26.03.2026
EU-POLITIK

KI-Omnibus: Doppelregulierung für industrielle KI fällt – Erleichterung für Startups und KMU

Thomas Arnoldner, Deputy CEO der A1 Telekom Austria Group und Christoph Knogler, CEO von Keba, sind Teil der KI-Taskforce der Industriellenvereinigung. Sie erklären, was der KI-Omnibus, über den das EU-Parlament jüngst abgestimmt hat, für die heimische Wirtschaft bedeutet.
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KI-Omnibus, digitaler Omninus, Omnibus, KI, IV
© IV/Matanovic - Christoph Knogler (l.) und Thomas Arnoldner.

Am 18. März 2026 haben die zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments über ihre gemeinsame Position zum KI-Omnibus-Gesetzespaket abgestimmt, jedoch ist der Prozess noch nicht abgeschlossen. Nun folgen die sogenannten Trilog-Verhandlungen, in denen sich das EU-Parlament, die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten (im Europäischen Rat) auf einen finalen Text einigen müssen. Experten spekulieren, dass das Gesetz bei einer Einigung frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2026 offiziell in Kraft treten könnte.

„Reine Fristverschiebung reicht nicht“

„Die Positionierung des Europäischen Parlaments und insbesondere die Verschiebung zentraler KI-Vorgaben sind ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Praxistauglichkeit“, erklären Christoph Knogler und Thomas Arnoldner, beide Teil der KI-Taskforce der Industriellenvereinigung. „Für viele Unternehmen in Österreich bringt das dringend notwendige Entlastung, weil derzeit große Unsicherheiten im Zusammenspiel von ‚AI Act‘ und anderen Digitalrechtsakten bestehen. Aber klar ist auch: Eine reine Fristverschiebung reicht nicht. Wir brauchen inhaltliche Nachschärfungen – etwa klarere Definitionen bei Hochrisiko-KI, weniger Bürokratie bei Dokumentationspflichten und vor allem ein besser abgestimmtes Zusammenspiel der Regelwerke.“

Der KI-Omnibus ist ein zentraler Bestandteil des „Digital-Omnibus„-Pakets, das die EU-Kommission Ende 2025 auf den Weg gebracht hat. Das erklärte Ziel: Bürokratieabbau, die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und die Korrektur von drohenden Überregulierungen durch den ursprünglichen „EU AI Act“ (der seit 2024 gestaffelt in Kraft tritt).

Kernpunkte des KI-Omnibus

Die wichtigsten Kernpunkte des KI-Omnibus umfassen KI-Systeme, die in klassischen Bereichen wie Maschinenbau, Medizintechnik oder vernetzten Haushaltsgeräten eingesetzt und künftig vom Geltungsbereich des „AI Acts“ ausgenommen werden. Hintergrund ist ein zentrales Argument der Wirtschaft, dem sich die EU nun anschließt: Diese Produkte unterliegen bereits strengen sektorspezifischen Vorgaben, etwa durch die EU-Maschinenverordnung oder die Medizinprodukte-Verordnung. Der Omnibus-Ansatz soll daher vor allem eine kostspielige Doppelregulierung vermeiden, ohne dabei Abstriche beim Verbraucherschutz zu machen.

„Die Richtung stimmt, aber in der Praxis spüren viele Unternehmen weiterhin eine hohe regulatorische Belastung. Gerade Doppelregulierungen und komplexe Vorgaben bleiben ein Problem. Hier braucht es noch mehr Konsequenz, wenn man wirklich von Entbürokratisierung sprechen will“, kommentieren die beiden KI-Experten.

Entlastungen für kleinere Unternehmen

Der Digital-Omnibus adressiert nicht nur KI-Themen, sondern sieht gezielte Entlastungen für kleinere Unternehmen vor und führt dafür eine neue Kategorie ein: sogenannte „kleine Midcaps“ – also Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitenden und unter 150 Millionen Euro Jahresumsatz.

Diese sollen künftig ähnlich wie klassische KMU behandelt werden und von vereinfachten regulatorischen Anforderungen profitieren. Konkret geht es dabei um reduzierte technische Dokumentationspflichten bei Hochrisiko-KI-Systemen, erleichterte Vorgaben beim Qualitätsmanagement sowie eine stärker an der Unternehmensgröße orientierte Bußgeldberechnung.

Fristen gestaffelt

Dafür werden die Fristen neu gestaffelt: Systeme, die in größere Produkte oder Infrastrukturen integriert sind, sollen erst ab dem 2. August 2028 den entsprechenden Anforderungen unterliegen. Für eigenständige Hochrisiko-KI-Anwendungen – also solche, die nicht Teil eines umfassenderen Systems sind – gilt hingegen ein früherer Stichtag: Hier greifen die neuen Pflichten bereits ab dem 2. Dezember 2027.

„Die gestaffelten Fristen sind ein sinnvoller erster Schritt, weil sie gerade Startups mehr Zeit geben. Gerade für die heimische Startup- und Innovationsszene schafft der spätere Zeitpunkt neuer Vorgaben zusätzlichen Handlungsspielraum, um KI-Anwendungen zur Marktreife zu bringen, Investitionen abzusichern und im internationalen Wettbewerb nicht ins Hintertreffen zu geraten“, betonen Arnoldner und Knogler. „Aber das reicht noch nicht. Viele Unternehmen sehen sich nach wie vor mit fehlenden Leitlinien und einem noch nicht ausreichend entwickelten Compliance-Ökosystem konfrontiert. Für Startups und innovative Unternehmen ist das besonders kritisch, weil damit Investitionen verzögert werden und sie eigentlich auf schnelle Skalierung und klare Rahmenbedingungen angewiesen sind. Idealerweise sind die Fristen direkt an die Veröffentlichung der notwendigen Leitlinien zu knüpfen, um sicherzustellen, dass Unternehmen ausreichend Zeit für die Umsetzung haben.“

„Ökosystem nicht bereit“

Konkret nennt die Kommission als Begründung für die Verschiebung, dass das Compliance-Ökosystem noch nicht bereit sei. Die für Unternehmen entscheidenden harmonisierten Normen – erarbeitet vom technischen Gemeinschaftsausschuss CEN-CENELEC JTC 21 – werden voraussichtlich erst gegen Ende 2026 vorliegen. Ohne diese Leitlinien fehlt Unternehmen aktuell die notwendige Orientierung, um sicherzustellen, dass ihre technische Dokumentation den Anforderungen entspricht.

Kritischen Stimmen, die vor einer möglichen Abschwächung bestehender Schutzstandards und Ähnlichem warnen, setzen beide Experten folgende Argumentation entgegen: „Wir sehen hier keinen Widerspruch, denn eine Entlastung bedeutet nicht automatisch eine Absenkung von Schutzstandards. Es geht auch nicht darum, Schutzstandards zu senken, sondern sie praktikabel zu gestalten. Klare und umsetzbare Regeln erhöhen letztlich auch die Rechtssicherheit und damit das Vertrauen in KI“, sagen sie.

„Nicht nur KI-Omnibus nutzen“

Da der KI-Omnibus noch nicht final verabschiedet ist, bleiben die (strengen) Fristen des ursprünglichen „AI Acts“ das aktuell gültige Recht.

„Entscheidend ist, dass nicht nur der KI-Omnibus, sondern der gesamte Digitale Omnibus – mit Regelungen zu Daten, Datenschutz und Cybersicherheit – jetzt wirklich genutzt wird, um den Rechtsrahmen substanziell zu verbessern“, sagen Knogler und Arnoldner abschließend. „Dazu gehören klare Abgrenzungen, realistische Übergangsfristen und innovationsfreundliche Instrumente wie Testumgebungen oder Sandboxes. Nur so können wir sicherstellen, dass Österreich und Europa im internationalen Wettbewerb bei KI und industrieller Innovation nicht zurückfallen.“

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Stefan Embacher | (c) Foreus

Als Stefan Embacher Foreus im Jahr 2021 gründete, hatte er die heutige Ausrichtung bereits im Kopf. „Ich mach eine Firma, Private Intelligence. Das war meine Idee“, erzählt der Gründer im brutkasten-Interview beim Business Angel Summit in Kitzbühel. Weil das Krypto-Thema damals brannte und er über einen Kontakt in den USA auf ein Feld stieß, das es in Europa praktisch noch nicht gab, startete Foreus zunächst hochfokussiert mit Krypto-Forensik. Erste Zielgruppe waren spezialisierte Rechtsanwälte, dann kamen Banken dazu, etwa mit Mittelherkunftsnachweisen für ein Institut in Liechtenstein.

Der Fokus zahlte sich aus: Schritt für Schritt erweiterte das Team sein Feld um genau jene Themen, die durch die geopolitische Lage massiv an Relevanz gewonnen haben, von Sanktionsprüfungen im Russland-Kontext über Background-Checks bei M&A-Transaktionen bis zur Dual-Use-Exportkontrolle. Wenn etwa ein österreichischer Sensorhersteller an einen Abnehmer in der Türkei liefern will, prüft Foreus die Firmenstruktur des Käufers bis in die dritte, vierte und fünfte Ebene: Wer steht dahinter? Gibt es direkte oder indirekte Verbindungen zu sanktionierten Personen? Für exportierende Unternehmen ist das ohne spezialisierte Unterstützung kaum zu leisten.

HIDX: 60 Produkte auf einer Plattform

Heute steht Foreus auf zwei Standbeinen: Intelligence as a Service, also Dienstleistungen durch das eigene Expertenteam, und Software as a Service. Kern des Software-Geschäfts ist die selbst entwickelte Plattform HIDX (gesprochen „Hidex“, kurz für Hybrid Intelligence Detector). Rund 60 Produkte bündelt Foreus darin, von UBO-Checks über Sanktions- und AML-Prüfungen bis zur Krypto-Forensik. „Es gibt Hunderte von Softwareplattformen. Was wir anders machen: Wir haben rund 60 verschiedene Produkte in einer Plattform“, sagt Embacher.

Integriert ist auch ein Large Language Model, das bewusst in einer geschlossenen, sicheren Umgebung läuft und etwa Firmenbuchauszüge prüfen kann. Die Usability habe man an Social-Media-Logik orientiert, damit auch Nicht-Techniker:innen das Tool bedienen können. Abgerechnet wird pro User und Jahr, dazu kommen nutzungsbasierte Kosten. Ausbaustufen gibt es für Rechtsanwaltskanzleien, Banken und Regierungskunden.

Zum Einsatz kommt das vor allem bei „Härtefällen“, wie Embacher sagt: bei Geschäftspartnern in Afrika, Südostasien, Zentralasien oder Südamerika, wo selbst erfahrene Compliance-Verantwortliche mit den lokalen Jurisdiktionen kaum vertraut sind. Rund 400 Anwaltskanzleien weltweit zählt Foreus nach eigenen Angaben zu seinen Kunden, mit Schwerpunkt in der DACH-Region. Der größte Treiber seien globale Kanzleien mit Niederlassungen in zehn bis 15 Ländern.

4,5 Millionen Euro ARR, 25 Prozent Wachstum, frisches Kapital

Die Zahlen bestätigen die Strategie: Der ARR (Annual Recurring Revenue) liegt aktuell bei 4,5 Millionen Euro, heuer wächst Foreus um 25 Prozent, und das bei einem Team von etwas mehr als 30 Mitarbeiter:innen. Genau darin sieht Embacher die Stärke des Modells: „Wir wollen mit einem kleinen Team von 50 bis 60 Mitarbeitern wirklich einen Einfluss in diesem Markt in Europa haben.“ Die Vision ist klar formuliert: Foreus soll in Europa zum führenden Anbieter im Private-Intelligence-Bereich werden.

Rückenwind dafür gibt es auch auf der Kapitalseite: Vor rund drei Monaten kam es zu einem Investment im Umfeld der Wiener WBYD Management GmbH. „Da haben wir jetzt ein größeres Investment gehabt, im siebenstelligen Bereich“, so der Gründer.

Das frische Kapital fließt vor allem in den nächsten Wachstumsschritt: Im September relauncht Foreus seinen Government-Bereich mit neuen Anwendungen in der Software. Ziel sind Fünf- bis Sechs-Jahres-Verträge mit Regierungskunden, die für planbare, stabile Erlöse sorgen sollen. Im Fokus stehen kleinere Staaten, etwa am Balkan oder Länder in der Größenordnung Österreichs und Ungarns. International wird die Software nach Embachers Angaben bereits von Nachrichtendiensten genutzt. Das Corporate-Geschäft mit Banken laufe parallel weiter gut, monatlich kommen Neukunden dazu.

Vom Bundesheer über Palantir zur eigenen Firma

Seine Expertise bringt Embacher aus einer ungewöhnlichen Laufbahn mit: acht Jahre beim Österreichischen Bundesheer in einer K-Einheit für internationale Operationen, danach knapp vier Jahre im Sicherheitsbereich des US-Datenanalysekonzerns Palantir. „Da habe ich eigentlich meine ganze Experience her“, sagt er. Mit einer kolportierten Darstellung räumt er dabei auf: Dass er beim Bundesheer Ausbilder für Scharfschützen gewesen sei, wie mehrfach publiziert wurde, stimme nicht. „So ist es publiziert worden, aber das habe ich nie gesagt.“

Dass ein militärischer Hintergrund in Österreich lange eher skeptisch beäugt wurde, hat Embacher selbst erlebt: „Vor sechs, sieben Jahren war es schwierig für mich, dass ich mich hinsetze und sage: Ich war beim Militär. Das ist jetzt schon anders.“ Die Zeitenwende habe auch hier ein Umdenken gebracht.

Klare Worte zur parlamentarischen Anfrage

Offen spricht Embacher auch über die parlamentarische Anfrage der Grünen vom August 2025, die private Sicherheits- und Intelligence-Firmen und darin auch ihn namentlich behandelt. Er macht kein Geheimnis daraus, dass ihn die Anfrage stört, und stellt die zentralen Punkte klar: Ja, er habe nach wie vor Kontakte zu Palantir und ins Bundesheer, das liege bei seiner Biografie auf der Hand. Nur folge daraus nichts: „Ich habe noch keinen Cent mit dem Bundesheer verdient. Und selbst wenn da einmal etwas käme, gibt es immer noch das Ausschreibungsgesetz.“ Strafrechtlich habe es nie ein Verfahren gegeben.

„Der Westen ist Amerika und Europa“

Beim Business Angel Summit moderierte Embacher auch ein Panel zur europäischen Souveränität, ein Thema, bei dem er eine differenzierte Position vertritt. Eine Abschottung Europas hält er für den falschen Weg: „Ich denke, der Westen ist Amerika und Europa.“ Zugleich müsse Europa eigene Infrastruktur aufbauen und bei der militärischen Landesverteidigung europäisch statt nur nationalstaatlich denken. Was ihm in der öffentlichen Debatte fehle, sei die diplomatische Perspektive neben der militärischen: „Überall sitzen die Experten vom Militär. Aber die Soft Power in dem Kontext, die fehlt mir komplett.“

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