26.02.2020

kitzVenture: Tiroler Investor klagt nach verlorenem Prozess die eigenen Anwälte

Im Jahr 2016 sorgte die kitzVenture GmbH mit einem Angebot für Aufsehen, bei dem hohe Renditen mit riskanten Investments versprochen wurden. Die FMA schob dem einen Riegel vor. Nun prozessieren die Investoren gegen ihre damaligen Anwälte.
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Patrick Landrock, Geschäftsführer der kitzVenture GmbH - mundschutzmasken24.com
Patrick Landrock, Geschäftsführer der kitzVenture GmbH (c) kitzVenture GmbH

Im Winter 2016/2017 hatte die in Kitzbühel ansässige Beteiligungsgesellschaft kitzVenture mit Inseraten in zahlreichen Medien – unter anderem während der Übertragung des Hahnenkammrennens in Kitzbühel im ORF – für Aufsehen gesorgt. Bei den Werbekampagnen wurden für Investments ab 250 Euro 9,75 Prozent Zinsen in Aussicht gestellt. Diese Erträge sollten durch Investments in Startups zustande kommen.

+++HealthTech: Das neue Lieblingsspielfeld der Investoren+++

Bald wurden jedoch Ungereimtheiten in den Geschäftsbedingungen entdeckt, der Verein für Konsumenteinformation (VKI) brachte im Auftrag des Sozialministeriums Klage ein, die FMA verurteile kitzVenture zu Strafzahlungen. Das große Problem bei der Sache: Es wurde in der Bewerbung des Finanzprodukts nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass es sich dabei um ein Risikoinvestment handelt, bei dem im schlimmsten Fall der Totalverlust droht. Zuletzt wurde dieses Urteil auch vom Oberlandesgericht Innsbruck bestätigt.

kitzVenture klagt die eigenen Anwälte

Nun teilt die kitzVenture GmbH mit, die Innsbrucker Rechtsanwaltskanzlei GREITER, PEGGER, KOFLER & PARTNER auf Schadensersatz in Höhe von 557.840,51 Euro nebst Zinsen und Prozesskosten zu klagen. Außerdem wird „die Feststellung beantragt, dass die Kanzlei auch für sämtliche künftige Schäden haftet, die aus der Beratung im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot qualifizierter Nachrangdarlehen der klagenden Partei entstehen“, heißt es in einer Email der Investmentgesellschaft.

Im Zivilverfahren vor dem Landesgericht Innsbruck wirft die kitzVenture GmbH der 1897 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei vor, sie nicht richtig beraten und bei der Erstellung eines Kapitalmarktprospektes im Jahr 2016 „massive Fehler rechtswidrig verschuldet zu haben“. Die Investoren sprechen selbst von einem „regelrechten Skandal“ rund um das veröffentlichte Kapitalmarktprospekt.

kitzVenture-Geschäftsführer: „Menschlich absolut verwerfliches Verhalten.“

„Wir sind damals an diese Kanzlei herangetreten und mussten dieses Fiasko erleben – es hätte uns fast unsere Existenz gekostet“, sagt kitzVenture-Geschäftsführer Patrick Landrock: „Wir haben der Kanzlei GREITER, PEGGER, KOFLER & PARTNER mehrfach außergerichtlich die Möglichkeit gegeben, Verantwortung zu übernehmen, zu ihren Fehlern zu stehen und diese über ihre Haftpflichtversicherung abzudecken.“

Von einer Kanzlei, „die sich selbst als eine der größten und seriösesten Wirtschaftskanzleien Westösterreichs bezeichnet,“ hätte er sich mehr erwartet, sagt Landrock weiters: „Was gibt es Schlimmeres für einen Mandanten, als dass seine Berater einen Fehler machen, hierdurch dem Mandanten ein erheblicher Schaden entsteht und sich diese dann nicht der Verantwortung stellen und den Schaden begleichen?“, sagt er: „Sie haben uns einfach im Regen stehen gelassen. Ich persönlich halte dieses Verhalten für menschlich absolut verwerflich.“

Weitere Klagen sind geplant

Die Verantwortlichen von kitzVenture beteuerten in der Vergangenheit immer wieder öffentlich, dass sie sich nichts vorzuwerfen haben und dass man sie nicht für etwas verurteilen könne, was sie nicht getan haben, heißt es weiters in der Aussendung.

„Ich kann schon heute bestätigen, dass dies nicht die letzte Klage von kitzVenture bleiben wird“, sagt Landrock weiters: „Ich gehe trotz unserer Erfahrungen davon aus, dass wir hier in Österreich zum Glück einen funktionierenden Rechtsstaat haben und wir werden dafür sorgen, dass jeder für sein schuldhaftes Handeln zur Verantwortung gezogen wird.“

Neben dem Haftungsprozess wird im April auch ein Strafprozess starten, bei dem laut Landrock „endlich die ganze Wahrheit ans Licht kommen und die Öffentlichkeit erfahren [wird], dass wir hier nicht Täter, sondern Opfer sind, und erkennen, was uns angetan wurde bzw. was wir durchleben mussten.“

So reagiert die Anwaltskanzlei

Update: Auf Anfrage des brutkasten bestätigt die Anwaltskanzlei GREITER, PEGGER, KOFLER & PARTNER, dass die zivilrechtliche Klage dort eingelangt sei. „Nach dem bisherigen Inhalt der Klage sind die darin geltend gemachten Ansprüche für uns gänzlich unberechtigt. Obwohl die Angelegenheit schon mehr als 3 Jahre zurückliegt, wurde erstmals mit der Klage ein konkreter Betrag geltend gemacht“, heißt es dazu. „Der genannte Kapitalmarktprospekt wurde, wie dies bereits aus der medialen Berichterstattung ersichtlich ist, seitens eines Prospektkontrollor geprüft und für richtig und vollständig erachtet“, heißt es weiters.

„In seiner Äußerung wird seitens Patrick Landrock Bezug auf ein gegen ihn selbst laufendes Strafverfahren genommen“, heißt es zudem in Bezug auf das Strafverfahren: „Ob die nunmehrige Vorgangsweise im Zusammenhang mit der bevorstehenden Verhandlung im Strafverfahren steht, können wir nicht beurteilen; dies überlassen wir Ihrer Wertung.“ Unter anderem heißt es in einem Bericht der Tiroler Tageszeitung, dass der strafrechtliche Prozess im April starte.

Anmerkung: Die Klage, das Einbringungsprotokoll und die erste Verfügung des Landesgerichts Innsbruck liegen dem brutkasten vor. 

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Mitarbeiterbeteiligung - Werner Wutscher | (c) Luiza Puiu
Werner Wutscher | (c) Luiza Puiu

Transkribus ist eine KI-Plattform, die historische Handschriften automatisch erkennt. Entstanden ist sie an der Universität Innsbruck, heute ist sie als Europäische Genossenschaft organisiert und wird weltweit von Archiven und Forschenden genutzt. Ein Paradebeispiel für ein akademisches Spinoff, nur eben keines aus der Technik, sondern aus den Geisteswissenschaften. Genau solche Gründungen will ein neuer Ausgründungsrahmen künftig systematisch ermöglichen.

„SHAPE Austria“ wurde im Rahmen der ECN-Konferenz von Werner Wutscher (New Venture Scouting) und Sektionschef Elmar Pichl vom Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) vorgestellt. SHAPE steht für Social Sciences, Humanities and the Arts for People and the Economy. Der Bericht ergänzt den Ausgründungsrahmen von 2024, der den Hochschulen erstmals einheitliche Standards für Spinoffs vorgab. „Da war der klare Fokus auf skalierbare, technologieorientierte Startups. Die Geisteswissenschaften, Sozialwissenschaften und Künste sind zu kurz gekommen“, sagt Wutscher. Das Ministerium habe den Rahmen komplettieren wollen.

27 Institutionen in der Arbeitsgruppe

Erarbeitet wurde der Bericht von November 2025 bis Juni 2026 mit einer Arbeitsgruppe aus 27 Institutionen, darunter 16 Hochschulen von der Universität Wien über das Mozarteum bis zur Kunstuniversität Linz. Dazu kamen Interviews mit 16 Einrichtungen, die bereits weiter sind, etwa dem britischen ARC Accelerator, der Erasmus University Rotterdam oder der Universität Köln.

Das Ergebnis sind elf Empfehlungen, sechs an die Leitungsebene der Hochschulen, fünf an Transferstellen und Career Center. „Um auch strategische Themen zu diskutieren, braucht man unbedingt auch die Leitungsebene, also die Rektorate für diese Diskussionen“, so Wutscher.

Andere Sprache, andere Strukturen

Der zentrale Befund: Gründungen aus diesen Disziplinen folgen einer anderen Logik. Sie entstehen selten aus einer Marktchance, sondern aus einem gesellschaftlichen Problem. Im Bericht ist von „Reluctant Founders“ die Rede, Menschen, die nicht primär ein Unternehmen aufbauen, sondern etwas verändern wollen. „Du musst sehr stark über die Wirkung reden, über den Impact reden, um die dann gut abzuholen“, sagt Wutscher. Empfohlen wird ein „Prinzip der Zweisprachigkeit“: nach innen Wirkungssprache, nach außen klassische Startup-Begriffe, damit Finanzierung und Netzwerke nicht verschlossen bleiben. Statt von Kund:innen spricht man dann von Audiences.

Strukturell sind SHAPE-Gründungen meist günstiger und schneller als Tech-Spinoffs: kein Labor, kein Patentierungsprozess, kürzere Validierungszyklen. Dafür braucht es niederschwellige, mehrstufige Begleitung und offene Rechtsformen. Statt der GmbH kann auch ein Verein, eine Genossenschaft oder ein Hybridmodell passen. „Wenn du einen Verein gründest, um Gesundheitspolitik zu promoten, brauchst du kein Labor“, so Wutscher.

Soft IP statt Patente

Ein eigener Schwerpunkt gilt dem geistigen Eigentum. Wo keine Patente entstehen, sondern Urheberrecht, Software, Daten oder Know-how, greifen die üblichen IP-Richtlinien nicht. Der Bericht empfiehlt getrennte Regeln für Hard und Soft IP mit deutlich günstigeren Konditionen und nennt als Benchmark die University of Bristol: 20 Prozent Beteiligung bei patentbasierten Spinoffs, fünf Prozent bei „IP light“, null Prozent ohne verwertbares IP. Leitprinzip: so offen wie möglich, so geschlossen wie nötig, inklusive Creative-Commons- und Open-Source-Lizenzen.

Weil die Wirkung im Vordergrund steht, sollen Hochschulen auch nicht auf Lizenzeinnahmen hoffen, sondern Impact messen. Anlage 1 des Berichts liefert dafür beispielhafte Indikatoren, von erreichten Nutzer:innen bis zu Impact Case Studies.

Netzwerk und gemeinsames Programm

Weil die Pipelines einzelner Hochschulen klein sind, empfiehlt der Bericht ein österreichweites SHAPE-Netzwerk nach dem Vorbild des britischen Aspect Network und ein gemeinsames Frühphasenprogramm, angedockt an bestehende Strukturen wie AplusB, ECN oder die Ludwig Boltzmann Gesellschaft. New Venture Scouting koordiniert dafür ein Jahr lang Quartalstreffen der Arbeitsgruppe. Dazu kommt die Forderung, Transfer und Gründung in Berufungen und Evaluierungen anzuerkennen, im Sinne der CoARA-Initiative, die von rein publikationsbasierten Metriken abrücken will.

Die Beispiele in Anlage 2 reichen von ArtWave, einem Startup zweier Opernsängerinnen für Stressreduktion und Burnout-Prävention, über die Praxissoftware freudio für Psychotherapeut:innen bis zur Kärntner Freiwilligenplattform inmojo. „Wir haben noch sehr wenige. Deswegen haben wir den Ausgründungsrahmen um Success Stories ergänzt, damit sich die Leute das vorstellen können“, sagt Wutscher.

„Da wären wir mit vorne dabei“

Für Wutscher ist der Zeitpunkt entscheidend: Die großen Fragen rund um KI, Ethik oder Medizin bräuchten interdisziplinäre Teams. Und beim SHAPE-Thema stehe ganz Europa noch am Anfang. „Deswegen wäre das jetzt so spannend, wenn wir das jetzt starten könnten. Da wären wir mit vorne dabei.“

Bleibt der Haken: das neue Universitätsbudget. Wutscher, der auch Vorsitzender des Universitätsrats der Universität Klagenfurt ist, nennt die Kürzungen einen „massiven Dämpfer“. Die große Herausforderung sei, „dass diese Einsparungen nicht dazu führen, dass Innovation und das Neue gedrosselt werden“. Gerade bei Entrepreneurship-Aktivitäten sei die Entwicklung zuletzt nach oben gegangen: Österreichweit gebe es mittlerweile 31 Forschungs-Spinoffs, 2024 waren es noch 25.

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kitzVenture: Tiroler Investor klagt nach verlorenem Prozess die eigenen Anwälte

  • Im Winter 2016/2017 hatte die in Kitzbühel ansässige Beteiligungsgesellschaft kitzVenture mit Inseraten in zahlreichen Medien – unter anderem während der Übertragung des Hahnenkammrennens in Kitzbühel im ORF – für Aufsehen gesorgt.
  • Bei den Werbekampagnen wurden für Investments ab 250 Euro 9,75 Prozent Zinsen in Aussicht gestellt.
  • Diese Erträge sollten durch Investments in Startups zustande kommen.
  • Die FMA schon dem einen Riegel vor.
  • Nun teilt die kitzVenture GmbH mit, die Innsbrucker Rechtsanwaltskanzlei GREITER, PEGGER, KOFLER & PARTNER auf Schadensersatz in Höhe von 557.840,51 Euro nebst Zinsen und Prozesskosten zu klagen.
  • Im Zivilverfahren vor dem Landesgericht Innsbruck wirft die kitzVenture GmbH der 1897 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei vor, sie nicht richtig beraten und bei der Erstellung eines Kapitalmarktprospektes im Jahr 2016 „massive Fehler rechtswidrig verschuldet zu haben“.
  • Die Investoren sprechen selbst von einem „regelrechten Skandal“ rund um das veröffentlichte Kapitalmarktprospekt.

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