung Universität Graz

Einreichungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis sind ab sofort bis Ende April 2025 möglich. Dabei können sich Kandidatinnen selbst bewerben oder von anderen vorgeschlagen werden. Das BMAW erstellt aus allen Einreichungen eine Shortlist von 35 Kandidatinnen – die Top 35 unter 35.

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Konjunkturpaket und Steuerreform: So soll Österreich die Krise überwinden

  • Dass es nun zur Ankurbelung der Wirtschaft nach, bzw. eigentlich noch mitten in der Coronakrise ein Konjunkturpaket braucht, liegt auf der Hand.
  • Bereits im ersten Quartal dieses Jahrs schrumpfte die heimische Wirtschaft laut aktueller WIFO-Schätzung um 2,7 Prozent, obwohl erst seit Mitte März strenge Coronavirus-Maßnahmen galten.
  • Es wird ein Konjunkturpaket geben und die ab 2021 geplante Steuerreform wird vorgezogen und wohl auch adaptiert werden.
  • Bislang plante die Regierung etwa, im Rahmen der Steuerreform 2021 den Steuersatz in der untersten Progressionsstufe von 25 Prozent auf 20 Prozent zu senken.
  • Zentraler Punkt der abgeblasenen türkis-blauen Steuerreform, der nun angewendet werden könnte, war eine Senkung der Körperschaftssteuer KöSt.
  • Zum geplanten Konjunkturpaket zur Überwindung der Coronakrise blieb der Kanzler noch deutlich kryptischer.

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