17.12.2015

Wie man zum Jahresende Steuern spart

Steuertipp der Woche: Powered by BDO - Zum Jahresende gibt es steuertechnisch in jedem Unternehmen viel zu tun. Der Brutkasten und BDO haben Steuertipps zum Jahresende zusammengestellt.
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Das Jahr geht zu Ende und damit rücken Steuererklärungen und Jahresabschlüsse näher. Grund genug, um noch einmal auf ein paar nützliche Steuertipps hinzuweisen, wodurch man sich vielleicht den einen oder anderen Steuer-Euro sparen kann:

Investitionen von Anlagevermögen

Bei Investitionen, die noch heuer getätigt werden, kann eine Halbjahresabschreibung geltend gemacht werden. Vorausgesetzt, das Wirtschaftsgut wird noch vor dem 31.12.2015 in Betrieb genommen. Investitionen mit Anschaffungskosten bis € 400 (exklusive USt bei Vorsteuerabzug) können sofort als geringwertige Wirtschaftsgüter abgesetzt werden.

Disposition über Erträge/Einnahmen bzw. Aufwendungen/Ausgaben

Bilanzierer haben einen gewissen Gestaltungsspielraum, da sie Aufwendungen vorziehen und Erträge verschieben können.
Einnahmen-Ausgaben-Rechner können ebenfalls Einkünfte steuern, indem sie Ausgaben vorziehen und Erträge verschieben. Dies gilt allerdings nicht für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die 15 Tage vor oder nach dem Jahresende bezahlt werden.

BDO-Steuertipp: Diesem Steuerspartipp kommt im heurigen Jahr besondere Bedeutung zu. Die Tarifstufen wurden nämlich mit der Steuerreform 2015/16 reduziert. Eine Verschiebung kann daher zu einer dauerhaften Steuerersparnis (und nicht nur einer Stundung) führen!

Steueroptimale Verlustverwertung

Seit der Veranlagung 2014 sind bei natürlichen Personen Verluste wieder mit 100 % der Einkünfte zu verrechnen. Das hat zum Nachteil: Die Vorteile der niedrigen Tarifstufen gehen verloren. Aber nur wenn die vortragsfähigen Verluste annähernd so hoch sind wie die gesamten Einkünfte.

BDO-Steuertipp: In dieser Situation sollte versucht werden, die Einkünfte bis zum Jahresende (zB durch Vorziehen von Einnahmen) noch entsprechend zu erhöhen.

+++Weitere Steuertipps: Keine Gesellschaftssteuer ab 2016+++

Forschungsprämie

Diese kann für Aufwendungen im Bereich der Grundlagenforschung oder angewandter und experimenteller Forschung beantragt werden. Die Prämie wird für 2016 von derzeit 10 % auf 12 % der Forschungsaufwendungen (Höchstbetrag € 1.000.000) pro Jahr erhöht.

Gewinnfreibetrag

Allen natürlichen Personen, die betriebliche Einkünfte erzielen, steht ein Gewinnfreibetrag zu. Der Gewinnfreibetrag stellt eine steuerliche Entlastung dar. Er verringert die Bemessungsgrundlage des steuerlichen Ergebnisses. Bis € 30.000 stehen jedem 13 % (= € 3.900) als Grundfreibetrag zu.

Darüber sind Investitionen nötig, um den gestaffelten (investitionsbedingten) Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen zu können. Als Investitionen kommen Wohnbauanleihen sowie abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mind. 4 Jahren in Frage. Die Investitionen müssen bis 31.12.2015 getätigt werden.

Registrierkasse

Sollten Sie bereits heuer in eine neue Registrierkasse investiert haben, so können Sie eine Prämie iHv € 200 in Ihrer Steuererklärung 2015 beantragen.

+++Mehr zum Thema: Registrierkassa ab 2016+++

Umsatzgrenze für Kleinunternehmer

Unternehmer mit einem Jahres-Nettoumsatz von bis zu € 30.000 sind umsatzsteuerlich Kleinunternehmer und damit von der Umsatzsteuer befreit. Kleinunternehmer, sie sich mit ihrem Umsatz knapp an der Kleinunternehmergrenze bewegen, sollten rechtzeitig überprüfen, ob sie die Umsatzgrenze von netto € 30.000 im laufenden Jahr noch überschreiten werden. Eine einmalige Überschneidung um 15 % innerhalb von 5 Jahren ist unschädlich.

Befreiung von der Kranken- und Pensionsversicherungspflicht nach GSVG

Gewerbetreibende und Ärzte die weniger als € 4.871,76 Einkünfte und weniger als € 30.000 Umsätze erzielen, können sich von der Kranken- und Pensionsversicherung nach GSVG (Ärzte nur Pensionsversicherung) befreien lassen. Der Antrag muss spätestens am 31.12.2015 bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) einlangen.

Der Steuertipp der Woche ist ein Service im Rahmen einer Kooperation mit der BDO.

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mertel
Martin Mertel, MSc ist Steuerberater bei BDO.
simon
Mag. Carina Simon ist Steuerberaterin bei BDO.
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Doris Lippert | (c) VÖSI/Luiza Puiu

Doris Lippert übernimmt das Ruder beim Verband Österreichischer Software Innovationen (VÖSI). Die 36-jährige Managerin von Microsoft Österreich tritt die Nachfolge von Klaus Veselko an, der freiwillig zurücktritt, dem Vorstand aber weiterhin erhalten bleibt.

Lippert, die bereits als Vizepräsidentin des VÖSI tätig war, bringt langjährige IT-Erfahrung mit. Ihr Fokus liegt auf Bildung und Frauenförderung in der Technologie-Branche – ein Thema, das sie auch als Botschafterin des Frauennetzwerks WOMENinICT vorantreibt.

Neue Vizepräsidenten und der Blick auf 2025

Unterstützt wird Lippert von den neuen Vizepräsidenten Peter Lieber (Sparx Systems) und Gerald Bader (Eviden). Weitere Vorstandsmitglieder sind Klaus Veselko (TÜV SÜD), Gerlinde Macho (MP2 IT Solutions), Heinz Tuma (InfraSoft) und Armin Skoff (ACP).

In Hinblick auf die Herausforderungen des Jahres 2025 – darunter geopolitische Veränderungen und der Druck auf produzierende Unternehmen – möchte Lippert auf Digitalisierung als Schlüssel zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich setzen.

„Technologie wird entscheidend sein, um die Wirtschaftslage zu verbessern. Vor allem die fortschreitende Entwicklung von Künstlicher Intelligenz wird die Softwarebranche revolutionieren“, so Lippert. Der VÖSI soll dabei als Plattform für Vernetzung, Austausch und verantwortungsvolle Innovation dienen. Und sie merkt an: “Software beeinflusst Industrie, Bildung, Gesundheit und den öffentlichen Sektor zunehmend. Es liegt an uns, Lösungen zu schaffen, die nachhaltig wirken und das Leben der Menschen verbessern“, so Lippert.


Tipp der Redaktion: Doris Lippert bei No Hype KI

Doris Lippert ist auch in der ersten Folge der neuen brutkasten-Serie No Hype KI zu sehen. Unter anderem diskutiert sie mit Thomas Steirer von Nagarro, wo die österreichische Wirtschaft bei künstlicher Intelligenz steht.

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