17.12.2015

Wie man zum Jahresende Steuern spart

Steuertipp der Woche: Powered by BDO - Zum Jahresende gibt es steuertechnisch in jedem Unternehmen viel zu tun. Der Brutkasten und BDO haben Steuertipps zum Jahresende zusammengestellt.
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(c) grafikplusfoto - fotolia

Das Jahr geht zu Ende und damit rücken Steuererklärungen und Jahresabschlüsse näher. Grund genug, um noch einmal auf ein paar nützliche Steuertipps hinzuweisen, wodurch man sich vielleicht den einen oder anderen Steuer-Euro sparen kann:

Investitionen von Anlagevermögen

Bei Investitionen, die noch heuer getätigt werden, kann eine Halbjahresabschreibung geltend gemacht werden. Vorausgesetzt, das Wirtschaftsgut wird noch vor dem 31.12.2015 in Betrieb genommen. Investitionen mit Anschaffungskosten bis € 400 (exklusive USt bei Vorsteuerabzug) können sofort als geringwertige Wirtschaftsgüter abgesetzt werden.

Disposition über Erträge/Einnahmen bzw. Aufwendungen/Ausgaben

Bilanzierer haben einen gewissen Gestaltungsspielraum, da sie Aufwendungen vorziehen und Erträge verschieben können.
Einnahmen-Ausgaben-Rechner können ebenfalls Einkünfte steuern, indem sie Ausgaben vorziehen und Erträge verschieben. Dies gilt allerdings nicht für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die 15 Tage vor oder nach dem Jahresende bezahlt werden.

BDO-Steuertipp: Diesem Steuerspartipp kommt im heurigen Jahr besondere Bedeutung zu. Die Tarifstufen wurden nämlich mit der Steuerreform 2015/16 reduziert. Eine Verschiebung kann daher zu einer dauerhaften Steuerersparnis (und nicht nur einer Stundung) führen!

Steueroptimale Verlustverwertung

Seit der Veranlagung 2014 sind bei natürlichen Personen Verluste wieder mit 100 % der Einkünfte zu verrechnen. Das hat zum Nachteil: Die Vorteile der niedrigen Tarifstufen gehen verloren. Aber nur wenn die vortragsfähigen Verluste annähernd so hoch sind wie die gesamten Einkünfte.

BDO-Steuertipp: In dieser Situation sollte versucht werden, die Einkünfte bis zum Jahresende (zB durch Vorziehen von Einnahmen) noch entsprechend zu erhöhen.

+++Weitere Steuertipps: Keine Gesellschaftssteuer ab 2016+++

Forschungsprämie

Diese kann für Aufwendungen im Bereich der Grundlagenforschung oder angewandter und experimenteller Forschung beantragt werden. Die Prämie wird für 2016 von derzeit 10 % auf 12 % der Forschungsaufwendungen (Höchstbetrag € 1.000.000) pro Jahr erhöht.

Gewinnfreibetrag

Allen natürlichen Personen, die betriebliche Einkünfte erzielen, steht ein Gewinnfreibetrag zu. Der Gewinnfreibetrag stellt eine steuerliche Entlastung dar. Er verringert die Bemessungsgrundlage des steuerlichen Ergebnisses. Bis € 30.000 stehen jedem 13 % (= € 3.900) als Grundfreibetrag zu.

Darüber sind Investitionen nötig, um den gestaffelten (investitionsbedingten) Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen zu können. Als Investitionen kommen Wohnbauanleihen sowie abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mind. 4 Jahren in Frage. Die Investitionen müssen bis 31.12.2015 getätigt werden.

Registrierkasse

Sollten Sie bereits heuer in eine neue Registrierkasse investiert haben, so können Sie eine Prämie iHv € 200 in Ihrer Steuererklärung 2015 beantragen.

+++Mehr zum Thema: Registrierkassa ab 2016+++

Umsatzgrenze für Kleinunternehmer

Unternehmer mit einem Jahres-Nettoumsatz von bis zu € 30.000 sind umsatzsteuerlich Kleinunternehmer und damit von der Umsatzsteuer befreit. Kleinunternehmer, sie sich mit ihrem Umsatz knapp an der Kleinunternehmergrenze bewegen, sollten rechtzeitig überprüfen, ob sie die Umsatzgrenze von netto € 30.000 im laufenden Jahr noch überschreiten werden. Eine einmalige Überschneidung um 15 % innerhalb von 5 Jahren ist unschädlich.

Befreiung von der Kranken- und Pensionsversicherungspflicht nach GSVG

Gewerbetreibende und Ärzte die weniger als € 4.871,76 Einkünfte und weniger als € 30.000 Umsätze erzielen, können sich von der Kranken- und Pensionsversicherung nach GSVG (Ärzte nur Pensionsversicherung) befreien lassen. Der Antrag muss spätestens am 31.12.2015 bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) einlangen.

Der Steuertipp der Woche ist ein Service im Rahmen einer Kooperation mit der BDO.

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mertel
Martin Mertel, MSc ist Steuerberater bei BDO.
simon
Mag. Carina Simon ist Steuerberaterin bei BDO.
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Black Manta Capital Partners
© Black Manta Capital Partners - Alexander Rapatz, CEO von Black Manta Capital Partners.

Black Manta Capital Partners (BMCP), ein Luxemburger Unternehmen mit dem österreichischen Co-Founder Alexander Rapatz, das über eine Consulting-Unit in Wien verfügt, spezialisiert sich auf Tokenization-as-a-Service und regulierte Haftungsdach-Lösungen – brutkasten berichtete. Im Vorjahr launchte man den ersten tokenisierten Money Market Fund Europas; nun geht man mit der deutschen CanTra GmbH eine strategische Partnerschaft ein.

Black Manta Capital Partners: Zugang zu Sachwerten

Das Ziel ist es, Anlegern einen breiteren, regulierten Zugang zu hochkarätigen Sachwerten (Real-World Assets) zu ermöglichen. Dazu zählen bildende Kunst, Sammlerstücke, ikonische Immobilien, Musikrechte, Vermögenswerte aus der Film- und Entertainmentbranche sowie ausgewählte Opportunitäten aus der Sportwirtschaft. Zum Start bietet CanTra Zugang zu einer Anlagemöglichkeit, die an Francis Bacons „Three Studies for Portrait of George Dyer“ (1963) gekoppelt ist.

Im Rahmen der Partnerschaft agiert CanTra als vertraglich gebundener Vermittler („Tied Agent“) von BMCP – ausschließlich im Namen und auf Rechnung des BaFin-regulierten Wertpapierinstituts. BMCP stellt indes den regulatorischen Rahmen bereit, innerhalb dessen CanTra berechtigte Finanzinstrumente unter dem anwendbaren MiFID-II-Reglement vermitteln könne.

Tied-Agent-Modell

Die Zusammenarbeit wurde darauf ausgelegt, die komplementären Stärken beider Unternehmen zusammenzuführen: Die regulierte Infrastruktur von Black Manta Capital Partners zur Einbringung von Anlageangeboten in die europäischen Kapitalmärkte sowie den Fokus von CanTra, Anlegern den Zugang zu außergewöhnlichen Sachwerten zu kuratieren und zu eröffnen, heißt es konkret.

Das Tied-Agent-Modell von BMCP soll im Detail spezialisierten Unternehmen ermöglichen, ihre eigene Marke, ihr Leistungsversprechen und die direkte Kundenbeziehung zu bewahren, während sie regulierte Aktivitäten innerhalb eines etablierten europäischen Rahmens durchführen. Für CanTra bildet dies das regulatorische Fundament für eine Investorenplattform, die sich Anlageklassen widmet, die für Einzelinvestoren über konventionelle Finanzmärkte historisch nur schwer zugänglich waren.

„CanTra ist ein starkes Beispiel dafür, wofür unsere Tied-Agent-Infrastruktur entwickelt wurde. Eine spezialisierte Plattform kann sich voll und ganz auf ihre Asset-Expertise und ihr Investorenangebot konzentrieren, während sie innerhalb eines etablierten regulatorischen Rahmens agiert. Gemeinsam zeigen wir, wie Regulierung und Innovation Hand in Hand gehen können, um neue Anlagemöglichkeiten an den Markt zu bringen“, sagt Rapatz, CEO von Black Manta Capital Partners.

CanTra als Investorenschnittstelle

CanTra dient dabei als Investorenschnittstelle innerhalb des übergeordneten ARTEX-Ökosystems (Anm.: regulierte Handelsplattform und Finanzinfrastruktur für den fractionalisierten Markt von Kunstwerken), das spezielle Kompetenzen in den Bereichen Asset-Origination, Strukturierung, Emission, Vertrieb, Listing und Sekundärmarkthandel vereint.

Anleger können ab einem Mindestinvestment von 100 Euro über ein reguliertes digitales Wertpapier an dieser Opportunität teilhaben (vorbehaltlich der Berechtigung und der maßgeblichen Angebotsdokumentation). Weitere Anlagemöglichkeiten aus den Bereichen Sammlerstücke, Musikrechte, Film und Entertainment, ikonische Immobilien sowie Sportwerte sollen folgen.

„CanTra ist das Investor-orientierte Tor zur Welt, auf das unser gesamtes Ökosystem hingearbeitet hat. ARTEX hat die regulierte Marktinfrastruktur für außergewöhnliche Sachwerte geschaffen – CanTra bringt diese Chancen nun direkt zu einer breiteren Investorengeneration“, sagt Yassir Benjelloun-Touimi, CEO von ARTEX Global Markets. „Die Zusammenarbeit mit Black Manta Capital Partners ermöglicht es uns, dies innerhalb eines etablierten regulatorischen Rahmens zu tun, ohne Kompromisse beim Anlegerschutz und der institutionellen Infrastruktur einzugehen, die das Fundament unseres Modells bilden.“

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