27.08.2018

Kalaschnikow: Von Sturmgewehren über Regenschirme zum E-„Superauto“

Viele Unternehmen versuchen sich an einem E-Auto. Mit der russischen Rüstungsfirma Kalaschnikow haben wohl die wenigsten gerechnet. Doch in Wahrheit handelt es sich bei dem CV-1 gar nicht um das erste Elektro-Auto von Kalaschnikow.
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Das neue Elektro-Auto CV-1 von Kalaschnikow soll Tesla Konkurrenz machen
(c) kalashnikov.media

Kalaschnikow hatte Jahre lang Probleme Profit zu machen. Obwohl die AK-47 das wahrscheinlich bekannteste Gewehr der Welt ist, haben Sanktionen es dem russischen Unternehmen nicht einfach gemacht. In den letzten Jahren hat der Konzern einen Image-Wechsel versucht und zusätzlich zu den Gewehren auch andere Produkte auf den Markt gebracht. In der Waffenproduktion fokussierte man sich auf lokale Jäger und Sammler und eine eigene Modekollektion wurde veröffentlicht. Trotz allem hätten die wohl die Wenigsten damit gerechnet, dass Kalaschnikows nächstes Ziel der E-Auto Markt ist. Mit dem ersten Model, CV-1 will der Rüstungs-Großkonzern Tesla Konkurrenz machen.

+++ E-Mobility: Ein Gegenwartsthema mit großer Zukunft +++

Inspiration aus der Sowjet-Union

Von Kalaschnikow wurde das neue Model CV-1 als „Superauto“ betitelt, doch was genau macht es aus? Das Design ist an das Sowjet-Auto Isch Kombi aus den 1970er-Jahren angelehnt – es soll also mit einem Retro-Look punkten. Das Auto soll mit vollem Akku 350 Kilometer zurücklegen können und innerhalb von sechs Sekunden auf 100 Stundenkilometer beschleunigen. Zum Vergleich: Das neue Model 3 von Tesla kommt innerhalb von 3,5 Sekunden auf 100 Stundenkilometer und kann mit vollgeladenem großen Akku bis zu 500 Kilometer zurücklegen. Der Preis für den CV-1 wurde noch nicht festgelegt.

Der erste Prototyp des russischen „Superautos“:

Weitere Kalaschnikow-Vehikel

Allerdings handelt es sich bei dem CV-1 nicht um das erste Elektro-Auto von Kalaschnikow. Bei der diesjährigen Fußball-Weltmeisterschaft kam das „Ovum Electric Car“ zum Einsatz, mit dem die Polizei patrouillierte. Die lokalen Polizisten konnten ebenso mit dem „Pulsar Electric Bike“ fahren. Im Zuge der Veranstaltung, bei der man das neue E-Auto zum ersten Mal sehen konnte, wurde ein riesiger (Kampf-)Roboter namens Igorek präsentiert. Dieser sorgte auf Twitter und Co. für Spott, da er unbeweglich und groß ist, was gegen den momentanen Trend von Robotern geht. Das vielleicht seltsamste Fahrzeug von Kalaschnikow ist allerdings ein bisher unbenanntes fliegendes „Auto“ – eine mit 16 Rotoren betriebene bemannte E-Drone (siehe Video).

Bisher unbenanntes, elektrisch betriebenes, fliegendes Auto

Kalaschnikows Entwicklung der letzten Jahre

In den letzten Jahren hat sich einiges bei Kalaschnikow geändert. Im Jahr 2013 wurden die Unternehmen Izhmash und Izhevsk Mechanical Plant offiziell zum Kalaschnikow-Konzern fusioniert. Die russische Staatsgesellschaft Rostec besaß seit der Gründung des Unternehmens 51 Prozent des Unternehmens, die restlichen 49 Prozent gehörten privaten Investoren. Im Jahr 2014 folgte ein Rückschlag. Es war zwar das erste Jahr seit langem, in dem der Kalaschnikow-Konzern wieder Profit machte. Doch die USA und die Europäische Union erhoben in diesem Jahr als Resultat der Annexion der Krim, auch Sanktionen gegen den Konzern. Der Großteil der Exporte war zuvor nach Europa und in die Vereinigten Staaten gegangen.

Der Konzern sah sich also nach weiteren Absatzmärkten um.  Mit dem großen Verlust an Kunden musste eine neue Markt-Strategie her. Als erstes wurden mehr Gewehre an Jäger und Sammler verkauft. Später brachte man eine eigene Modekollektion, Regenschirme und Smartphone-Hüllen auf den Markt. Es scheint so, als wolle sich Kalaschnikow immer mehr vom früheren Image distanzieren. Auch das neue Elektro-Auto könnte in erster Linie diesem Zweck dienen. Im Februar 2018 reduzierte die Rostec übrigens ihren Anteil auf 25 Prozent. Man versuchte das Interesse privater Investoren weiter anzuregen.

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5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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