11.10.2022

Regierung startet „Klimaoffensive“ für heimische Industrie – 5,7 Milliarden Euro bis 2030

Die österreichische Bundesregierung präsentierte am Dienstag erste Details zu ihrer neuen "Klima- und Transformationsoffensive" für die heimische Industrie.
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Gewessler
Leonore Gewessler | (c) BKA / Florian Schrötter

Das Ziel ist schon länger bekannt. Bis 2040 soll Österreich klimaneutral werden. Damit die Mammutaufgabe gelingt, bedarf es in den nächsten Jahren allerdings enormer Investitionen in die Dekarbonisierung der heimischen Industrie. Mit ihrer am Dienstag erstmals vorgestellten Klima- und Transformationsoffensive möchte die österreichische Bundesregierung nun eine Antwort liefern. Ingesamt sollen bis 2030 in Summe 5,7 Milliarden Euro für die nachhaltige Transformation der Industrie zur Verfügung gestellt werden. Um eine längerfristige Planungssicherheit für die Betriebe zu ermöglichen, soll das Investitionsvolumen laut Klimaschutzministerin Leonore Gewessler darüber hinaus auch gesetzlich verankert werden.

Die Schwerpunkte des Klimaschutzministerium (BMK)

Erstmalig wurde laut Gewessler ein „passgenaues Förderprogramm“ für die Transformation der Industrie entwickelt, das verschiedene Schwerpunkte verfolgt. Dazu zählt beispielsweise die Förderung von klimafreundlichen Produktionsanlagen. In diesem Bereich gibt es bis 2030 rund drei Milliarden Euro – davon 175 Millionen Euro im nächsten Jahr und weitere 400 Millionen Euro jährlich bis Ende des Jahrzehnts.

„Neben der Investitionsförderung werden wir mit Carbon Contracts for Difference ein völlig neues Modell umsetzen“, so Gewessler. Mit Hilfe des Instruments verpflichtet sich der Staat, einen bestimmten CO2-Preis zu garantieren, um so das Unternehmensrisiko von Investitionen in treibhausgasarme bzw. treibhausgasneutrale Produktionen zu mindern.

Ein weiterer Schwerpunkt umfasst laut Gewessler die Energieeffizienz, wobei hier ab 2023 jährlich 190 Millionen Euro investiert werden – bis 2030 insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro. Ein weiterer Baustein bildet zudem die bereits umgesetzte Umweltförderung im Inland. Auch hier sollen die Mitteln in Summe auf 600 Millionen Euro aufgestockt werden, so Gewessler. Insgesamt stellt das Klimaschutzministerium (BMK ) bis 2030 rund fünf Milliarden Euro bereit.

600 Millionen Euro vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW)

Zudem wird auch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) Geld bereitstellen. Dazu heißt es: „Das BMAW und das BMK bringen als inhaltlich zuständige Ministerien dabei jeweils ein eigenes Budget ein“. Seitens des BMAW werden ab 2023 rund 600 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die in den Forschungs- und Wirtschaftsstandort fließen sollen.

Konkret werden in den Jahren 2023 bis 2026 insgesamt 550 Millionen Euro für die Transformation bereitgestellt. Weitere 50 Millionen Euro sollen laut Wirtschaftsminister Martin Kocher in den Ausbau der Halbleiterproduktion fließen. Weitere Schwerpunkte umfassen zudem die Bereiche Life Science und die Automotive-Branche. Neben industriellen Leitbetrieben sollen auch Startups und KMU von der Förderung profitieren.

Erste Reaktionen auf die Klima- und Transformationsoffensive

Mittlerweile gibt es bereits erste Reaktionen auf die Klima- und Transformationsoffensive der Bundesregierung. So spricht beispielsweise die Industriellenvereinigung (IV) in einer Aussendung von einem „Riesenschritt in eine nachhaltige Industriezukunft“. Präsident der Industriellenvereinigung (IV) Georg Knill begrüßt insbesondere den Planungshorizont: „Die zeitliche Bindung sorgt für die notwendige Planungssicherheit, die Betriebe brauchen, um Investitionen dieser Größe auch am Standort Österreich zu tätigen“ und meint weiter: „denn zahlreiche Investitionsprojekte gehen weit über Legislaturperioden hinaus.“


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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