15.04.2020

KGG und UBG starten Corona-Hilfe für Startups und KMU in Oberösterreich

Mit einer Corona-Bürgschaft werden die Kredite von KMU und Startups in Oberösterreich besichert, so dass sie Löhne und Miete zahlen können.
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Coronavirus - kmu und mittelständler
(c) Adobe Stock / creativeneko

Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) aus Oberösterreich , die im Zuge der Coronakrise Sicherheiten für einen Betriebsmittelkredit oder Kontokorrent-Rahmen ihrer Hausbank zur Aufrechterhaltung des Betriebs – also zur Liquiditätssicherung – benötigen und bei bundesweiten Förderinstituten (aws, ÖHT) nicht zum Zug kommen, erhalten nun Unterstützung von KGG und UBG. Auch Startups, bei denen noch kein Rating vorliegt und die von den Corona-Umständen betroffen sind, können die Hilfe in Anspruch nehmen.

+++Gratis-Angebote von Startups in der Coronakrise+++

Konkret handelt es sich dabei um eine Corona-Bürgschaft, mit welcher bis zu 80 Prozent eines Betriebsmittel-Kredites zwischen 5.000 und 100.000 Euro besichert werden. Mit dem besicherten Kredit sollen laufende Kosten – wie Löhne und Miete – finanziert werden.

Voraussetzungen für die Corona-Bürgschaft

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Corona-Bürgschaft sind das Vorliegen einer Gewerbeberechtigung, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse des Unternehmens vor der Coronakrise und „gute Zukunftsaussichten“. Liegen die Kredite über dem Betrag von 100.001,00 Euro, so fallen sie nicht unter diese Regelung. Die Anträge sind ab 15. April über die Hausbank möglich.

Die genaue Vorgehensweise rund um den Kredit und die Corona-Bürgschaft: Bis Ende 2020 wird ein Kontokorrent-Rahmen auf Basis der jeweiligen monatlichen Fixkosten vereinbart. Dieser Rahmen kann stufenweise bis zur beantragten Summe ausgenützt werden. Vorzeitige Rückzahlungen sind ohne Verrechnung einer Kündigungsprovision jederzeit möglich. Es gibt kein einmaliges Bearbeitungsentgelt, und die gesamte Laufzeit ist provisionsfrei. Außerdem werden Zinsen in der Höhe von maximal 1 Prozent p.a. bis Ende 2021 vom Land OÖ bezahlt.

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© refurbed

Der Marktplatz für generalüberholte Produkte refurbed erweitert sein Sortiment um eine neue Sparte: Vor Kurzem startete auf der Plattform die Kategorie für Musikinstrumente mit knapp 1.000 Akustik- und E-Gitarren von Marken wie Fender Japan, Tokai oder Greco.

Damit dehnt das Wiener Unternehmen sein Geschäftsmodell nach Smartphones, Laptops, E-Bikes und Kinder-Equipment auf ein weiteres Produktsegment aus. Nach Angaben des Wiener Scaleups entwickelte sich das Segment bereits in einer Testphase zur am schnellsten wachsenden Kategorie der Firmengeschichte.

Aufbereitung durch Spezialpartner

Die angebotenen Instrumente stammen von spezialisierten Partnerunternehmen, die gebrauchte Gitarren „in der Regel“ von Privatpersonen beziehen, technisch prüfen, reinigen und instand setzen, teilt das Unternehmen per Aussendung mit. Verschleißteile wie Schalter, Buchsen oder Potentiometer würden bei Bedarf ausgetauscht werden und neue Saiten aufgezogen.

Für Käufer:innen gelten dabei wie bei den elektronischen Produkten auch mindestens zwölf Monate Garantie sowie ein 30-tägiges Rückgaberecht. Die durchschnittliche Preisersparnis gegenüber Neuware liegt laut Unternehmen bei 15 Prozent.

„Musikinstrumente sind dafür gebaut, Generationen zu begleiten. Trotzdem landen unzählige hochwertige Instrumente ungenutzt in Kellern oder auf Dachböden“, erklärt Peter Windischhofer, Co-Gründer und CEO von refurbed. Mit dem Einstieg in das neue Segment wolle man zeigen, „dass Refurbishment heute weit mehr leisten kann als bei klassischer Unterhaltungselektronik“.

Jedes Instrument erhält vor dem Verkauf ein professionelles Refurbishment. © refurbed

Schrittweiser Ausbau der Kategorie

In den kommenden Wochen soll das Angebot zunächst um Effektpedale und Verstärker erweitert werden. Im Anschluss ist die Aufnahme von Synthesizern sowie klassischen Instrumenten wie Geigen und Trompeten vorgesehen. Langfristig verfolgt refurbed das Ziel, sämtliche Musikinstrumente und musikbezogene Produkte auf seinem Marktplatz anzubieten.

„Unser Ziel ist es, immer mehr Produktkategorien für die Kreislaufwirtschaft zu erschließen und nachhaltigen Konsum dort möglich zu machen, wo ihn viele bislang noch nicht erwartet hätten“, so Peter Windischhofer zur Sortimentsstrategie von refurbed.

Laut Unternehmensangaben entwickelte sich die neue Kategorie bereits in der Testphase zum bislang erfolgreichsten Launch der Firmengeschichte und wachse aktuell doppelt so schnell wie das restliche Sortiment.

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KGG und UBG starten Corona-Hilfe für Startups und KMU in Oberösterreich

  • Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) aus Oberösterreich , die im Zuge der Coronakrise Sicherheiten für einen Betriebsmittelkredit oder Kontokorrent-Rahmen ihrer Hausbank zur Aufrechterhaltung des Betriebs – also zur Liquiditätssicherung – benötigen und bei bundesweiten Förderinstituten nicht zum Zug kommen, erhalten nun Unterstützung von KGG und UBG.
  • Auch Startups, bei denen noch kein Rating vorliegt und die von den Corona-Umständen betroffen sind, können die Hilfe in Anspruch nehmen.
  • Konkret handelt es sich dabei um eine Corona-Bürgschaft, mit welcher bis zu 80 Prozent eines Betriebsmittel-Kredites zwischen 5.000 und 100.000 Euro besichert werden.
  • Mit dem besicherten Kredit sollen laufende Kosten – wie Löhne und Miete – finanziert werden.
  • Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Corona-Bürgschaft sind das Vorliegen einer Gewerbeberechtigung, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse des Unternehmens vor der Coronakrise und „gute Zukunftsaussichten“.
  • Die Anträge sind ab 15. April über die Hausbank möglich.

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KGG und UBG starten Corona-Hilfe für Startups und KMU in Oberösterreich

  • Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) aus Oberösterreich , die im Zuge der Coronakrise Sicherheiten für einen Betriebsmittelkredit oder Kontokorrent-Rahmen ihrer Hausbank zur Aufrechterhaltung des Betriebs – also zur Liquiditätssicherung – benötigen und bei bundesweiten Förderinstituten nicht zum Zug kommen, erhalten nun Unterstützung von KGG und UBG.
  • Auch Startups, bei denen noch kein Rating vorliegt und die von den Corona-Umständen betroffen sind, können die Hilfe in Anspruch nehmen.
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  • Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Corona-Bürgschaft sind das Vorliegen einer Gewerbeberechtigung, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse des Unternehmens vor der Coronakrise und „gute Zukunftsaussichten“.
  • Die Anträge sind ab 15. April über die Hausbank möglich.

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