03.06.2020

Prozess in Innsbruck: kitzVenture klagt Anwälte auf 557.840,51 Euro

Im Skandal rund um ein Kapitalmarktprospekt mit irreführenden Informationen klagt kitzVenture die eigenen Anwälte. Am Donnerstag treffen die Parteien am Landesgericht Innsbruck aufeinander.
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Der brutkasten hatte bereits im Februar berichtet, dass das umstrittene Unternehmen kitzVenture rund um Geschäftsführer Patrick Landrock die eigene Anwaltskanzlei klagen werde. Nun verkündet kitzVenture selbst neue Details zum Prozess. Demnach stehen sich die beiden Kontrahenten am Donnerstag, 4. Juni, erstmals am Landesgericht Innsbruck gegenüber. Konkret fordert kitzVenture von der Innsbrucker Rechtsanwaltskanzlei GREITER, PEGGER, KOFLER & PARTNER Schadenersatz in Höhe von 557.840,51 Euro nebst Zinsen und Prozesskosten.

Worum es bei der kitzVenture-Klage geht

Worum geht es bei dieser Klage? Zur Erinnerung: Im Winter 2016/2017 hatte die in Kitzbühel ansässige Beteiligungsgesellschaft kitzVenture mit Inseraten in zahlreichen Medien – unter anderem während der Übertragung des Hahnenkammrennens in Kitzbühel im ORF – für Aufsehen gesorgt. Bei den Werbekampagnen wurden für Investments ab 250 Euro 9,75 Prozent Zinsen in Aussicht gestellt. Diese Erträge sollten durch Investments in Startups zustande kommen.

Bald wurden jedoch Ungereimtheiten in den Geschäftsbedingungen entdeckt, der Verein für Konsumenteinformation (VKI) brachte im Auftrag des Sozialministeriums Klage ein, die FMA verurteile kitzVenture zu Strafzahlungen. Das große Problem bei der Sache: Es wurde in der Bewerbung des Finanzprodukts nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass es sich dabei um ein Risikoinvestment handelt, bei dem im schlimmsten Fall der Totalverlust droht. Dieses Urteil wurde vom Oberlandesgericht Innsbruck bestätigt.

kitzVenture klagt GREITER, PEGGER, KOFLER & PARTNER

Bei kitzVenture ortet man „grobe handwerkliche Fehler“, wie es in einer Presseaussendung heißt. „Wir haben uns auf eine Rechtsanwaltskanzlei verlassen, die hier in Westösterreich als eine der renommiertesten Kanzleien für Wirtschaftsangelegenheiten gilt“, wird kitzVenture-Geschäftsführer Patrick Landrock in der Aussendung zitiert: „Herausgekommen bei ihrer Tätigkeit für uns ist aber ein regelrechter Skandal rund um das veröffentlichte Kapitalmarktprospekt.“

Mehrere Versuche zu einer außergerichtlichen Einigung seien fehlgeschlagen, führt Landrock weiter aus: „Wir wurden einfach im Regen stehen gelassen. Wir wollen, dass jene die Verantwortung übernehmen, die den Schaden aufgrund ihres rechtswidrigen Verhaltens verursacht haben.“

Bis heute versuche sich die Gegenseite mit leicht widerlegbaren Schutzbehauptungen dem Verfahren zu entziehen, sagt Landrock weiter: Ihm gehe es nun neben der Wiedergutmachung des finanziellen Schadens um die “ Wiederherstellung des guten Rufes seines Unternehmens.“

Das Gegenstatement der Anwaltskanzlei

Ein anderes Bild ergibt sich wiederum im Rahmen eines Gegenstatements, welches der brutkasten im Vorfeld des Prozesses von der Anwaltskanzelei GREITER, PEGGER, KOFLER  &  PARTNER eingeholt hat. „Von unserer Kanzlei wurde die Klagebeantwortung erstattet und dargelegt, dass die Klagsbehauptungen unrichtig sind und keinerlei Haftung unserer Kanzlei vorliegt“, heißt es von Rechtsanwalt Stefan Kofler in einem schriftlichen Statement: „Eine Reaktion von kitzVenture auf diese Ausführungen ist nicht erfolgt.“

Der Klagsvertreter von kitzVenture habe mittlerweile die Zurücklegung seines Mandates bekannt gegeben, schreibt Kofler weiters: Beim Termin am 4. Juni 2020 werde außerdem bloß das Prozessprogramm festgelegt, Beweisaufnahmen seien nicht vorgesehen.

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Die neue Besetzung des Startup-Rats © BMWET/Dolenc

Der Startup-Rat des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) ist neu aufgestellt worden. Die für Startups zuständige Staatssekretärin Elisabeth Zehetner hat damit neun Expert:innen für die kommenden drei Jahre berufen. Das Gremium vereint Perspektiven aus Startups, Venture Capital, Business Angels, Inkubatoren und Interessenvertretungen und soll als Schnittstelle zwischen Politik und Startup-Community fungieren. Entscheidungen trifft der Rat dabei nicht – er agiert rein beratend.

Neue Gesichter, ein prominenter Abgang

Neu berufen wurden:

Weiterhin im Rat sitzen Rudolf Dömötör, Claudia Falkinger, Stefan Haubner, Laura Raggl und Werner Wutscher

Mobilisierung von privatem Wachstumskapital im Zentrum

Im Zentrum der kommenden drei Jahre stehen laut Zehetner die Mobilisierung von privatem Wachstumskapital, einfachere und schnellere Gründungsprozesse, bessere Bedingungen für Scaleups sowie die stärkere Verankerung von Unternehmertum in Bildung und Gesellschaft. Gleichzeitig geht es darum, Österreich noch stärker als Teil eines gemeinsamen europäischen Innovations- und Kapitalmarkts zu positionieren.

„Wir wollen nicht nur mehr Gründungen, sondern mehr Wachstumsgeschichten aus Österreich. Dafür braucht es Menschen am Tisch, die wissen, wo es in der Praxis hakt, was international funktioniert und welche nächsten Schritte wirklich einen Unterschied machen“, betont die Staatssekretärin.

Fokus der neuen Periode: der Dachfonds

Zentrales Vorhaben dabei ist der Scaleup-Dachfonds: ein Fund-of-Funds mit einem Zielvolumen von 300 bis 500 Millionen Euro, der bei der Austria Wirtschaftsservice (aws) angesiedelt wird und in VC-Fonds investieren soll, die wiederum Startups finanzieren. Laut aktuellem Budgetgesetz soll der Fonds bis Ende 2027 sein First Closing abschließen.

Die Vergangenheit des Gremiums

2020 setzte Ex-Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck einen Startup-Beauftragten (Michael Altrichter) samt Startup-Komitee ein. Diese Konstruktion war vertraglich an ihre Amtszeit gebunden und endete mit ihrem Rücktritt. Im Juli 2022 rief Nachfolger Martin Kocher den Startup-Rat in seiner heutigen Form ins Leben – personell großteils identisch mit dem alten Komitee.

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Prozess in Innsbruck: kitzVenture klagt Anwälte auf 557.840,51 Euro

  • Der brutkasten hatte bereits im Februar berichtet, dass das umstrittene Unternehmen kitzVenture rund um Geschäftsführer Patrick Landrock die eigene Anwaltskanzlei klagen werde. Nun verkündet kitzVenture selbst neue Details zum Prozess.
  • Demnach stehen sich die beiden Kontrahenten am Donnerstag, 4. Juni, erstmals am Landesgericht Innsbruck gegenüber.
  • Konkret fordert kitzVenture von der Innsbrucker Rechtsanwaltskanzlei GREITER, PEGGER, KOFLER & PARTNER Schadenersatz in Höhe von 557.840,51 Euro nebst Zinsen und Prozesskosten.

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