16.04.2019

Ganz Europa braucht die Entschlossenheit von Notre-Dame

Kommentar. Noch während die Pariser Kathedrale Notre-Dame gestern in vollen Flammen stand, versprach Frankreichs Präsident Emmanuel Macron den Wiederaufbau und bekam breite Unterstützung. Die EU sollte sich ein Beispiel an gotischen Kathedralen nehmen.
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Notre-Dame - EU braucht Entschlossenheit
Stich von M. Blanc der Kathedrale Notre-Dame in Paris nach einer Renovierung 1852. (Im Besitz der Brown University Library / Wikimedia Commons)

Es ist fast genau 74 Jahre her. Am 12. April 1945 stand der Wiener Stephansdom nach einem Bombentreffer in Flammen. Der Dachstuhl brannte komplett aus. Drei Jahrzehnte zuvor wurde die Kathedrale von Reims in Nord-Frankreich durch Artillerie-Beschuss im Zuge des Ersten Weltkriegs weitreichend zerstört. Auch dort blieb vom Dachstuhl nur Schutt und Asche übrig. Beide gotischen Kathedralen stehen heute wieder – mit stabileren und weniger brandgefährdeten Dächern. Auch die gotische Kathedrale Notre-Dame in Paris, deren Dach beim gestrigen Brand einstürzte, wird wiedererrichtet werden. Das versprach Frankreichs Präsident Emmanuel Macron bereits während des Brandes – und er erhielt umfassende Unterstützung bis hin zu einer ersten Finanzierungszusage über 100 Millionen Euro durch eine französische Milliardärsfamilie.

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Errichtet für die Ewigkeit

Die gotischen Kathedralen Europas wurden für die Ewigkeit errichtet. Diese ursprüngliche Intention, der christliche Symbolik zugrunde liegt, wird auch mehr als ein halbes Jahrtausend nach dem Bau hochgehalten. Denn mag auch das Dach einstürzen – die massiven Mauern bleiben stehen. Es braucht aber auch ein gehöriges Maß an Entschlossenheit, die neuerlichen Jahrzehnte dauernden Arbeiten aufzunehmen, um – in diesem Fall Notre-Dame – wieder aufzubauen. Diese Entschlossenheit wurde, wie erwähnt, bereits gezeigt, bevor der Brand gelöscht war.

Kathedrale Europa: Die Bautätigkeit hört niemals auf

Auch für ganz Europa wird die Metapher der Kathedrale immer wieder genutzt. Die Dome und Münster des Kontinents wurden nicht im Laufe von Jahren, sondern von Jahrhunderten gebaut. Und die Bautätigkeit – das sieht man an den konstanten Renovierungsarbeiten, bei denen nun auch in Notre-Dame der Brand ausgebrochen sein dürfte – hört niemals auf. Die Kathedralen vereinen eine Vielzahl architektonischer Stile und Artefakte zahlreicher kunsthistorischer Perioden in sich. Sie sind nicht „aus einem Guss“.

„Verschlimmbesserungen“

Im Laufe der Baugeschichte wurde nicht konstant alles besser. In Notre-Dame wurden etwa im Zuge der Aufklärung 1728 die berühmten gotischen Buntglasfenster durch Weißglasfenster ersetzt. Es war (aus kunsthistorischer Sicht) nicht die einzige „Verschlimmbesserung“ in der Geschichte des Bauwerks. Jede Ära drückte der Kathedrale ihren Stempel auf. Nach der Französischen Revolution wurde Notre-Dame etwa kurzzeitig zum „Tempel der Vernunft“ umgewidmet und diente nachher gar eine Zeit lang als Weindepot. Eines war jedoch immer klar: Das Bauwerk bleibt erhalten. Und das setzte man mit Entschlossenheit um.

Glosendes Feuer in der EU

Es ist diese Entschlossenheit, die man in der EU heute vermisst. Mit dem Brexit ist ein Turm der Kathedrale Europa eingestürzt. Das Dach steht noch. Aber das Feuer ist nicht gelöscht. Es glost und könnte zu einem noch größeren Brand führen – von „unter Kontrolle“ kann man kaum sprechen. Da und dort drohen weitere Gebäudeteile einzustürzen.

Wir brauchen die Entschlossenheit von Notre-Dame

Die EU ist, wie die gotischen Kathedralen, ein Konglomerat unterschiedlichster Einflüsse. Sie hat ihre genialen Errungenschaften und trägt die Narben von „Verschlimmbesserungen“. Doch wir sollten uns bewusst sein: In Summe ist sie ein großartiges, wertvolles Bauwerk. Der eingestürzte Turm sollte Anlass sein, einen stabileren, weniger einsturzgefährdeten Turm zu bauen. Die konstanten Bau- und Renovierungsarbeiten sollten darauf abzielen, die Substanz zu stärken, ohne dabei die Ästhetik außer Acht zu lassen. Die EU ist noch nicht „fertig“ und wird es niemals sein. Doch es wäre an der Zeit, wie nun bei Notre-Dame, die nötige Entschlossenheit zu zeigen, die Kathedrale Europa stärker als je zuvor aufzubauen, anstatt eine teilweise Ruine mit glosenden Feuerherden zu verwalten.

⇒ Geschichte der Kathedrale

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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