26.03.2026
EU-POLITIK

KI-Omnibus: Doppelregulierung für industrielle KI fällt – Erleichterung für Startups und KMU

Thomas Arnoldner, Deputy CEO der A1 Telekom Austria Group und Christoph Knogler, CEO von Keba, sind Teil der KI-Taskforce der Industriellenvereinigung. Sie erklären, was der KI-Omnibus, über den das EU-Parlament jüngst abgestimmt hat, für die heimische Wirtschaft bedeutet.
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KI-Omnibus, digitaler Omninus, Omnibus, KI, IV
© IV/Matanovic - Christoph Knogler (l.) und Thomas Arnoldner.

Am 18. März 2026 haben die zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments über ihre gemeinsame Position zum KI-Omnibus-Gesetzespaket abgestimmt, jedoch ist der Prozess noch nicht abgeschlossen. Nun folgen die sogenannten Trilog-Verhandlungen, in denen sich das EU-Parlament, die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten (im Europäischen Rat) auf einen finalen Text einigen müssen. Experten spekulieren, dass das Gesetz bei einer Einigung frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2026 offiziell in Kraft treten könnte.

„Reine Fristverschiebung reicht nicht“

„Die Positionierung des Europäischen Parlaments und insbesondere die Verschiebung zentraler KI-Vorgaben sind ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Praxistauglichkeit“, erklären Christoph Knogler und Thomas Arnoldner, beide Teil der KI-Taskforce der Industriellenvereinigung. „Für viele Unternehmen in Österreich bringt das dringend notwendige Entlastung, weil derzeit große Unsicherheiten im Zusammenspiel von ‚AI Act‘ und anderen Digitalrechtsakten bestehen. Aber klar ist auch: Eine reine Fristverschiebung reicht nicht. Wir brauchen inhaltliche Nachschärfungen – etwa klarere Definitionen bei Hochrisiko-KI, weniger Bürokratie bei Dokumentationspflichten und vor allem ein besser abgestimmtes Zusammenspiel der Regelwerke.“

Der KI-Omnibus ist ein zentraler Bestandteil des „Digital-Omnibus„-Pakets, das die EU-Kommission Ende 2025 auf den Weg gebracht hat. Das erklärte Ziel: Bürokratieabbau, die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und die Korrektur von drohenden Überregulierungen durch den ursprünglichen „EU AI Act“ (der seit 2024 gestaffelt in Kraft tritt).

Kernpunkte des KI-Omnibus

Die wichtigsten Kernpunkte des KI-Omnibus umfassen KI-Systeme, die in klassischen Bereichen wie Maschinenbau, Medizintechnik oder vernetzten Haushaltsgeräten eingesetzt und künftig vom Geltungsbereich des „AI Acts“ ausgenommen werden. Hintergrund ist ein zentrales Argument der Wirtschaft, dem sich die EU nun anschließt: Diese Produkte unterliegen bereits strengen sektorspezifischen Vorgaben, etwa durch die EU-Maschinenverordnung oder die Medizinprodukte-Verordnung. Der Omnibus-Ansatz soll daher vor allem eine kostspielige Doppelregulierung vermeiden, ohne dabei Abstriche beim Verbraucherschutz zu machen.

„Die Richtung stimmt, aber in der Praxis spüren viele Unternehmen weiterhin eine hohe regulatorische Belastung. Gerade Doppelregulierungen und komplexe Vorgaben bleiben ein Problem. Hier braucht es noch mehr Konsequenz, wenn man wirklich von Entbürokratisierung sprechen will“, kommentieren die beiden KI-Experten.

Entlastungen für kleinere Unternehmen

Der Digital-Omnibus adressiert nicht nur KI-Themen, sondern sieht gezielte Entlastungen für kleinere Unternehmen vor und führt dafür eine neue Kategorie ein: sogenannte „kleine Midcaps“ – also Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitenden und unter 150 Millionen Euro Jahresumsatz.

Diese sollen künftig ähnlich wie klassische KMU behandelt werden und von vereinfachten regulatorischen Anforderungen profitieren. Konkret geht es dabei um reduzierte technische Dokumentationspflichten bei Hochrisiko-KI-Systemen, erleichterte Vorgaben beim Qualitätsmanagement sowie eine stärker an der Unternehmensgröße orientierte Bußgeldberechnung.

Fristen gestaffelt

Dafür werden die Fristen neu gestaffelt: Systeme, die in größere Produkte oder Infrastrukturen integriert sind, sollen erst ab dem 2. August 2028 den entsprechenden Anforderungen unterliegen. Für eigenständige Hochrisiko-KI-Anwendungen – also solche, die nicht Teil eines umfassenderen Systems sind – gilt hingegen ein früherer Stichtag: Hier greifen die neuen Pflichten bereits ab dem 2. Dezember 2027.

„Die gestaffelten Fristen sind ein sinnvoller erster Schritt, weil sie gerade Startups mehr Zeit geben. Gerade für die heimische Startup- und Innovationsszene schafft der spätere Zeitpunkt neuer Vorgaben zusätzlichen Handlungsspielraum, um KI-Anwendungen zur Marktreife zu bringen, Investitionen abzusichern und im internationalen Wettbewerb nicht ins Hintertreffen zu geraten“, betonen Arnoldner und Knogler. „Aber das reicht noch nicht. Viele Unternehmen sehen sich nach wie vor mit fehlenden Leitlinien und einem noch nicht ausreichend entwickelten Compliance-Ökosystem konfrontiert. Für Startups und innovative Unternehmen ist das besonders kritisch, weil damit Investitionen verzögert werden und sie eigentlich auf schnelle Skalierung und klare Rahmenbedingungen angewiesen sind. Idealerweise sind die Fristen direkt an die Veröffentlichung der notwendigen Leitlinien zu knüpfen, um sicherzustellen, dass Unternehmen ausreichend Zeit für die Umsetzung haben.“

„Ökosystem nicht bereit“

Konkret nennt die Kommission als Begründung für die Verschiebung, dass das Compliance-Ökosystem noch nicht bereit sei. Die für Unternehmen entscheidenden harmonisierten Normen – erarbeitet vom technischen Gemeinschaftsausschuss CEN-CENELEC JTC 21 – werden voraussichtlich erst gegen Ende 2026 vorliegen. Ohne diese Leitlinien fehlt Unternehmen aktuell die notwendige Orientierung, um sicherzustellen, dass ihre technische Dokumentation den Anforderungen entspricht.

Kritischen Stimmen, die vor einer möglichen Abschwächung bestehender Schutzstandards und Ähnlichem warnen, setzen beide Experten folgende Argumentation entgegen: „Wir sehen hier keinen Widerspruch, denn eine Entlastung bedeutet nicht automatisch eine Absenkung von Schutzstandards. Es geht auch nicht darum, Schutzstandards zu senken, sondern sie praktikabel zu gestalten. Klare und umsetzbare Regeln erhöhen letztlich auch die Rechtssicherheit und damit das Vertrauen in KI“, sagen sie.

„Nicht nur KI-Omnibus nutzen“

Da der KI-Omnibus noch nicht final verabschiedet ist, bleiben die (strengen) Fristen des ursprünglichen „AI Acts“ das aktuell gültige Recht.

„Entscheidend ist, dass nicht nur der KI-Omnibus, sondern der gesamte Digitale Omnibus – mit Regelungen zu Daten, Datenschutz und Cybersicherheit – jetzt wirklich genutzt wird, um den Rechtsrahmen substanziell zu verbessern“, sagen Knogler und Arnoldner abschließend. „Dazu gehören klare Abgrenzungen, realistische Übergangsfristen und innovationsfreundliche Instrumente wie Testumgebungen oder Sandboxes. Nur so können wir sicherstellen, dass Österreich und Europa im internationalen Wettbewerb bei KI und industrieller Innovation nicht zurückfallen.“

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Nach dem Einstieg der Investmentholding Armira Growth und der Invest AG stehen beim Batteriediagnose-Scaleup Aviloo aus Wiener Neudorf die Zeichen auf Wachstum. Im Zuge der 30-Millionen-Euro-Finanzierungsrunde kauften die neuen Geldgeber den frühen Investor European Innovation Council Fund (EIC) aus – brutkasten berichtete. Das 2018 gegründete Unternehmen schärft seine strategischen Prozesse nach dem Abschluss nochmals nach.

Strukturwandel und neues Personal

Das frische Kapital hat im Unternehmen tiefgreifende organisatorische Veränderungen bewirkt. CEO Marcus Berger spricht im brutkasten-Interview von einem „enormen Professionalitätsschub“. Das veränderte Mindset der Führungsriege schlage sich bereits in konkreten Expansionsschritten nieder: Allein im Juni stellte das Startup 20 neue Mitarbeitende ein. Fünf davon besetzen Positionen in den USA. Zudem befindet sich ein neues Büro in China im Aufbau und das Team arbeitet an der Entwicklung neuer Hardware.

Dabei profitiere das Scaleup nicht nur vom Investmentvolumen. „Armira bringt nicht nur Geld, sondern insbesondere auch Know-how“, erklärt Berger. Der Fonds stelle dem Team externe Industrie-Expert:innen zur Seite, um das Wachstum in Bereichen wie Marketing und Vertrieb strategisch zu begleiten. Der Wandel im Startup sei dabei tiefgreifend: „Das ist so ein bisschen von der österreichischen Bundesliga in die Champions League. Dann musst du anders trainieren, anders aufstehen, andere Taktik fahren“, ordnet der CEO ein.

„Man wolle es jetzt richtig wissen“, erzählt Berger weiter. Es wäre bei Aviloo immer schon aufregend gewesen, aber die jetzige Zeit zähle mitunter zu den spannendsten und intensivsten.

Neues Produkt: Batterie-Garantie

Ein Teil dieser neuen Produktstrategie ist eine kostenlose Batterie-Garantie, die im Juli nach einer ersten Phase in Schweden und Frankreich im DACH-Raum sowie in weiteren europäischen Märkten anläuft. Fällt der Gesundheitszustand (State of Health) der Batterie innerhalb eines Jahres oder nach 20.000 Kilometern unter ein individuell berechnetes Limit, zahlt das Unternehmen 3.000 Euro sowie die Testkosten an die Käufer:innen aus.

Die Summe orientiere sich laut Berger an den realen Kosten eines potenziellen Schadens, da ein Modultausch „ungefähr bei diesen 3.000 Euro“ liege. Über 12 Monate hinweg habe man intern Berechnungen und Risikoanalysen durchgeführt und das Risiko schlussendlich an prominente, internationale „Versicherungspartner weitergetragen“ und Partnerschaften geschlossen.

Strategischer Hebel und Abgrenzung von Konkurrenz

Mit dem neuen Produkt möchte man sich bewusst vom bestehenden Markt abgrenzen. „Damit sind wir nach wie vor die Einzigen und wir bauen diese Führungsrolle am Markt weiter aus“, ordnet Berger die Entwicklungen ein.

Während Mitbewerber meist nur fahrzeugeigene Daten auslesen und ausdrucken, ermittelt Aviloo den Batteriezustand über eigene Berechnungen. Mit der Garantie geht das Unternehmen nun den nächsten Schritt und koppelt die Diagnose an ein finanzielles Versprechen. „Wir behaupten nicht nur etwas, sondern wir stehen auch zu diesem Versprechen“, betont Berger.

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