15.04.2020

KGG und UBG starten Corona-Hilfe für Startups und KMU in Oberösterreich

Mit einer Corona-Bürgschaft werden die Kredite von KMU und Startups in Oberösterreich besichert, so dass sie Löhne und Miete zahlen können.
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Coronavirus - kmu und mittelständler
(c) Adobe Stock / creativeneko

Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) aus Oberösterreich , die im Zuge der Coronakrise Sicherheiten für einen Betriebsmittelkredit oder Kontokorrent-Rahmen ihrer Hausbank zur Aufrechterhaltung des Betriebs – also zur Liquiditätssicherung – benötigen und bei bundesweiten Förderinstituten (aws, ÖHT) nicht zum Zug kommen, erhalten nun Unterstützung von KGG und UBG. Auch Startups, bei denen noch kein Rating vorliegt und die von den Corona-Umständen betroffen sind, können die Hilfe in Anspruch nehmen.

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Konkret handelt es sich dabei um eine Corona-Bürgschaft, mit welcher bis zu 80 Prozent eines Betriebsmittel-Kredites zwischen 5.000 und 100.000 Euro besichert werden. Mit dem besicherten Kredit sollen laufende Kosten – wie Löhne und Miete – finanziert werden.

Voraussetzungen für die Corona-Bürgschaft

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Corona-Bürgschaft sind das Vorliegen einer Gewerbeberechtigung, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse des Unternehmens vor der Coronakrise und „gute Zukunftsaussichten“. Liegen die Kredite über dem Betrag von 100.001,00 Euro, so fallen sie nicht unter diese Regelung. Die Anträge sind ab 15. April über die Hausbank möglich.

Die genaue Vorgehensweise rund um den Kredit und die Corona-Bürgschaft: Bis Ende 2020 wird ein Kontokorrent-Rahmen auf Basis der jeweiligen monatlichen Fixkosten vereinbart. Dieser Rahmen kann stufenweise bis zur beantragten Summe ausgenützt werden. Vorzeitige Rückzahlungen sind ohne Verrechnung einer Kündigungsprovision jederzeit möglich. Es gibt kein einmaliges Bearbeitungsentgelt, und die gesamte Laufzeit ist provisionsfrei. Außerdem werden Zinsen in der Höhe von maximal 1 Prozent p.a. bis Ende 2021 vom Land OÖ bezahlt.

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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung

Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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KGG und UBG starten Corona-Hilfe für Startups und KMU in Oberösterreich

  • Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) aus Oberösterreich , die im Zuge der Coronakrise Sicherheiten für einen Betriebsmittelkredit oder Kontokorrent-Rahmen ihrer Hausbank zur Aufrechterhaltung des Betriebs – also zur Liquiditätssicherung – benötigen und bei bundesweiten Förderinstituten nicht zum Zug kommen, erhalten nun Unterstützung von KGG und UBG.
  • Auch Startups, bei denen noch kein Rating vorliegt und die von den Corona-Umständen betroffen sind, können die Hilfe in Anspruch nehmen.
  • Konkret handelt es sich dabei um eine Corona-Bürgschaft, mit welcher bis zu 80 Prozent eines Betriebsmittel-Kredites zwischen 5.000 und 100.000 Euro besichert werden.
  • Mit dem besicherten Kredit sollen laufende Kosten – wie Löhne und Miete – finanziert werden.
  • Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Corona-Bürgschaft sind das Vorliegen einer Gewerbeberechtigung, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse des Unternehmens vor der Coronakrise und „gute Zukunftsaussichten“.
  • Die Anträge sind ab 15. April über die Hausbank möglich.

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  • Die Anträge sind ab 15. April über die Hausbank möglich.

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