26.02.2020

kitzVenture: Tiroler Investor klagt nach verlorenem Prozess die eigenen Anwälte

Im Jahr 2016 sorgte die kitzVenture GmbH mit einem Angebot für Aufsehen, bei dem hohe Renditen mit riskanten Investments versprochen wurden. Die FMA schob dem einen Riegel vor. Nun prozessieren die Investoren gegen ihre damaligen Anwälte.
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Patrick Landrock, Geschäftsführer der kitzVenture GmbH - mundschutzmasken24.com
Patrick Landrock, Geschäftsführer der kitzVenture GmbH (c) kitzVenture GmbH

Im Winter 2016/2017 hatte die in Kitzbühel ansässige Beteiligungsgesellschaft kitzVenture mit Inseraten in zahlreichen Medien – unter anderem während der Übertragung des Hahnenkammrennens in Kitzbühel im ORF – für Aufsehen gesorgt. Bei den Werbekampagnen wurden für Investments ab 250 Euro 9,75 Prozent Zinsen in Aussicht gestellt. Diese Erträge sollten durch Investments in Startups zustande kommen.

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Bald wurden jedoch Ungereimtheiten in den Geschäftsbedingungen entdeckt, der Verein für Konsumenteinformation (VKI) brachte im Auftrag des Sozialministeriums Klage ein, die FMA verurteile kitzVenture zu Strafzahlungen. Das große Problem bei der Sache: Es wurde in der Bewerbung des Finanzprodukts nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass es sich dabei um ein Risikoinvestment handelt, bei dem im schlimmsten Fall der Totalverlust droht. Zuletzt wurde dieses Urteil auch vom Oberlandesgericht Innsbruck bestätigt.

kitzVenture klagt die eigenen Anwälte

Nun teilt die kitzVenture GmbH mit, die Innsbrucker Rechtsanwaltskanzlei GREITER, PEGGER, KOFLER & PARTNER auf Schadensersatz in Höhe von 557.840,51 Euro nebst Zinsen und Prozesskosten zu klagen. Außerdem wird “die Feststellung beantragt, dass die Kanzlei auch für sämtliche künftige Schäden haftet, die aus der Beratung im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot qualifizierter Nachrangdarlehen der klagenden Partei entstehen”, heißt es in einer Email der Investmentgesellschaft.

Im Zivilverfahren vor dem Landesgericht Innsbruck wirft die kitzVenture GmbH der 1897 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei vor, sie nicht richtig beraten und bei der Erstellung eines Kapitalmarktprospektes im Jahr 2016 “massive Fehler rechtswidrig verschuldet zu haben”. Die Investoren sprechen selbst von einem “regelrechten Skandal” rund um das veröffentlichte Kapitalmarktprospekt.

kitzVenture-Geschäftsführer: “Menschlich absolut verwerfliches Verhalten.”

“Wir sind damals an diese Kanzlei herangetreten und mussten dieses Fiasko erleben – es hätte uns fast unsere Existenz gekostet”, sagt kitzVenture-Geschäftsführer Patrick Landrock: “Wir haben der Kanzlei GREITER, PEGGER, KOFLER & PARTNER mehrfach außergerichtlich die Möglichkeit gegeben, Verantwortung zu übernehmen, zu ihren Fehlern zu stehen und diese über ihre Haftpflichtversicherung abzudecken.”

Von einer Kanzlei, “die sich selbst als eine der größten und seriösesten Wirtschaftskanzleien Westösterreichs bezeichnet,” hätte er sich mehr erwartet, sagt Landrock weiters: “Was gibt es Schlimmeres für einen Mandanten, als dass seine Berater einen Fehler machen, hierdurch dem Mandanten ein erheblicher Schaden entsteht und sich diese dann nicht der Verantwortung stellen und den Schaden begleichen?”, sagt er: “Sie haben uns einfach im Regen stehen gelassen. Ich persönlich halte dieses Verhalten für menschlich absolut verwerflich.”

Weitere Klagen sind geplant

Die Verantwortlichen von kitzVenture beteuerten in der Vergangenheit immer wieder öffentlich, dass sie sich nichts vorzuwerfen haben und dass man sie nicht für etwas verurteilen könne, was sie nicht getan haben, heißt es weiters in der Aussendung.

“Ich kann schon heute bestätigen, dass dies nicht die letzte Klage von kitzVenture bleiben wird”, sagt Landrock weiters: “Ich gehe trotz unserer Erfahrungen davon aus, dass wir hier in Österreich zum Glück einen funktionierenden Rechtsstaat haben und wir werden dafür sorgen, dass jeder für sein schuldhaftes Handeln zur Verantwortung gezogen wird.”

Neben dem Haftungsprozess wird im April auch ein Strafprozess starten, bei dem laut Landrock “endlich die ganze Wahrheit ans Licht kommen und die Öffentlichkeit erfahren [wird], dass wir hier nicht Täter, sondern Opfer sind, und erkennen, was uns angetan wurde bzw. was wir durchleben mussten.”

So reagiert die Anwaltskanzlei

Update: Auf Anfrage des brutkasten bestätigt die Anwaltskanzlei GREITER, PEGGER, KOFLER & PARTNER, dass die zivilrechtliche Klage dort eingelangt sei. “Nach dem bisherigen Inhalt der Klage sind die darin geltend gemachten Ansprüche für uns gänzlich unberechtigt. Obwohl die Angelegenheit schon mehr als 3 Jahre zurückliegt, wurde erstmals mit der Klage ein konkreter Betrag geltend gemacht”, heißt es dazu. “Der genannte Kapitalmarktprospekt wurde, wie dies bereits aus der medialen Berichterstattung ersichtlich ist, seitens eines Prospektkontrollor geprüft und für richtig und vollständig erachtet”, heißt es weiters.

“In seiner Äußerung wird seitens Patrick Landrock Bezug auf ein gegen ihn selbst laufendes Strafverfahren genommen”, heißt es zudem in Bezug auf das Strafverfahren: “Ob die nunmehrige Vorgangsweise im Zusammenhang mit der bevorstehenden Verhandlung im Strafverfahren steht, können wir nicht beurteilen; dies überlassen wir Ihrer Wertung.” Unter anderem heißt es in einem Bericht der Tiroler Tageszeitung, dass der strafrechtliche Prozess im April starte.

Anmerkung: Die Klage, das Einbringungsprotokoll und die erste Verfügung des Landesgerichts Innsbruck liegen dem brutkasten vor. 

==> zur Website des Investors

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Gründer Oskar Smrzka (vordere Reihe, links) (c) LISAvienna

Das Unternehmen rund um Gründer und Forscher Oskar Smrzka setzt auf eine Lösung für ein bekanntes Problem: Die wiederholte Anwendung von Biologika kann Immunreaktionen auslösen, bei denen Anti-Arzneimittel-Antikörper (ADAs) entstehen. Diese beeinträchtigen die Wirksamkeit der Medikamente erheblich.

Ablevia biotech GmbH, mit Sitz in Wien, entwickelte Therapeutika, um solche unerwünschten und krankheitsauslösenden Antikörper gezielt zu entfernen. Für ihren Beitrag zur Verbesserung des Gesundheitssystems erhielt das Startup am Samstag den Innovation Prize von Boehringer Ingelheim.

Unterstützung von Life-Science-Unternehmen

Der Boehringer Ingelheim Innovation Prize würdigt die Herausforderungen und das Engagement, die mit der Gründung eines neuen Unternehmens verbunden sind. Ziel der Auszeichnung ist es, den Innovationsprozess zu fördern und herausragende Life-Science-Unternehmer zu unterstützen.

Guido Boehmelt, Leiter von Research Beyond Borders bei Boehringer Ingelheim Wien, sagt zur Auszeichnung: „Ablevia ist ein hervorragendes Beispiel für die Art anwendungsorientierter Forschung, die wir damit gerne unterstützen. Sie haben einen verblüffend innovativen Ansatz ausgearbeitet, der ein sehr wichtiges Problem grundlegend lösen könnte, welches häufig bei der Entwicklung und klinischen Anwendung von therapeutischen Biologika auftritt. Die vielseitigen Einsatzmöglichkeiten dieses Ansatzes, die von Ablevia mit überzeugenden Daten untermauert wurden, hat die Jury beeindruckt“.

Im Rahmen der Auszeichnung stellt Boehringer Ingelheim dem Startup kostenfreie Büro- und Laborflächen sowie Mentoring-Programme zur Verfügung. Diese Unterstützung bietet Ablevia „wertvolle Ressourcen, um seine vielversprechenden Ansätze weiterzuentwickeln“, heißt es in der Aussendung.

Entwicklung von Medikamenten im Fokus

Der Boehringer Ingelheim Innovation Prize entstand im Jahr 2015 in Boston. Er verfolgt das Ziel, das Wachstum junger Unternehmen zu fördern und ihnen zu ermöglichen, sich auf die Entwicklung bahnbrechender Medikamente zu konzentrieren. Seit 2020 wird dieser renommierte Preis auch in Österreich verliehen. Weltweit wurden seither über 20 Unternehmen mit Preisen im Gesamtwert von mehr als 1 Million US-Dollar ausgezeichnet.

Oskar Smrzka, Gründer von Ablevia, zeigte sich dankbar für die Anerkennung: „Wir sind davon überzeugt, dass unser Ansatz der selektiven und schnellen Entfernung von schädlichen und unerwünschten Antikörpern den Patientinnen und der Wissenschaft in vielen therapeutischen Bereichen dienen kann: von der präklinischen Prüfung menschlicher Biotherapeutika im Tierversuch bis hin zur Behandlung seltener Krankheiten und Krebs. Das Unternehmen widmet sich der kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit von Biotherapeutika für Patientinnen, die mit ADA-Problemen konfrontiert sind, sowie den Bemühungen, den Zugang zur Gentherapie zu verbessern“.

Ablevia entwickelt SADC-Technologie

Das 2018 gegründete Startup Ablevia spezialisiert sich auf präklinische Forschung und Entwicklung. Gemeinsam mit Co-Founder Christof Paparella entwickelte Oskar Smrzka peptidbasierte Verbindungen namens SADC (Selective Antibody Depletion Compounds). Diese ermöglichen es, schädliche Antikörper gezielt zu entfernen, ohne dabei das Immunsystem zu beeinträchtigen. Ziel des Unternehmens ist es, ein therapeutisches Verfahren zu etablieren, das krankheitsverursachende und medikamentenneutralisierende Antikörper schnell und präzise beseitigt.

Das Startup erhielt private Investitionen durch Bundesinstitutionen, die Ablevia dabei unterstützten, seine “SADC-Technologie und Unabhängigkeit in der frühen Seed-Phase aufzubauen”. Ablevia erhielt in der Vergangenheit Förderungen von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Wirtschaftsagentur Wien. Darüber hinaus wurde es durch eine Seed-Finanzierung der österreichischen Förderbank aws unterstützt.

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kitzVenture: Tiroler Investor klagt nach verlorenem Prozess die eigenen Anwälte

  • Im Winter 2016/2017 hatte die in Kitzbühel ansässige Beteiligungsgesellschaft kitzVenture mit Inseraten in zahlreichen Medien – unter anderem während der Übertragung des Hahnenkammrennens in Kitzbühel im ORF – für Aufsehen gesorgt.
  • Bei den Werbekampagnen wurden für Investments ab 250 Euro 9,75 Prozent Zinsen in Aussicht gestellt.
  • Diese Erträge sollten durch Investments in Startups zustande kommen.
  • Die FMA schon dem einen Riegel vor.
  • Nun teilt die kitzVenture GmbH mit, die Innsbrucker Rechtsanwaltskanzlei GREITER, PEGGER, KOFLER & PARTNER auf Schadensersatz in Höhe von 557.840,51 Euro nebst Zinsen und Prozesskosten zu klagen.
  • Im Zivilverfahren vor dem Landesgericht Innsbruck wirft die kitzVenture GmbH der 1897 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei vor, sie nicht richtig beraten und bei der Erstellung eines Kapitalmarktprospektes im Jahr 2016 “massive Fehler rechtswidrig verschuldet zu haben”.
  • Die Investoren sprechen selbst von einem “regelrechten Skandal” rund um das veröffentlichte Kapitalmarktprospekt.

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