03.06.2020

Prozess in Innsbruck: kitzVenture klagt Anwälte auf 557.840,51 Euro

Im Skandal rund um ein Kapitalmarktprospekt mit irreführenden Informationen klagt kitzVenture die eigenen Anwälte. Am Donnerstag treffen die Parteien am Landesgericht Innsbruck aufeinander.
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(c) fotolia.com - 3dkombinat

Der brutkasten hatte bereits im Februar berichtet, dass das umstrittene Unternehmen kitzVenture rund um Geschäftsführer Patrick Landrock die eigene Anwaltskanzlei klagen werde. Nun verkündet kitzVenture selbst neue Details zum Prozess. Demnach stehen sich die beiden Kontrahenten am Donnerstag, 4. Juni, erstmals am Landesgericht Innsbruck gegenüber. Konkret fordert kitzVenture von der Innsbrucker Rechtsanwaltskanzlei GREITER, PEGGER, KOFLER & PARTNER Schadenersatz in Höhe von 557.840,51 Euro nebst Zinsen und Prozesskosten.

Worum es bei der kitzVenture-Klage geht

Worum geht es bei dieser Klage? Zur Erinnerung: Im Winter 2016/2017 hatte die in Kitzbühel ansässige Beteiligungsgesellschaft kitzVenture mit Inseraten in zahlreichen Medien – unter anderem während der Übertragung des Hahnenkammrennens in Kitzbühel im ORF – für Aufsehen gesorgt. Bei den Werbekampagnen wurden für Investments ab 250 Euro 9,75 Prozent Zinsen in Aussicht gestellt. Diese Erträge sollten durch Investments in Startups zustande kommen.

Bald wurden jedoch Ungereimtheiten in den Geschäftsbedingungen entdeckt, der Verein für Konsumenteinformation (VKI) brachte im Auftrag des Sozialministeriums Klage ein, die FMA verurteile kitzVenture zu Strafzahlungen. Das große Problem bei der Sache: Es wurde in der Bewerbung des Finanzprodukts nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass es sich dabei um ein Risikoinvestment handelt, bei dem im schlimmsten Fall der Totalverlust droht. Dieses Urteil wurde vom Oberlandesgericht Innsbruck bestätigt.

kitzVenture klagt GREITER, PEGGER, KOFLER & PARTNER

Bei kitzVenture ortet man „grobe handwerkliche Fehler“, wie es in einer Presseaussendung heißt. „Wir haben uns auf eine Rechtsanwaltskanzlei verlassen, die hier in Westösterreich als eine der renommiertesten Kanzleien für Wirtschaftsangelegenheiten gilt“, wird kitzVenture-Geschäftsführer Patrick Landrock in der Aussendung zitiert: „Herausgekommen bei ihrer Tätigkeit für uns ist aber ein regelrechter Skandal rund um das veröffentlichte Kapitalmarktprospekt.“

Mehrere Versuche zu einer außergerichtlichen Einigung seien fehlgeschlagen, führt Landrock weiter aus: „Wir wurden einfach im Regen stehen gelassen. Wir wollen, dass jene die Verantwortung übernehmen, die den Schaden aufgrund ihres rechtswidrigen Verhaltens verursacht haben.“

Bis heute versuche sich die Gegenseite mit leicht widerlegbaren Schutzbehauptungen dem Verfahren zu entziehen, sagt Landrock weiter: Ihm gehe es nun neben der Wiedergutmachung des finanziellen Schadens um die “ Wiederherstellung des guten Rufes seines Unternehmens.“

Das Gegenstatement der Anwaltskanzlei

Ein anderes Bild ergibt sich wiederum im Rahmen eines Gegenstatements, welches der brutkasten im Vorfeld des Prozesses von der Anwaltskanzelei GREITER, PEGGER, KOFLER  &  PARTNER eingeholt hat. „Von unserer Kanzlei wurde die Klagebeantwortung erstattet und dargelegt, dass die Klagsbehauptungen unrichtig sind und keinerlei Haftung unserer Kanzlei vorliegt“, heißt es von Rechtsanwalt Stefan Kofler in einem schriftlichen Statement: „Eine Reaktion von kitzVenture auf diese Ausführungen ist nicht erfolgt.“

Der Klagsvertreter von kitzVenture habe mittlerweile die Zurücklegung seines Mandates bekannt gegeben, schreibt Kofler weiters: Beim Termin am 4. Juni 2020 werde außerdem bloß das Prozessprogramm festgelegt, Beweisaufnahmen seien nicht vorgesehen.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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AI Summaries

Prozess in Innsbruck: kitzVenture klagt Anwälte auf 557.840,51 Euro

  • Der brutkasten hatte bereits im Februar berichtet, dass das umstrittene Unternehmen kitzVenture rund um Geschäftsführer Patrick Landrock die eigene Anwaltskanzlei klagen werde. Nun verkündet kitzVenture selbst neue Details zum Prozess.
  • Demnach stehen sich die beiden Kontrahenten am Donnerstag, 4. Juni, erstmals am Landesgericht Innsbruck gegenüber.
  • Konkret fordert kitzVenture von der Innsbrucker Rechtsanwaltskanzlei GREITER, PEGGER, KOFLER & PARTNER Schadenersatz in Höhe von 557.840,51 Euro nebst Zinsen und Prozesskosten.

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