21.09.2023

KI-Behörde kommt vorerst als Servicestelle, neue KI-Strategie für 2024 angekündigt

Die von Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky angekündigte Behörde für künstliche Intelligenz (KI) soll zunächst als Servicestelle für Unternehmen starten. Die Präsentation der neuen österreichischen KI-Strategie ist für das erste Halbjahr 2024 geplant.
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Staatssekretär Florian Tursky
Staatssekretär Florian Tursky | Foto: BMF

Schon länger macht die heimische KI-Community Druck auf die Politik, Maßnahmen zu ergreifen, um Österreich als KI-Standort attraktiv zu machen. Am Donnerstag gab Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky (ÖVP) gemeinsam mit den Nationalratsabgeordneten Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP) und Süleyman Zorba (Grüne) ein Update zu von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen in dem Bereich. Dabei ging es auch um die schon länger angekündigte geplante KI-Behörde – und um die KI-Strategie der Bundesregierung, deren Aktualisierung ebenfalls schon eine Zeit lang angekündigt ist.

Vorerst Servicestelle, später KI-Behörde

Zur KI-Behörde sagte Tursky nun, dass noch in diesem Jahr eine KI-Servicestelle für Unternehmen kommen soll. Dabei handelt es sich aber noch nicht um die eigentlich angedachte Behörde, wie der Staatssekretär auf brutkasten-Nachfrage klarstellte: Die KI-Servicestelle sei jetzt festgelegt – und ebenso sei festgelegt, dass eine KI-Behörde noch komme. Diese soll dann erst mit dem auf EU-Ebene geplanten, aber noch nicht beschlossenen, AI Act umgesetzt werden.

„Ob das die gleiche Institution sein wird, ob das ineinander übergeht – das lässt aktuell das Paket noch offen, weil es hier im Zuge der KI-Strategie eine klare Vorgehensweise geben soll“, sagte Tursky. Bei Inkrafttreten des AI Acts werde die Behörde aber jedenfalls bestehen. Die Behörde solle sich dann um „Zertifizierung und Marktüberwachung“ kümmern.

Die für dieses Jahr angekündigte Servicestelle wiederum soll die österreichische Wirtschaft auf die Umsetzung des besagten AI Acts vorbereiten – insbesondere Klein- und Mittelunternehmen. „Wenn wir eines aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gelernt haben, dann, dass große multinationale Konzerne mit solchen Regulierungen gut umgehen können, aber gerade für kleine und mittlere Unternehmen können sie Hemnisse sein“, sagte Tursky bei der Präsentation der Maßnahmen am Donnerstag.

Neue KI-Strategie soll im ersten Halbjahr 2024 kommen

Auch zur Aktualisierung der österreichischen KI-Strategie äußerte sich Tursky. Die ursprüngliche KI-Strategie war im Sommer 2021 präsentiert worden – damals unter scharfer Kritik aus der heimischen KI-Szene (brutkasten berichtete). Dass die Strategie überarbeitet werden soll, ist schon länger bekannt.

Am Donnerstag nannte Tursky einen Zeitraum, in dem die Präsentation der neuen Strategie erfolgen soll – und zwar das erste Halbjahr 2024. „Österreich wird ganz sicher noch in dieser Legislaturperiode eine neue KI-Strategie bekommen“, sagt der Staatssekretär. Die Legislaturperiode läuft regulär bis Herbst 2024 – würde die Strategie also nicht im ersten Halbjahr 2024 kommen, könnte sie realistischerweise erst wieder von einer neuen Regierung ausgearbeitet werden.

„Die KI-Strategie ist im Sommer 2021 geschrieben worden, seit dem hat sich viel getan, gerade bei der künstlichen Intelligenz: Generative KI-Lösungen sind auf den Markt getreten und es wird notwendig, dass wir unsere Strategien daran anpassen“, begründete Tursky die Aktualisierung. Diese soll gemeinsam mit dem Klima-Ministerium erfolgen. Aktuell würden in allen Ressorts im Rahmen des im Vorjahr gestarteten AI Policy Forums Schritte gesetzt. Die Strategie soll die Bereiche Forschung, Wissenschaft und Wirtschaft beinhalten.

Aufstellung von Rechenkapazitäten „natürlich auch Teil der KI-Strategie“

Auf die Frage, ob mit der neuen KI-Strategie auch neue finanzielle Mittel für den Bereich vorgesehen seien, verwies Tursky auf die Supercomputer-Initiative der EU: „Bei der KI-Grundlagenforschung benötige ich neue Instrumente, weil das Rechenkapazitäten betrifft. Das ist jetzt nicht direkt mein Aufgabengebiet, aber ich bin dazu im engen Kontakt mit der Europäischen Union, was den Aufbau von europäischen Rechenkapazitäten betrifft, die sogenannte Supercomputer-Initiative der Europäischen Union, die auch letzte Woche von Ursula von der Leyen angekündigt wurde, und bei der wir uns ansehen, wie wir für die Forschung und für Startups diese Rechenkapazitäten, um die es im Kern bei der KI-Grundlagenforschung geht, aufstellen. Das wird natürlich auch Teil der KI-Strategie sein“, sagte der Staatssekretär.

Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte soll noch vor Inkrafttreten von AI Act kommen

Neben der KI-Behörde und der Aktualisierung der KI-Strategie präsentierten der Staatssekretär und die beiden Abgeordneten noch drei weitere Maßnahmen: Es soll eine Kennzeichnungspflicht für KI-Lösungen kommen – eine solche ist im AI Act der EU für bestimmte Risikogruppen von KI-Anwendungen vorgesehen. „Diese Kennzeichungspflicht werden wir bereits vor Inkrafttreten des AI Acts in Österreich einführen“, kündigte Tursky an.

Dazu müsse nur feststehen, wie die Kennzeichnungspflicht im AI Act aussehe – und dies wisse man bis Ende des Jahres. In der öffentlichen Verwaltungen sollten mögliche eingesetze KI-Lösungen noch in diesem Jahr gekennzeichnet werden.

KI-Monitor und KI-Inhalte für „digitale Kompetenzoffensive“

Daneben kündigte der Staatssekretär einen sogenannten KI-Monitor an, mit dem die Regierung die Auswirkungen von KI auf „Gesellschaft, Unternehmen und Verbraucher“ untersuchen will. Auf Basis dieser Untersuchungen sollen dann zukünftige Maßnahmen abgeleitet werden.

Als weitere Maßnahme nannte Tursky KI-Kompentenzen für die Bevölkerung. Konkret bezieht er sich dabei auf die im Vorjahr gestartete „digitale Kompetenzoffensive“. Im Rahmen dieser würden im laufenden Jahr 800 Workshops umgesetzt. Im Folgejahr sollen es 3.500 sein. Diese Workshops sind nicht KI-spezifisch, allerdings habe man „in allen Bereichen das Thema künstliche Intelligenz angehängt“.

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Steinberger, Peter Steinberger, OpenClaw, OpenAI
© zVg - Jeannette Gorzala.

Der globale KI-Wettlauf hat nicht nur wirtschaftliche, sondern auch geopolitische Dimensionen erreicht. Sowohl die USA als auch Europa erkennen die Bedeutung strategischer Initiativen, um KI-Entwicklung aktiv zu fördern und zu gestalten. Trotz unterschiedlicher politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen verfolgen beide Regionen ähnliche Ziele, die auf strukturellen Innovationen beruhen. Insbesondere in den Bereichen Regulatory Sandboxes, Datenzugang und Behördenstrukturen existieren bemerkenswerte Parallelen.

Sandboxes: Flexibilität als Innovationstreiber

Sowohl die USA als auch Europa setzen auf Regulatory Sandboxes – flexible Räume, in denen Unternehmen Innovationen im Dialog mit Regulierungsbehörden entwickeln können, ohne sofort den vollen regulatorischen Anforderungen zu begegnen. Dies ermöglicht eine schnellere Markteinführung, während die Behörden wertvolle Erkenntnisse über Technologie sammeln.

In den USA sind Sandboxes bereits in zahlreichen Bundesstaaten etabliert (z.B. im Bereich FinTech, LegalTech). Das AI Legislative Framework aus März 2026 sieht nunmehr auch die Einrichtung von spezifischen KI-Sandboxes vor. Europa hingegen hat mit dem EU AI Act bereits in 2024 die Notwendigkeit von Sandboxes für den KI-Bereich formalisiert. Jeder EU-Mitgliedsstaat hat bis August 2026 mindestens eine horizontale KI-Sandbox zu etablieren, wobei ergänzend auch lokale, sektorspezifische und grenzüberschreitende Sandboxes möglich sind, um Innovationspotenziale zu bündeln. Ergänzend ermöglicht der EU AI Act auch das Testen von Hochrisiko-KI-Systemen unter Realbedingungen außerhalb von Sandboxes als innovationsfördernde Maßnahme.

Während die USA sehr markt- und wettbewerbsorientiert agieren, werden in der EU aktuell Ressourcen für die Umsetzung von Regulatory Sandboxes in Diskussionen zum Digitalen Omnibus gebunden. Durchführungsrechtsakte bleiben auf der Strecke, der Aufbau der Organisationsstruktur ist deutlich im Verzug. Debattiert wird sogar eine Verschiebung der Deadline für Sandboxes auf Dezember 2027.

Während die USA schneller agieren, könnte Europa trotz der Herausforderungen von der langfristigen Strukturierung profitieren. Für Unternehmen bedeutet dies, dass es unerlässlich ist, die regulatorischen Landschaften zu verstehen und in strategische Innovationspläne zu integrieren.

Daten: Zugang als Wettbewerbsvorteil

Zugang zu großen, qualitativ hochwertigen Datensätzen bleibt ein entscheidender Wettbewerbsvorteil im KI-Bereich. Die USA setzen im National AI Legislative Framework auf die Öffnung von staatlichen Datensätzen, um Unternehmen eine breitere Datenbasis für präzisere KI-Modelle zu bieten. Europa verfolgt einen ähnlichen Weg, allerdings mit stärkerer Berücksichtigung von Datenschutz und Sicherheit. Die Europäische Datenstrategie, unterstützt durch den Data Act und den Data Governance Act, fördert den freien Datenfluss innerhalb definierter regulatorischer Grenzen.

Der Data Act ermöglicht einen effizienteren Zugang zu und Austausch von Daten zwischen Unternehmen und öffentlichen Institutionen, indem er den rechtlichen Rahmen für die Nutzung öffentlicher und privater Datensätze schafft. Der Data Governance Act sorgt für eine verantwortungsvolle Nutzung dieser Daten, indem er die Einrichtung von sicheren Datenräumen fördert. Zusammen zielen diese Gesetze darauf ab, dass der freie Datenfluss vorangetrieben wird, ohne die Rechte der betroffenen Personen zu gefährden, was Unternehmen einen stabilen und sicheren Rahmen für die Nutzung von Daten zur Innovation und Wettbewerbsfähigkeit bietet.

Behördenstrukturen: Optimierung statt Expansion

Eine weitere bemerkenswerte Parallele ist die Nutzung bestehender Behördenstrukturen zur Überwachung von KI-Entwicklungen. In den USA soll die Aufsicht durch bereits etablierte Institutionen wie die Federal Trade Commission (FTC) und die Food and Drug Administration (FDA) erfolgen, die mit den jeweiligen Sektoren vertraut sind und schnell auf neue Entwicklungen reagieren können.

In Europa verfolgt der EU AI Act ebenfalls den Ansatz der Einbindung bestehender Aufsichtsbehörden und delegiert grundsätzlich die Marktüberwachungskompetenzen im KI-Bereich an bereits zuständige Sektorbehörden (z.B. Maschinen, Medizinprodukte, Spielzeug) und Datenschutzbehörden, um bürokratischen Overhead zu minimieren. Für jene Bereiche, für die es noch keine dezidierte Aufsichtsbehörde gibt (z.B. Personal, Bildung), muss eine Zuordnung der Aufsichtskompetenz erfolgen. Für KI-Modelle ist das neue EU AI Office in Brüssel zuständig, das zentralisiert die Aufsicht über KI-Modelle übernimmt. Auch hier liegt der Fokus auf der Optimierung bestehender Strukturen und der Vermeidung unnötiger bürokratischer Hürden.

Europa und die USA setzen in ihrer Struktur auf bewährte regulatorische Institutionen, um die Effizienz zu steigern und gleichzeitig Innovation zu fördern. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie aktiv mit den bestehenden Institutionen zusammenarbeiten müssen, um sicherzustellen, dass ihre Innovationen in beiden Regionen reibungslos integriert werden. Das Verständnis der regulatorischen Struktur wird zum Vorteil in einem zunehmend komplexen Marktumfeld.

An dieser Stelle ist die frühzeitige Einrichtung der KI-Servicestelle in Österreich bei der RTR GmbH hervorzuheben, die Unternehmen als Ansprechpartnerin bei allgemeinen Fragen und Anlaufstelle dient. Die KI-Servicestelle hat in diesem komplexen Marktumfeld, in dem noch einige (Zuständigkeits-)Fragen ungeklärt sind, einen sehr positiven Mehrwert für den KI-Standort Österreich erreicht und wurde als Best Practice auch auf europäischer Ebene als Blueprint identifiziert und als Instrument übernommen. Eine vergleichbare Informations- und Anlaufstelle ist in den USA nicht eingerichtet.

Fazit: Der strategische Blick

In der Wahrnehmung vieler gilt der US-Markt als der Goldstandard – mehr Möglichkeiten, weniger Regulierung, schnellere Innovation. Doch die Realität ist differenzierter: Auch in Europa gibt es gleiche Mittel und potenzielle Chancen.

Der zentrale Unterschied liegt in der Innovationskultur und der Bereitschaft, Risiken einzugehen und zu experimentieren. In den USA ist Fehlerkultur (Fail-forward Culture) tief verankert, Unternehmen sind häufig bereit, Fehler als Lernprozesse zu betrachten und unternehmerisches Scheitern nicht zu stigmatisieren. Diese Einstellung, gepaart mit einer dynamischen Finanzierungslandschaft insbesondere durch Venture Capital, ermöglicht es Startups und etablierten Unternehmen, schneller zu skalieren und zu innovieren.

In Europa hingegen bieten stabile Rahmenbedingungen ein Umfeld, das Sicherheit und langfristige Planung fördert. Mit einem Netzwerk von AI Factories findet in Europa ein bedeutender Infrastrukturausbau statt. Gleichzeitig bleibt jedoch die Fehlerkultur oft zurückhaltend, was zu einer vorsichtigeren Herangehensweise an Innovationen führt. Risikobereitschaft ist hier häufig geringer. Der Kapitalmarkt in Europa ist zwar gut etabliert, aber im Vergleich zu den USA oft weniger agil und fokussiert sich stärker auf etablierte Unternehmen, wodurch Startups und risikobehaftete Innovationen nicht immer die nötige finanzielle Unterstützung erhalten, um schnell zu skalieren und zu experimentieren.

Die Frage ist daher nicht, ob die Möglichkeiten vorhanden sind, sondern wer in beiden Märkten die nötige Geschwindigkeit und Innovationskultur aufbaut, um im globalen Wettbewerb nachhaltig zu wachsen. Ebenso entscheidend ist die richtige Balance zwischen langfristigem Investitionsansatz und agiler Kapitalbeschaffung, um eine erfolgreiche und nachhaltige Expansion zu ermöglichen.

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