28.01.2019

Schallschutz mit Schafwolle: Innsbrucker Startup gewinnt Klimahouse Startup Award 2019

Das österreichische Startup Tante Lotte Design konnte sich mit seinem Produkt Whisperwool beim Klimahouse Startup Award 2019 im NOI Techpark gegen zahlreiche internationale Konkurrenten durchsetzen. Whisperwool ist eine effiziente Lösung zur Schalldämmung - mit nicht nur hervorragenden ökologischen Eigenschaften.
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Klimahouse Startup Award
(c) Klimahouse.

Insgesamt nahmen 25 innovative Unternehmen aus Italien, Österreich, Deutschland und der Schweiz am Wettbewerb Klimahouse Startup Award 2019 im Rahmen der Klimahouse-Messe teil, dessen Finale am 25. Januar stattfand. Und zwar im NOI Techpark, der sich für Bozens zu einem wichtigen Innovation District mit Forschungseinrichtungen, Labors und innovativen Unternehmen entwickelt hat. „Wir sind sehr froh, für das Finale des Klimahouse Startup Award 25 Startups aus ganz Europa in den NOI Techpark gebracht zu haben“, erklärt Hubert Hofer, Director of Services des NOI Techparks, welcher als Partner des Wettbewerbs fungiert. „Die Green Technologies sind eines der Schlüsselfelder, in die der NOI Techpark investiert, denn wir sind davon überzeugt, dass es sich um einen Bereich handelt, der nicht nur für die Zukunft Südtirols, sondern für die des gesamten Planeten eine zentrale Rolle spielt.“

+++ Der Klimawandel als Chance für Green Startups und CleanTech? +++

Whisperwool: nicht nur ökologisch überzeugend

Als Sieger ging Tante Lotte Design aus Innsbruck hervor. Das Startup mit dem ulkigen Namen gewann mit seinem Produkt Whisperwool. Dabei handelt es sich um innovative Paneele aus Tiroler Schafwolle zur Schalldämmung. Hierbei kommt Schafwolle zum Einsatz, die für die Kleidungsindustrie zu grob ist und sonst größtenteils entsorgt werden würde. Darüber hinaus ist sie feuchtigkeitsregulierend und hat hervorragende akustische Eigenschaften, da sie auch tiefere Frequenzen ab 100 Herz absorbiert.

Whisperwool

Whisperwool Acoustic Solution

Gepostet von Tante Lotte Design am Mittwoch, 9. Mai 2018

Es setzte sich damit gegen Finalisten wie Caemate und Mas Roof durch. Caemate, ein Südtiroler Startup, hat mit WeStatix eine Online-Software zur Automatisierung und Optimierung von Ingenieursarbeiten entwickelt. Mas Roof aus Oderzo (Italien), das mit dem zweiten Platz nach Hause ging, arbeitet an einem Dachsystem mit integrierten Solarpaneelen.

+++ Fokus: Energie und Umwelt +++

Klimahouse Startup Award: Preise im Gesamtwert von 30.000 Euro

Natürlich gab es für die Startups auch Preise. Der Gesamtgewinn des Wettbewerbs in Form von Dienstleistungen beträgt 30.000 Euro. Tante Lotte Design erhält u.a. einen komplett eingerichteten Messestadt bei der Klimahouse 2020 sowie ein umfangreiches Publicity-Paket. Und noch ein weiterer Preis ging an ein österreichisches Startup: Der Spezialpreis der KlimaHaus-Agentur ging an MyWarm, das ein System zum thermisch-hydraulischen Abgleich entwickelt hat, mit dem sich Heizkosten und CO2-Emissionen senken lassen. Der Publikumspreis ging an das Startup Cool Roof Company aus Modena, das sich auf Anstriche spezialisiert hat, die das Sonnenlicht reflektieren und eine Überhitzung von Gebäuden verhindern soll.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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