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Die österreichische Wirtschaft wird zunehmend weiblicher: Laut der WKO wurden 2023 so viele Einzelunternehmen von Frauen gegründet wie nie zuvor. Fast jedes zweite neue Unternehmen wird von einer Frau gegründet. Gleichzeitig zeigen Daten, dass Frauen im Angestelltenverhältnis 2,5-mal häufiger ein Kind bekommen als Selbstständige. Woran könnte das liegen?
Mutterschutzgesetz gilt für Selbstständige nicht
Möchte eine selbstständige Frau ein Kind bekommen, gibt es im Vorfeld einige bürokratische Schritte bei der SVS zu erledigen. Das Mutterschutzgesetz gilt für Selbstständige nicht, was bedeutet, dass es kein gesetzliches Beschäftigungsverbot gibt. Dennoch sollen bestimmte Unterstützungsleistungen es ermöglichen, jeweils acht Wochen vor und nach der Geburt nicht arbeiten zu müssen.
Selbstständige Frauen können sich beispielsweise entscheiden, ihr Gewerbe während dieser Zeit ruhend zu melden oder eine externe Betriebshilfe als Vertretung einzustellen. Andernfalls entfällt der Anspruch auf das Wochengeld.
Konsequenzen bei Ausfall
Für ein wachsendes Unternehmen sind alle drei Optionen wohl nicht ideal. Viele Unternehmer:innen wissen, dass ein Gewerbe für 16 Wochen vom Markt zu nehmen, erhebliche Konsequenzen hat. Die Alternative, eine Betriebshilfe als Vertretung einzustellen, garantiert aufgrund fehlender Expertise nicht, dass das Unternehmen reibungslos weiterläuft. „Wir sehen natürlich in der Realität, dass das nur in bestimmten Branchen sinnvoll möglich ist und bei weitem nicht für alle Selbständigen“, sagt Michael Fuchs, Direktor der SVS.
Am Mittwochmorgen fand in der Wirtschaftskammer Wien eine Veranstaltung zum Thema Selbstständigkeit und Kinderwunsch statt. Unter den Anwesenden waren auch einige Startup-Gründer:innen, darunter Stephan Haymerle, CEO von Schrankerl, der selbst Vater von drei Kindern ist. Sein erstes Kind war gerade sechs Monate alt, als er 2020 sein Unternehmen gründete. Für ihn stehen EPU vor besonderen Herausforderungen: „Die selbständigen Einzelunternehmer, gerade als Frau, müssen, wenn sie wirklich ausfallen und auch einen Einkommensverlust haben, das irgendwie kompensieren“.
Neues Modell für Kinderbetreuung notwendig
Auch die Kinderbetreuung stellt für Selbstständige oft eine große Herausforderung dar. Dabei sind nicht nur gutes Zeitmanagement, sondern auch viel Flexibilität gefragt. Für Stephan Haymerle ist es dringend erforderlich, „ein Modell zu schaffen, wo Selbständige oder Unternehmerinnen nach zwei, drei, vier Monaten wieder Teilzeit arbeiten können und auch ausreichend Kinderbetreuung bekommen“. Öffentliche Betreuungseinrichtungen würden nämlich keine Kinder unter einem Jahr aufnehmen.
Alice Pitzinger-Ryba, Gründerin von kinderbetreuung.at, vermittelt mit ihrem Verein verschiedene Betreuungsformen – von Au-pair-Mädchen bis hin zu Leih-Omas. Besonders bei Kindern unter einem Jahr sei es wichtig, eine Betreuung anzubieten, „die nicht außerhäuslich ist, sondern sich in einer familiären Atmosphäre abspielt“, erklärt sie.
Kinderwunsch und Selbstständigkeit: „Es muss vereinbar sein“
Trotz der Herausforderungen möchten die Gründer:innen Mut machen: Kinder zu bekommen und gleichzeitig selbstständig zu sein, bietet auch viele Vorteile. Barbara Havel, CEO von Havel Healthcare, sagt dazu: „Es ist sicher nicht einfach, aber ich denke, es ist eine der besten Möglichkeiten, selbstständig zu sein und Kinder zu bekommen, weil man sich seine Zeit selbst einteilen kann.“ So sei es beispielsweise möglich, tagsüber einen Schultermin wahrzunehmen oder spontan zu Hause beim kranken Kind zu bleiben.
Alice Pitzinger-Ryba fügt hinzu: „Keine Frau, die sich ein Kind wünscht, sollte diesen Kinderwunsch jemals für ihren Job zurückstellen oder aufgeben müssen. Es muss vereinbar sein. Dazu ist aber auch notwendig, dass wir Kinder nicht als eine wahnsinnige Einschränkung sehen. Kinder sind integrativer Bestandteil unseres Lebens, unsere Gesellschaft“.