21.02.2025
HOW TO START-UP

Kambis Kohansal Vajargah präsentiert Österreichs erstes Fachbuch für Startup-Gründungen

Das erste österreichweite Fachbuch zum Thema Startup-Gründungen wurde am Donnerstagmorgen von Herausgeber Kambis Kohansal Vajargah präsentiert. Was das Buch beinhaltet und warum es für die Startup-Szene so wichtig ist, erklärt er im Gespräch mit brutkasten.
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Kambis Kohansal Vajargah und seine Frau Tetyana Kohansal bei der Buchpräsentation von "How to Start-up". © brutkasten

Die meisten Gründer:innen stehen zu Beginn ihres Unternehmens vor ähnlichen Herausforderungen. Neben einer innovativen Geschäftsidee tauchen zahlreiche Fragen auf – steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Aspekte, mit denen sich viele nur ungern befassen und oft nicht über das nötige Fachwissen verfügen. Als Orientierungshilfe dient nun das erste österreichweite Fachbuch zum Thema Startups: Am Donnerstagvormittag wurde „How to Start-up“ nach eineinhalb Jahren intensiver Arbeit offiziell präsentiert. Gastgeber der Veranstaltung sind der Linde Verlag, Ecovis Austria, die WKO und Herausgeber Kambis Kohansal Vajargah.

Alles rund um Startup-Gründung

Das Fachbuch behandelt verschiedene Bereiche bei der Startup-Gründung: Von der Wahl der passenden Gesellschaftsform über Tax-Compliance, Mitarbeiter:innen-Beschäftigung, Businessplan und Förderungen bis hin zu Investor:innen, Skalierung, Wachstum und Verkauf. Es soll Gründer:innen auf die Herausforderungen im Unternehmertum vorbereiten.

“Die Themen, die wir da abdecken, bereiten einen sehr gut drauf vor und Planung ist wichtig. Man kann aber nicht alles planen. Ich glaube, das, was man einplanen muss, ist: Egal in welcher Phase du bist, egal ob das dein erstes Unternehmen ist oder nicht, alles kann passieren. Das heißt, du musst offen für alles sein. Aber dieses Buch gibt schon gewisse Richtungen und zeigt dir, was alles passieren kann und worauf man achten soll”, sagt Kohansal Vajargah, stellvertretender Bundesgeschäftsführer des Gründerservice der WKO.

“Es geht nicht darum, Fehler zu vermeiden. Fehler gehören dazu. Es geht darum, die Erfolgschancen zu maximieren und nachhaltige Unternehmen aufzubauen mit einer klaren Strategie, den richtigen Fragen und einem tiefen Verständnis für Märkte und vor allem Kunden”, ergänzt Patrick Stummer vom Linde Verlag, der Kohansal Vajargah als Verlag zur Seite stand.

Steuerliche und rechtliche Expertise

Für „How to Start-up“ holt Kohansal Vajargah Autor:innen mit jahrelanger Expertise an Bord. Darunter ist auch die Steuerberatungsgesellschaft Ecovis Austria, die sich auf Startups spezialisiert hat. “Unser Ziel mit ‘How to Start-up’ ist es, praxisnahe und verständliche Antworten zu liefern auf die zentralen Fragen, die Startups haben. Es ist eine Art Leitfaden, aber auch ein Werkzeug für Gründer und Gründerinnen, um Entscheidungen im Startup-Alltag zu treffen, die nachhaltig das Unternehmen und den Unternehmenserfolg beeinflussen”, erklärt Bianca Mantsch von Ecovis Austria.

Rechtliche Fragestellungen werden im Buch von der Kanzlei Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte beantwortet. Sie sind auf Startups, Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht spezialisiert und haben bereits zahlreiche Gründungen sowie Finanzierungsrunden begleitet.

Alle Anfänge sind schwer

Ein zentraler Bestandteil des Fachbuchs sind außerdem Praxisbeispiele und Erfahrungswerte erfolgreicher Gründer:innen. Damit könne man sich als Neugründer:in „leicht identifizieren, wenn man sieht: Wir kennen dieselben Hürden und Herausforderungen”, sagt Kohansal Vajargah gegenüber brutkasten. Um diesen Gemeinschaftsaspekt in der Startup-Welt hervorzuheben, fand bei der Buchpräsentation eine Paneldiskussion mit verschiedenen österreichischen Gründer:innen statt, die ihre Erfahrungen auch im Buch teilen.

Alle Anfänge sind schwer – aber wo fängt man an? Worauf muss man beim Gründen achten? “Bei mir war es tatsächlich so: Ich habe damals ohne recht viel Überlegen irgendwie gegründet. Ich habe eigentlich gesagt, hey, jetzt probier ich es mal aus, just do it und schauen wir mal, was wird”, erzählt Moritz Lechner, Gründer von New Fluence. Auch bei Investorella-Gründerin Larissa Kravitz sei es damals “einfach so passiert”, sagt sie. “Mein Unternehmen ist eigentlich auf Basis von Nachfrage entstanden. Man fängt klein an und testet mal den Markt, weil wenn es einen Markt für etwas gibt, dann merkt man das sofort.”

Regulatory als große Herausforderung

Die ersten Hürden und Herausforderungen lassen in der Gründungsphase nicht lange auf sich warten. “Für mich war es am Anfang ganz extrem, dass ich ja alles von null lernen musste. Also irgendwie mit sehr, sehr, sehr begrenzten finanziellen Mitteln und ohne viel Erfahrung etwas aufzubauen,” sagt Lechner, der mit 14 Jahren der jüngste Gründer Österreichs war.

Stefan Köppl, Co-Founder von Indie Campers und Managing Partner bei Samira Advisors, verrät: “Die größten Probleme, die wir damals hatten, waren in Wirklichkeit rechtlicher Natur.” Besonders alles rund um Regulatory sei anfangs eine große Herausforderung gewesen. Daher, so Kravitz, zahle es sich bereits zu Beginn aus, in gute rechtliche und steuerliche Betreuung zu investieren: “Also wenn du da regulatorisch am Anfang irgendwas nicht richtig machst, sind die Kosten danach meistens das Zehnfache.”

Kohansal Vajargah: „Es gibt so so viele Challenges“

Dass man diese Herausforderungen allerdings bewältigen kann, zeigen die Gründer:innen selbst. Entscheidend dafür sei jedoch die richtige Einstellung. “Mir war immer bewusst, dass das nicht erfolgreich werden muss. Man geht ein extremes Risiko ein, auch ein nicht kalkulierbares Risiko. Ich glaube schon, dass man mit der Einstellung starten muss, dass man sagt, hey, selbst wenn das nichts wird, gebe ich 110 Prozent und gebe mein Bestes. Wenn das scheitert, dann ist es so, dann war das trotzdem die beste Schule meines Lebens,” sagt Lechner.

Kambis Kohansal Vajargah ist nicht ohne Grund eine der bekanntesten Persönlichkeiten der österreichischen Startup-Szene. Der Serial-Entrepreneur gründete bereits mehrere erfolgreiche Unternehmen mit, darunter Carployee, Freebiebox und whatchado. Doch auch er betont die Herausforderungen des Unternehmertums: “Ich würde lügen, wenn ich nicht sage, dass es keine Zeiten gibt, wo ich frustriert bin und dann nicht hundertprozentig an etwas glaube. Auch bei mir kann ich euch sagen: vielleicht wirkt das so, als würde alles smooth laufen und erfolgreich sein, aber es ist nicht so. Es gibt so so viele Challenges.”

Weiteres Fachbuch für nächstes Jahr geplant

Als Unterstützung und Leitfaden für die Gründung eines Startups soll nun das Fachbuch „How to Start-up“ dienen. Es behandelt die zentralen Fragen, die bei Neugründungen aufkommen, und liefert praxisnahe Antworten.

Im nächsten Jahr erscheint ein weiteres Buch von Kohansal Vajargah in Zusammenarbeit mit dem Linde Verlag. Dieses Mal wird der Fokus auf Einzelunternehmen liegen, wie er verrät: “Da bin ich aber nicht alleiniger Herausgeber, aber es sind ähnliche Autorinnen und Autoren, die auch hier mitgemacht haben.” Co-Herausgeberin sei Sabine Skarpil-Zauner, Bundesgeschäftsführerin Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.

Zudem werden im Laufe des Jahres zwei weitere Bücher veröffentlicht: das Sachbuch Startup Code sowie das Kinderbuch Sammy und das Geheimnis der Goldmünzen, das Kohansal Vajargah gemeinsam mit seiner Frau Tetyana Kohansal geschrieben hat.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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