17.01.2025
VEREINBARKEIT

Kinder und selbstständig: Fluch oder Segen?

Mutter oder Unternehmerin? Oft scheint es, als müsse man sich zwischen diesen beiden Rollen entscheiden. Ist es überhaupt finanziell und zeitlich machbar, als Selbstständige eine Familie zu gründen?
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Es ist oft schwierig, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. © Unsplash

Die österreichische Wirtschaft wird zunehmend weiblicher: Laut der WKO wurden 2023 so viele Einzelunternehmen von Frauen gegründet wie nie zuvor. Fast jedes zweite neue Unternehmen wird von einer Frau gegründet. Gleichzeitig zeigen Daten, dass Frauen im Angestelltenverhältnis 2,5-mal häufiger ein Kind bekommen als Selbstständige. Woran könnte das liegen?

Mutterschutzgesetz gilt für Selbstständige nicht

Möchte eine selbstständige Frau ein Kind bekommen, gibt es im Vorfeld einige bürokratische Schritte bei der SVS zu erledigen. Das Mutterschutzgesetz gilt für Selbstständige nicht, was bedeutet, dass es kein gesetzliches Beschäftigungsverbot gibt. Dennoch sollen bestimmte Unterstützungsleistungen es ermöglichen, jeweils acht Wochen vor und nach der Geburt nicht arbeiten zu müssen.

Selbstständige Frauen können sich beispielsweise entscheiden, ihr Gewerbe während dieser Zeit ruhend zu melden oder eine externe Betriebshilfe als Vertretung einzustellen. Andernfalls entfällt der Anspruch auf das Wochengeld.

Konsequenzen bei Ausfall

Für ein wachsendes Unternehmen sind alle drei Optionen wohl nicht ideal. Viele Unternehmer:innen wissen, dass ein Gewerbe für 16 Wochen vom Markt zu nehmen, erhebliche Konsequenzen hat. Die Alternative, eine Betriebshilfe als Vertretung einzustellen, garantiert aufgrund fehlender Expertise nicht, dass das Unternehmen reibungslos weiterläuft. „Wir sehen natürlich in der Realität, dass das nur in bestimmten Branchen sinnvoll möglich ist und bei weitem nicht für alle Selbständigen“, sagt Michael Fuchs, Direktor der SVS.

Am Mittwochmorgen fand in der Wirtschaftskammer Wien eine Veranstaltung zum Thema Selbstständigkeit und Kinderwunsch statt. Unter den Anwesenden waren auch einige Startup-Gründer:innen, darunter Stephan Haymerle, CEO von Schrankerl, der selbst Vater von drei Kindern ist. Sein erstes Kind war gerade sechs Monate alt, als er 2020 sein Unternehmen gründete. Für ihn stehen EPU vor besonderen Herausforderungen: „Die selbständigen Einzelunternehmer, gerade als Frau, müssen, wenn sie wirklich ausfallen und auch einen Einkommensverlust haben, das irgendwie kompensieren“.

Neues Modell für Kinderbetreuung notwendig

Auch die Kinderbetreuung stellt für Selbstständige oft eine große Herausforderung dar. Dabei sind nicht nur gutes Zeitmanagement, sondern auch viel Flexibilität gefragt. Für Stephan Haymerle ist es dringend erforderlich, „ein Modell zu schaffen, wo Selbständige oder Unternehmerinnen nach zwei, drei, vier Monaten wieder Teilzeit arbeiten können und auch ausreichend Kinderbetreuung bekommen“. Öffentliche Betreuungseinrichtungen würden nämlich keine Kinder unter einem Jahr aufnehmen.

Alice Pitzinger-Ryba, Gründerin von kinderbetreuung.at, vermittelt mit ihrem Verein verschiedene Betreuungsformen – von Au-pair-Mädchen bis hin zu Leih-Omas. Besonders bei Kindern unter einem Jahr sei es wichtig, eine Betreuung anzubieten, „die nicht außerhäuslich ist, sondern sich in einer familiären Atmosphäre abspielt“, erklärt sie.

Kinderwunsch und Selbstständigkeit: „Es muss vereinbar sein“

Trotz der Herausforderungen möchten die Gründer:innen Mut machen: Kinder zu bekommen und gleichzeitig selbstständig zu sein, bietet auch viele Vorteile. Barbara Havel, CEO von Havel Healthcare, sagt dazu: „Es ist sicher nicht einfach, aber ich denke, es ist eine der besten Möglichkeiten, selbstständig zu sein und Kinder zu bekommen, weil man sich seine Zeit selbst einteilen kann.“ So sei es beispielsweise möglich, tagsüber einen Schultermin wahrzunehmen oder spontan zu Hause beim kranken Kind zu bleiben.

Alice Pitzinger-Ryba fügt hinzu: „Keine Frau, die sich ein Kind wünscht, sollte diesen Kinderwunsch jemals für ihren Job zurückstellen oder aufgeben müssen. Es muss vereinbar sein. Dazu ist aber auch notwendig, dass wir Kinder nicht als eine wahnsinnige Einschränkung sehen. Kinder sind integrativer Bestandteil unseres Lebens, unsere Gesellschaft“.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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