12.05.2023

Fliehen KI-Unternehmen wirklich aus Österreich?

Österreich ist im Bereich der Künstlichen Intelligenz keine Vorzeige-Nation. Aufgrund schlechter Rahmenbedingungen wandern Unternehmen ab - so schildern es KI-Expert:innen. Aber stimmt das?
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Leftshift-One-CEO Patrick Ratheiser und KI-Pionier Sepp Hochreiter. (C) LeftshiftOne,/ brutkasten
Leftshift-One-CEO Patrick Ratheiser und KI-Pionier Sepp Hochreiter. (C) LeftshiftOne,/ brutkasten

Seit mehreren Jahren äußern führende österreichische KI-Expert:innen scharfe Kritik an der österreichischen KI-Strategie. Sepp Hochreiter von der JKU Linz und Clemens Wasner von AI Austria werden nicht müde zu betonen, dass KI-Unternehmen aus Österreich aufgrund der schlechten Rahmenbedingungen abwandern. brutkasten hat sich auf Spurensuche begeben.

Leftshift One hat in Österreich Wurzeln geschlagen

Im Jahr 2017 gegründet, ist das Grazer KI-Unternehmen Leftshift One auf den ersten Blick ein Argument gegen diese Erzählungen. „Natürlich überlegt man immer wieder, aber die Fördersituation in Österreich mit SFG, FFG und aws kann sich durchaus sehen lassen“, sagt CEO Patrick Ratheiser im brutkasten-Gespräch.

Das 25-köpfige Unternehmen wird auch in Zukunft trotz Expansionsplänen in Österreich bleiben. „Wir sind in der Steiermark verwurzelt und haben im Manufacturing-Bereich einen wichtigen Kund:innenstamm aufgebaut“, so Ratheiser.

Grundlagenforschung mangelhaft

Auch im Personalrecruting wäre der steirische Standort ein Segen. Neben der TU Graz, die eine der renommierten ELLIES-Units stellt, hätten auch die Fachhochschulen und anderen Universitäten mittlerweile gut aufgeholt.

Abseits der Erfolgsbilanz sieht Ratheiser einige Baustellen in Österreich: „Wasner und Hochreiter haben recht, wenn sie die KI-Situation hierzulande kritisieren“. Die fehlenden Investitionen in Grundlagenforschung und angewandter Forschung im Bereich der künstlichen Intelligenz würden demnach in Zukunft immer mehr zum Problem werden.

OCG-Präsident (Österreichische Computergesellschaft) Wilfried Seyruck und Wolfgang Pree, der Computer Science an der Universität Salzburg unterrichtet und auch im Vorstand der OCG sitzt, eine klare Meinung zum Status Quo der KI-Grundlagenforschung Österreichs: “Der Zug ist abgefahren”, sind sich beide einig.

Junge KI-Startups wandern ab

Auch bürokratische Hürden sind in Österreich ein Problem. „Bei einigen Förderungen muss man unzählige Paper einreichen, um eine Bewilligung zu erhalten – die AI-adoption und AI-start-Förderung sind hier positive Ausnahmen“, so Ratheiser.

Junge Startup-Gründer im AI-Bereich, wie beispielsweise Marius Constantin Dinu, sehen ihre Zukunft daher nicht in Österreich. Mit seinem Language-Modell-Startup will der PhD-Student von Sepp Hochreiter sein Glück im Ausland finden. Die Gründe dafür sind klar. „Neben der Bürokratie, sind die Datenmengen, mit denen man Modelle trainieren muss, in Österreich viel zu klein“, so Dinu.

Die Probleme liegen demnach auf der Hand und auch bereits abgewanderte Unternehmer äußern sich kritisch gegenüber den Standort Österreich. Einer, der mit seiner KI-Firma bereits auf den Sprung in die USA ist, spricht hinter vorgehaltener Hand mit brutkasten über diverse Fehlentwicklungen in Österreich. „Keine Frage, die Förderlandschaft mit aws und Co. ist hier ausgezeichnet – doch wenn man diese Ebene übersprungen hat, wird es rar“.

Bürokratie als Problem

In Österreich sei es für wachsende Unternehmen im KI-Bereich zunehmend schwierig Investments an Land zu ziehen. „Wenn man in Österreich fünf Expert:innen in der KI-Branche mit Ambitionen für Investments findet, ist das schon eine Leistung“, sagt der Unternehmer, der anonym bleiben wollte.

Hinzu komme, dass Investor:innen aus Österreich generell KI-Unternehmen konsequent zu gering einstufen würden. „Ich kenne unzählige Beispiele, in denen Gründer:innen nur die Hälfte oder gar ein Viertel jener Summe hier bekommen, die sie Übersee lukrieren“, sagt der KI-Startup-Unternehmer.

Für Österreich sprechen würden ohne Zweifel die guten Lebensbedingungen, die sich unter anderem in Wien bieten. Dabei müsse man jedoch auch festhalten, dass das Lohnniveau unterdurchschnittlich ist. Das Durchschnittsgehalt von Software Engineers liege hierzulande bei rund 40.000 Euro im Jahr, in den USA gebe es das Dreifache.

Eine langfristige Perspektive würde sich in Österreich und in Europa allgemein dadurch nicht ergeben. „Großes Wachstum ist aufgrund der Bürokratie und den Investments hier nahezu unmöglich“, sagt der Unternehmer, der nun sein Glück in Übersee sucht.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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