26.03.2026
EU-POLITIK

KI-Omnibus: Doppelregulierung für industrielle KI fällt – Erleichterung für Startups und KMU

Thomas Arnoldner, Deputy CEO der A1 Telekom Austria Group und Christoph Knogler, CEO von Keba, sind Teil der KI-Taskforce der Industriellenvereinigung. Sie erklären, was der KI-Omnibus, über den das EU-Parlament jüngst abgestimmt hat, für die heimische Wirtschaft bedeutet.
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© IV/Matanovic - Christoph Knogler (l.) und Thomas Arnoldner.

Am 18. März 2026 haben die zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments über ihre gemeinsame Position zum KI-Omnibus-Gesetzespaket abgestimmt, jedoch ist der Prozess noch nicht abgeschlossen. Nun folgen die sogenannten Trilog-Verhandlungen, in denen sich das EU-Parlament, die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten (im Europäischen Rat) auf einen finalen Text einigen müssen. Experten spekulieren, dass das Gesetz bei einer Einigung frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2026 offiziell in Kraft treten könnte.

„Reine Fristverschiebung reicht nicht“

„Die Positionierung des Europäischen Parlaments und insbesondere die Verschiebung zentraler KI-Vorgaben sind ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Praxistauglichkeit“, erklären Christoph Knogler und Thomas Arnoldner, beide Teil der KI-Taskforce der Industriellenvereinigung. „Für viele Unternehmen in Österreich bringt das dringend notwendige Entlastung, weil derzeit große Unsicherheiten im Zusammenspiel von ‚AI Act‘ und anderen Digitalrechtsakten bestehen. Aber klar ist auch: Eine reine Fristverschiebung reicht nicht. Wir brauchen inhaltliche Nachschärfungen – etwa klarere Definitionen bei Hochrisiko-KI, weniger Bürokratie bei Dokumentationspflichten und vor allem ein besser abgestimmtes Zusammenspiel der Regelwerke.“

Der KI-Omnibus ist ein zentraler Bestandteil des „Digital-Omnibus„-Pakets, das die EU-Kommission Ende 2025 auf den Weg gebracht hat. Das erklärte Ziel: Bürokratieabbau, die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und die Korrektur von drohenden Überregulierungen durch den ursprünglichen „EU AI Act“ (der seit 2024 gestaffelt in Kraft tritt).

Kernpunkte des KI-Omnibus

Die wichtigsten Kernpunkte des KI-Omnibus umfassen KI-Systeme, die in klassischen Bereichen wie Maschinenbau, Medizintechnik oder vernetzten Haushaltsgeräten eingesetzt und künftig vom Geltungsbereich des „AI Acts“ ausgenommen werden. Hintergrund ist ein zentrales Argument der Wirtschaft, dem sich die EU nun anschließt: Diese Produkte unterliegen bereits strengen sektorspezifischen Vorgaben, etwa durch die EU-Maschinenverordnung oder die Medizinprodukte-Verordnung. Der Omnibus-Ansatz soll daher vor allem eine kostspielige Doppelregulierung vermeiden, ohne dabei Abstriche beim Verbraucherschutz zu machen.

„Die Richtung stimmt, aber in der Praxis spüren viele Unternehmen weiterhin eine hohe regulatorische Belastung. Gerade Doppelregulierungen und komplexe Vorgaben bleiben ein Problem. Hier braucht es noch mehr Konsequenz, wenn man wirklich von Entbürokratisierung sprechen will“, kommentieren die beiden KI-Experten.

Entlastungen für kleinere Unternehmen

Der Digital-Omnibus adressiert nicht nur KI-Themen, sondern sieht gezielte Entlastungen für kleinere Unternehmen vor und führt dafür eine neue Kategorie ein: sogenannte „kleine Midcaps“ – also Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitenden und unter 150 Millionen Euro Jahresumsatz.

Diese sollen künftig ähnlich wie klassische KMU behandelt werden und von vereinfachten regulatorischen Anforderungen profitieren. Konkret geht es dabei um reduzierte technische Dokumentationspflichten bei Hochrisiko-KI-Systemen, erleichterte Vorgaben beim Qualitätsmanagement sowie eine stärker an der Unternehmensgröße orientierte Bußgeldberechnung.

Fristen gestaffelt

Dafür werden die Fristen neu gestaffelt: Systeme, die in größere Produkte oder Infrastrukturen integriert sind, sollen erst ab dem 2. August 2028 den entsprechenden Anforderungen unterliegen. Für eigenständige Hochrisiko-KI-Anwendungen – also solche, die nicht Teil eines umfassenderen Systems sind – gilt hingegen ein früherer Stichtag: Hier greifen die neuen Pflichten bereits ab dem 2. Dezember 2027.

„Die gestaffelten Fristen sind ein sinnvoller erster Schritt, weil sie gerade Startups mehr Zeit geben. Gerade für die heimische Startup- und Innovationsszene schafft der spätere Zeitpunkt neuer Vorgaben zusätzlichen Handlungsspielraum, um KI-Anwendungen zur Marktreife zu bringen, Investitionen abzusichern und im internationalen Wettbewerb nicht ins Hintertreffen zu geraten“, betonen Arnoldner und Knogler. „Aber das reicht noch nicht. Viele Unternehmen sehen sich nach wie vor mit fehlenden Leitlinien und einem noch nicht ausreichend entwickelten Compliance-Ökosystem konfrontiert. Für Startups und innovative Unternehmen ist das besonders kritisch, weil damit Investitionen verzögert werden und sie eigentlich auf schnelle Skalierung und klare Rahmenbedingungen angewiesen sind. Idealerweise sind die Fristen direkt an die Veröffentlichung der notwendigen Leitlinien zu knüpfen, um sicherzustellen, dass Unternehmen ausreichend Zeit für die Umsetzung haben.“

„Ökosystem nicht bereit“

Konkret nennt die Kommission als Begründung für die Verschiebung, dass das Compliance-Ökosystem noch nicht bereit sei. Die für Unternehmen entscheidenden harmonisierten Normen – erarbeitet vom technischen Gemeinschaftsausschuss CEN-CENELEC JTC 21 – werden voraussichtlich erst gegen Ende 2026 vorliegen. Ohne diese Leitlinien fehlt Unternehmen aktuell die notwendige Orientierung, um sicherzustellen, dass ihre technische Dokumentation den Anforderungen entspricht.

Kritischen Stimmen, die vor einer möglichen Abschwächung bestehender Schutzstandards und Ähnlichem warnen, setzen beide Experten folgende Argumentation entgegen: „Wir sehen hier keinen Widerspruch, denn eine Entlastung bedeutet nicht automatisch eine Absenkung von Schutzstandards. Es geht auch nicht darum, Schutzstandards zu senken, sondern sie praktikabel zu gestalten. Klare und umsetzbare Regeln erhöhen letztlich auch die Rechtssicherheit und damit das Vertrauen in KI“, sagen sie.

„Nicht nur KI-Omnibus nutzen“

Da der KI-Omnibus noch nicht final verabschiedet ist, bleiben die (strengen) Fristen des ursprünglichen „AI Acts“ das aktuell gültige Recht.

„Entscheidend ist, dass nicht nur der KI-Omnibus, sondern der gesamte Digitale Omnibus – mit Regelungen zu Daten, Datenschutz und Cybersicherheit – jetzt wirklich genutzt wird, um den Rechtsrahmen substanziell zu verbessern“, sagen Knogler und Arnoldner abschließend. „Dazu gehören klare Abgrenzungen, realistische Übergangsfristen und innovationsfreundliche Instrumente wie Testumgebungen oder Sandboxes. Nur so können wir sicherstellen, dass Österreich und Europa im internationalen Wettbewerb bei KI und industrieller Innovation nicht zurückfallen.“

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Festivalgelände bei der ViennaUP, sehr viele Menschen tummeln sich herum.
Die Homebase der ViennaUP beim Karlsplatz in Wien (c) Philipp Lipiarski

Das internationale Startup-Festival, die ViennaUP, konnte heuer auf über 14.000 Teilnehmende in fünf Tagen zurückblicken: Es gab über 65 Veranstaltungen in 43 unterschiedlichen Locations. Ein Großteil der Events war restlos ausgebucht. Das ist die erste Bilanz der Wirtschaftsagentur Wien, die das Startup-Festival initiiert hat und gemeinsam mit 45 Programmpartner:innen aus dem Startup-Bereich umsetzt.

ViennaUP mit über 1.000 CEOs

Zur Eröffnungsfeier waren über 1.000 CEOs, Gründer:innen, Investor:innen und Startup-Begeisterte aus der ganzen Welt ins Wiener Rathaus geströmt, um die Eröffnung der ViennaUP zu feiern und erste Kontakte zu knüpfen. Außerdem waren 28 internationale Delegationen in Wien zu Gast – etwa aus Indien, Korea sowie den CEE-Ländern.

Sie nutzten das Festival für Networking, um neue Märkte zu sondieren und Partnerschaften zu etablieren. Über das Startup Package Vienna der Wirtschaftsagentur Wien kam außerdem das Startup CheckEye aus der Ukraine nach Wien: Es nutzt KI, um Augenhintergrundbilder zu analysieren und Erkrankungen wie diabetische Retinopathie frühzeitig zu erkennen.

If you’re going to…

Zudem wurde für zwei Gründerinnen ein Traum wahr: Julia Reisinger und Maria Zahlbruckner vom Wiener Deep-Tech-Startup factorymaker sicherten sich beim Startup World Cup ein Ticket ins Silicon Valley. Mit einer KI-gestützten Planungsplattform für die Industrie überzeugten sie die Jury. Die Gründerinnen werden nun Österreich beim globalen Finale in San Francisco vertreten und um den Hauptgewinn pitchen: Es winkt ein Investment von einer Million US-Dollar.

„Mehr als 14.000 Wirtschaftstreibende aus aller Welt haben die ViennaUP genutzt, um Wien als möglichen Standort zu erkunden und Kooperationen anzustoßen. Und wir sehen, das funktioniert: Allein 7,6 Millionen Euro an ausgelösten Investitionen durch angesiedelte Unternehmen im Vorjahr sind direkt auf die ViennaUP zurückzuführen“, sagt Barbara Novak, Vizebürgermeisterin und Wirtschaftsstadträtin. „Gleichzeitig zeigt die ViennaUP, worum es bei moderner Wirtschaftspolitik gehen muss: um Innovationen, die wirtschaftliche Stärke schaffen und gleichzeitig den Menschen dienen. Viele der Startups, die heuer teilgenommen haben, arbeiten genau an solchen Lösungen mit gesellschaftlichem Nutzen.“

ViennaUP mit Fokus auf Skalierung und Growth

Die ViennaUP setzte heuer einen Schwerpunkt auf Skalierung und Wachstum. Im Mittelpunkt standen Zukunftstechnologien wie KI und Healthtech, Impact- und Finanzierungsthemen. Formate wie der Connect Day, die Impact Days und die Female Founders Experience brachten Gründer:innen, Investor:innen, Unternehmen sowie Expert:innen unterschiedlicher Branchen zusammen.

Das Festival rückte heuer auch das Thema der digitalen Souveränität in den Fokus: Beim World Summit Awards Global Congress wurden digitale Lösungen präsentiert, die gesellschaftlichen Mehrwert schaffen und zeigen, wie Europa unabhängiger von großen globalen Plattformen werden kann. Mit dem KI-Startup mytalents schaffte es auch eine Wiener Innovation unter die weltweit 40 ausgezeichneten Projekte des World Summit Awards.

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