26.06.2019

Sandboxes bis RWR-Card: JW mit 9 Forderungen für eine KI-Strategie

Wann es tatsächlich eine nationale KI-Strategie für Österreich geben wird, ist unklar. Die Junge Wirtschaft (JW) platzierte heute jedenfalls einen Forderungskatalog dazu.
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(c) fotolia / sdecoret

Das Thema Künstliche Intelligenz beflügelt momentan wie kaum ein anderes die Fantasie von Entscheidern und solchen, die es gerne wären. Neben großen gesellschaftlichen Fragestellungen steht dabei – etwas nüchterner gesehen – vor allem die wirtschaftliche Entwicklung zur Disposition. Man will nicht sprichwörtlich zwischen China und den USA zerquetscht werden. Auch bei der Jungen Wirtschaft (JW) macht man sich Sorgen, ob Österreich noch rechtzeitig eine KI-Strategie zustande bringt, die das Land vor derzeit gerne lancierten Worst-Case-Szenarien bewahrt.

+++ KI-Roadshow: Junge Wirtschaft präsentiert erfolgreiche KI-Unternehmen +++

KI-Strategie „muss zentraler und vorrangiger Inhalt werden“

Denn nach dem vorzeitigen Ende der türkis-blauen Regierung sind Pläne für eine KI-Strategie on hold. Wann es damit weiter geht, und wie die Strategie am Ende aussehen wird, ist entsprechend unklar. JW-Bundesvorsitzende Christiane Holzinger stellt jedenfalls klar: „Welche Regierung auch immer ab Herbst am Zug ist: das KI-Potenzial für Österreich zu heben, muss zentraler und vorrangiger Inhalt werden. Immerhin wissen wir aus aktuellen Berechnungen, dass durch den Einsatz von KI bis 2035 ein Wachstum von drei Prozent für die österreichische Wirtschaft erreicht werden kann“.

9 Punkte von JW und AI Austria

Dazu entwickelte die JW gemeinsam mit dem Think Tank AI Austria unter Führung von enlite.ai-Gründer Clemens Wasner einen neun Punkte starken Forderungskatalog. Basis dafür seien auch die Ergebnisse der von der JW im ersten Halbjahr 2019 durchgeführten Roadshow zum Thema KI gewesen, an der mehr als 1.300 Unternehmen teilgenommen haben.


1. „Big Data-Infrastruktur bereitstellen“

Der Zugang zu Daten sei essenziell für die Forschung, Anwendung und Weiterentwicklung von KI-Lösungen, heißt es im JW-Paper. Österreich solle als Vorreiter und Vorbild in Europa eine funktionierende Big Data Infrastruktur aufbauen (GDPR konform, State-of-the-Art Datensicherheit), die Forschung und Implementierung von KI Use Cases vereinfache und möglichst vielen Akteuren den Zugriff ermögliche. Denn je mehr Player Zugang zu Daten bekämen, desto mehr Anwendungen könnten getestet, umgesetzt und weiterentwickelt werden.

2. „Regulatory Sandboxes schaffen“

„Unternehmen und insbesondere Startups sollen neue Entwicklungen möglichst einfach und unbürokratisch testen können“, wünscht man sich bei der JW. Ein bewährtes Instrument sei die Einführung gesetzlicher Sandboxes, in denen keine traditionellen regulatorischen Innovationshürden bestehen. Im Bereich FinTech wird diese Modell übrigens bereits angewendet.

3. „Eigentum innovationsfreundlich sichern“

Die einheitliche Regelung von Intellectual Property-Rechten in Bezug auf Daten und Modelle sei ein wichtiger Erfolgsfaktor für Forschung, Entwicklung und Anwendungen im KI-Bereich, heißt es von der JW. „Zudem sollen grundlegende Standardpatente implementiert werden, welche die Interkonnektivität und Interoperabilität zwischen KI-Systemen sichern“. Dazu kommt ein weiterer konkreter Vorschlag: Die Etablierung von öffentlichen Patent-Pools erleichtere den schnellen Austausch von Know-how und fördere die Verbreitung der Technologie sowie die Nutzung von Erkenntnissen für verschiedene Use Cases.

4. „Fachkräfte aus- und weiterbilden“

Österreichs Wirtschaft brauche ausreichend qualifizierte Fachkräfte in den Bereichen Machine Learning (ML) und KI, wünscht sich die JW. Bei der Ausbildung der Fachkräfte in den unterschiedlichen Bildungseinrichtungen und auf unterschiedlichen Niveaus sei eine strukturierte Vorgangsweise notwendig, die sich an der Wertschöpfungskette orientiere. Die JW streicht dabei konkrete Kompetenzprofile heraus: Für Forscher, Ingenieure, Manager und „Helfer“ im KI-Bereich brauche es demnach entsprechend unterschiedliche Ansätze.

5. „RWR-Card für KI-Fachkräfte weiterentwickeln“

Zusätzlich zur ambitionierten Aus- und Weiterbildung von Fachkräften im Inland in den Bereichen KI und ML müsse Österreich verstärkt Fachkräfte aus dem Ausland anwerben, heißt es von der JW. Die geplanten Verbesserungen bei der RWR-Card (Rot-Weiß-Rot-Karte) seien auch unter diesem Aspekt konsequent umzusetzen und weiterzuentwickeln. Das gelte besonders für die Punkte leichtere Anerkennung der Qualifikation, (insbesondere für nicht-formale Bildung und Praxis), Absenkung des Mindestgehalts, Streichung des Erfordernisses „ortsübliche Unterkunft“, Einführung einer digitalen Antragseinbringung und Schaffung einer maximalen Verfahrensdauer von acht Wochen auch bei der Erteilung von job seeker-Visa

6. „Wahlweise Bilanzierung eigenerstellter immaterieller Vermögensgegenstände“

Heute werde zunehmend in Software, Forschung und Entwicklung, Konzessionen, Patente, Lizenzen, Marken-, Urheber- und Verlagsrechte, Zuteilungsquoten, Kontingente, Syndikatsrechte, ungeschützte Erfindungen, Geheimverfahren, Belieferungsrechte, und bestimmte Optionsrechte investiert, ist im Paper zur KI-Strategie zu lesen. „Immaterielle Vermögensgegenstände sollen daher auch als solche in der Bilanz dargestellt werden können“, wünscht sich die JW. Die geforderte wahlweise Aktivierungsmöglichkeit ermögliche es der Standortpolitik, gezielt ausländische Firmen mit hohen Anteilen an immateriellen Investitionsgütern anzusiedeln. Andere Länder hätten bereits entsprechende Möglichkeiten geschaffen.

7. „Gemeinsame KI-Strategie für Europa“

„Während insbesondere asiatische Regierungen ihre KI-Bemühungen intensivieren und strategisch entwickeln, hat Europa noch keinen umfassenden Plan für die notwendige Aufholjagd“, bekrittelt die JW. Aktuelle Schritte der EU-Kommission seien zu begrüßen, aber zu wenig weitreichend. „Eine gemeinsame KI-Dachstrategie für Europa muss u.a. auf mehr Wagniskapital, steuerliche Anreize in der Grundlagenforschung, verstärkte Ambitionen in Aus- und Weiterbildung und vor allem auf eine bessere Koordination der nationalen Initiativen ausgerichtet sein. Die bestehende KI-Expertengruppe auf EU-Ebene ist um Praktiker aus Unternehmen zu erweitern. In den EU-Programmen sind entsprechende Rahmenbedingungen für KI zu gewährleisten, wie u.a. die Förderung von Infrastruktur sowie die Umsetzung von Open Data-Konzepten für europäische Forscher und Unternehmen“, fordert die JW. Konkret wünscht man sich dazu, dass Horizon Europe mit mindestens 120 Milliarden Euro dotiert wird, davon 60 Prozent „zur Stärkung der Wertschöpfungsketten der europäischen Wirtschaft durch innovative Impulse aus Schlüsseltechnologien wie KI“.

8. „Awareness schaffen“

Maßnahmen zur Information der Bevölkerung und zur Förderung des Austauschs mit KI-Experten seien als Begleitmaßnahme von zentraler Bedeutung, heißt es von der JW. Die Information und Diskussion müsse dabei „faktenbasiert und in verständlicher Sprache“ stattfinden. „Die Potenziale von KI für Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung sind in Informationskampagnen zu kommunizieren“.

9. „KI-Entwicklung gesellschaftlich begleiten“

Die Entwicklung und Anwendung von KI sei nicht losgelöst von gesellschaftlichen Normen und ethischen Wertvorstellungen zu sehen, räumt die JW abschließend ein. „Vor diesem Hintergrund ist eine qualifizierte ethische Begleitung der KI-Einführung in den unterschiedlichsten Lebens- und Gesellschaftsbereichen notwendig. Dies kann durch die Etablierung u.a. einer globalen KI- oder Datenethikkommission (auf Ebene der UN) gewährleistet werden, die sich mit ethischen Grundprinzipien bei der Entwicklung, Programmierung und Nutzung von KI, mit ethischen Grenzen für den Einsatz von KI und Robotern, mit der Kontrolle von Maschinen, die auf KI-Basis arbeiten, sowie mit den Grundwerten der Freiheit und Verantwortung unter den Bedingungen Künstlicher Intelligenz auseinandersetzt“, heißt es im KI-Strategie-Paper. Dabei ginge es auch darum, „unbegründete Ängste vor KI-Anwendungen zu nehmen“.


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Bernhard Krick, Geschäftsführer der Bybit Payments GmbH | (c) Bybit

Anfang August erhielt die Bybit Payments GmbH von der Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Konzession als E-Geld-Institut, nach rund neun Monaten Verfahren. Laut Geschäftsführer Bernhard Krick gibt es die Lizenz zwar seit rund 25 Jahren, durchschritten hätten das Verfahren aber erst zwei Marktteilnehmer. Mit der Konzession baut die nach eigenen Angaben gemessen am Handelsvolumen zweitgrößte Kryptobörse der Welt ihre EU-Zentrale in Wien weiter aus. Die Schwestergesellschaft Bybit EU GmbH hält bereits seit Mai 2025 eine MiCAR-Zulassung. Im Interview spricht Krick über das Verfahren, die Standortwahl und die Frage, ob am Ende eine Banklizenz steht.


Die Bybit Payments GmbH hat von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Lizenz als E-Geld-Institut erhalten. Wie lange hat das Verfahren gedauert und was waren rückblickend die größten Hürden?

Der eigentliche Lizenzierungsprozess mit der FMA war naturgemäß intensiv und hat sich über einen Zeitraum von rund neun Monaten erstreckt. Wir haben jedoch bereits deutlich davor mit dem Aufbau der lokalen Gesellschaft, der Infrastruktur sowie aller compliance-relevanten Agenden begonnen. Obwohl es die Lizenz seit rund 25 Jahren gibt, haben erst zwei Marktteilnehmer diesen Prozess durchschritten. Die größte Herausforderung bestand darin, die Fülle an Informationen über die eigene Organisation, Prozesse und geplanten Produkte so aufzubereiten, dass sie den hohen Anforderungen der FMA entsprechen und ein klares, transparentes Bild vermitteln. Dabei steht man grundsätzlich auch immer unter einem gewissen Zeitdruck. Unsere Mitarbeiter:innen haben hier eine sehr gute Arbeit geleistet.

Rückblickend war der Prozess zwar anspruchsvoll, aber immens wertvoll. Er hat dazu beigetragen, unsere europäischen Strukturen weiter zu professionalisieren. Die E-Geld-Konzession ist eine wichtige Grundlage für die nächste Phase der Expansion unseres Geschäfts in Europa.

Warum hat Bybit die EMI-Lizenz ausgerechnet in Österreich beantragt? Länder wie Litauen oder Luxemburg gelten in Europa als die klassischen Standorte für E-Geld-Institute.

Wien ist für uns der Standort unserer EU-Zentrale. Von hier aus decken wir MiCAR, E-Geld und MiFID ab. Uns war wichtig, einen Standort mit einem europaweit respektierten Regulator zu wählen. Die FMA bietet dabei die perfekte Balance: streng in der Aufsicht, was für eine Organisation wie uns, die weltweit auf Compliance ausgerichtet ist, kein Problem, sondern ein Vorteil ist, und gleichzeitig kommunikativ, pragmatisch und effizient im Austausch. Wien ist zudem ein zentraler Standort in Europa mit attraktiver Infrastruktur und hoher regulatorischer Kompetenz. Von hier aus können wir langfristige europäische Strukturen aufbauen, mit einem verlässlichen Partner vor Ort, und unser Geschäft in den Märkten ganz Europas steuern.

Die FMA gilt als strenge Aufsicht. Wie erleben Sie die Zusammenarbeit im Vergleich zu anderen Jurisdiktionen, in denen Bybit tätig ist?

Eine strenge Aufsicht ist aus unserer Sicht kein Nachteil. Ganz im Gegenteil: Wenn man langfristig in einem regulierten europäischen Markt tätig sein möchte, ist Klarheit darüber, welche Anforderungen gelten, ein wesentlicher Vorteil. Unsere Erfahrung ist, dass die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden naturgemäß intensiv und detailliert ist, und das erwarten wir auch. Wir sehen Regulierung nicht als einmalige Eintrittshürde, sondern als laufenden Prozess, der sehr wichtig für die gesamte Branche ist. Die FMA sehen wir als eine durchaus fordernde, aber vor allem als eine sehr kompetente Behörde, die auch einen sehr guten Ruf in Europa genießt.

In der Aussendung zur Lizenz heißt es, konkrete Termine für die Produkteinführung würden in Kürze bekannt gegeben. Können Sie schon konkreter werden: Welche Dienste starten zuerst, und wann rechnen Sie mit dem Marktstart in Österreich und im restlichen EWR?

Die konkreten Produktneuerungen, Marktstart und Rollout-Phasen werden wir, wie versprochen, zeitnah kommunizieren. Was wir jedoch jetzt bereits sagen können: Unser Ziel ist es, die neue Lizenz schrittweise für den Ausbau eines umfassenderen Payment-Angebots in Europa zu nutzen. Wir haben bereits um das Passporting der Lizenz für den EWR angesucht. Das kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da die relevanten nationalen Behörden in Europa dies bestätigen müssen. Wir verfolgen dabei bewusst einen stufenweisen Ansatz, können aber bereits jetzt sagen: Bybit.eu wird bald viel mehr sein als eine reine Krypto-Plattform und wird sich zu einer universellen Finanzlösung entwickeln.

Die Bybit Card ist in Europa bereits verfügbar. Was ändert sich durch die EMI-Lizenz konkret für das Kartenprogramm? Wird die Bybit Payments GmbH die Kartenausgabe künftig selbst übernehmen?

Die Bybit Card wird auch in Zukunft eines unserer zentralen Produkte bleiben. Zum jetzigen Zeitpunkt möchten wir jedoch keine konkreten Änderungen an bestimmten Produkten vorwegnehmen oder bekanntgeben. Was wir sagen können: Die Lizenz gibt uns generell zusätzliche strategische Flexibilität, um unser europäisches Dienstleistungsangebot im Zahlungsverkehr weiterzuentwickeln sowie attraktiver zu gestalten.

Auf Bybit.eu setzen Sie bei Stablecoins bislang auf regulierte Token von Circle wie EURC. Die EMI-Lizenz würde der Bybit Payments GmbH grundsätzlich auch die Emission eines eigenen E-Geld-Tokens erlauben. Ist ein eigener Euro-Stablecoin ein Thema für Sie?

Stablecoins und andere tokenisierte Zahlungsinstrumente beobachten wir auf dem europäischen Markt sehr genau. Gerade MiCAR schafft hier einen neuen regulatorischen Rahmen, der in den kommenden Jahren erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung digitaler Zahlungsmittel haben wird. Aktuell liegt unser Fokus jedoch darauf, unseren Kundinnen und Kunden Zugang zu bestehenden regulierten und qualitativ hochwertigen Produkten zu ermöglichen. EURC ist dafür ein gutes Beispiel. Wir schließen grundsätzlich keine strategischen Optionen in diesem Bereich aus, haben derzeit aber nichts anzukündigen.

Bybit EU GmbH und Bybit Payments GmbH sind bewusst getrennte Gesellschaften mit unterschiedlichen Lizenzen. Warum diese Struktur, und was bedeutet die Trennung im Alltag konkret für die Kundinnen und Kunden?

Die Trennung folgt einer klaren regulatorischen und auch organisatorischen Logik. Die Bybit EU GmbH und die Bybit Payments GmbH verfolgen unterschiedliche Geschäftsmodelle und verfügen über unterschiedliche regulatorische Berechtigungen. Deshalb ist es sinnvoll, diese Aktivitäten auch gesellschaftsrechtlich, organisatorisch und in Bezug auf die Regulatorik und das Risikomanagement klar voneinander abzugrenzen. Für die Kundinnen und Kunden wird sich das positiv auswirken, da wir in der Zukunft über eine gemeinsame Finanzplattform und App neue innovative Möglichkeiten im Zahlungsverkehr anbieten werden. Die Kunden werden die volle Transparenz haben, welche Dienstleistung sie von welchem Unternehmen beziehen.

Sie betonen, dass die EMI-Lizenz keine Banklizenz ist. Ist eine Banklizenz der nächste logische Schritt für Bybit in Europa, oder schließen Sie das aus?

Für uns ist die EMI-Lizenz der logische Schritt, um unsere Kompetenz im Zahlungsverkehr in Europa aufzubauen. Wir verfolgen das Ziel, ein globales Finanz-Ökosystem aufzubauen, das den Zugang zu einer modernen Bank-, Investitions- und Zahlungsverkehrsinfrastruktur für alle Kundengruppen bietet. Da ist es natürlich selbstverständlich, dass wir kontinuierlich evaluieren, welche regulatorischen Strukturen und Partnerschaften für unsere langfristige Strategie sinnvoll sind. Eine Banklizenz schließen wir für die Zukunft nicht aus. Aktuell liegt unser Fokus aber klar auf dem erfolgreichen Aufbau und der Skalierung unseres regulierten Geschäfts in Europa.

Mit regulierten Zahlungsdiensten tritt Bybit in direkte Konkurrenz zu Neobanken wie Revolut und N26, aber auch zu anderen Kryptobörsen mit Payment-Ambitionen in Europa. Womit wollen Sie sich in diesem Feld differenzieren?

Bybit ist gemessen am Handelsvolumen die zweitgrößte Krypto-Asset-Plattform der Welt und bietet bereits heute weltweit über 80 Millionen Kundinnen und Kunden viel mehr als reines Krypto-Trading an. Eine wesentliche Rolle spielt dabei das enorme Volumen im Krypto-Derivate- und Futures-Handel auf der globalen Bybit-Plattform. Mit unserem „Compliance-First-Ansatz“ wird Bybit einer der relevantesten Player in Europa werden. Der entscheidende Faktor ist, das Vertrauen der Kundinnen und Kunden zu bekommen. Unser Ansatz geht daher über das reine Krypto-Trading weit hinaus. Wir verbinden die Welten der digitalen Assets und Web3-Produkte mit den traditionellen Finanzdienstleistungen.

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt Bybit aktuell in Wien, und wie verändert der Aufbau der Payments-Sparte den Standort? Wird derzeit Personal gesucht?

Aktuell beschäftigen wir in Wien rund 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Ausbau der Payments-Sparte stärkt den Standort zusätzlich, da ein reguliertes Payment-Geschäft weitere spezialisierte Funktionen benötigt, etwa in den Bereichen Produktmanagement, Legal und Compliance, Risk, Finance, Operations und Technology. Hier sind wir derzeit auch auf der Suche und heißen jede Bewerbung willkommen.

Welchen Stellenwert hat das Thema Sicherheit beim Aufbau des europäischen Zahlungsverkehrsgeschäfts, und wie werden die Kundengelder der Bybit Payments GmbH abgesichert?

Sicherheit und Vertrauen bilden das Fundament des Finanzgeschäfts. Beim Aufbau der Bybit Payments GmbH wurden deshalb regulatorische Anforderungen an Governance, Risikomanagement, IT-Sicherheit und den Umgang mit Kundengeldern von Beginn an berücksichtigt. Die Kundengelder des E-Geld-Instituts werden entsprechend den regulatorischen Vorgaben geschützt und bei einer Bank zu 100 Prozent treuhänderisch verwahrt. Für die Bybit.eu-Plattform gelten zudem dieselben strengen regulatorischen Anforderungen an IT-Sicherheit wie für Banken.

Bybit hat kürzlich seinen Risiko- und Sicherheitsbericht für das erste Halbjahr 2026 veröffentlicht. Welche Rolle spielt künstliche Intelligenz inzwischen in der Sicherheitsarbeit, und was bedeutet das für Nutzerinnen und Nutzer in Europa?

Wir setzen modernste Technologien ein, um Muster schneller zu erkennen, Auffälligkeiten frühzeitig zu identifizieren und potenzielle Risiken effizient zu analysieren. Unser Anspruch ist es, im Bereich Sicherheit immer einen Schritt voraus zu sein, ganz nach dem Credo: Prävention statt Nachsorge. Künstliche Intelligenz ist in der präventiven Sicherheitsarbeit im Zahlungsverkehr ein fixer Bestandteil. Für Nutzerinnen und Nutzer in Europa bedeutet das im Alltag vor allem, dass der Zahlungsverkehr reibungslos und sicher abläuft. Der große europäische Vorteil ist dabei der rechtliche Rahmen. Dank strenger Gesetze wie der DSGVO und dem neuen KI-Gesetz gibt es in Europa klare Leitplanken, die die Privatsphäre aller am Zahlungsverkehr beteiligten Personen schützen.

Wo steht Bybit.eu in drei Jahren?

Unser Anspruch ist klar: Wir wollen in drei Jahren eine der führenden regulierten Plattformen für digitale Finanzdienstleistungen in Europa sein. Krypto und Blockchain wollen wir dabei immer weniger als eigenständige oder alternative Systeme betrachten, sondern die Brücke zwischen der Welt digitaler Assets und traditionellen Finanzdienstleistungen weiter stärken und direkt verbinden. Entscheidend ist Vertrauen: Ein verlässlicher institutioneller Rahmen und klare Regulierungen bilden die Basis, damit immer mehr Unternehmen sowie Kundinnen und Kunden auf diese Technologien setzen. Im Idealfall ist Bybit EU in drei Jahren eine vertrauenswürdige, regulierte All-in-one-Finanzplattform, auf der digitale und traditionelle Finanzdienstleistungen zusammenkommen und nahtlos in den Alltag unserer Kundinnen und Kunden integriert sind.

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