21.09.2023

KI-Behörde kommt vorerst als Servicestelle, neue KI-Strategie für 2024 angekündigt

Die von Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky angekündigte Behörde für künstliche Intelligenz (KI) soll zunächst als Servicestelle für Unternehmen starten. Die Präsentation der neuen österreichischen KI-Strategie ist für das erste Halbjahr 2024 geplant.
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Staatssekretär Florian Tursky
Staatssekretär Florian Tursky | Foto: BMF

Schon länger macht die heimische KI-Community Druck auf die Politik, Maßnahmen zu ergreifen, um Österreich als KI-Standort attraktiv zu machen. Am Donnerstag gab Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky (ÖVP) gemeinsam mit den Nationalratsabgeordneten Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP) und Süleyman Zorba (Grüne) ein Update zu von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen in dem Bereich. Dabei ging es auch um die schon länger angekündigte geplante KI-Behörde – und um die KI-Strategie der Bundesregierung, deren Aktualisierung ebenfalls schon eine Zeit lang angekündigt ist.

Vorerst Servicestelle, später KI-Behörde

Zur KI-Behörde sagte Tursky nun, dass noch in diesem Jahr eine KI-Servicestelle für Unternehmen kommen soll. Dabei handelt es sich aber noch nicht um die eigentlich angedachte Behörde, wie der Staatssekretär auf brutkasten-Nachfrage klarstellte: Die KI-Servicestelle sei jetzt festgelegt – und ebenso sei festgelegt, dass eine KI-Behörde noch komme. Diese soll dann erst mit dem auf EU-Ebene geplanten, aber noch nicht beschlossenen, AI Act umgesetzt werden.

„Ob das die gleiche Institution sein wird, ob das ineinander übergeht – das lässt aktuell das Paket noch offen, weil es hier im Zuge der KI-Strategie eine klare Vorgehensweise geben soll“, sagte Tursky. Bei Inkrafttreten des AI Acts werde die Behörde aber jedenfalls bestehen. Die Behörde solle sich dann um „Zertifizierung und Marktüberwachung“ kümmern.

Die für dieses Jahr angekündigte Servicestelle wiederum soll die österreichische Wirtschaft auf die Umsetzung des besagten AI Acts vorbereiten – insbesondere Klein- und Mittelunternehmen. „Wenn wir eines aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gelernt haben, dann, dass große multinationale Konzerne mit solchen Regulierungen gut umgehen können, aber gerade für kleine und mittlere Unternehmen können sie Hemnisse sein“, sagte Tursky bei der Präsentation der Maßnahmen am Donnerstag.

Neue KI-Strategie soll im ersten Halbjahr 2024 kommen

Auch zur Aktualisierung der österreichischen KI-Strategie äußerte sich Tursky. Die ursprüngliche KI-Strategie war im Sommer 2021 präsentiert worden – damals unter scharfer Kritik aus der heimischen KI-Szene (brutkasten berichtete). Dass die Strategie überarbeitet werden soll, ist schon länger bekannt.

Am Donnerstag nannte Tursky einen Zeitraum, in dem die Präsentation der neuen Strategie erfolgen soll – und zwar das erste Halbjahr 2024. „Österreich wird ganz sicher noch in dieser Legislaturperiode eine neue KI-Strategie bekommen“, sagt der Staatssekretär. Die Legislaturperiode läuft regulär bis Herbst 2024 – würde die Strategie also nicht im ersten Halbjahr 2024 kommen, könnte sie realistischerweise erst wieder von einer neuen Regierung ausgearbeitet werden.

„Die KI-Strategie ist im Sommer 2021 geschrieben worden, seit dem hat sich viel getan, gerade bei der künstlichen Intelligenz: Generative KI-Lösungen sind auf den Markt getreten und es wird notwendig, dass wir unsere Strategien daran anpassen“, begründete Tursky die Aktualisierung. Diese soll gemeinsam mit dem Klima-Ministerium erfolgen. Aktuell würden in allen Ressorts im Rahmen des im Vorjahr gestarteten AI Policy Forums Schritte gesetzt. Die Strategie soll die Bereiche Forschung, Wissenschaft und Wirtschaft beinhalten.

Aufstellung von Rechenkapazitäten „natürlich auch Teil der KI-Strategie“

Auf die Frage, ob mit der neuen KI-Strategie auch neue finanzielle Mittel für den Bereich vorgesehen seien, verwies Tursky auf die Supercomputer-Initiative der EU: „Bei der KI-Grundlagenforschung benötige ich neue Instrumente, weil das Rechenkapazitäten betrifft. Das ist jetzt nicht direkt mein Aufgabengebiet, aber ich bin dazu im engen Kontakt mit der Europäischen Union, was den Aufbau von europäischen Rechenkapazitäten betrifft, die sogenannte Supercomputer-Initiative der Europäischen Union, die auch letzte Woche von Ursula von der Leyen angekündigt wurde, und bei der wir uns ansehen, wie wir für die Forschung und für Startups diese Rechenkapazitäten, um die es im Kern bei der KI-Grundlagenforschung geht, aufstellen. Das wird natürlich auch Teil der KI-Strategie sein“, sagte der Staatssekretär.

Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte soll noch vor Inkrafttreten von AI Act kommen

Neben der KI-Behörde und der Aktualisierung der KI-Strategie präsentierten der Staatssekretär und die beiden Abgeordneten noch drei weitere Maßnahmen: Es soll eine Kennzeichnungspflicht für KI-Lösungen kommen – eine solche ist im AI Act der EU für bestimmte Risikogruppen von KI-Anwendungen vorgesehen. „Diese Kennzeichungspflicht werden wir bereits vor Inkrafttreten des AI Acts in Österreich einführen“, kündigte Tursky an.

Dazu müsse nur feststehen, wie die Kennzeichnungspflicht im AI Act aussehe – und dies wisse man bis Ende des Jahres. In der öffentlichen Verwaltungen sollten mögliche eingesetze KI-Lösungen noch in diesem Jahr gekennzeichnet werden.

KI-Monitor und KI-Inhalte für „digitale Kompetenzoffensive“

Daneben kündigte der Staatssekretär einen sogenannten KI-Monitor an, mit dem die Regierung die Auswirkungen von KI auf „Gesellschaft, Unternehmen und Verbraucher“ untersuchen will. Auf Basis dieser Untersuchungen sollen dann zukünftige Maßnahmen abgeleitet werden.

Als weitere Maßnahme nannte Tursky KI-Kompentenzen für die Bevölkerung. Konkret bezieht er sich dabei auf die im Vorjahr gestartete „digitale Kompetenzoffensive“. Im Rahmen dieser würden im laufenden Jahr 800 Workshops umgesetzt. Im Folgejahr sollen es 3.500 sein. Diese Workshops sind nicht KI-spezifisch, allerdings habe man „in allen Bereichen das Thema künstliche Intelligenz angehängt“.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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