18.05.2016

JobCheck App: Erste Hilfe bei Personalengpass

Innerhalb von dreißig Minuten von der Stellenausschreibung zum Mitarbeiter? Das ist die Vision von Simon Sattlegger, dem Gründer der JobCheck App. Im Brutkasten-Interview erzählt er, warum mit seinem Produkt eine Marktlücke gefüllt wird und warum oft kein Bewerbungsprozess nötig ist.
/artikel/jobcheck-app-personal-engpass-sattlegger
(c) JobCheck - Gerade in der Gastronomie ist die App ein beliebtes Tool

Apps zur Jobssuche sind derzeit gefragter denn je. Erst kürzlich sorgte der Einstieg des Portals karriere.at bei Hokify für Schlagzeilen. Die JobCheck App unterscheidet sich aber von herkömmlichen Portalen. Wie? Das erklärt Gründer und CEO Simon Sattlegger im Interview.

Wie ist die Idee zur JobCheck App entstanden?

Der Hintergrund ist der: Ich komme aus der Gastronomie, da bin ich seit 2010 tätig. Wir sind ein sehr kleiner Betrieb mit 14 Mitarbeitern. Aber die Gastronomie ist eine sehr personalintensive Branche. Wenn jemand spontan ausfällt, hat man ein großes Problem, auch bei Urlaub oder Krankheit. Sehr kurzfristig Aushilfspersonal zu finden, ist schwierig. Das AMS vermittelt zum Beispiel gar keine geringfügigen Kräfte. In der Gastronomie brauch ich zum Aufsperren einen Koch und zwei Kellner, das muss funktionieren, sonst kann man den Betrieb im Prinzip nicht aufsperren.

Wenn jemand kündigt, beträgt die Kündigungsfrist in der Branche auch nur 14 Tage. Schreibt man die Stelle aus, muss man aber immer warten, bis einmal Bewerbungen da sind, die muss man dann einmal aussortieren und so weiter. Irgendwie hab ich mir gedacht, da muss es eine bessere Lösung geben. Dann hab ich mich mit meinem Facilitator Peter zusammengesetzt, der auch damals schon in der App-Entwicklung tätig war. Und so haben wird die JobCheck-App kreiert, ich mit der Idee und Peter mit dem Know-How zur Umsetzung.

Der Unterschied ist, dass wir ein Produkt entwickeln wollten, bei dem der Bewerbungsprozess komplett ausfällt.

Es gibt schon zahlreiche Job-Apps am Markt. Was unterscheidet JobCheck von den Konkurrenzprodukten wie z.B. Hokify?

Wir konzentrieren uns auf Kleinbetriebe in personalintensiven Branchen. Mit JobCheck füllen wir eine Lücke weil es hauptsächlich um Jobs geht, für die man nur niedrig qualifiziert sein muss, also für Aushilfs- und Teilzeitjobs. Wir werden wahrscheinlich nie Akademiker vermitteln, sondern eher Kassierer oder Kellner. Unsere Hauptzielgruppe sind daher Studenten, die das einfach nebenbei machen wollen.
Hokify hat mittlerweile ja umgesattelt, die waren ursprünglich auch eher ein Produkt für Studienabgänger. Der Unterschied ist, dass wir ein Produkt entwickeln wollten, bei dem der Bewerbungsprozess komplett ausfällt.

Wie funktioniert das?

Die App ist so konzipiert, dass der Arbeitgeber einen Job ausschreibt und im besten Fall innerhalb von dreißig Minuten wirklich die Person vor Ort hat, ohne großen Bewerbungsprozess, den man in den betreffenden Branchen meist auch gar nicht braucht. Zum Beispiel ein Lebenslauf einer Kassiererin, die geringfügig acht Stunden bei der Kassa steht, das ist wirklich nicht aussagekräftig. Die Bewerbungen, die ich gelesen habe, waren dann auch zu 80 Prozent aus dem Internet kopiert. Ich habe mir gedacht, da müssen wir irgendetwas anderes machen. Deshalb haben wir bei JobCheck im Prinzip das Bewerberprofil neu aufgebaut: Die Arbeitsuchenden geben nur demographische Daten ein, dann Präferenzen, also Vorlieben, wo die Person gern arbeiten würde, also Ort und Branche. Und ihren Erfahrungsgrad. Anhand dieser Kriterien bekommt der Bewerber dann auch die Jobangebote. So findet schon einmal die erste Vorsortierung statt. Wir haben einen Matching-Algorithmus, Arbeitgeber und Bewerber bekommen nur die Jobangebote, die von uns schon einmal vorsortiert wurden und die dann passen.

Redaktionstipps

Wie können Arbeitgeber dann sicher gehen, entsprechend qualifiziertes Personal zu finden?

Wir haben ein Bewertungssystem eingebaut, da können Arbeitgeber die Bewerber beurteilen. Je besser die Bewertung, umso höher werden sie gerankt. Wir haben auch einige Hürden drinnen, damit sich das System selbst reinigt: Wenn Arbeitnehmer für einen Job verbindlich zusagen und dann nicht erscheinen, kann der Arbeitgeber das sofort melden, dann wird der Bewerber abgemahnt und beim zweiten Mal fliegt er aus dem System hinaus.

Wie wird JobCheck finanziert?

Bis jetzt haben wir uns selbst finanziert, aus Eigenkapital und Förderungen.Wir sind derzeit zu zweit und haben ein paar externe Berater. Im Moment reden wir mit Investoren. Da wir jetzt noch in der Beta-Phase sind, ist die App noch komplett kostenlos. Für Bewerber wird sie auch kostenlos bleiben, und die Arbeitgeber werden pro ausgeschriebenem Job einen kleinen Betrag zahlen. Das ist aber erfolgsunabhängig. Es ist vergleichbar mit einem Zeitungsinserat: Man muss einmal zahlen, wenn man ausschreibt und ob es dann zu einer Zusage kommt oder nicht, das können wir nicht garantieren.

100 Prozent sind technisch nie ganz möglich, aber knapp an den 100 Prozent wollen wir schon sein.

Gibt es schon Pläne für die Zukunft?

Die App gibt es jetzt für Android und iOS. In Kürze wird die Web-App herauskommen. Und wir wollen in weiterer Folge die App auch wirklich als Personalplanungsprogramm aufziehen. Man soll auch die eigenen Mitarbeiter in die App integrieren können. Ein Gastronom kann bei Auftragsspitzen im eigenen Kreis ausschreiben und der erste, der arbeiten will, kann sofort zusagen und den Job fixieren. Derzeit haben wir etwa 1000 Bewerber und 1000 Arbeitgeber dabei, die meisten aus dem Raum Graz. Mit Wien haben wir begonnen, das ist uns dann aber ein bisschen zu viel geworden. Bevor wir wirklich groß ausrollen und mit den nächsten größeren Städten starten, wollen wir technisch alles optimieren. Dann kann man sich marketingmäßig ein bisschen mehr auf Wien und Salzburg konzentrieren, und dann eben die anderen Hauptstädte. Am wichtigsten ist, eine gute Qualität abzuliefern. 100 Prozent sind technisch nie ganz möglich, aber knapp an den 100 Prozent wollen wir schon sein.

Deine ungelesenen Artikel:
11.06.2026

„Dein Mann oder deine Frau kann heimlich einen Teil deines Startups besitzen“

So beginnt Investorin Laura Raggl ihren neuesten LinkedIn-Post. Und öffnet damit ein heikles Thema der Startup-Welt.
/artikel/dein-mann-oder-deine-frau-kann-heimlich-einen-teil-deines-startups-besitzen
11.06.2026

„Dein Mann oder deine Frau kann heimlich einen Teil deines Startups besitzen“

So beginnt Investorin Laura Raggl ihren neuesten LinkedIn-Post. Und öffnet damit ein heikles Thema der Startup-Welt.
/artikel/dein-mann-oder-deine-frau-kann-heimlich-einen-teil-deines-startups-besitzen
Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

JobCheck App: Erste Hilfe bei Personalengpass

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

JobCheck App: Erste Hilfe bei Personalengpass

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

JobCheck App: Erste Hilfe bei Personalengpass

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

JobCheck App: Erste Hilfe bei Personalengpass

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

JobCheck App: Erste Hilfe bei Personalengpass

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

JobCheck App: Erste Hilfe bei Personalengpass

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

JobCheck App: Erste Hilfe bei Personalengpass

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

JobCheck App: Erste Hilfe bei Personalengpass

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

JobCheck App: Erste Hilfe bei Personalengpass