04.05.2016

Wie viel Kommunikationsarbeit braucht ein Startup?

Diese Frage stellt sich in den meisten Fällen erst relativ spät, denn gerade in frühen Phasen eines Unternehmens spielt professionell geführte Kommunikation häufig eine untergeordnete Rolle. Verständlich, so ist die (Sorgen-)Agenda der Jungunternehmer ohnehin vollgepackt mit vielen anderen – augenscheinlich wichtigeren – Themen. Neben Fragen der Finanzierung oder der Weiterentwicklung des eigenen Produkts bleibt Startups oft wenig Platz für eine gut durchdachte Kommunikationsstrategie.
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Jedoch zeigt unsere Erfahrung auch, dass es oftmals – vor allem in der Technologie-Branche – an einem Grundverständnis für die Notwendigkeit von richtig gesteuerter Kommunikationsarbeit fehlt – Gemeinschaftsartikel von Michaela Siquans-Egger und Jochen Schützenauer ( A1 Corporate und External Communications ) und Sebastian Mayer ( Consultant in der Kommunikationsagentur Ketchum Publico )

Aber aufgepasst, genau hier liegt der Hund begraben: Gut durchdachte Kommunikation kann sehr wohl bereits in einem frühen Startup-Stadium der Unternehmensexistenz einen wesentlichen Beitrag zur erfolgreichen Entwicklung leisten. Denn ein kurzer Blick hinter die Fassaden der scheinbar oberflächlichen PR- und Werbewelt zeigt, richtige Kommunikation schafft vor allem eines: Vertrauen. Vertrauen in die eigene Idee, das eigene Produkt, das eigene Unternehmen – sprich eine solide Basis für jeglichen Erfolg. Sei es im Pitch vor potentiellen Investoren, durch die Verbreitung der Unternehmensbotschaften über Medien oder in der direkten Kundenansprache über eigene Kanäle. Diese gezielte Kommunikation, in unserem Fall in Form der angesprochenen PR- oder Öffentlichkeitsarbeit, ist somit essentielles Relationship Management mit unterschiedlichsten Ziel- und Dialoggruppen: Ganz egal ob Kunde, Investor, Journalist oder Vertriebspartner.

Dank Social Media und anderen direkten Kanälen ist es heutzutage für Startups einfacher denn je, ohne große Anstrengung und externer (professioneller) Unterstützung mit diesen Gruppen zu kommunizieren. Eine erste Facebook-Page hier, die erste Journalistenanfrage dort. Ein guter und wichtiger Anfang, aber gerade dieser Weg birgt auch so manches Risiko. Ohne klare Strategie, den passenden Botschaften und den richtigen Kontakten wird das über kurz oder lang nicht den erwünschten Outcome und die passende Positionierung bringen. Vertrauensaufbau benötigt eine gewisse Entwicklungszeit: Eine gute Reputation und das passende Image entstehen nicht von heute auf morgen. Umso wichtiger ist es daher, gewisse Spielregeln und nötige Grundlagen von Anfang an zu beachten.

5 grundlegende Kommunikationstipps für Startups:

  1. Zum Start: Setze eine Kommunikationsrichtung fest

Noch bevor du irgendwelche Aktivitäten startest, lege gewisse Grundsätze fest: Dabei geht es gar nicht um die ausgeklügeltste Kommunikationsstrategie, sondern viel mehr um eine grundlegende Richtung in der du dich bewegen möchtest. Neben essentiellen Dingen wie der Definition von Dialoggruppen, Botschaften und Sprechern (siehe unten) gilt es auch erste Rahmenbedingungen festzulegen. Wer ist im Team hauptverantwortlich für die Kommunikation? Welche realistischen Ziele setze ich mir für das nächste Jahr? Welche Kanäle passen zu meinem Startup und welche kann ich gut für mich nutzen? Starte ich mit einer Facebook-Page statt einer Website? Wie viel Geld kann ich über einen längeren Zeitraum in Marketing und Kommunikation stecken? Wie kann ich meine Ressourcen am besten einteilen?

  1. Definiere klare Dialoggruppen: Klingt banal, ist aber so

Stellt euch am Anfang immer die Frage, wen möchtet und müsst ihr mit euren Botschaften überhaupt erreichen? Was die Definition der Zielgruppe (Kunden) für den Businessplan ist, ist die eindeutige Definition der Dialoggruppe (Multiplikatoren) für die Kommunikationsarbeit. Und klar ist hoffentlich bereits, dass „alle“ weder eine Ziel- noch Dialoggruppe ist. Je spitzer die Dialoggruppen erfasst sind, desto besser: Bietet mein Unternehmen Potential für die Ansprache von eigenen Fachmedien oder speziellen Medien-Ressorts? In welchen Branchen haben Investoren bisher investiert, bei wem sehe ich bessere Anknüpfungspunkte? Welche Altersgruppe, regionale Herkunft, Geschlecht oder Interessen möchte ich durch gezieltes Facebook-Targeting ansprechen? Grundlegende Stakeholder wie Medien, Investoren oder Kunden lassen sich also noch viel detaillierter identifizieren.

Redaktionstipps
  1. Mach dir Gedanken über das Warum?

Wer hat´s erfunden? Auch wenn uns das Schweizer Kräuterzückerli ein anderes Bild vermitteln möchte, interessant ist für eine erfolgreiche Marke viel mehr die Frage nach dem Warum. Warum mache ich das was ich mache? Was ist die Idee hinter meinem Produkt? Wo liegt der eigentliche Nutzen? Viele Unternehmen vermögen nur das „Was – mache ich“ oder „Wie – mache ich es“ zu kommunizieren, doch nicht das „Warum“. Aber gerade diese Frage schafft Hintergründe und echte Emotionen, sie bietet tatsächlichen Mehrwert für die Kommunikation und stützt die Entwicklung der eigenen Marke. So schafft man auch die Basis für herausragendes Geschichtenerzählen – Stichwort Storytelling – für eine aufsteigende Marke. Eine ausführliche Erklärung bietet dazu auch Simon Sineks Modell.

  1. Klare Botschaften und Sprecher definieren

Wenn du mit mir konversieren möchtest, definiere zuerst deine Termini.“ Altmeister Voltair wusste es bereits vor 300 Jahren: Zuerst denken, dann sprechen. Wer nicht in einfachen Worten sagen kann, was er macht und was er will, der sollte (in den meisten Fällen) besser nichts sagen. Formuliere klare, prägnante Botschaften, die sowohl auf das Warum wie auch auf das Wie und Was einzahlen. Diese Botschaften müssen sitzen, egal ob beim Journalisteninterview oder im Elevator Pitch vor dem Investor. Eine Handvoll guter Botschaften sollten die Basis bilden.

Wichtig ist zudem eine klare Rollenverteilung im Team, auch, und vor allem in der Kommunikation. Wer spricht zu welchem Thema? Wer kommuniziert mit welcher Dialoggruppe? Wie weit kann ich z.B. als CEO über Themen meines CTO sprechen? Also bedenkt, Glaubwürdigkeit, Authentizität und Expertise sind die obersten Gebote.

  1. Nutze kommunikative Hebelwirkungen

Wann ist der richtige Zeitpunkt für professionelle Unterstützung in puncto Kommunikationsarbeit? Diese Frage ist mit keinem fixen Zeithorizont zu beantworten. Klar ist jedoch, dass ein Unternehmen ab einem gewissen Punkt, mit wachsenden, immer komplexer werdenden Kommunikationsstrukturen, verstärkten Bedarf nach professionell-gesteuerter Kommunikation hat. Also wenn die Zeit reif ist und es die monetären Mittel zulassen, ist die professionelle Begleitung ein wichtiger und richtiger Schritt. Zudem gilt es aber auch – und das zu jedem Zeitpunkt – andere kommunikative Hebelwirkungen über Investoren, Partner oder Inkubatoren für sich zu nützen. Im A1 Start Up Campus zum Beispiel bieten wir den Jungunternehmern von Anfang an Unterstützung von der klassischen Medienarbeit bis zur verbesserten Kundenansprache. Aber auch viele Investoren haben professionelle PR-Unterstützung, auf die man laufend zurückgreifen sollte. Also identifiziert und nützt eure Partner und Kontakte. Natürlich stehen wir von Ketchum Publico dazu gerne auch für einen persönlichen Austausch bereit.

 

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Michaela Siquans-Egger und Jochen Schützenauer
A1 Corporate und External Communications

Sebastian Mayer
Consultant in der Kommunikationsagentur Ketchum Publico

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EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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