03.12.2015

Registrierkasse: Auswirkungen und Ausnahmen

Steuertipp der Woche: Powered by BDO - Ab 1. Jänner 2016 gilt in Österreich die Registrierkassenpflicht. Wer keine benutzt riskiert eine Geldstrafe in der Höhe von bis zu 5.000 €. Hier erfahren Sie wer davon ausgenommen ist, und welche Auswirkungen die Neuerung für Unternehmer hat.
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„Brauchen’s das Zetterl“ – dieser Satz bekommt ab kommendem Jahr eine neue Bedeutung für Unternehmer. Ab 1. Jänner 2016 tritt die gesetzliche Registrierkassenpflicht in Kraft.

Ab einem Umsatz von 15.000 € pro Betrieb, wovon mehr als 7.500 € in bar umgesetzt werden, bittet der Gesetzgeber zur Registrierkasse. Aber Achtung: Zu den Barumsätzen zählen neben der klassischen Barzahlung auch Zahlungen mit Bankomat- und Kreditkarte, Gutscheinen sowie andere vergleichbare Zahlungsformen.

Keine Regel ohne Ausnahme

Solange man im Sommer Eis verkauft oder im Winter Maroni brät und dabei nicht zum Millionär wird (Umsätze bis 30.000 Euro sind diesbezüglich nämlich ausgenommen), benötigt man keine Registrierkasse. Auch als Betreiber eines Onlineshops, insofern nicht mit Bargeld bezahlt wird, trifft einen die Pflicht nicht. Bankomat-und Kreditkarten zählen hier nicht dazu.

Ist man stets mobil unterwegs und erzielt dabei Umsätze, muss man sich die Registrierkasse nicht unbedingt um die Hüfte schnallen. In diesem Fall kann dem Kunden ein Beleg vor Ort ausgestellt und der Umsatz im Nachhinein im Unternehmen erfasst werden. Neben der Registrierkassenpflicht tritt ab 1.1.2016 ebenfalls eine generelle Belegerteilungspflicht für Barzahlungen in Kraft.

Mindestanforderungen des Belegs

  • Name und Adresse des Unternehmens
  • Fortlaufende Nummer (einmalig vergeben)
  • Tag der Belegausstellung
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
  • Betrag der Barzahlung

Ob dabei der Kunde ein Privater oder ein Unternehmer ist, ist irrelevant, denn der Beleg muss jedem Kunden ausgehändigt werden.

Leider gibt es im Leben bekanntlich nichts geschenkt: Die Kosten der Anschaffung der Kassensysteme müssen die Unternehmen selbst tragen. Die Systeme müssen im Übrigen über serverbasierte Aufzeichnungssysteme verfügen oder einer speziellen elektronischen Bauart entsprechen. Als kleine staatliche Unterstützung kann für die entstandenen Kosten ab der Steuererklärung 2015 eine steuerfreie Prämie von 200 Euro pro Registrierkasse beantragt werden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Wer ab 1.1.2016 keine Registrierkasse verwendet, gegen die Belegerteilungspflicht verstößt oder die technischen Voraussetzungen bis zum 1.4.2016 nicht erfüllt, muss mit einer Finanzordnungswidrigkeit von bis zu 5.000 € rechnen.

Der Steuertipp der Woche ist ein Service im Rahmen einer Kooperation mit der BDO.

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BDO_Mag. Verena Winter Mag. Verena Winter ist Steuerberaterin bei der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft BDO.

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Erste Kund:innen in Asien gewinnen, Partner finden, Investor:innen treffen: Für österreichische Startups mit China-Ambitionen führt der Weg über Shanghai. Die Metropole zählt zu den dynamischsten Innovationsökosystemen der Welt und gilt als Tor zu einem der größten Konsummärkte überhaupt, mit enormem Potenzial für Skalierung und Marktdurchdringung. Dazu kommt eine starke Basis an hochqualifizierten Fachkräften, die die Stadt zu einem Hotspot für Forschung, Entwicklung und Innovation macht.

Der direkte Zugang zu diesem Ökosystem ist für Startups aus Österreich allerdings alles andere als selbstverständlich. Genau hier setzt der neue Call des Global Incubator Network Austria (GIN) an: Er verspricht strategische Einblicke in den chinesischen Markt, konkrete Geschäftschancen und direkte Kontakte zu den zentralen Akteuren der dortigen Innovations- und Wirtschaftslandschaft.

GO SHANGHAI offen für alle Branchen

Das Internationalisierungsprogramm GO SHANGHAI 2027 richtet sich an österreichische Mid- und Later-Stage-Startups aller Branchen und Technologiefelder, die über die Proof-of-Concept- und Seed-Phase hinaus sind. Angesprochen sind sowohl Teams, die ihre erste internationale Expansion vorbereiten, als auch solche, die ihr Wachstum in Asien beschleunigen wollen.

Die Delegation von GO SHANGHAI 2025 bei der Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing in Shanghai | (c) Global Incubator Network Austria

Die teilnehmenden Startups erwartet eine einwöchige Reise nach Shanghai von 26. bis 30. April 2027, die direkten Zugang zu zentralen Akteuren der chinesischen Innovations- und Wirtschaftslandschaft bietet.

Vorbereitung digital und beim Kick-off-Dinner in Wien

Das Programm ist in zwei Phasen unterteilt. Zunächst erhalten die Startups im Rahmen eines flexiblen, digitalen Onboardings gezielte Einblicke in den chinesischen Markt, um ihre Internationalisierungsstrategie zu schärfen. Über die exklusiven GIN-Video-Masterclasses steht ihnen dafür unbegrenztes Lernmaterial zur Verfügung. Hinzu kommen drei Stunden individuelles IP-Coaching. Den Abschluss der Vorbereitungsphase bildet ein Kick-off-Dinner in Wien, bei dem sich der aktuelle Batch von GO SHANGHAI 2027 vernetzt und final auf die Reise vorbereitet.

Fünf intensive Tage in Shanghai

Der zweite Teil ist die einwöchige Ecosystem-Tour durch Shanghai. Auf dem Programm stehen kuratierte 1:1-Business-Meetings, die vom AußenwirtschaftsCenter Shanghai organisiert werden, Workshops, maßgeschneiderte Networking- und Pitch-Formate wie die Austrian Startup Pitch Night sowie exklusive Unternehmens- und Ökosystem-Besuche. In fünf intensiven Tagen treffen die Teilnehmer:innen auf Branchenexpert:innen, potenzielle Partner:innen, Investor:innen und andere Gründer:innen, um wertvolle Kontakte für die eigene Expansion zu knüpfen.

Reisekostenzuschuss von bis zu 10.000 Euro, mit Gender Bonus bis zu 90 Prozent

GIN übernimmt 80 Prozent der programmspezifischen Kosten für Flug und Unterkunft, mit einer maximalen Fördersumme von 10.000 Euro pro Startup. Mit dem Gender Bonus erhöht sich die Förderquote auf bis zu 90 Prozent. Teilnahmeberechtigt sind österreichische Mid- und Later-Stage-Startups aller Branchen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Erprobtes Geschäftsmodell mit ersten Markterfolgen (Kund:innen, Umsätze)
  • Bereits erfolgte Seed-Investition
  • Funktionierender Prototyp bzw. MVP
  • Einzigartiges Produkt oder Lösung
  • Gründung innerhalb der letzten sieben Jahre (kein hartes K.o.-Kriterium)
  • Konkretes Interesse an Internationalisierung mit Fokus auf Asien und an Vernetzung mit relevanten Stakeholdern

Die Bewerbungsphase für GO SHANGHAI 2027 läuft von 7. September bis 4. Oktober 2026. Interessierte Startups können sich über die Plattform aws Connect anmelden und ihr aktuelles Pitchdeck einreichen. Im Rahmen eines Online-Pitch-Events am 14. Oktober 2026 präsentieren die vorausgewählten Startups vor einer Jury aus nationalen und internationalen GIN-Partner:innen, jeweils zehn Minuten Pitch in Englisch plus Q&A. Die finale Auswahl wird spätestens zwei Wochen nach dem Pitch kommuniziert.


GO SHANGHAI 2027 ist ein Programm des Global Incubator Network Austria (GIN), der gemeinsamen Initiative von Austria Wirtschaftsservice (aws) und Österreichischer Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), und Teil von GO ASIA. Organisiert wird es in Zusammenarbeit mit der Außenwirtschaft Austria. Weitere Informationen zum aktuellen Call finden Startups hier: https://gin-austria.com/calls/goshanghai2027

Kontakt

Bei Fragen zu GO SHANGHAI oder zum Bewerbungsverfahren können sich Startups an folgenden Kontakt wenden:

My Yen Lau
Project Manager | GO ASIA
T +43 1 501 75 394
E [email protected] | [email protected]

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