30.04.2020

Konjunkturpaket und Steuerreform: So soll Österreich die Krise überwinden

Bundeskanzler Sebastian Kurz gab zuletzt konkrete Hinweise zu den Eckpfeilern eines Corona-Konjunkturpakets und der vorgezogenen Steuerreform. Auch ein Blick auf vor der Krise Kommuniziertes lohnt.
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Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Werner Kogler - So dürften Konjunkturpaket und Steuerreform für Österreich in der Coronakrise aussehen
(c) BKA / Andy Wenzel: Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Werner Kogler

Dass es nun zur Ankurbelung der Wirtschaft nach, bzw. eigentlich noch mitten in der Coronakrise ein Konjunkturpaket braucht, liegt auf der Hand. Bereits im ersten Quartal dieses Jahrs schrumpfte die heimische Wirtschaft laut aktueller WIFO-Schätzung um 2,7 Prozent, obwohl erst seit Mitte März strenge Coronavirus-Maßnahmen galten. Entsprechend düster sieht die WIFO-Prognose für das aktuelle dritte Quartal und überhaupt das gesamte Jahr aus. Die Arbeitslosigkeit ist derweil auf dem Höchststand in der zweiten Republik. Wie die Eckpfeiler dieses Konjunkturpakets und die Prioritäten einer vorgezogenen Steuerreform aussehen könnten, deutete Bundeskanzler Sebastian Kurz nun an.

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Steuerreform: Kurz will „arbeitende Menschen“ und „Wirtschaft“ entlasten

Vor allem die Steuerreform ist für ihn unfreiwillig bereits zum Langzeit-Projekt geworden. Genau vor einem Jahr feierte die damalige türkis-blaue Regierung ihren Beschluss dazu bereits als großen Wurf. Dann kam der Ibiza-Skandal mit dem folgenden Regierungszusammenbruch dazwischen und viele Maßnahmen wurden nicht umgesetzt. Die türkis-grüne Regierung kündigte dann den nächsten Anlauf für ab 2021 an. Inzwischen ist klar: Die Steuerreform wird vorgezogen. Wie stark sie dabei adaptiert wird, ist noch unklar. Konkret sprach Kurz in der gestrigen ZIB2 von einer steuerlichen Entlastung kleiner Einkommen noch in diesem Jahr. Auf Twitter schrieb der Kanzler, die Regierung habe sich auf eine „Steuerentlastung für arbeitende Menschen“ und eine „Entlastung der Wirtschaft, damit Arbeitsplätze erhalten & geschaffen werden können“ geeinigt. Für die Ankündigung der Entlastung „arbeitender Menschen“ folgte freilich promte Kritik der Twitter-Community aufgrund der derzeit enormen Arbeitslosigkeit.

Kurz-Tweet zu Steuerreform und Konjunkturpaket:

So war die Lohnsteuersenkung vor der Coronakrise geplant

Im Rahmen der Regierungsklausur im Jänner dieses Jahrs waren zumindest zum ersten genannten Punkt bereits sehr konkrete Schritte für 2021 kommuniziert worden. So plante man, im Rahmen der Steuerreform den Steuersatz in der untersten Progressionsstufe (11.000 Euro bis 18.000 Euro Jahreseinkommen) von 25 Prozent auf 20 Prozent zu senken. Im Jahr 2022 sollten daraufhin die Steuersätze der nächsten beiden Progressionsstufen gesenkt werden: die zweite Stufe von 35 auf 30 Prozent und die dritte Stufe von 42 auf 40 Prozent. Ob die für 2022 geplanten Schritte ebenfalls vorgezogen werden, wollte Kurz in der ZIB2 noch nicht beantworten.

„Entlastung der Wirtschaft“: Senkung von  KöSt. und Gewinnfreibetrag?

Wie die „Entlastung der Wirtschaft“ (abgesehen von der Lohnsteuersenkung) aussehen wird, wurde gegenwärtig noch nicht konkretisiert. Zu erwarten sind aber ähnliche Maßnahmen, wie von der Vorgängerregierung geplant waren. Zentraler Punkt der abgeblasenen türkis-blauen Steuerreform war eine Senkung der Körperschaftssteuer KöSt. von 25 auf 21 Prozent im Laufe mehrerer Jahre. Dieser Vorgang hätte aber überhaupt erst 2022 begonnen. Mit 2022 hätte es etwa auch eine Erhöhung des Gewinnfreibetrags für Einzelunternehmen und Personengesellschaften von 30.000 Euro auf 100.000 Euro geben sollen. Andere Maßnahmen, wie die Erhöhung der Kleinunternehmergrenze auf 35.000 Euro Jahresumsatz mit 2020, fanden trotz Regierungs-Ende statt.

Konjunkturpaket für Österreich: „Klimaschutz, Digitalisierung & Regionalisierung“

Zum geplanten Konjunkturpaket zur Überwindung der Coronakrise blieb der Kanzler noch deutlich kryptischer. „Wir werden als Bundesregierung in den nächsten Wochen konkrete Maßnahmen auf den Weg bringen, um den Standort Österreich zu stärken und so viele Arbeitsplätze wie möglich in unserem Land zu sichern“, twitterte er zunächst, um dann, neben den oben genannten Steuer-Plänen, zu konkretisieren, man habe sich mit dem Koalitionspartner auf „Investitionen in Klimaschutz, Digitalisierung & Regionalisierung“ geeinigt. Während die ersten beiden Punkte schon im Regierunsprogramm prominent vertreten waren, ist die Betonung der Regionalisierung, wohl als Lehre aus der Nachfrage-Dynamik in der Coronakrise, neu (der Begriff kommt im Regierungsübereinkommen kein einziges Mal wortwörtlich vor).

Herausforderung: Kombination von Klimaschutz- und Konjunktur-Maßnahmen

Der Ruf nach einem ökologisch geprägten „Neustart“ nach Corona wurde zuletzt immer lauter. Nach der Coronakrise gelte es nun auch die Klimakrise ähnlich energisch zu überwinden, so der Tenor. Wie sich entsprechend entschiedene Maßnahmen mit der Ankurbelung der Konjunktur vereinbaren lassen, bleibt freilich abzuwarten. Die von Kurz angesprochenen Investitionen dürften aber dank zahlreicher heimischer GreenTechs zumindest in manchen Bereichen, etwa dem Ausbau erneuerbarer Energien, eine Kombination von Klimaschutz- und Konjunktur-Maßnahmen erlauben.

„Regionalisierung“, damit es tatsächlich ein Österreich-Konjukturpaket wird?

Die Digitalisierung wurde bereits jetzt in der Coronakrise auch und gerade bei bisherigen „Digitalisierungsmuffeln“ erzwungenermaßen angekurbelt. Entsprechend wurden auch schon erweiterte Fördermaßnahmen auf Bundes- und Landesebene gesetzt. Auch hier ermöglichen zahlreiche IT-Dienstleister im Land prinzipiell einen Beitrag zum Konjunkturschub. Doch dafür, dass bei Ökologisierung und Digitalisierung tatsächlich verstärkt die heimischen Anbieter herangezogen werden (und damit Arbeitsplätze und Wertschöpfung im Land halten), selbst wenn sie preislich oft nicht mithalten können, muss dann wohl die Gesetzgebung im Bereich „Regionalisierung“ sorgen – wie sich das mit Maßgaben der EU vereinbaren lässt, bleibt abzuwarten.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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Konjunkturpaket und Steuerreform: So soll Österreich die Krise überwinden

  • Dass es nun zur Ankurbelung der Wirtschaft nach, bzw. eigentlich noch mitten in der Coronakrise ein Konjunkturpaket braucht, liegt auf der Hand.
  • Bereits im ersten Quartal dieses Jahrs schrumpfte die heimische Wirtschaft laut aktueller WIFO-Schätzung um 2,7 Prozent, obwohl erst seit Mitte März strenge Coronavirus-Maßnahmen galten.
  • Es wird ein Konjunkturpaket geben und die ab 2021 geplante Steuerreform wird vorgezogen und wohl auch adaptiert werden.
  • Bislang plante die Regierung etwa, im Rahmen der Steuerreform 2021 den Steuersatz in der untersten Progressionsstufe von 25 Prozent auf 20 Prozent zu senken.
  • Zentraler Punkt der abgeblasenen türkis-blauen Steuerreform, der nun angewendet werden könnte, war eine Senkung der Körperschaftssteuer KöSt.
  • Zum geplanten Konjunkturpaket zur Überwindung der Coronakrise blieb der Kanzler noch deutlich kryptischer.

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